Kampagne „AufRecht bestehen“: Unteilbare Würde

In der gesell­schaft­li­chen Debatte um einen richtigen Umgang mit flüch­tenden Menschen werden von verschie­denen Seiten die dunkelsten Ressen­ti­ments bedient. Das Prinzip rechter Politik ist so simpel wie leider oft effektiv : Entrech­tete und Einfluss­lose werden gegen­ein­ander in Stellung gebracht, Ängste um die gerechte Vertei­lung gnädig gewährter Krumen und Sorgen vor noch weiter­ge­hender Ausgren­zung werden geschürt. Neben klassi­schen echten Konflikten um künst­lich verknappte Ressourcen entstehen dadurch zu oft unsoli­da­ri­sche Haltungen und ein wenig wider­stands­fä­higes Umfeld. Zehn Jahre „Hartz IV” sprechen zum Erfolg dieser Herrschafts­stra­tegie eine deutliche Sprache – zu besich­tigen täglich auf den Fluren der Jobcenter.

Umso begrü­ßens­werter ist es daher, dass verschie­dene, unter dem Dach der Kampagne „AufRecht bestehen” tätige Erwerbs­lo­sen­in­itia­tiven (in Wuppertal z.B. Tacheles e.V.) sich mit einer Presse­mit­tei­lung deutlich und vernehmbar gegen die am 17.9. bekannt gewor­denen Pläne des Innen­mi­nis­te­riums wenden, das Asylrecht weiter zu verschärfen und in Teilen de facto abzuschaffen. In der noch zu schlep­pend verlau­fenden Debatte über diese Pläne ist diese Positio­nie­rung der Erwerbs­lo­sen­in­itia­tiven ein wertvoller Beitrag. Wir dokumen­tieren deshalb hier die Presse­mit­tei­lung im Wortlaut.

blockupy2012

Presse­mit­tei­lung der Kampagne „AufRecht bestehen“
Berlin/Wuppertal, 22.09.2015

Die Würde des Menschen ist unteilbar

Erwerbs­lo­sen­gruppen und -organi­sa­tionen der Kampagne „AufRecht bestehen“ verur­teilen  die Pläne der Bundes­re­gie­rung, das Aufent­halts- und Asylrecht auszu­höhlen und Tausenden gerade erst einge­reisten Schutz­su­chenden das Grund­recht auf Asyl und auf Existenz­si­che­rung  zu verwehren.

Noch immer werden geflo­hene Menschen an deutschen Bahnhöfen von der Bevöl­ke­rung mit Lebens­mit­teln, Geschenken und Herzlich­keit empfangen. Die Bundes­kanz­lerin überrascht mit  der humani­tären Geste, dass Deutsch­land Menschen in Not nicht im Stich lasse, und pflegt so im Ausland das neue Image eines offenen und hilfs­be­reiten Landes. Zeitgleich formu­liert die Bundes­re­gie­rung einen 150seitigen Gesetz­ent­wurf zur Verschär­fung des Aufent­halts- und Asylrechts sowie des Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes (AsylbLG), der alle sozial- und recht­staat­li­chen Errun­gen­schaften, die Asylsu­chende und ihre Unter­stützer in den vergangen 20 Jahren mühsam auch vor Gerichten erkämpft haben, wieder zunich­temacht.

Die Erwerbslosenvertreter/innen weisen darauf hin, dass erst im Frühjahr dieses Jahres das Asylrecht verfas­sungs­kon­form ausge­staltet wurde, um den Vorgaben des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts vom Sommer 2012 gerecht zu werden. Unter anderem wurde durch die enge zeitliche Begren­zung von Sachleis­tungen und die Anpas­sung des Leistungs­ni­veaus an den Hartz-IV-Regel­satz sicher­ge­stellt, dass alle in Deutsch­land lebenden Menschen das Recht auf die Gewäh­rung eines menschen­wür­digen Existenz­mi­ni­mums erhalten.

Jetzt, wo das AsylbLG und das Grund­recht auf Asyl dringender gebraucht werden denn je, kommt die Verschär­fung unter anderem mit Leistungs­ein­schrän­kungen, erwei­terter Sachleis­tungs­ge­wäh­rung, dauer­hafter Unter­brin­gung in Erstauf­nah­me­la­gern sowie Einschrän­kungen bei Bildungs­maß­nahmen und der Arbeits­auf­nahme einher. Allen über EU-Dritt­statten einge­reisten, sogenannten „Dublin-III-Flücht­lingen“ droht die Versa­gung von Leistungen – einschließ­lich Unter­kunft und medizi­ni­scher Versor­gung – und sie sollen mit einem Ticket zurück in den Herkunfts­staat und einem Verpfle­gungs­pa­cket abschoben werden. Auch tausende Schutz­su­chende, die gerade noch über Griechen­land, Ungarn oder Slowe­nien nach Deutsch­land einge­reist sind und einreisen, können so mittels Leistungs­ver­sa­gung zur Rückkehr in diese Länder gezwungen werden, egal ob sie dort menschen­würdig aufge­nommen und versorgt werden können oder nicht.

Die „Festung“ Europa hat gerade demons­triert bekommen, dass das „Dublin-System“ und die europäi­sche Flücht­lings­po­litik geschei­tert ist, und die Bundes­re­gie­rung versucht auf diesen geschei­terten Instru­menten aufbauend ein Asylrecht zu imple­men­tieren, dass das Land gegen Flücht­linge abschotten und diese durch Andro­hung von Hunger und Obdach­lo­sig­keit vor der Einreise nach Deutsch­land abschre­cken soll. Die Unterstützer/innen der Kampagne „AufRecht bestehen“ sehen hier die fakti­sche Abschaf­fung des Grund­rechts auf Asyl und die Abkehr des im Grund­ge­setz veran­kerten Ziels, die menschen­wür­dige Existenz aller sicher­zu­stellen. Die Erwerbs­lo­sen­gruppen fordern die vollstän­dige Rücknahme der Geset­zes­ver­schär­fung, ein modernes Einwan­de­rungs­ge­setz und die Stärkung des Asylrechts für Schutz­su­chende in diesem Land, auch wenn sie über Dritt­staaten einge­reist sind.

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