Anklagen fußen ausdrücklich auf politischen Erwägungen

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren.

Sprach­rohr der Regie­rung statt Mund des Gesetzes“

Latifes Vertei­diger beantragten nach der Sommer­pause die Einstel­lung des Verfah­rens, da die Türkei kein “Schutzgut” nach den Vorgaben des §129b darstellt. Zum juris­ti­schen, von der Bundes­re­gie­rung politisch bestimmten Hinter­grund der Verfahren nach §129b.

Die Anklagen gegen in Deutsch­land lebende türki­sche und kurdi­sche Menschen fußen nicht auf juris­ti­schen, sondern ausdrück­lich auf politi­schen Erwägungen. Mangels straf­recht­li­cher Normen bei der Beurtei­lung so genannter « Organi­sa­ti­ons­de­likte » von Gruppie­rungen, die außer­halb der EU aktiv sind, wird den Verfahren nach § 129b eine minis­te­ri­elle Entschei­dung voran­ge­stellt ; die sogenannte “Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung” durch den Bundes­jus­tiz­mi­nister. Heiko Maas hat zuletzt 2011 die Ermäch­ti­gung “zur straf­recht­li­chen Verfol­gung bereits began­gener oder künftiger Taten von Mitglie­dern der DHKP-C” erteilt, auf deren Grund­lage dann auch Ermitt­lungen gegen Latife aufge­nommen wurden. Um es mit den Worten der Vertei­di­gung zu sagen, wandeln sich die Gerichte durch „die Bestim­mung von straf­recht­lich relevantem Verhalten (…) durch Rückgriff auf minis­te­ri­elle Entschei­dungen (…) ‘vom Mund des Gesetzes‘ zum ‘Sprach­rohr der Regie­rung‘“.

Die minis­te­ri­elle “Ermäch­ti­gung” ist unbestritten durch (außen-) politi­sche Inter­essen der Bundes­re­pu­blik bestimmt. Das bedeutet aller­dings nicht, dass sie willkür­lich erteilt werden darf. Der Gesetz­geber hat bei der Auswei­tung des Paragra­phen 129 auf “auslän­di­sche terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen” 2003 eine Straf­ver­fol­gung explizit ausge­schlossen, wenn das Ziel einer Organi­sa­tion “die Bekämp­fung einer die Menschen­würde nicht achtenden staat­li­chen Ordnung” ist. Es soll zwischen “Befrei­ungs­or­ga­ni­sa­tionen” und “terro­ris­ti­schen Organi­sa­tionen” unter­schieden werden, die eine legitime demokra­ti­sche Ordnung stürzen wollen.

Die Beurtei­lung, um was von beidem es sich handelt, soll sowohl den Charakter des bekämpften Staates als auch den der Organi­sa­tion zum Gegen­stand haben : „ (…) das Minis­te­rium [soll] bei der Entschei­dung (…) in Betracht ziehen (…), ob die Bestre­bungen der Verei­ni­gung gegen die Grund­werte einer die Würde des Menschen achtenden staat­li­chen Ordnung oder gegen das fried­liche Zusam­men­leben der Völker gerichtet sind“, heißt es dazu im Gesetzes-Begleit­text. « Tatbe­stand­liche Handlungen » könnten in Nicht-Rechts­staaten auch als « versteh­bare Reaktion auf staat­liche Willkür erscheinen » und nicht straf­würdig sein.

Deshalb ist regel­mäßig zu überprüfen, ob ein auslän­di­scher Staat wie die Türkei ein « taugli­ches Schutzgut » darstellt. Vor dem Hinter­grund vergan­gener und aktueller Entwick­lungen in der Türkei sehen die beiden Vertei­diger von Latife genau dafür endgültig keinerlei Grund­lage mehr, und forderten am 3. August die Verfah­rens­ein­stel­lung bzw. Überprü­fung der minis­te­ri­ellen Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung. Die Türkei sei offen­kundig kein rechts­staat­li­ches Gebilde, das es zu schützen gelte. Spätes­tens die Reaktion der türki­schen Regie­rung auf den versuchten Putsch am 15. Juli führe das vor Augen, so die Vertei­di­gung. Darüber­hinaus verstoße die Türkei durch Unter­stüt­zung des „IS“ massiv und fortge­setzt gegen Völker­recht.

Mittler­weile sind seit dem versuchten Putsch über 17.000 Menschen inhaf­tiert worden, 81.000 Staats­be­diens­tete wurden entlassen. Darunter befinden sich Richte­rinnen und Staats­an­wälte, Akade­mi­ke­rinnen, Journa­listen und Militärs. Die Verhän­gung des Ausnah­me­zu­stands und die Aufkün­di­gung der Menschen­rechts­kon­ven­tion entzieht politi­schen Gefan­genen funda­men­tale Rechte und schränkt die Meinungs- und Versamm­lungs­frei­heit ein.

In der Türkei wurden bereits vor dem geschei­terten Putsch­ver­such syste­ma­tisch Menschen­rechte verletzt. Seit Jahrzehnten findet eine ethni­sche, politi­sche und religiöse Verfol­gung insbe­son­dere der kurdi­schen bzw. alevi­ti­schen Minder­heit statt. Es gibt zahlreiche extra­le­gale Hinrich­tungen, so genannte „Morde unbekannter Täter“ und die verbrei­tete Praxis des „Verschwin­den­las­sens“. So wurden durch den Menschen­rechts­verein IHD alleine zwischen 1994 und 2009 über 3.000 gewalt­same Todes­fälle durch Hinrich­tungen, Mord oder durch Folter dokumen­tiert. Hinzu kommen ungezählte Fälle „verschwun­dener“ Personen.

Beein­dru­ckend lang ist auch die Liste der Partei­ver­bote, wofür die Türkei mehrfach durch den Europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) verur­teilt wurde. Seit den Wahler­folgen der kurdisch-linken HDP im Juni 2015 ist nun auch diese Partei staat­li­cher Repres­sion ausge­setzt. Gegen den Vorsit­zenden der Partei, Selahattin Demirtas, beantragte die Istan­buler Staats­an­walt­schaft fünf Jahre Haft in einem Terro­ris­mus­ver­fahren. Der Begriff des „Terro­rismus“ wird in der Türkei willkür­lich weit ausge­legt. Politiker, Journa­lis­tinnen, und Rechts­an­wälte können schon durch Gespräche oder Reden, durch Artikel oder die Übernahme eines Mandates ins Visier der Behörden geraten.

Die Bundes­re­gie­rung und die EU-Kommis­sion  fordern im Rahmen der Verhand­lungen zur Visafrei­heit, dass die Türkei diese Willkür­praxis beendet und den Terro­ris­mus­be­griff abändert. Gleich­zeitig betreiben deutsche Gerichte auf minis­te­ri­elle Anwei­sung hin Terro­ris­mus­ver­fahren wie jenes gegen Latife, der keinerlei Straftat als allein der Vorsitz in einem migran­ti­schen Verein vorge­worfen wird. Bereits dieser Wider­spruch sollte ausrei­chen, die laufenden 129 b-Verfahren umgehend zu beenden.

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Politische Prozesse : Schweigen aus Staatswohl

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren, die online erstmals auf der Website zum Prozess veröf­fent­licht wurden.

Teil 1
Schweigen aus Staats­wohl
Inter­view mit Latife Cenan-Adigüzel
Übersicht laufender 129b-Verfahren
Inter­view mit dem Anwalt Yener Sözen


Politi­sche Prozesse : Schweigen aus Staats­wohl
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Über die Lage in der Türkei wird spätes­tens seit dem geschei­terten Putsch am 15. Juli und den Ereig­nissen danach viel geschrieben und disku­tiert. Die Öffent­lich­keit nimmt eine zuneh­mend kriti­sche Haltung ein. Massen­ver­haf­tungen und Massen­ent­las­sungen werden kriti­siert, Ausnah­me­zu­stand und Aufkün­di­gung der Europäi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion werden besorgt kommen­tiert. Zuletzt bestä­tigte die Bundes­re­gie­rung auf eine parla­men­ta­ri­sche Anfrage gewunden, dass die Türkei eine „Aktions­platt­form für militanten Islamismus“ ist. Eine offenere Antwort könne es „aus Gründen des Staats­wohls“ nicht geben, bedau­erte der Staats­se­kretär im Innen­mi­nis­te­rium aller­dings.

Gleiches gilt wohl auch für die im Inter­esse der Türkei in der Bundes­re­pu­blik geführten politi­schen Prozesse, die kaum Aufmerk­sam­keit in der Öffent­lich­keit finden. Erst im Juni begann in München eines der größten politi­schen Verfahren der Nachkriegs­ge­schichte, in dem zehn Angeklagte vor Gericht stehen. In dem „Pilot­ver­fahren“ (Staats­an­walt­schaft) werden sie der Mitglied­schaft in einer „auslän­di­schen terrro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ beschul­digt – der türki­schenen TKP/ML, die auf keiner europäi­schen Terror­liste auftaucht. Gleich­zeitig wird immer wieder in Deutsch­land lebenden Menschen der Prozess wegen angeb­li­cher Mitglied­schaft in der kurdi­schen PKK gemacht. So aktuell in Hamburg, Celle, Stutt­gart und Düssel­dorf.

Dort wird seit einem Jahr auch gegen eine Wupper­ta­lerin verhan­delt, die seit Jahrzehnten in Deutsch­land lebt. Der zweifa­chen Mutter, die ein Geschäft in Elber­feld hat und als Betreuerin für alte Menschen arbeitet, soll Mitglied der militanten DHKP-C in der Türkei sein. In dem absurden Verfahren, das ausschließ­lich auf der Basis ihres Engage­ments in einem migran­ti­schen Verein und ihrer legalen politi­schen Arbeit in der Bundes­re­pu­blik geführt wird, droht Latife Cenan-Adigüzel eine mehrjäh­rige Haftstrafe. Doch auch wenn es „nur“ zu einer Bewäh­rungs­strafe kommen sollte, sind die mögli­chen sechs­stel­ligen Kosten des Prozesses existenz­be­dro­hend.

Diese Verfahren nach § 129b, die alle auf fragwür­digen „Geheim­dienst­er­kennt­nissen“ und auf zum Teil in der Türkei erfol­terten Aussagen beruhen, richten sich immer gegen migran­ti­sche Menschen, die eine kriti­sche Haltung zur Regie­rung in der Türkei haben. Die gegen sie geführten Anklagen beruhen dabei auf ebenso willkür­li­chen Defini­tionen von „Terro­rismus“, denen in der Türkei Rechts­an­wälte, Journa­lis­tInnen und selbst Richter zum Opfer fallen.

Es zeigt sich ein doppeltes Gesicht der deutschen Politik : Während die willkür­liche Defini­tion von Terror in der Türkei als Hindernis für eine Visafrei­heit bezeichnet werden, findet vor deutschen Gerichten aufgrund gleicher Defini­tionen eine Hexen­jagd auf politsch aktive Migran­tInnen statt. Diese Verfahren weiten die repres­siven Möglich­keiten gegen politisch Aktive aus und unter­höhlen rechts­staat­liche Prinzi­pien. Sie bedrohen jede Initia­tive und opposi­tio­nelle Arbeit : Wie schnell sich neue repres­sive Möglich­keiten gegen alle und jeden richten können, ist derzeit in der Türkei schließ­lich gut zu beobachten.

Inter­view mit Latife : „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass mir sowas passieren würde”
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Latife, das Verfahren gegen dich läuft nun seit mehr als einem Jahr. Was macht das mit dir, wie bestimmt der Prozess deinen Alltag ?

Am Anfang war es für mich sehr stressig. Ich wusste nicht, wie ich das schaffen sollte. Ich wusste nur, ich muss mich vertei­digen, aber die Mittel dafür kannte ich noch nicht. Inzwi­schen denke ich jedes Mal, wenn das Gericht neue „Beweis­mittel“ gegen mich einführt, wie lächer­lich das eigent­lich ist. Das Gericht macht sich lächer­lich mit der Anklage gegen mich. Anderer­seits weiß ich ja, dass auch andere schon wegen lächer­li­chen Beweisen verur­teilt worden sind.… Natür­lich hat man das Verfahren immer im Hinter­kopf, und es frisst auch viel Zeit und Kraft im Alltag. Mindes­tens zwei Tage die Woche bin ich nur mit dem Prozess beschäf­tigt, und nebenbei arbeite ich in unserem Kiosk und als Alten­pfle­gerin. Es ist schon eine Belas­tung für die ganze Familie. Und es ist ein Hindernis auch für meine politi­sche Arbeit, denn ich bin ja nur unter Auflagen auf freiem Fuß. Vielleicht gehört so etwas aber einfach zum Leben, wenn man politisch arbeitet. Aber ich kann meine Augen ja nicht zumachen.

Hättest du denn vor deiner Verhaf­tung 2013 gedacht, dass du jemals für deine politi­sche Tätig­keit vor Gericht stehen würdest ?

Nein, habe ich nicht. Als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion habe ich völlig legale politi­sche Arbeit für Migranten und Migran­tinnen gemacht und mir nicht vorstellen können, dass mir so etwas passieren würde. Die Anato­li­sche Födera­tion ist eine Selbst­or­ga­ni­sa­tion von Familien mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Ich habe viel Arbeit mit türki­schen und kurdi­schen Frauen gemacht, damit die Frauen stärker werden und sich gegen Gewalt von Männern und gegen Rassismus organi­sieren ; deshalb haben wir sehr viel Bildungs­ar­beit zur Unter­drü­ckung der Frauen und zum Kampf der Frauen für Gleich­be­rech­ti­gung gemacht. Ein anderer wichtiger Teil war unsere Arbeit für migran­ti­sche Jugend­liche. Viele unserer Jugend­li­chen kommen aus ärmeren Arbei­ter­fa­mi­lien und haben wegen fehlender Ausbil­dung und auch wegen Rassismus schlechte Chancen.

Wie reagiert dein Umfeld, bekommst du genug Unter­stüt­zung ?

Ja. Solida­rität ist schon da. Auch wenn nicht so viele Leute zu den Gerichts­ter­minen kommen, fühle ich mich nicht alleine. Einige Freunde und Freun­dinnen sind immer da, viele sind in Gedanken solida­risch bei mir. Viele verfolgen sehr genau was passiert, und fragen mich immer mal wieder. Letztens habe ich in der Initia­tive, die die Geflüch­teten am Ölberg unter­stützt, eine Frau getroffen. Ich kannte sie vorher gar nicht, aber wir kamen ins Gespräch, und als ich ihr meinen Namen sagte, meinte sie : „Ach, du bist also unsere Latife, gegen die der Prozess gerade läuft!“. Jetzt sind wir Freun­dinnen. Es gibt viel Solida­rität in der Nachbar­schaft.

Drecks­ar­beit für Erdogan
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Laufende Verfahren nach § 129b in Deutsch­land : Prozesse gegen angeb­liche Mitglieder der TKP/ML, der PKK und der DHKP-C in Düssel­dorf, München, Stutt­gart und Celle

Mitte Juni diesen Jahres begann vor dem OLG in München einer der größten politi­schen Prozesse der Nachkriegs­zeit in Deutsch­land. Angeklagt sind zehn in Europa lebende türki­sche Kommu­nis­tInnen, denen Mitglied­schaft in der türki­schen TKP/ML, einer marxis­tisch-leninis­ti­schen Partei, vorge­worfen wird. Diese taucht auf keiner Terror­liste der EU auf und ist nicht verboten. Gleich­wohl waren die zehn Angeklagten - neun Männer und eine Frau - zu Prozess­be­ginn bereits seit vierzehn Monaten in U-Haft. Vier von ihnen lebten zuvor in anderen europäi­schen Staaten und wurden erst auf Betreiben der Bundes­re­pu­blik verhaftet und auf Grund­lage des europäi­schen Auslie­fe­rungs­ab­kom­mens an Deutsch­land überstellt.

2010 beschloss der BGH, dass die kurdi­sche PKK auch in Deutsch­land als “terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung” einzu­stufen sei ; 2011 erteilte der Justiz­mi­nister die Verfol­gungs­er­mäch-tigung.  Derzeit laufen vor dem OLG Düssel­dorf, Celle und Stutt­gart Verfahren gegen vier in Deutsch­land lebende Menschen kurdi­scher Abstam­mung, weil ihren Tätig­keiten für die kurdi­sche PKK vorge­worfen werden ; sieben weitere wurden bereits verur­teilt, zuletzt erhielt ein Angeklagter in einem Prozess in Hamburg eine dreijäh­rige Haftstrafe.

Seit Juni 2015 steht ebenfalls in Düssel­dorf die Wupper­ta­lerin Latife Cenan-Adigüzel vor Gericht ; ihr wird vorge­worfen, als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion für die linke türki­sche DHKP-C tätig gewesen zu sein. Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Yusuf Tas und Muzaffer Dogan, die wie Latife Ende Juni 2013 verhaftet worden waren, wurden in der Zwischen­zeit vom OLG Stutt­gart zu Haftstrafen zwischen vierein­halb und sechs Jahren verur­teilt.

Verfahren am Schei­deweg“

Inter­view mit Yener Sözen, Rechts­an­walt von Latife und im Münchner TKP/ML-Prozess

Du hast neben dem Mandat von Latife auch ein Mandat im Münchner TKP/ML-Prozess. Gibt es Unter­schiede ?

Im Grunde laufen diese Verfahren nach dem gleichen Strick­muster. Nach der Erklä­rung des Bundes­an­waltes handelt es sich in München um ein Pilot­ver­fahren, da die TKP/ML weder in der BRD noch auf der EU Ebene verboten ist. Auch steht sie nirgendwo auf der so genannten Terror­liste. Sie versu­chen zu beweisen, dass es sich bei der TKP/ML um eine auslän­di­sche terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung handelt. Bisher gilt TKP/ML nur in der Türkei als solche und ist nur dort verboten.

In München sind zwanzig Anwäl­tInnen invol­viert, das ist viel Sachver­stand. Erhoffst du dir davon neue Impulse in der langen Ausein­an­der­set­zung um den § 129 ?

In der Tat erhoffen wir uns weitere Impulse. Wir haben Kolle­gen­Innen, die viel Ahnung in anderen juris­ti­schen Berei­chen, wie z.B im Völker­recht haben. Wir arbeiten arbeits­teilig in alle Richtungen und werden alle juris­ti­schen Möglich­keiten nutzen, um die Rechts­wid­rig­keit des § 129 zu beweisen.

In eurem Einstel­lungs­an­trag im Verfahren gegen Latife geht ihr auf die Lage in der Türkei nach dem versuchten Putsch ein. Erhofft ihr euch einen positiven Effekt für das Verfahren ?

Das ist eine unserer Hoffnungen. In München sprach der Vorsit­zender Richter von einem „Schei­deweg im Verfahren”.

Hast du in deiner Zeit als Anwalt eine ähnlich absurde Beweis­füh­rung wie im Prozess gegen Latife schon einmal erlebt ?

Bis dato nicht, aber in München ist die Beweis­füh­rung genauso…

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