Übernommen von der Website zum Prozess
Drei Jahre und drei Monate Haft für Latife
Unsere Freundin Latife wurde am 16. Februar 2017 vor einem vollbesetzten Saal 2 des Nebengebäudes des OLG Düsseldorf zu drei Jahren und drei Jahren Haft wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung” verurteilt. Der Haftbefehl bleibt zunächst gegen Auflagen ausgesetzt. Diese Phase würde nach einer Revisionsentscheidung des BHG enden. Noch am Abend nach dem Urteil waren sich Latife, ihre beiden Anwälte und wir einig : Wir machen jetzt erst Recht weiter ! Latife kündigte an, sich nicht zum Schweigen bringen zu lassen und ihre Prozesserfahrung dafür zu nutzen, den notwendigen Kampf gegen die Paragraphen 129 a und b voranzubringen, die Rechtsanwälte begannen unmittelbar, eine Strategie für den erfolgenden Revisionsantrag zu entwickeln und uns war klar, dass auch die Solidaritätsarbeit nun in eine neue Phase eintreten muss.
Wir werden die Zeit bis zur Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs nutzen, um an der Dokumentation des Verfahrens zu arbeiten.
Nachfolgend veröffentlichen wir die gemeinsam mit ihren Anwälten verfasste Presseerklärung
Pressemitteilung der Rechtsanwälte und UnterstützerInnen von Latife Cenan-Adigüzel zur Verurteilung der Wuppertalerin wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ (§129b StGB)
Am Donnerstag, den 16. Februar fiel nach einem anderthalbjährigen Verfahren vor dem 5. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Urteil gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil folgt damit auf den Tag genau dem Antrag der Oberstaatsanwältin Olschak. Die Haftanordnung bleibt bestehen, wird aber vorläufig gegen Auflagen weiter außer Vollzug gesetzt. Latife Cenan-Adigüzel kündigte in ihrem Schlusswort an, gegen eine Verurteilung Revision einzulegen.
Verurteilt wurde Latife für eine angebliche Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften türkischen DHKP-C. Nachgewiesen werden konnte ihr jedoch ausschließlich ihre Arbeit als Vorsitzende der Anatolischen Föderation. Diese wird vom deutschen Staat als so genannte Tarnorganisation der DHKP-C in Deutschland betrachtet, ist bis zum heutigen Tag als Verein jedoch nicht verboten.
Das Konstrukt der Tarnorganisation ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfahrens seitens der Verteidigung Latife Cenan-Adigüzels mehrfach mit verschiedenen Beweisanträgen hinterfragt ; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurückgewiesen. So konnten auch Zweifel an den die Konstruktion der Generalstaatsanwaltschaft zugrunde liegenden Beweismitteln nicht ausgeräumt werden.
Die Zuschauerplätze des Saals 2 im Hochsicherheitsgebäude am Düsseldorfer Kapellweg waren zur Urteilsverkündung bis auf den letzten Platz besetzt ; an die sechzig Personen hatten sich den Tag freigenommen, um der Verhandlung beizuwohnen und Latife zu unterstützen. Unter den BesucherInnen waren viele Freundinnen, Nachbarn und politische Mitstreiterinnen der seit 35 Jahren in Deutschland lebenden Angeklagten.
In ihrem Schlusswort nahm Latife Cenan-Adigüzel zunächst zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung : Sie führte aus, dass sie in dem beinahe zweijährigen Verfahren, das sie selber als eine „Tragikomödie“ bezeichnete, keinen Vorwurf habe vernehmen können, den sie aus ihrem Rechtsempfinden heraus als strafwürdig akzeptieren könne. Jeder aufrechte Antifaschist müsse ebenso gegen Rassismus, Faschismus und Ungerechtigkeit angehen, wie sie es immer getan habe – auch in ihrer Zeit als Vorsitzende der Anatolischen Föderation. Dafür habe sie ausschließlich demokratische Rechte wahrgenommen ; alles was sie getan habe, habe sie aus eigenem Entschluss und Überzeugung getan ; nichts sei in jemandes Auftrag oder auf Verlangen einer übergeordneten Organisation geschehen.
Ein Urteil gegen sich wertete sie als mittelbare Unterstützung derjenigen, die sie gerne zum Schweigen bringen würden : Der türkische Staat, der sie als linke Oppositionelle gerne hinter Gittern sähe, aber auch deutsche staatliche Behörden, deren Verstrickung in die rassistischen NSU-Morde sie als Antifaschistin schon lange vor der Selbstenttarnung des NSU benannte. Abschließend betonte Latife, dass sie immer noch glaube, dass sich Gerechtigkeit durchsetze, und forderte den Senat auf, nicht jemanden zu verurteilen, der sich aktiv für jene demokratischen Rechte stark mache, die von anderen immer massiver bedroht würden. Sie kündigte an, gegen eine mögliche Verurteilung weiter juristisch vorzugehen. Nichts und niemand würden sie jemals zum Schweigen bringen.
Als nach einer Unterbrechung mit der Urteilsverkündung fortgesetzt wurde, zeigte sich, dass der eindringliche Appell unserer Mandantin und Freundin, eine Verteidigerin der Demokratie nicht zu verurteilen, auf taube Ohren gestoßen war : Der Vorsitzende Richter Schreiber begründete das Urteil in weiten Teilen so, als wäre das Verfahren mit zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung und Diskussionen auch über die politische Tragweite vollständig an ihm vorbei gegangen.
So wurde die Fragwürdigkeit der „Verfolgungsermächtigung“, die im Laufe des Verfahrens immer wieder zur Sprache gekommen war, erneut mit dem lakonischen Hinweis beiseite gewischt, die Entscheidung, die DHKP-C bzw. die Anatolische Föderation in Deutschland zu verfolgen, sei ein autonomer Akt der Exekutive. Sie sei daher juristisch nicht überprüfbar. Der 5. Staatsschutzsenat bekannte sich damit, wie schon während des Verfahrens, erneut dazu, ein williges Werkzeug deutscher Regierungspolitik zu sein.
In Hinblick auf die Taten, die Latife persönlich zur Last gelegt wurden, gestand Richter Schreiber selber zu, dass trotz intensivster Überwachungsmaßnahmen über Monate hinweg – so wurden sämtliche Telefonate unserer Mandantin und Freundin abgehört und ein Peilsender an ihrem Auto angebracht – keinerlei Hinweise auf Weisungen seitens einer DHKP-C-Führungsebene bekannt geworden seien. Als Vorsitzende des migrantischen Vereins „Anatolische Föderation“ habe sie sich jedoch pauschal der Mitgliedschaft und Unterstützung der DHKP-C schuldig gemacht, sodass alle Aktivitäten, beispielsweise auch die Organisation angemeldeter Demonstrationen und die Durchführung politischer Bildungsveranstaltungen im Interesse der DHKP-C stattgefunden hätten.
Latife wurde unterstellt, sie habe sich selbst in die Struktur der DHKP-C ein- und untergeordnet und damit der mitgliedschaftlichen Unterstützung schuldig gemacht. Diese Unterstellung ist tatsächlich durch nichts belegt. Herangezogen werden lediglich bei ihr beschlagnahmte Fotos, Filme und Bücher sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, durch die sie nach Auffassung des Senats ihre „innere Übereinstimmung“ mit den Zielen der DHKP-C belegt hätte.
Der Vorsitzende Richter konzentrierte sich in seinem Vortrag daher auch auf eine emotionale Auseinandersetzung mit der Ideologie der DHKP-C in der Türkei und auf den Versuch des Nachweises, dass deren Taten aufgrund der „Tötungsabsicht“ außerhalb politischer Betrachtungen zu beurteilen seien. So könne auch die vom Senat selber konstatierte Tatsache systematischer Folterungen und ethnisch-religiöser Verfolgung in der Türkei nicht zur weiteren Betrachtung herangezogen werden. Die mündliche Begründung des unverhältnismäßig harten Urteils gegen eine hier lebende Migrantin entwickelte sich im weiteren Verlauf zu einer Abhandlung über „menschenverachtende Ideologien“.
Dass dabei als Vergleichsmaßstab ausgerechnet islamistische Terroristen und der faschistische „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) herangezogen wurden, können wir nur als einen Versuch des persönlichen Angriffs auf unsere Freundin und Mandantin und als Versuch der Provokation gegenüber den BesucherInnen des Prozesses werten. Stand und steht doch im Fokus der politischen Aktivitäten Latife Cenan-Adigüzels der Kampf gegen Rassismus und Faschismus, und hatte sie doch schon früh auf den rechtsterroristischen Hintergrund der willkürlichen Morde an MigrantInnen durch den NSU hingewiesen. Es war nachvollziehbar, dass Teile des Publikums anschließend den Gerichtssaal verließen.
Für uns als Rechtsanwälte und UnterstützerInnen ist jedoch nicht nur die große Härte, mit der das Gericht unsere Mandantin und Freundin schuldig gesprochen hat, ein Grund zur Kritik : Durch das Urteil wird der Anwendbarkeitsrahmen des Paragraphen 129b so ausgedehnt, dass dieser künftig praktisch auf alle politisch aktiven Menschen anwendbar ist. Sollte das Urteil Bestand haben, benötigt die Justiz keine Beweise für konkrete individuelle Unterstützungshandlungen. Die bloße Aktivität in einem Verein, der zwar intern bei Ermittlungs- und Justizbehörden als „Tarnorganisation“ angesehen wird – offiziell jedoch als legaler Verein bestehen bleibt, würde für Verurteilungen zu mehrjährigen Haftstrafe nach §129b ausreichen.
In der Welt der Geheimdienste, die in das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel an mehreren Stellen involviert waren, werden solche Konstruktionen „Honeypot“ genannt. Gemeint sind damit als Fallen installierte oder weiter geduldete Strukturen, mit denen „Unwissende“ abgeschöpft werden um sie anschließend zu verfolgen. Angesichts der existenzbedrohenden Folgen von Verurteilungen nach Paragraph 129a+b StGB halten wir eine solche Praxis juristisch wie menschlich für vollkommen inakzeptabel.
Freunde und Freundinnen von Latife
Rechtsanwalt Roland Meister, Essen
Rechtsanwalt Yener Sözen, Remscheid
Wuppertal, Essen, Remscheid, 17. Februar 2017