AntiRep 1 : Repression hält sich nicht an Filter-Bubbles

Das so_ko_wpt hat mit einem Infor­ma­ti­ons­abend am 28.3.in Wuppertal versucht, einige der für Deutsch­land derzeit wichtigsten repres­siven Entwick­lungen zusam­men­zu­fassen und zu einem Gesamt­bild zusammen zu fügen. Mit zwei Artikeln versu­chen wir eine thema­ti­sche Reflek­tion des Infoabends. (Teil 2 : Unberühr­bare Polizei)

Der „Krieg gegen den Terror” dauert inzwi­schen fast sechzehn Jahre. In den letzten andert­halb Dekaden hat er sich in Gesell­schaften hinein­ge­fressen und zu zuneh­mend autori­tären Entwick­lungen geführt. Fast alle Aspekte des Daseins (und der politi­schen Kämpfe sowieso) sind inzwi­schen von Maßnahmen zur Erhöhung einer vorgeb­li­chen „Sicher­heit” erfasst und es ist kaum noch möglich, alle Verschär­fungen zu regis­trieren, geschweige denn, sie in Zusam­men­hänge zu bringen. Die Auswei­tungen repres­siver Gesetze erfolgen mal gegen diese, mal gegen jene angeb­liche oder echte Bedro­hung ; ihre Auswir­kungen betreffen jedoch alle, die mit der Staats­ge­walt in Konflikt geraten. Im Nachgang des Anschlags auf den Berliner Weihnachts­markt erlebt auch die BRD zur Zeit wieder einmal eine massive Auswei­tung staat­li­cher Befug­nisse und juris­ti­scher Handhabe.

Im Verlauf des Abends ging es zunächst um Verschie­bungen der Rechts­spre­chung in so genannten „Terro­ris­ten­pro­zessen” die derzeit meist gegen migran­ti­sche Menschen geführt werden, denen eine Unter­stüt­zung oder Mitglied­schaft in „auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gungen” angehext wird und um die offen­kun­dige Vorbe­rei­tung weiterer §129b-Verfahren gegen bislang noch legale Struk­turen der kurdi­schen Bewegung. Wichtiger Schwer­punkt war dann abschlie­ßend die geplante Einfüh­rung eines neuen Paragra­phen (§114), der „tätliche Angriffe gegen Vollstre­ckungs­be­amte oder ihnen gleich­ge­stellte Personen” zukünftig mit einer Mindest­haft­strafe von drei Monaten bedrohen soll. (Mehr dazu in Teil 2 : Unberühr­bare Polizei) Einge­laden zur Diskus­sion waren die so_ko_wpt-Aktivistin Latife, die bekannt­lich aufgrund einer absurden Ankla­ge­kon­struk­tion am 16. Februar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen angeb­li­cher „Mitglied­schaft” in der türki­schen DHKP-C verur­teilt wurde, und einer ihrer Anwälte, Yener Sözen, der auch ein Mandat beim bislang größten §129b-Prozess in München hat. Dort sind gleich zehn türkisch­stäm­mige Menschen angeklagt, der TKP/ML anzuge­hören, obwohl diese bis heute nicht­mals auf der europäi­schen „Terror­liste” aufge­führt ist.

Der §129b wird neu konfiguriert

In beiden Verfahren wird die Anwend­bar­keit des stigma­ti­sie­renden und mit hohen Straf­an­dro­hungen verbun­denen §129 über das bishe­rige Maß ausge­weitet. Das Urteil gegen Latife spricht beispiels­weise von einer Mitglied­schaft in der DHKP-C durch einen „autonomen, eigenen Entschluss”, weil sich auch durch monate­lange Maßnahmen zur Überwa­chung Latifes weder eine Beauf­tra­gung durch die Funtio­närs­ebene der Organi­sa­tion noch ein konkretes Ereignis beweisen ließ, an dem Latife Mitglied der DHKP-C geworden sein soll. Da die Mitglied­schaft jedoch für die justi­ziable Wandlung von legalen Betäti­gungen, wie etwa die Teilnahme oder Vorbe­rei­tung von Demos oder Veran­stal­tungen, zu so genannten „Unter­stüt­zungs­hand­lungen” Voraus­set­zung ist, stellt diese Beweis­lo­sig­keit für die Behörden ein Dilemma dar. Diesem setzte das Gericht nun die so einfache wie absurde Behaup­tung entgegen, jemand könne sich auch ohne Kenntnis der Führung­kader zum Mitglied einer „terro­ris­ti­schen Organi­sa­tion” machen. Damit hebelte es die Notwen­dig­keit aus, Beschul­digten eine Mitglied­schaft im Einzel­fall nachzu­weisen, dass sie einer Organi­sa­tion tatsäch­lich angehören. Bleibt der BGH im Revisi­ons­ver­fahren bei dieser Ausle­gung, macht das den Behörden zukünftig möglich, Personen, die etwa ledig­lich in Besitz von Literatur oder anderen Materia­lien einer ale „terro­ris­tisch” angese­henen Organi­sa­tion sind, als „selbst­de­fi­nierte” Mitglieder zu verfolgen. In Kombi­na­tion mit der Münchner Anklage, in der es selbst an jener Defini­tion der betrof­fenen Organi­sa­tion als „terro­ris­tisch” fehlt, eröffnet das Behörden völlig neue Möglich­keiten zur Krimi­na­li­sie­rung politisch Aktiver.

Doch auch wenn diese Auswei­tungen aktuell in Verfahren gegen linke Aktivis­tInnen erfolgen, heißt das nicht, dass es speziell und vor allem gegen linke Struk­turen erfol­gende Verschär­fungen sind. So ist beispiels­weise die juris­ti­sche Neukon­struk­tion einer „selbst­de­fi­nierten Mitglied­schaft” vor allem auch gegen Sympa­thi­santen von islamis­ti­schen Gruppen, zu denen sie keinen direkten Kontakt haben, anwendbar ; ein Feld, in dem die Verfol­gungs­be­hörden mit ihren Versu­chen zur Infil­tra­tion bislang wenig erfolg­reich waren, weshalb es oft an konkreten Nachweisen für den „Eintritt” in eine Gruppe mangelt. Anderer­seits werden in Prozessen gegen Unter­stüt­ze­rInnen von in Syrien aktiven islamis­ti­schen Gruppen von Linken fast unbemerkt Rechts­normen neu gesetzt, die ebenso gegen sie selbst in Stellung gebracht werden können. Verwiesen sei an dieser Stelle auf das Urteil in Hannover gegen die jugend­liche Atten­tä­terin, die mit einem Messer auf Polizisten losge­gangen war. In ihrem Prozess wurde nicht nur sie verur­teilt, sondern auch ein Bekannter, der zuvor wohl von ihren Plänen wusste, mögli­cher­weise ausweis­lich von durch die Behörden sicher­ge­stellten Chat-Proto­kollen. Das angeb­liche „Vorwissen” führte zu einer zweijäh­rigen Haftstrafe ohne Bewäh­rung. Ein hartes Urteil, das so in vergleich­baren Fällen bislang nie ausge­spro­chen wurde. Es könnte bedeuten, zukünftig jede Chatgruppe und jede Versamm­lung umgehend zu verlassen, in denen mögli­cher­weise über straf­recht­lich relevante Ideen kommu­ni­ziert wird. Da alter­nativ nur Denun­zia­tion bliebe, ist es zumin­dest bestens dazu geeignet, in politi­schen Gruppen zusätz­li­chen Misstrauen zu produ­zieren.

Spektrenübergreifendes Interesse ? Fehlanzeige.

Proble­ma­tisch ist, dass Änderungen und Verschär­fungen von vielen oft nur dann wahrge­nommen werden, wenn sie die eigene Filter-Bubble betreffen. Nicht nur wesent­liche Verän­de­rungen der Bedin­gungen für eigenes Handeln bleiben so teilweise unbemerkt, es fehlt auch an spektren­über­grei­fenden Strate­gien für den Umgang damit. Gruppen die heute noch nicht betroffen sind, können morgen selber im Fokus stehen. Wie eine Krimi­na­li­sie­rung vorbe­reitet wird, lässt sich recht gut am Beispiel der durch Innen­mi­nister De Maiziere kürzlich verbo­tenen Symbole und Fahnen kurdi­scher Organi­sa­tionen beobachten. In einer Antwort auf eine via Twitter gestellte Frage dazu teilte das Innen­mi­nis­te­rium mit, die betrof­fenen Vereine und Organi­sa­tionen (z.B. die YPG, YPJ in Rojava oder der Verband kurdi­scher Studie­render in Deutsch­land, YXK) seien legal und blieben es. Unbenommen davon würde das Mitführen ihrer Fahnen und Symbole bei kurdi­schen Demons­tra­tionen künftig jedoch als Unter­stüt­zung der illega­li­sierten PKK gewertet. Die Teilnahme an solchen, in der Regel angemel­deten Demons­tra­tionen und das Mitführen der jetzt verbo­tenen Symbole kann somit künftig eine „Terrro­un­ter­stüt­zung” darstellen, unabhängig davon, ob jemand selber in einer Organi­sa­tion mitar­beitet, die einen legalen Status hat. Das ermög­licht bei Bedarf u.U. Ermitt­lungen nach §129b – mit allen damit verbun­denen Konse­quenzen, die nicht immer zu einem Verfahren führen müssen, den Behörden jedoch immer umfang­reiche Erkennt­nisse zu den betrof­fenen Struk­turen verschaffen. Auch Latife stand ledig­lich einem bis heute nicht verbo­tenen Verein vor, der „Anato­li­schen Födera­tion”. Als Vorsit­zende war sie bemüht, straf­recht­lich relevante Handlungen zu vermeiden. Es hat ihr nicht genutzt. Ihre Erfah­rungen könnten für andere durchaus hilfreich sein.

Eine größere Aufmerk­sam­keit für juris­ti­sche Verschär­fungen und neue Gesetze, übrigens auch im Bereich digitaler Kommu­ni­ka­tion, würde es uns erleich­tern, Entwick­lungen richtig einzu­sor­tieren, was die Voraus­set­zung dafür wäre, voraus­schau­ende Gegen­stra­te­gien zu entwicklen. Derzeit passiert das viel zu wenig. Wichtige Entwick­lungen werden parti­ku­laren Aktivis­tInnen überlassen, Verschär­fungen im Rechts­be­reich digitaler Kommu­ni­ka­tion finden beispiels­weise fast nur bei Netzak­ti­vis­tInnen und Nerds Beach­tung. Viele, ohne große gesell­schaft­liche Kritik reali­sierte Geset­zes­ver­schär­fungen bleiben ausge­blendet, wenn sie sich nur „gegen andere“ richten. Ursäch­lich dafür ist eine fehlende Ausein­an­der­set­zung mit verän­derten gesell­schaft­li­chen Bedin­gungen. Das Auftau­chen real terro­ris­tisch agierender Akteure setzt den Staat vorgeb­lich unter Handlungs­druck, dem mit der üblichen Repres­si­ons­kritik kaum noch zu begegnen ist. Und wenn es nötig ist, greift er jeder­zeit auf die Legiti­ma­tion durch reale Bedro­hungen zurück ; der Vorsit­zende Richter im Verfahren gegen Latife schreckte nicht davor zurück, den Terror des „IS“ zur Urteils­be­grün­dung gegen eine linke Aktivistin heran­zu­ziehen. Wir haben dem wenig entge­gen­zu­setzen. Es mangelt an einer offen­siven Ausein­an­der­set­zung mit realen Bedro­hungen und den mögli­chen Umgehens­weisen die über eine selek­tive Wahrneh­mung hinaus­gehen, es mangelt beispiels­weise an einem Diskurs dazu, wie unsere jahre­lange Forde­rung nach Abschaf­fung der Paragra­phen 129a und 129b modifi­ziert werden muss, wenn diese Straf­normen aktuell mehrheit­lich gegen Islamisten und Nazis angewendet werden.

Mangels aktiver Ausein­an­der­set­zung wird so oft erst auf Verän­de­rungen reagiert, wenn es eigent­lich zu spät ist. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sinnvoll ist, sich jetzt noch symbo­lisch am Verbot von kurdi­schen Symbolen abzuar­beiten. Besser wäre sicher, sich auf Kommendes einzu­stellen. Zu erwarten ist, dass das Symbol­verbot ein Instru­men­ta­rium bereits­stellen soll, bislang vom Staat tolerierte, mit Rojava oder der kurdi­schen Bewegung solida­ri­sche Struk­turen jeder­zeit über eine PKK-Koppe­lung zu krimi­na­li­sieren, wenn es die außen­po­li­ti­schen Inter­essen Deutsch­lands erfor­dern. Dass der Zeitpunkt einer solchen Krimi­na­li­sie­rung ausschließ­lich von den aktuell gegebenen außen­po­li­ti­schen Interssen Deutsch­lands bestimmt wird, ließ sich im Verlauf des Verfah­rens gegen Latife bestens erfahren. Für kurdi­sche Aktivis­tInnen in Deutsch­land bedeu­tete das, eine manchmal etwas isolierte Haltung aufzu­geben und den eigenen Kampf offen­siver mit hiesigen Kämpfen zu verbinden. Es bedeu­tete zum Beispiel auch, mehr Inhabe­rInnen eines deutschen Passes in Vorstände der Vereine einzu­binden. Bisher jeden­falls nutzt der deutsche Staat seine Möglich­keiten vor allem wenn es eher unbemerkt bleibt, weil Infor­ma­tionen zu repres­siven Vorgängen über die migran­ti­sche Filter-Bubble oft nicht hinaus­kommen. Umgekehrt setzte dies auch ein größeres Inter­esse und eine größere Solida­rität unserer­seits bei allen Versu­chen einer Krimi­na­li­sie­rung voraus. Schon aus Eigen­in­ter­esse ; repres­sive Gesetze lassen sich eben auch zu jeder Zeit gegen autonome oder antifa­schis­ti­sche Struk­turen richten wenn es dem Staat opportun erscheint.

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VA-Bericht : Krieg gegen Jugendliche und eine Idee

Bericht zur Veran­stal­tung « Endlose Gewalt­spi­rale - der Krieg in der Türkei, in Kurdi­stan und Syrien » mit Ismail Küpeli am 3.März im ADA.

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Der Krieg der türki­schen Regie­rung gegen kurdi­sche Menschen findet in den deutschen Medien noch immer wenig Raum. Aufgrund der schwie­rigen Bedin­gungen für Journalist*innen im Kriegs­ge­biet und in den belagerten Städten fehlen authen­ti­sche Berichte fast ganz. Was über Korre­spon­denten und Agenturen den Weg in die großen Medien findet, unter­liegt einer von der Bundes­re­gie­rung vorge­geben Linie der Zurück­hal­tung. Es hat uns deshalb beson­ders gefreut, dass am letzten Donnerstag über 50 Menschen den Weg in das ADA in Wuppertal-Elber­feld fanden, um Ismail Küpeli zuzuhören, einem der wenigen Journa­listen, die ihren Fokus auf die Gescheh­nisse in der Türkei richten. Häufig auch von großen Medien für Inter­views angefragt und u.a. für das „Neue Deutsch­land” schrei­bend, infor­miert er soweit möglich unabhängig aus dem Propa­gan­da­ge­flecht von staat­li­cher türki­scher Zensur und auch vorhan­denen kurdi­schen Inter­essen – auch auf seinem Twitter-Kanal.

Was die Zuhörer*innen zu hören bekamen, hinter­ließ bei vielen Ratlo­sig­keit und eine Mischung aus Zorn und Traurig­keit. Dafür waren weniger die Berichte von Kriegs­greueln aus Cizre oder Sur verant­wort­lich, sondern eher die von Ismail Küpeli sehr nachvoll­ziehbar geschil­derte fehlende Perspek­tive für eine andere Option als einen weiter eskalie­renden Krieg in der Türkei. Nicht einmal ein mögli­cher Genozid an der kurdi­schen Bevöl­ke­rung erscheint mittler­weile unvor­stellbar. Ismail Küpeli machte das vielmehr davon abhängig, ob die türkisch-natio­na­lis­ti­schen Spezi­al­ein­heiten, die den Krieg im Südosten der Türkei führen, sich verselbst­stän­digen und die „Arbeit”, die sie in den 1990er-Jahren begonnen hatten, ungebremst werden fortsetzen und ausweiten können. Diese Einheiten führten und führen einen ethni­schen Krieg gegen die Kurd*innen, ihre in den Ruinen beschos­sener Orte hinter­las­senen Botschaften sprechen eine überdeut­liche Sprache.

Während der Diskus­sion wurde jedoch deutlich, dass der von Erdogan wieder­be­gon­nene Krieg nicht in erster Linie ein ethni­scher ist, sondern dass es sich vielmehr um den Versuch handelt, die vor allem im Norden Syriens, in Rojava, sichtbar gewor­dene kurdi­sche politi­sche Idee einer basis­de­mo­kra­ti­schen und egali­tären Gesell­schaft zu vernichten. Darauf weist z.B. die Auswahl der vom türki­schen Militär belagerten kurdi­schen Städte hin - durchweg Hochburgen der PKK und der kurdi­schen Bewegung.

Der Friedens­pro­zess endete mit dem Kampf um Kobane

Rückbli­ckend lässt sich sagen, dass der Friedens­pro­zess zwischen der AKP-Regie­rung und PKK wahrschein­lich schon seit dem Herbst 2014, dem Kampf um Kobane, tot gewesen ist, so Küpeli. Die Bedro­hung, die die Revolu­tion der Kurd*innen in Rojava für Erdogan darstellt, sei von vielen unter­schätzt worden. Die Ergeb­nisse der regulären Parla­ments­wahl im Juni 2015, bei der die linke türkisch-kurdi­sche HDP mit über 13% ins Parla­ment einzog, waren zwar Auslöser für Erdogans Feldzug gegen die kurdi­sche Bewegung – doch alle, die danach erwartet hatten, dass nach der für Erdogan erfolg­rei­cheren Neuwahl im November 2015 eine Phase der Beruhi­gung einsetzten würde, hätten sich geirrt, so Küpeli, auch er selber. Im Gegen­teil : Ende 2015 wandelte sich die immer stärkere Repres­sion gegen Linke und Kurd*innen in der Türkei zum offenen Krieg, nachdem bis dahin alle Versuche geschei­tert waren, die kurdi­sche Selbst­ver­wal­tung in Nordsy­rien durch externe Kräfte zu besiegen oder indirekt zu schwä­chen.

Weder die IS-Kämpfer noch die zwischen­zeit­lich mit viel Pathos durch die Türkei gelei­teten Peschmerga von Barzani oder die von der Türkei massiv unter­stützten syrischen Al Quaida Ableger waren in der Lage, an der starken Stellung der kurdi­schen PYD und der Stärke der Selbst­ver­tei­di­gungs­mi­lizen YPG und YPJ viel zu ändern - im Gegen­teil. Den PKK-nahen Kurd*innen in Rojava gelang es, Kobane zurück­zu­er­obern und zuneh­mend selber militä­ri­sche Erfolge zu erzielen. Spätes­tens mit der Einnahme von Tel Abyad (Giré Spi), mit der eine Verbin­dung der zuvor vonein­ander isolierten selbst­ver­wal­teten kurdi­schen Kantone Cizere und Kobane geschaffen wurde, lösten sie bei der türki­schen Regie­rung Panik aus. Verstärkt wurde diese Panik durch das Agieren PKK-naher kurdi­scher Jugend­mi­lizen (YDG-H) in einigen Städten im türki­schen Südosten. Deren Versuche, die Ideen einer Selbst­ver­wal­tung von Rojava z.B. nach Cizre oder Diyarbakir zu übertragen, verstärkten den Handlungs­druck.

Die Bruta­lität, mit der die türki­sche Regie­rung im Südosten auch gegen Zivilisten vorgeht, ist nicht Ausdruck von Vernich­tungs­wille gegen­über „den Kurd*innen” - es ist vielmehr der brachiale Versuch, der Idee einer föderalen Türkei mit multi-religiöser und multi-ethni­scher Selbst­ver­wal­tung durch eine „Bestra­fung” aller mögli­chen Unterstützer*innen die Basis zu entziehen. Sie ist von der despe­raten Hoffnung geleitet, Kurd*innen und Bewegung vonein­ander trennen zu können, wenn der Terror nur groß genug ist. Auch darin ist sicher­lich ein Grund dafür zu suchen, warum die PKK-Führung in den nordira­ki­schen Kandil­bergen bisher eher zurück­hal­tend reagierte und den städti­schen Wider­stand bisher meist den ortsan­säs­sigen Jugend­mi­lizen überlassen hat. Eine durch die PKK provo­zierte weitere Verschär­fung des Krieges für die Zivil­be­völ­ke­rung würde dem Plan Erdogans, der kurdi­schen Bewegung die Grund­lage in der Bevöl­ke­rung zu nehmen, entge­gen­kommen. Dennoch wird die PKK schon in abseh­barer Zeit gezwungen sein, aktiver zu werden, wenn sie auf Dauer nicht radika­leren Gruppen wie der TAK das Feld überlassen will. Mit dem Beginn der von Cemil Bayik angekün­digten „Frühjahrs­of­fen­sive” der PKK sei wohl rund um das Neujahrs­fest Newroz am 21.März zu rechnen, so Küpeli.

Dies, vor allem aber die auf weitere Eskala­tion angelegte türki­sche Politik, die keinerlei Friedens­willen zeigt, lässt die Lage hoffnungslos erscheinen. Auch mit Druck von außen ist nicht zu rechnen. Das machte der zweite wichtige Punkt der Veran­stal­tung deutlich : Die Unter­stüt­zung der deutschen Politik für die Türkei, die laut Ismail Küpeli weit über das hinaus­geht, was manche mit ohren­be­täu­bendem Schweigen umschreiben. Küpeli sieht das als Unter­trei­bung an und wandte sich gegen die auch am Donnerstag zu verneh­menden Stimmen, die reflex­haft auf die USA als verant­wort­li­chem Akteur verweisen, dabei aber die Bedeu­tung der deutschen Unter­stüt­zung für Ankara ignorieren.

Deutsch­land steht fest entschlossen an der Seite Ankaras

Die Rolle der USA ist höchst ambiva­lent in diesem Fall : Ohne die militä­ri­sche Unter­stüt­zung der USA hätten die Kurd*innen den Kampf um Kobane nicht gewinnen können, und die Unter­stüt­zung Washing­tons für die YPG/YPJ und die unter kurdi­schem Kommando in Syrien operie­rende arabisch-kurdi­sche SDF hält weiter an. Neueste Meldungen zu zwei von den USA erbauten Militär- und Zivil-Flughäfen in Rojava deuten ebenfalls darauf hin, dass die USA entschlossen sind, dem Einfluss Ankaras in Syrien etwas entge­gen­zu­setzen. Das zeigt sich auch abseits des Militä­ri­schen : Ohne die Weige­rung der USA, die kurdi­sche YPG für den Februar-Anschlag von Ankara verant­wort­lich zu machen, hätte die BRD die syrischen Kurd*innen wahrschein­lich auf die EU-Terror­liste gesetzt und deren Unterstützer*innen in Deutsch­land krimi­na­li­siert. Die Razzia im « Korn », einem unabhän­gigen Zentrum in Hannover, wies bereits in Richtung einer zuneh­menden Repres­sion gegen die kurdi­sche Bewegung.

Von der Bundes­re­gie­rung ist anderes nicht zu erwarten. Sie ist nicht nur wegen der anhal­tenden Migra­ti­ons­be­we­gung fest dazu entschlossen, an der Seite Erdogans zu stehen, womit sie sich in eine über hundert­jäh­rige Tradi­tion stellt, wie zuletzt mehrere Veran­stal­tungen im ADA zum Gedenken an den Genozid an den Armenier*innen aufzeigten. Die Partner­schaft mit der Türkei äußert sich dabei tradi­tio­nell nicht nur in zugesagten Finanz­mit­teln und in einer konti­nu­ier­li­chen Bewaff­nung türki­scher Sicher­heits­or­gane, sie zeigt sich vor allem auch bei der Verfol­gung türki­scher und kurdi­scher Opposi­tion in Deutsch­land.

Nirgendwo in Europa werden mehr türki­sche oder kurdi­sche Menschen vor Gericht gestellt als in Deutsch­land. Wie die Repres­sion gegen türki­sche und kurdi­sche Linke in Deutsch­land abläuft und welche Inhalte die regel­mä­ßigen Konsul­ta­tionen deutscher und türki­scher Geheim­dienste und Polizei­stellen haben, lässt sich am Beispiel unserer Freundin Latife gut darstellen, die wegen « Mitglied­schaft in einer terro­ris­ti­schen auslän­di­schen Verei­ni­gung » aufgrund des §129b in Düssel­dorf vor Gericht steht, und deren Verhaf­tung auf dem Höhepunkt der Gezi-Proteste und unmit­telbar nach einer jener Konsul­ta­tion der Polizei­be­hörden in Ankara erfolgte. Über das « Europäi­sche Auslie­fe­rungs­ab­kommen » mache sich die BRD sogar zum Richter über Menschen, die überhaupt nicht in Deutsch­land leben, indem sie z.B. die Auslie­fe­rung türki­scher Opposi­tio­neller aus Frank­reich oder Griechen­land an Deutsch­land beantrage und sie hier aufgrund des §129b verur­teile, wie einer von Latifes Anwälten am Donnerstag ergänzte.

Die abschlie­ßenden Worte eines der Mitver­an­stalter richteten sich deshalb auch an die radikale deutsche Linke. Zwar sei es bedau­er­lich, dass die Wieder­an­nä­he­rung zwischen kurdi­scher Bewegung und radikaler Linken, die mit der Aufmerk­sam­keit für den Kampf um Kobane 2014 begonnen habe, inhalt­lich nicht habe abgeschlossen werden können. Angesichts einer auch für Deutsch­land zu erwar­tenden Zunahme der Repres­sion gegen kurdi­sche Organi­sa­tionen und Menschen sei es jetzt wichtig, solida­risch zu sein und am Aufbau gemein­samer Struk­turen mitzu­wirken. Auch wenn wenig Möglich­keiten bestehen, auf das Geschehen in der Türkei und Kurdi­stan einzu­wirken, bedeute das nicht, dass nicht zumin­dest hier agiert werden könne. Eine erhöhte Aufmerk­sam­keit für laufende und zukünf­tige §129-Verfahren sei da ein Anfang.

Ergän­zung : Wie sehr die in Deutsch­land betrie­benen Verfahren nach dem §129b politi­sche Verfahren sind, wurde zuletzt in der Begrün­dung des 5.Strafsenats am OLG Düssel­dorf im Prozess gegen unsere Freundin Latife deutlich, mit der der Antrag ihrer Vertei­diger auf Einstel­lung des Verfah­rens zurück­ge­wiesen wurde : siehe „Das politi­sche Primat”

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