Repression in der Türkei und in Deutschland

Manchmal verbinden sich im Fokus befind­liche politi­sche Themen­felder auf eine Weise, die kurz zuvor noch nicht erwartet werden konnte. Oft genug sind das Momente großer Anspan­nung. Uns ergeht es derzeit so : Die solida­ri­sche Arbeit im Rahmen der Beglei­tung des §129-Prozesses gegen unsere Freundin Latife und unsere Koope­ra­tion mit kurdi­schen Freund*innen verbinden sich im Moment auf drama­ti­sche Weise.

Repression in Gazi Mahallesi

Repres­sion in Gazi Mahal­lesi

Seit Ende letzter Woche rollt in der Türkei eine Verfol­gungs­welle gegen linke Revolutionär*innen und Kurd*innen, die in ihrer Härte und Breite an dunkelste Phasen türki­scher Repres­sion in den achtziger und neunziger Jahren erinnert. Mitten in diese neuer­liche Phase der Unter­drü­ckung in der Türkei platzte nun gestern die Meldung eines sehr brutalen Urteils in Stutt­gart-Stamm­heim : Vier angeb­liche Unterstüzer*innen der türki­schen DHKP-C wurden zu langjäh­rigen Haftstrafen verur­teilt. Sie waren am selben Tag im Juni 2013 verhaftet worden wie unsere Genossin Latife. Die ihnen gemachten Vorwürfe waren lächer­lich. Der deutsche Staat leistet damit erneut Beihilfe für ein autori­täres Regime. Ein Verhalten, das Tradi­tion hat.

Getötete Gefan­gene in der Türkei

Weit über tausend Menschen wurden inzwi­schen in der Türkei verhaftet - einige wenige so genannte Unterstützer*innen des « IS », vor allem aber türki­sche und kurdi­sche Linke. Die Staats­macht geht dabei mit großer Bruta­lität vor : So wurde Gunay Özarslan, mutmaß­liche Aktivistin der militanten DHKP-C, im Zuge ihrer versuchten Verhaf­tung von über zehn Kugeln der Antiter­ror­cops getroffen und regel­recht hinge­richtet. Anfäng­liche Behaup­tungen der Polizei, es hätte ein Feuer­ge­fecht gegeben, stellten sich im Nachhinein als Lüge heraus. Nach der Ermor­dung der seit Jahren bekannten Aktivistin der außer­par­la­men­ta­ri­schen Linken insze­nierte der türki­sche Staat beim Versuch, die Trauer­ze­re­monie durch ihre Freund*innen und Angehö­rigen in einem alevi­ti­schen Gemein­de­zen­trum zu verhin­dern, eine Art Bürger­krieg auf den Straßen des Istan­buler Viertels Gazi Mahal­lesi, der mehrere Tage anhielt und viele Verletzte und am Ende auch das Leben eines Polizisten einfor­derte.

Die DHKP-C, wegen einiger recht fragwür­diger militanter Aktionen auch bei vielen Linken oft in der Kritik, verfügt, ebenso wie die kurdi­sche PKK, in Gazi Mahal­lesi und in anderen Vierteln türki­scher Städte über eine in Deutsch­land viele erstau­nende Massen­basis : An der nach vier Tagen schließ­lich durch­ge­setzten Beerdi­gung Özarslans nahmen trotz der Bedro­hung durch die Polizei mehrere tausend Menschen teil. Begründet ist diese Massen­basis vor allem im Wider­stand militanter Organi­sa­tionen in der langen und blutigen Geschichte des autori­tären türki­schen Staates, die nicht nur bis zu den Zeiten des Militär­put­sches 1980 zurück reicht. Linke Revolu­tio­näre und die kurdi­sche Bewegung haben in den letzten Jahrzehnten viele tausend Todes­opfer zu beklagen – manche, wie die während des so genannten « Todes­fas­tens » der DHKP-C Verstor­bene, waren durchaus selber zu verant­worten, die aller­meisten jedoch kamen durch Folter oder Tötung durch die türki­sche Polizei oder das türki­sche Militär ums Leben.

So beispiels­weise beim Sturm der Gefäng­nisse im Dezember 2000, der dem zuvor erwähnten « Todes­fasten » voraus­ging. Ein Hunger­streik von 1.000 politi­schen Gefan­genen gegen die Einfüh­rung der « F-Typ»-Isolationshaft sollte mit Gewalt nieder­ge­schlagen werden – mindes­tens 30 Gefan­gene starben bei dieser Aktion. Jene « F-Typ»-Isolationshaft war nach bundes­deut­schen, in Stamm­heim und anderwo erprobten Isola­ti­ons­kon­zepten entworfen worden und als es darum ging, die oft wider­stän­digen Gefäng­nis­trakte mit politi­schen Gefan­genen in der Türkei zu zerschlagen, stand der deutsche Staat den Sicher­heits­be­hörden mit Rat und Tat zur Seite. (Einen ganz guten Einblick in das Wesen der türki­schen Iso-Haft gibt der von Grup Yorum produ­zierte Spielfim « Typ F »). Die deutsche Kolla­bo­ra­tion mit dem türki­schen Staat hat seit den Tagen von « Aghet », dem Genozid an den Armenier*innen, eine lange Tradi­tion. (Darüber sprachen wir u.a. auch bei unserer Tagung « Repres­sion in der Türkei » mit Vertreter*innen verschie­dener türki­scher und kurdi­scher Gruppen im Spätsommer 2013)

Drasti­sche Urteile in Deutsch­land

In diesem Zusam­men­hang müssen auch die §129-Verfahren gesehen werden, mit denen kurdi­sche und türki­sche Aktivist*innen in Deutsch­land überzogen werden. in ihnen kommen völlig ungeniert « Erkennt­nisse » türki­scher Sicher­heits­be­hörden zur Anwen­dung, die diese teilweise mittels Folter oder mit fragwür­digen « Deals » « gewonnen » haben. Nachge­wiesen wird den Angeklagten in der Regel ledig­lich eine Sympa­thie für militante Organi­sa­tionen in der Türkei – eine Sympa­thie, mit der sie, wie erwähnt, absolut nicht alleine stehen, und die als solche in der Bundes­re­pu­blik auch nicht strafbar ist. In einem dieser Verfahren, in denen mit dem Willkür­pa­ra­gra­phen 129 normale politi­sche Tätig­keiten verfolgt werden, kam es gestern – ausge­rechnet auf dem Höhepunkt der Repres­si­ons­welle in der Türkei – zu drasti­schen Verur­tei­lungen von vier nach §129 Angklagten in Stutt­gart. Es waren Urteile, als wäre Tayip Erdogan höchst­selbst der Richter gewesen.

Die Angeklagten Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan wurden zu Haftstrafen zwischen vierein­halb und sechs Jahren verur­teilt. Der Haupt­vor­wurf : Sie hätten Eintritts­karten für ein Konzert der revolu­tio­nären Musik­gruppe « Grup Yorum » verkauft, das zur Zeit der Gezi-Proteste in der Türkei beinahe 15.000 Zuhörer*innen in die Oberhau­sener « Arena » lockte. Wie so oft zuvor, waren für die Verur­tei­lung Aussagen maßgeb­lich, die fragwür­dige Zeugen gegen­über dem türki­schen Geheim­dienst über die angeb­liche Struktur der DHKP-C gemacht hatten. Wie auch im erst Mitte Juni begon­nenen Verfahren gegen unsere Gefährtin Latife vor dem OLG Düssel­dorf wurde auch in Stutt­gart dabei weniger über die tatsäch­liche Tätig­keit von Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan verhan­delt, als vielmehr der DHKP-C der Prozess gemacht. Eine Betei­li­gung an deren, in den Presse­be­richten zum Verfahren viel zitierten Aktionen wurde den vier Beschul­digten gleich­wohl nicht vorge­worfen.

Ein noch vor der Urteils­ver­kün­dung einge­reichter Antrag der Vertei­di­gung auf Ausset­zung des Prozesses, der explizit auf die laufende Repres­si­ons­welle in der Türkei verwies, wurde abgelehnt – wie auch alle vorhe­rigen Versuche, die politi­sche Situa­tion in der Türkei zu berück­sich­tigen. Die Koinzi­denz der Ereig­nisse in der Türkei und in den Gerichts­sälen macht dabei überdeut­lich, dass sich die deutsche Justiz willfährig zum Handlanger eines autori­tären Regimes in Ankara macht, indem sie mutmaß­liche Sympathisant*innen militanter Gegner des türki­schen Staates anklagt, verur­teilt und einsperrt. Es bleibt zu hoffen, dass die in Stutt­gart von der Vertei­di­gung angekün­digte Revision zustande kommt, und der vor dem OLG Düssel­dorf laufende Prozess weniger willfährig gegen­über dem türki­schen Staat verlaufen wird. Die letzten Berichte aus dem 129er-Verfahren gegen Latife, die von ihren « Freunden und Freun­dinnen » auf der Website zum Prozess veröf­fent­licht wurden, stimmen aber leider skeptisch („Die Angst des Staates” zum vierten Verhand­lungstag über die staat­liche Angst vor migran­ti­scher Selbst­or­ga­ni­sa­tion ; „Richter ohne Centen­ance” zum Eklat am fünften Prozesstag).

Wer den gestern in Stutt­gart verur­teilten Gefan­genen schreiben will :

Özgür Aslan, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas :
Asperger Straße 60 – 70439 Stutt­gart
Sonnur Demiray :
Herlikofer Straße 19 – 73527 Schwä­bisch Gmünd

Die nächsten Verhand­lungs­tage gegen unsere Freundin Latife sind am morgigen Donnerstag (30.7.) und nächste Woche Donnerstag (6.8.) vor dem OLG Düssel­dorf im Kapellweg 36, Beginn ist jeweils um 10:30 Uhr.

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Die Mörder von Sant’Anna di Stazzema kommen davon

Ausge­rechnet die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart hat heute das Ermitt­lungs­ver­fahren gegen acht noch lebende Betei­ligte am Massaker von Sant’Anna di Stazzema (Italien) vom 12.August 1944 einge­stellt. Bei dem Massen­mord, der auf dem Rückzug der Wehrmacht – kurz vor dem Kriegs­ende in Italien – begangen wurde, waren von der Waffen-SS 560 Zivilisten massa­kriert worden. Es waren überwie­gend Frauen und 116 Kinder. Sie wurden in Gehöften und auf dem Kirch­platz zusam­men­ge­trieben, dann wurden Handgra­naten in die Menge geworfen und Männer, Frauen und Kinder wahllos erschossen. Die Häuser des Dorfes wurden nieder­ge­brannt. Nach nur gut drei Stunden war das Dorf ausge­rottet. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.

Die Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart für die Einstel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens liest sich wie aus dem Sprach­schatz des Orwell’schen « Wahrheits­mi­nis­te­riums » zusam­men­ge­bas­telt :

« Es könne nicht mit ausrei­chender Sicher­heit belegt werden, dass es sich bei dem Massaker der Panzer­gre­na­dier­di­vi­sion ‘Reichs­führer SS’ um eine befoh­lene Vernich­tungs­ak­tion gegen die Zivil­be­völ­ke­rung gehan­delt » habe, teilte die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart mit. Den Ermitt­lungen zufolge bestehe « auch die Möglich­keit, dass der Einsatz dazu dienen sollte, arbeits­fä­hige Männer nach Deutsch­land zu verschleppen und die Erschie­ßung der Zivil­be­völ­ke­rung erst befohlen wurde, als dieses Ziel nicht erreicht werden konnte ». Damit sei es aber nicht möglich, eine Mordan­klage der mutmaß­li­chen Täter mit der « bloßen Teilnahme an dem Einsatz » zu begründen. Jedem einzelnen Angeschul­digten müsse vielmehr seine Betei­li­gung am Massaker indivi­duell nachge­wiesen werden. Was leider nicht gelungen sei.

Frust über das Misslingen einer eventu­ellen zwangs­weisen Rekru­tie­rung von Arbeits­kräften fürs Nazireich ist für die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart also hinrei­chend Grund genug für die nachträg­liche Relati­vie­rung von Massen­mord.

Es bleibt auch 2012 dabei : Solange dieses Land seine schwei­ni­schen Verbre­chen ungesühnt und die Täter mit formal­ju­ris­ti­scher Huberei davon­kommen lässt, solange wird es für keinen anstän­digen Menschen einen Weg geben, sich mit Deutsch­land zu arran­gieren.

Von einem italie­ni­schen Gericht wuren folgende zehn Männer 2005 und in einer Revision 2006 in Abwesen­heit der Abschlach­terei für schuldig befunden :
Karl GroplerGeorg RauchGerhard SommerAlfred Schönen­bergLudwig Heinrich Sonntag (inzw. verstorben) - Alfred Mathias ConcinaHorst Richter (inzwi­schen verstorben) Werner BrussHeinrich SchendelLudwig Goering

Niemals vergessen, niemals vergeben !

 

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