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SUMMARY:Ddorf: Bundesweiter Grundrechte-Kongress
DESCRIPTION:Aufruf zum Wider­stand gegen den Abbau unserer demokra­ti­schen Grund­rechte \nVon den USA bis zur Türkei\, von Frank­reich bis Ungarn rücken Regie­rungen nach rechts\, heben durch die Verfas­sung gesicherte demokra­ti­sche Grund­rechte auf\, verbieten und unter­drü­cken Proteste und Streiks und gehen den Weg in einen Polizei­staat. Die Regie­rung der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land liegt in diesem Trend : In den letzten zwei Jahren hat auch sie demokra­ti­sche Grund­rechte von Millionen hier lebenden Migrant*innen massiv beschnitten\, insbe­son­dere 2016 im Zuge des „Asylpaket II“; mit verfas­sungs­wid­rigen Methoden hat sie viele Migran­ten­or­ga­ni­sa­tionen verfolgt und krimi­na­li­siert\, beispiels­weise kurdi­sche und türki­sche Frauen-\, Studenten- und Arbei­ter­or­ga­ni­sa­tionen wie NAV-DEM\, ATIK und YXK. \nSeit den jüngsten Geset­zes­än­de­rungen durch die Bundes­re­gie­rung (u.a. §§113\, 114 StGB sowie Massen-Überwa­chung von WhatsApp/facebook)\, der Initia­tive zur Einschrän­kung des Streik­rechts („Tarif­ein­heit“) und den schweren Grund­rechts­ver­let­zungen gegen Demonstrant*innen\, Sanitäter*innen\, Rechtsanwält*innen und Journalist*innen beim G20-Gipfel in Hamburg im Juli 2017 ist es offen­sicht­lich : Nach den Repres­sionen gegen Flücht­linge und Migran­ten­or­ga­ni­sa­tionen werden der gesamten sozialen Bewegung und der ganzen Bevöl­ke­rung der Bundes­re­pu­blik grund­le­gende demokra­ti­sche Rechte genommen – insbe­son­dere das Recht auf Versamm­lungs­frei­heit. \nSchon Wochen vor dem G20-Gipfel wurden unver­zicht­bare Bestand­teile der Versamm­lungs­frei­heit wie zentrale Übernach­tungs­mög­lich­keiten in Protest­camps verboten ; geneh­migte Camps räumte die Polizei in den Tagen vor dem Gipfel gegen ausdrück­liche Gerichts­be­schlüsse. Die Auftakt-Demo der Gipfel­gegner am 6.7. wurde unter Einsatz von brutaler Gewalt\, mit Wasser­wer­fern und Schlag­stö­cken polizei­lich aufge­löst\, obwohl von ihr keinerlei Eskala­tion ausge­gangen war. Dutzende Demons­tranten wurden durch Polizei­ge­walt im Laufe der Demons­tra­tionen schwer verletzt. Die Polizei griff sogar gekenn­zeich­nete Anwält*innen\, Sanitäter*innen und Journalist*innen tätlich an. Mehr als 30 misslie­bigen Journalist*innen entzogen die deutschen Behörden im Verlauf des Gipfels nachträg­lich die Arbeits­er­laubnis vor Ort. Hoch gerüs­tete Spezi­al­ein­heiten stürmten mit Kriegs­waffen in Hamburg Häuser\, sie terro­ri­sierten ganze Straßen­züge\, während die behaup­teten Anlässe keiner Überprü­fung stand­halten. Privat­woh­nungen und Jugend­zen­tren wurden polizei­lich „durch­sucht“ und verwüstet. \nÜber 250 Demonstrant*innen wurden von der Polizei unter teils haarsträu­bender Begrün­dung in oftmals überfall­ar­tigen Szenen von vermummten Polizeibeamt*innen festge­nommen und tagelang unter folter­ähn­li­chen Bedin­gungen ihrer Freiheit beraubt\, darunter fast der gesamte Jugend­vor­stand der ver.di-Jugend NRW-Süd und ein kompletter anrei­sender Bus der Jugend­or­ga­ni­sa­tion „Die Falken“. Zu den Haftme­thoden zählten syste­ma­ti­scher Schlaf­entzug\, Demüti­gungen und Schläge. Knapp einen Monat nach den Gipfel­pro­testen dauert die Freiheits­be­rau­bung immer noch an\, noch sitzen 31 Demonstrant*innen in Unter­su­chungs­haft\, der größte Teil von ihnen auslän­di­scher Herkunft. Die mittler­weile freige­las­senen ver.di-Mitglieder werden weiterhin mit mehrjäh­rigen Gefäng­nis­strafen bedroht\, die mit einer Reihe von neuen Gesetzen durch­ge­setzt werden sollen. \nBereits wenige Wochen vor dem G20-Gipfel refor­mierte die Bundes­re­gie­rung die §§113 und 114 des Straf­ge­setz­bu­ches („Wider­stand oder tätli­cher Angriff gegen Vollstre­ckungs­be­amte“). Demnach droht in diesem Fall künftig eine Mindest­strafe von drei Monaten. Für den Vorwurf des Wider­stands reicht dabei oft schon ein ängst­lich wegge­zo­gener Arm. Zudem wurde der Katalog für beson­ders schwere Fälle\, die mit sechs Monaten Mindest­strafe belegt sind\, erwei­tert : Künftig reicht dafür u.a. auch die so genannte gemein­schaft­liche Tataus­füh­rung – doch welche Demons­tra­tion\, welcher Streik erfolgt nicht gemein­schaft­lich ? \nDiese Geset­zes­än­de­rungen werden das gesamte Demons­tra­ti­ons­ge­schehen in Deutsch­land nachhaltig verän­dern. Wenn jeder Demons­trant Angst haben muss\, z.B. im Falle eines Handge­menges hinter Gittern zu landen – und zwar auch\, wenn es von der Polizei ausging – werden sich viele von der Teilnahme an Kundge­bungen\, Demos oder Streiks abgeschreckt sehen. Die derzei­tigen Geset­zes­än­de­rungen gehören zu den tiefsten Eingriffen in die Versamm­lungs­frei­heit (Artikel 8 des Grund­ge­setzes) seit Bestehen der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land und höhlen damit ein elemen­tares Recht völlig aus\, das vom BVerfG als „ein Stück ursprüng­lich-ungebän­digter unmit­tel­barer Demokratie\, das geeignet ist\, den politi­schen Betrieb vor Erstar­rung in geschäf­tiger Routine zu bewahren“ bezeichnet wurde. Weiterhin wider­spre­chen sie der Menschen­würde (Art. 1)\, der Freiheit der Person (Art. 2)\, schränken die Meinungs­frei­heit (Art. 5) massiv ein\, die das BVerfG als eines der vornehmsten Menschen­rechte überhaupt bezeich­nete und richten sich nicht zuletzt gegen die Presse­frei­heit. Die uns durch unsere Verfas­sung gewährten Rechte lassen wir uns nicht nehmen. \nReferate von Experten schlagen Alarm wegen Grund­rechte-Abbau \nAngesichts des aktuellen Grund­rechte-Abbaus und der hohen Haftstrafen bei den aktuellen Prozessen gegen Demons­tranten beim G20-Gipfel lädt die Initia­tive »Demons­tra­ti­ons­recht vertei­digen!« aus Gewerk­schaften\, Migranten- und Bürger­rechts­or­ga­ni­sa­tionen\, Journa­listen- und Anwalts­ver­bänden zum Grund­rechte-Kongress nach Düssel­dorf. Am 7. Oktober kommen dort inter­es­sierte Bürge­rInnen und Aktivis­tInnen zu Wort\, nach einer Eröff­nung des Kongresses durch Vorträge von Experten wie \n\nAlexander Bosch – Sprecher für den Themen­kom­plex „Polizei und Menschen­rechte“ bei Amnesty Inter­na­tional Deutsch­land\nGabriele Heineke – Mitglied im Bundes­vor­stand des Republi­ka­ni­scher Anwäl­tinnen- und Anwäl­te­verein e.V. (RAV)\, Presse­spre­cherin des Anwalt­li­chen Notdienstes-G20 in Hamburg und Anfang Juli in Hamburg als Beobach­terin der Demons­tra­tionen und der Polizei auf der Straße\, nachts in der ›GeSa‹ und dem für Gipfel­gegner aus dem Boden gestampften ›Amtsge­richt Neuland‹\nUlla Jelpke – innen­po­li­ti­sche Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag ; während der G20-Gipfel­tage in Hamburg – wie schon bei vielen anderen Demons­tra­tionen – als parla­men­ta­ri­sche Beobach­terin unter­wegs\nGerhard Kupfer – Maschi­nen­schlosser\, Gewerk­schafter seit 45 Jahren\, bis 2014 IG-Metall-Vertrau­ens­mann\, Mitglied der Vertrau­ens­kör­per­lei­tung und der Tarif­kom­mis­sion\, sowie Mitglied des Betriebs­rates bei Daimler Bremen\nPeter Dinkloh – langjäh­riger Journa­list\, u.a. Reuters und Correctiv\, ver.di-Gewerkschaftssekretär Papier­ver­ar­bei­tende Indus­trie und Drucke­reien\, Journa­lis­tInnen und Verlage\nJasper Prigge – Verei­ni­gung Demokra­ti­scher Juris­tinnen und Juristen e.V. (VDJ)\, Versamm­lungs­rechtler\, Kläger­an­walt des ersten erfolg­rei­chen Prozesses gegen polizei­liche Misshand­lung von Jugend­li­chen beim G20-Gipfel\nAlexander Ernst –Ephorus Kirch­liche Hochschule Wuppertal/Bethel\n\n\n							Drucken\nArtikel teilen
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