Am „Tag X“ unsere Solidarität auf die Straße tragen !

Sechs Wochen Mobili­sie­rung, Infor­ma­tion, Film und Diskus­sion zum NSU-Komplex, Solingen 1993 und dem beide Themen verbin­denden rassis­ti­schen Normal­zu­stand liegen hinter uns. Und nach dem Jahrestag zum mörde­ri­schen Brand­an­schlag von Neonazis auf das Solinger Wohnhaus steht jetzt auch der zweite Termin bevor. Es dauert nicht mehr lange bis zur Urteils­ver­kün­dung im Prozess gegen einen Teil des „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grunds“ in München. Dem Aufruf der Kampagne „Kein Schluss­strich!“ folgend, organi­sieren wir für den Tag der Urteils­ver­kün­dung eine Fahrt nach München um an der geplanten Demo teilzu­nehmen.

Was schon vorher klar war, wurde durch Schil­de­rungen von Opfer­an­ge­hö­rigen, Prozessbeobachter*innen und Rechts­an­wälten mit jeder Veran­stal­tung unserer Koope­ra­ti­ons­reihe „Kein Schluss­strich für Opfer und Zivil­ge­sell­schaft“ klarer : Am Tag des Urteils gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André Eminger und die beiden anderen Angeklagten ist es unsere Aufgabe, unsere Solida­rität mit den „Überle­benden des NSU“ (Neben­kla­ge­an­walt Mehmet Daima­güler), den Angehö­rigen der Opfer und all denen zu zeigen, die von Rassismus und rassis­ti­scher Gewalt in Deutsch­land betroffen sind. Das durch den Prozess als falsch entlarvte Verspre­chen einer lücken­losen Aufklä­rung, die Ermitt­lungen, bei der die Opfer zu Tätern gemacht werden sollten und das Desin­ter­esse der Öffent­lich­keit für die Betrof­fenen machen die Demons­tra­tion unserer Solida­rität zum Geringsten was wir tun können.

Wann wird das Urteil gespro­chen ?

In dieser Woche begannen die Plädoyers der ursprüng­li­chen Vertei­diger von Beate Zschäpe. Die drei Anwält*innen mit den „sprechenden Namen“, Herr, Stahl und Sturm, haben angekün­digt, dafür eine ganze Prozess­woche zu benötigen. Im Anschluss haben die Angeklagten das Recht auf eine letzte Bemer­kung. Danach stehen dem Straf­senat am OLG München unter dem Vorsit­zenden Richter Manfred Götzl theore­tisch sechs Wochen Zeit zur Verfü­gung, zu einem Urteil zu kommen. Niemand erwartet aber, dass das Gericht diese Zeit in Anspruch nimmt. Abhängig von der Frage, ob der Senat möglichst allen Nebenklagevertreter*innen die Gelegen­heit geben möchte, an der Urteils­ver­kün­dung teilzu­nehmen, ist der Beginn der Urteils­ver­kün­dung wahrschein­lich für einen Dienstag Mitte oder Ende Juni bzw. Anfang oder Mitte Juli zu erwarten. Frühest­mög­li­cher Termin wäre Dienstag, der 19.06. Ab diesem Zeitpunkt kann es jedoch auch jeder der folgenden Diens­tage sein, also der 26.06., der 03.07. oder auch der 10.07.

Wie fahren wir nach München ?

Der Bus aus dem Tal wird am Voraband der Urteils­ver­kün­dung so gegen 21 Uhr losfahren, um etwa neun Stunden später in den frühen Morgen­stunden recht­zeitig zur Demoteil­nahme in München anzukommen. Die Rückfahrt nach Wuppertal soll am gleichen Tag statt­finden, sodass alle Diens­tag­nacht wieder zurück sind. Es fallen Reise­kosten von ca. 30 Euro pro Person an. Wenn das für irgendwen ein Hindernis darstellt, kann darüber natür­lich geredet werden.

Wer mitfahren möchte, sollte sich verbind­lich per E-Mail an so_ko_wuppertal [at] subver​ti​sing​.org bis Mittwoch den 13.06 anmelden (bis Montag, 18.06. verlän­gert!). Bitte teilt uns mit, ob ihr an allen genannten Terminen oder nur an einem oder zwei Terminen könnt. Denkt daran, dass es sehr schnell gehen wird, sobald feststeht, wann der „Tag X“ tatsäch­lich ist. Verschie­bungen sind jeder­zeit möglich. Wir benötigen deshalb unbedingt eine funktio­nie­rende Antwort­adresse von euch. (Mehr zu unserer „Tag X“-Kampagne)

Und in Wuppertal ?

Für alle, die nicht mit nach München zur Demo fahren können, regen wir an, den vielen dezen­tralen Aktivi­täten die bundes­weit statt­finden, eine eigene lokale Aktion hinzu­zu­fügen. Für Berlin, Dortmund, Kiel, Leipzig oder Rostock sind jeweils Demons­tra­tionen am „Tag X“ angekün­digt, in anderen Städten z.B. in Göttingen, Freiburg oder Hamburg, wird zu Kundge­bungen oder Demos für den Samstag nach der Urteils­ver­kün­dung aufge­rufen. (Übersicht der bisher geplanten Aktivi­täten). Auch für Wuppertal können wir uns eine Aktion am Samstag nach der Urteils­ver­kün­dung statt­finden. Das würde auch jenen die nach München fahren, die Möglich­keit geben, teilzu­nehmen. Gründe für unseren Zorn auf den rassis­ti­schen Normal­zu­stand in Behörden und Gesell­schaft gibt es auch hier genug.

Auch in Wuppertal häufen sich die Berichte zu gezielt rassis­ti­schen Polizei­kon­trollen in migran­tisch bewohnten Vierteln, und „neue Rechte“ und Nazis versu­chen auch in Wuppertal Stimmung gegen Migran­tinnen und Migranten zu machen – z.B. am 16. Juni, wenn die militanten Nazis der Minipartei „Die Rechte“ ausge­rechnet am Tag des Ölberg­festes einen Marsch von Barmen nach Elber­feld planen. Und schließ­lich ist es auch in Wuppertal nicht bei rassis­ti­scher Hetze geblieben.

Rassis­ti­scher Mordver­such durch Nazis in Wuppertal

Wir erinnern an den rassis­ti­schen Mordver­such an einem 53-jährigen Besucher des Autonomen Zentrums mit türki­schen Migra­ti­ons­hin­ter­gund in der Nacht vom 11. auf den 12.4.2015 durch Nazis. Wir erinnern daran, dass die katastro­phalen Mecha­nismen der Ermitt­lungs- und Öffent­lich­keits­ar­beit der Behörden, die während des NSU-Verfah­rens zu Tage traten, im Umgang mit dem Mordver­such am AZ Wuppertal eine nahtlose Fortset­zung fanden. So wurden Ersthelfer und Freund*innen des Opfers von der Polizei zunächst beschul­digt, die Rettungs­sa­ni­täter an der Arbeit behin­dert und die Polizei am Tatort angegriffen zu haben. Die Vorwürfe, die von der Lokal­presse zunächst ungeprüft übernommen wurden, erwiesen sich während des Verfah­rens gegen die drei Täter später als haltlos. Auch in Wuppertal war die Ermitt­lungs­ar­beit zu den Tätern zunächst von vielen Ungereimt­heiten und Zufällen geprägt und ein politi­sches Motiv des Mordver­suchs wurde so lange es ging relati­viert. Die Verstri­ckungen der Täter in aktive und militante Nazistruk­turen aufzu­klären, blieb – wieder einmal - der Antifa überlassen. (Zum Nachlesen : Antifa­schis­ti­sche Kampagne Wuppertal 2015)

Auch der Umgang mit dem Opfer reiht sich bis heute in die mehrheits­ge­sell­schaft­liche Ignoranz gegen­über von rassis­ti­scher Gewalt Betrof­fenen ein. Der am AZ schwer verletzte Mann, der nach der Tat für Wochen im künst­li­chen Koma lag, leidet bis jetzt unter seinen erlit­tenen Verlet­zungen und kann seinen Beruf nicht weiter ausüben. Für die lokale Monopol­zei­tung „Westdeut­sche Zeitung“ und auch für die Stadt­spitze ist sein Fall jedoch keine Erwäh­nung wert. Auch dann nicht, wenn es um die Beschäf­ti­gung mit Nazige­walt und deren gesell­schaft­li­cher Aufar­bei­tung geht.

Das Opfer ist der Mehrheits­ge­sell­schaft keine Erwäh­nung wert

So wurde bespiels­weise für das Grußwort des Oberbür­ger­meis­ters Andreas Mucke bei der Eröff­nung der Ausstel­lung „Die Opfer des NSU und die Aufar­bei­tung der Verbre­chen“ nach einem Wupper­taler Bezug zur NSU-Mordserie gesucht ; der vor dem Autonomen Zentrums fast ermor­dete 53-Jährige fand trotz entspre­chender Erinne­rung an die Tat jedoch keine Erwäh­nung in Muckes Ansprache. Auch die „Westdeut­sche Zeitung“ schwieg über den Beinahe-Mord durch Nazi-Hooli­gans, als sie am 8. Mai über die Ausstel­lung im Barmer Rathaus berich­tete, obwohl sich der Artikel lobend über die Ausstel­lung äußert, weil „Die Opfer (…) im Mittel­punkt der Ausstel­lung [stehen].“ Dass der Wider­spruch, den Fokus der Ausstel­lung auf die Opfer des NSU zu loben und gleich­zeitig das Wupper­taler Opfer eines rassis­ti­schen Mordver­suchs zu „vergessen“, in der WZ-Redak­tion anschei­nend niemanden auffiel, zeigt vielleicht deutli­cher als alles andere, dass auch für Wuppertal festge­stellt werden muss, was im Münchener Aufruf der Kampagne „Kein Schluss­strich!“ formu­liert wird :

Rassismus ist ein gesell­schaft­li­ches Problem. Und das gilt wortwört­lich : Diese Gesell­schaft hat ein Rassis­mus­pro­blem, und zwar ein gewal­tiges. Rassismus wird dabei fälsch­li­cher­weise oft nur bei klassi­schen Neonazis verortet. Ebenso findet sich Rassismus auch jenseits der sogenannten neuen Rechten, die sich hinter den Bannern von AfD, Pegida und Konsorten versam­meln. Rassismus findet sich in Ämter- und Behör­den­praxis, Polizei­ar­beit, der Art wie gesell­schaft­liche Ressourcen und Teilhabe verteilt werden. Rassismus findet sich in markt­schreie­ri­schen Wahlkampf­auf­tritten wie auch in subtil und vornehm formu­lierten Leitar­ti­keln. Rassismus zieht sich durch die ganze Gesell­schaft. Lasst uns in den Wochen bis zur Urteils­ver­kün­dung in München gemeinsam darüber beraten, wie ein Wupper­taler Beitrag zu den dezen­tralen Aktionen zum „Tag X“ aussehen kann, mit dem wir auch in unserer Stadt von rassis­ti­scher Gewalt Bedrohten zeigen, dass sie sich nicht alleine wehren müssen.

Was immer dabei heraus­kommt : Wir sehen uns auf der Straße – in München oder Wuppertal !


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Pressemitteilung zum inakzeptablen Urteil gegen Latife

Übernommen von der Website zum Prozess

Drei Jahre und drei Monate Haft für Latife

Unsere Freundin Latife wurde am 16. Februar 2017 vor einem vollbe­setzten Saal 2 des Neben­ge­bäudes des OLG Düssel­dorf zu drei Jahren und drei Jahren Haft wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung” verur­teilt. Der Haftbe­fehl bleibt zunächst gegen Auflagen ausge­setzt. Diese Phase würde nach einer Revisi­ons­ent­schei­dung des BHG enden. Noch am Abend nach dem Urteil waren sich Latife, ihre beiden Anwälte und wir einig : Wir machen jetzt erst Recht weiter ! Latife kündigte an, sich nicht zum Schweigen bringen zu lassen und ihre Prozesserfah­rung dafür zu nutzen, den notwen­digen Kampf gegen die Paragra­phen 129 a und b voran­zu­bringen, die Rechts­an­wälte begannen unmit­telbar, eine Strategie für den erfol­genden Revisi­ons­an­trag zu entwi­ckeln und uns war klar, dass auch die Solida­ri­täts­ar­beit nun in eine neue Phase eintreten muss.

Wir werden die Zeit bis zur Revisi­ons­ent­schei­dung des Bundes­ge­richts­hofs nutzen, um an der Dokumen­ta­tion des Verfah­rens zu arbeiten.

Nachfol­gend veröf­fent­li­chen wir die gemeinsam mit ihren Anwälten verfasste Presse­er­klä­rung

Presse­mit­tei­lung der Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen von Latife Cenan-Adigüzel zur Verur­tei­lung der Wupper­ta­lerin wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ (§129b StGB)

Am Donnerstag, den 16. Februar fiel nach einem andert­halb­jäh­rigen Verfahren vor dem 5. Staats­schutz­senat des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf das Urteil gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verur­teilt. Das Urteil folgt damit auf den Tag genau dem Antrag der Oberstaats­an­wältin Olschak. Die Haftan­ord­nung bleibt bestehen, wird aber vorläufig gegen Auflagen weiter außer Vollzug gesetzt. Latife Cenan-Adigüzel kündigte in ihrem Schluss­wort an, gegen eine Verur­tei­lung Revision einzu­legen.

Verur­teilt wurde Latife für eine angeb­liche Mitglied­schaft in der als terro­ris­tisch einge­stuften türki­schen DHKP-C. Nachge­wiesen werden konnte ihr jedoch ausschließ­lich ihre Arbeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Diese wird vom deutschen Staat als so genannte Tarnor­ga­ni­sa­tion der DHKP-C in Deutsch­land betrachtet, ist bis zum heutigen Tag als Verein jedoch nicht verboten.

Das Konstrukt der Tarnor­ga­ni­sa­tion ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfah­rens seitens der Vertei­di­gung Latife Cenan-Adigü­zels mehrfach mit verschie­denen Beweis­an­trägen hinter­fragt ; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurück­ge­wiesen. So konnten auch Zweifel an den die Konstruk­tion der General­staats­an­walt­schaft zugrunde liegenden Beweis­mit­teln nicht ausge­räumt werden.

Die Zuschau­er­plätze des Saals 2 im Hochsi­cher­heits­ge­bäude am Düssel­dorfer Kapellweg waren zur Urteils­ver­kün­dung bis auf den letzten Platz besetzt ; an die sechzig Personen hatten sich den Tag freige­nommen, um der Verhand­lung beizu­wohnen und Latife zu unter­stützen. Unter den Besuche­rInnen waren viele Freun­dinnen, Nachbarn und politi­sche Mitstrei­te­rinnen der seit 35 Jahren in Deutsch­land lebenden Angeklagten.

In ihrem Schluss­wort nahm Latife Cenan-Adigüzel zunächst zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung : Sie führte aus, dass sie in dem beinahe zweijäh­rigen Verfahren, das sie selber als eine „Tragi­ko­mödie“ bezeich­nete, keinen Vorwurf habe vernehmen können, den sie aus ihrem Rechts­emp­finden heraus als straf­würdig akzep­tieren könne. Jeder aufrechte Antifa­schist müsse ebenso gegen Rassismus, Faschismus und Ungerech­tig­keit angehen, wie sie es immer getan habe – auch in ihrer Zeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Dafür habe sie ausschließ­lich demokra­ti­sche Rechte wahrge­nommen ; alles was sie getan habe, habe sie aus eigenem Entschluss und Überzeu­gung getan ; nichts sei in jemandes Auftrag oder auf Verlangen einer überge­ord­neten Organi­sa­tion geschehen.

Ein Urteil gegen sich wertete sie als mittel­bare Unter­stüt­zung derje­nigen, die sie gerne zum Schweigen bringen würden : Der türki­sche Staat, der sie als linke Opposi­tio­nelle gerne hinter Gittern sähe, aber auch deutsche staat­liche Behörden, deren Verstri­ckung in die rassis­ti­schen NSU-Morde sie als Antifa­schistin schon lange vor der Selbstent­tar­nung des NSU benannte. Abschlie­ßend betonte Latife, dass sie immer noch glaube, dass sich Gerech­tig­keit durch­setze, und forderte den Senat auf, nicht jemanden zu verur­teilen, der sich aktiv für jene demokra­ti­schen Rechte stark mache, die von anderen immer massiver bedroht würden. Sie kündigte an, gegen eine mögliche Verur­tei­lung weiter juris­tisch vorzu­gehen. Nichts und niemand würden sie jemals zum Schweigen bringen.

Als nach einer Unter­bre­chung mit der Urteils­ver­kün­dung fortge­setzt wurde, zeigte sich, dass der eindring­liche Appell unserer Mandantin und Freundin, eine Vertei­di­gerin der Demokratie nicht zu verur­teilen, auf taube Ohren gestoßen war : Der Vorsit­zende Richter Schreiber begrün­dete das Urteil in weiten Teilen so, als wäre das Verfahren mit zahlrei­chen Beweis­an­trägen der Vertei­di­gung und Diskus­sionen auch über die politi­sche Tragweite vollständig an ihm vorbei gegangen.

So wurde die Fragwür­dig­keit der „Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung“, die im Laufe des Verfah­rens immer wieder zur Sprache gekommen war, erneut mit dem lakoni­schen Hinweis beiseite gewischt, die Entschei­dung, die DHKP-C bzw. die Anato­li­sche Födera­tion in Deutsch­land zu verfolgen, sei ein autonomer Akt der Exeku­tive. Sie sei daher juris­tisch nicht überprüfbar. Der 5. Staats­schutz­senat bekannte sich damit, wie schon während des Verfah­rens, erneut dazu, ein williges Werkzeug deutscher Regie­rungs­po­litik zu sein.

In Hinblick auf die Taten, die Latife persön­lich zur Last gelegt wurden, gestand Richter Schreiber selber zu, dass trotz inten­sivster Überwa­chungs­maß­nahmen über Monate hinweg – so wurden sämtliche Telefo­nate unserer Mandantin und Freundin abgehört und ein Peilsender an ihrem Auto angebracht – keinerlei Hinweise auf Weisungen seitens einer DHKP-C-Führungs­ebene bekannt geworden seien. Als Vorsit­zende des migran­ti­schen Vereins „Anato­li­sche Födera­tion“ habe sie sich jedoch pauschal der Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung der DHKP-C schuldig gemacht, sodass alle Aktivi­täten, beispiels­weise auch die Organi­sa­tion angemel­deter Demons­tra­tionen und die Durch­füh­rung politi­scher Bildungs­ver­an­stal­tungen im Inter­esse der DHKP-C statt­ge­funden hätten.

Latife wurde unter­stellt, sie habe sich selbst in die Struktur der DHKP-C ein- und unter­ge­ordnet und damit der mitglied­schaft­li­chen Unter­stüt­zung schuldig gemacht. Diese Unter­stel­lung ist tatsäch­lich durch nichts belegt. Heran­ge­zogen werden ledig­lich bei ihr beschlag­nahmte Fotos, Filme und Bücher sowie die Teilnahme an Veran­stal­tungen, durch die sie nach Auffas­sung des Senats ihre „innere Überein­stim­mung“ mit den Zielen der DHKP-C belegt hätte.

Der Vorsit­zende Richter konzen­trierte sich in seinem Vortrag daher auch auf eine emotio­nale Ausein­an­der­set­zung mit der Ideologie der DHKP-C in der Türkei und auf den Versuch des Nachweises, dass deren Taten aufgrund der „Tötungs­ab­sicht“ außer­halb politi­scher Betrach­tungen zu beurteilen seien. So könne auch die vom Senat selber konsta­tierte Tatsache syste­ma­ti­scher Folte­rungen und ethnisch-religiöser Verfol­gung in der Türkei nicht zur weiteren Betrach­tung heran­ge­zogen werden. Die mündliche Begrün­dung des unver­hält­nis­mäßig harten Urteils gegen eine hier lebende Migrantin entwi­ckelte sich im weiteren Verlauf zu einer Abhand­lung über „menschen­ver­ach­tende Ideolo­gien“.

Dass dabei als Vergleichs­maß­stab ausge­rechnet islamis­ti­sche Terro­risten und der faschis­ti­sche „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Unter­grund“ (NSU) heran­ge­zogen wurden, können wir nur als einen Versuch des persön­li­chen Angriffs auf unsere Freundin und Mandantin und als Versuch der Provo­ka­tion gegen­über den Besuche­rInnen des Prozesses werten. Stand und steht doch im Fokus der politi­schen Aktivi­täten Latife Cenan-Adigü­zels der Kampf gegen Rassismus und Faschismus, und hatte sie doch schon früh auf den rechts­ter­ro­ris­ti­schen Hinter­grund der willkür­li­chen Morde an Migran­tInnen durch den NSU hinge­wiesen. Es war nachvoll­ziehbar, dass Teile des Publi­kums anschlie­ßend den Gerichts­saal verließen.

Für uns als Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen ist jedoch nicht nur die große Härte, mit der das Gericht unsere Mandantin und Freundin schuldig gespro­chen hat, ein Grund zur Kritik : Durch das Urteil wird der Anwend­bar­keits­rahmen des Paragra­phen 129b so ausge­dehnt, dass dieser künftig praktisch auf alle politisch aktiven Menschen anwendbar ist. Sollte das Urteil Bestand haben, benötigt die Justiz keine Beweise für konkrete indivi­du­elle Unter­stüt­zungs­hand­lungen. Die bloße Aktivität in einem Verein, der zwar intern bei Ermitt­lungs- und Justiz­be­hörden als „Tarnor­ga­ni­sa­tion“ angesehen wird – offiziell jedoch als legaler Verein bestehen bleibt, würde für Verur­tei­lungen zu mehrjäh­rigen Haftstrafe nach §129b ausrei­chen.

In der Welt der Geheim­dienste, die in das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel an mehreren Stellen invol­viert waren, werden solche Konstruk­tionen „Honeypot“ genannt. Gemeint sind damit als Fallen instal­lierte oder weiter gedul­dete Struk­turen, mit denen „Unwis­sende“ abgeschöpft werden um sie anschlie­ßend zu verfolgen. Angesichts der existenz­be­dro­henden Folgen von Verur­tei­lungen nach Paragraph 129a+b StGB halten wir eine solche Praxis juris­tisch wie mensch­lich für vollkommen inakzep­tabel.

Freunde und Freun­dinnen von Latife
Rechts­an­walt Roland Meister, Essen
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

Wuppertal, Essen, Remscheid, 17. Februar 2017

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