VA-Bericht : Krieg gegen Jugendliche und eine Idee

Bericht zur Veran­stal­tung « Endlose Gewalt­spi­rale - der Krieg in der Türkei, in Kurdi­stan und Syrien » mit Ismail Küpeli am 3.März im ADA.

ydh-h

Der Krieg der türki­schen Regie­rung gegen kurdi­sche Menschen findet in den deutschen Medien noch immer wenig Raum. Aufgrund der schwie­rigen Bedin­gungen für Journalist*innen im Kriegs­ge­biet und in den belagerten Städten fehlen authen­ti­sche Berichte fast ganz. Was über Korre­spon­denten und Agenturen den Weg in die großen Medien findet, unter­liegt einer von der Bundes­re­gie­rung vorge­geben Linie der Zurück­hal­tung. Es hat uns deshalb beson­ders gefreut, dass am letzten Donnerstag über 50 Menschen den Weg in das ADA in Wuppertal-Elber­feld fanden, um Ismail Küpeli zuzuhören, einem der wenigen Journa­listen, die ihren Fokus auf die Gescheh­nisse in der Türkei richten. Häufig auch von großen Medien für Inter­views angefragt und u.a. für das „Neue Deutsch­land” schrei­bend, infor­miert er soweit möglich unabhängig aus dem Propa­gan­da­ge­flecht von staat­li­cher türki­scher Zensur und auch vorhan­denen kurdi­schen Inter­essen – auch auf seinem Twitter-Kanal.

Was die Zuhörer*innen zu hören bekamen, hinter­ließ bei vielen Ratlo­sig­keit und eine Mischung aus Zorn und Traurig­keit. Dafür waren weniger die Berichte von Kriegs­greueln aus Cizre oder Sur verant­wort­lich, sondern eher die von Ismail Küpeli sehr nachvoll­ziehbar geschil­derte fehlende Perspek­tive für eine andere Option als einen weiter eskalie­renden Krieg in der Türkei. Nicht einmal ein mögli­cher Genozid an der kurdi­schen Bevöl­ke­rung erscheint mittler­weile unvor­stellbar. Ismail Küpeli machte das vielmehr davon abhängig, ob die türkisch-natio­na­lis­ti­schen Spezi­al­ein­heiten, die den Krieg im Südosten der Türkei führen, sich verselbst­stän­digen und die „Arbeit”, die sie in den 1990er-Jahren begonnen hatten, ungebremst werden fortsetzen und ausweiten können. Diese Einheiten führten und führen einen ethni­schen Krieg gegen die Kurd*innen, ihre in den Ruinen beschos­sener Orte hinter­las­senen Botschaften sprechen eine überdeut­liche Sprache.

Während der Diskus­sion wurde jedoch deutlich, dass der von Erdogan wieder­be­gon­nene Krieg nicht in erster Linie ein ethni­scher ist, sondern dass es sich vielmehr um den Versuch handelt, die vor allem im Norden Syriens, in Rojava, sichtbar gewor­dene kurdi­sche politi­sche Idee einer basis­de­mo­kra­ti­schen und egali­tären Gesell­schaft zu vernichten. Darauf weist z.B. die Auswahl der vom türki­schen Militär belagerten kurdi­schen Städte hin - durchweg Hochburgen der PKK und der kurdi­schen Bewegung.

Der Friedens­pro­zess endete mit dem Kampf um Kobane

Rückbli­ckend lässt sich sagen, dass der Friedens­pro­zess zwischen der AKP-Regie­rung und PKK wahrschein­lich schon seit dem Herbst 2014, dem Kampf um Kobane, tot gewesen ist, so Küpeli. Die Bedro­hung, die die Revolu­tion der Kurd*innen in Rojava für Erdogan darstellt, sei von vielen unter­schätzt worden. Die Ergeb­nisse der regulären Parla­ments­wahl im Juni 2015, bei der die linke türkisch-kurdi­sche HDP mit über 13% ins Parla­ment einzog, waren zwar Auslöser für Erdogans Feldzug gegen die kurdi­sche Bewegung – doch alle, die danach erwartet hatten, dass nach der für Erdogan erfolg­rei­cheren Neuwahl im November 2015 eine Phase der Beruhi­gung einsetzten würde, hätten sich geirrt, so Küpeli, auch er selber. Im Gegen­teil : Ende 2015 wandelte sich die immer stärkere Repres­sion gegen Linke und Kurd*innen in der Türkei zum offenen Krieg, nachdem bis dahin alle Versuche geschei­tert waren, die kurdi­sche Selbst­ver­wal­tung in Nordsy­rien durch externe Kräfte zu besiegen oder indirekt zu schwä­chen.

Weder die IS-Kämpfer noch die zwischen­zeit­lich mit viel Pathos durch die Türkei gelei­teten Peschmerga von Barzani oder die von der Türkei massiv unter­stützten syrischen Al Quaida Ableger waren in der Lage, an der starken Stellung der kurdi­schen PYD und der Stärke der Selbst­ver­tei­di­gungs­mi­lizen YPG und YPJ viel zu ändern - im Gegen­teil. Den PKK-nahen Kurd*innen in Rojava gelang es, Kobane zurück­zu­er­obern und zuneh­mend selber militä­ri­sche Erfolge zu erzielen. Spätes­tens mit der Einnahme von Tel Abyad (Giré Spi), mit der eine Verbin­dung der zuvor vonein­ander isolierten selbst­ver­wal­teten kurdi­schen Kantone Cizere und Kobane geschaffen wurde, lösten sie bei der türki­schen Regie­rung Panik aus. Verstärkt wurde diese Panik durch das Agieren PKK-naher kurdi­scher Jugend­mi­lizen (YDG-H) in einigen Städten im türki­schen Südosten. Deren Versuche, die Ideen einer Selbst­ver­wal­tung von Rojava z.B. nach Cizre oder Diyarbakir zu übertragen, verstärkten den Handlungs­druck.

Die Bruta­lität, mit der die türki­sche Regie­rung im Südosten auch gegen Zivilisten vorgeht, ist nicht Ausdruck von Vernich­tungs­wille gegen­über „den Kurd*innen” - es ist vielmehr der brachiale Versuch, der Idee einer föderalen Türkei mit multi-religiöser und multi-ethni­scher Selbst­ver­wal­tung durch eine „Bestra­fung” aller mögli­chen Unterstützer*innen die Basis zu entziehen. Sie ist von der despe­raten Hoffnung geleitet, Kurd*innen und Bewegung vonein­ander trennen zu können, wenn der Terror nur groß genug ist. Auch darin ist sicher­lich ein Grund dafür zu suchen, warum die PKK-Führung in den nordira­ki­schen Kandil­bergen bisher eher zurück­hal­tend reagierte und den städti­schen Wider­stand bisher meist den ortsan­säs­sigen Jugend­mi­lizen überlassen hat. Eine durch die PKK provo­zierte weitere Verschär­fung des Krieges für die Zivil­be­völ­ke­rung würde dem Plan Erdogans, der kurdi­schen Bewegung die Grund­lage in der Bevöl­ke­rung zu nehmen, entge­gen­kommen. Dennoch wird die PKK schon in abseh­barer Zeit gezwungen sein, aktiver zu werden, wenn sie auf Dauer nicht radika­leren Gruppen wie der TAK das Feld überlassen will. Mit dem Beginn der von Cemil Bayik angekün­digten „Frühjahrs­of­fen­sive” der PKK sei wohl rund um das Neujahrs­fest Newroz am 21.März zu rechnen, so Küpeli.

Dies, vor allem aber die auf weitere Eskala­tion angelegte türki­sche Politik, die keinerlei Friedens­willen zeigt, lässt die Lage hoffnungslos erscheinen. Auch mit Druck von außen ist nicht zu rechnen. Das machte der zweite wichtige Punkt der Veran­stal­tung deutlich : Die Unter­stüt­zung der deutschen Politik für die Türkei, die laut Ismail Küpeli weit über das hinaus­geht, was manche mit ohren­be­täu­bendem Schweigen umschreiben. Küpeli sieht das als Unter­trei­bung an und wandte sich gegen die auch am Donnerstag zu verneh­menden Stimmen, die reflex­haft auf die USA als verant­wort­li­chem Akteur verweisen, dabei aber die Bedeu­tung der deutschen Unter­stüt­zung für Ankara ignorieren.

Deutsch­land steht fest entschlossen an der Seite Ankaras

Die Rolle der USA ist höchst ambiva­lent in diesem Fall : Ohne die militä­ri­sche Unter­stüt­zung der USA hätten die Kurd*innen den Kampf um Kobane nicht gewinnen können, und die Unter­stüt­zung Washing­tons für die YPG/YPJ und die unter kurdi­schem Kommando in Syrien operie­rende arabisch-kurdi­sche SDF hält weiter an. Neueste Meldungen zu zwei von den USA erbauten Militär- und Zivil-Flughäfen in Rojava deuten ebenfalls darauf hin, dass die USA entschlossen sind, dem Einfluss Ankaras in Syrien etwas entge­gen­zu­setzen. Das zeigt sich auch abseits des Militä­ri­schen : Ohne die Weige­rung der USA, die kurdi­sche YPG für den Februar-Anschlag von Ankara verant­wort­lich zu machen, hätte die BRD die syrischen Kurd*innen wahrschein­lich auf die EU-Terror­liste gesetzt und deren Unterstützer*innen in Deutsch­land krimi­na­li­siert. Die Razzia im « Korn », einem unabhän­gigen Zentrum in Hannover, wies bereits in Richtung einer zuneh­menden Repres­sion gegen die kurdi­sche Bewegung.

Von der Bundes­re­gie­rung ist anderes nicht zu erwarten. Sie ist nicht nur wegen der anhal­tenden Migra­ti­ons­be­we­gung fest dazu entschlossen, an der Seite Erdogans zu stehen, womit sie sich in eine über hundert­jäh­rige Tradi­tion stellt, wie zuletzt mehrere Veran­stal­tungen im ADA zum Gedenken an den Genozid an den Armenier*innen aufzeigten. Die Partner­schaft mit der Türkei äußert sich dabei tradi­tio­nell nicht nur in zugesagten Finanz­mit­teln und in einer konti­nu­ier­li­chen Bewaff­nung türki­scher Sicher­heits­or­gane, sie zeigt sich vor allem auch bei der Verfol­gung türki­scher und kurdi­scher Opposi­tion in Deutsch­land.

Nirgendwo in Europa werden mehr türki­sche oder kurdi­sche Menschen vor Gericht gestellt als in Deutsch­land. Wie die Repres­sion gegen türki­sche und kurdi­sche Linke in Deutsch­land abläuft und welche Inhalte die regel­mä­ßigen Konsul­ta­tionen deutscher und türki­scher Geheim­dienste und Polizei­stellen haben, lässt sich am Beispiel unserer Freundin Latife gut darstellen, die wegen « Mitglied­schaft in einer terro­ris­ti­schen auslän­di­schen Verei­ni­gung » aufgrund des §129b in Düssel­dorf vor Gericht steht, und deren Verhaf­tung auf dem Höhepunkt der Gezi-Proteste und unmit­telbar nach einer jener Konsul­ta­tion der Polizei­be­hörden in Ankara erfolgte. Über das « Europäi­sche Auslie­fe­rungs­ab­kommen » mache sich die BRD sogar zum Richter über Menschen, die überhaupt nicht in Deutsch­land leben, indem sie z.B. die Auslie­fe­rung türki­scher Opposi­tio­neller aus Frank­reich oder Griechen­land an Deutsch­land beantrage und sie hier aufgrund des §129b verur­teile, wie einer von Latifes Anwälten am Donnerstag ergänzte.

Die abschlie­ßenden Worte eines der Mitver­an­stalter richteten sich deshalb auch an die radikale deutsche Linke. Zwar sei es bedau­er­lich, dass die Wieder­an­nä­he­rung zwischen kurdi­scher Bewegung und radikaler Linken, die mit der Aufmerk­sam­keit für den Kampf um Kobane 2014 begonnen habe, inhalt­lich nicht habe abgeschlossen werden können. Angesichts einer auch für Deutsch­land zu erwar­tenden Zunahme der Repres­sion gegen kurdi­sche Organi­sa­tionen und Menschen sei es jetzt wichtig, solida­risch zu sein und am Aufbau gemein­samer Struk­turen mitzu­wirken. Auch wenn wenig Möglich­keiten bestehen, auf das Geschehen in der Türkei und Kurdi­stan einzu­wirken, bedeute das nicht, dass nicht zumin­dest hier agiert werden könne. Eine erhöhte Aufmerk­sam­keit für laufende und zukünf­tige §129-Verfahren sei da ein Anfang.

Ergän­zung : Wie sehr die in Deutsch­land betrie­benen Verfahren nach dem §129b politi­sche Verfahren sind, wurde zuletzt in der Begrün­dung des 5.Strafsenats am OLG Düssel­dorf im Prozess gegen unsere Freundin Latife deutlich, mit der der Antrag ihrer Vertei­diger auf Einstel­lung des Verfah­rens zurück­ge­wiesen wurde : siehe „Das politi­sche Primat”

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Prozess gegen Latife : Presseerklärung der Anwälte

Am 28.Januar 2016 wurde am 23.Prozesstag gegen unsere Genossin Latife der erste Teil einer persön­li­chen Erklä­rung verlesen, in der Latife ihren Werde­gang und ihr Leben als Kind und Jugend­liche in der Türkei schil­derte, das von staat­li­cher Gewalt und Verfol­gungen geprägt war – u.a. durch die Militär­put­sche der Jahre 1971 und 1980.

Nach Latifes Erklä­rung beantragten ihre Vertei­diger – Roland Meister und Yener Sözen – die Einstel­lung, bzw. die Ausset­zung des Verfah­rens. Dabei verwiesen sie in eindring­li­chen Worten auf die aktuelle repres­sive Entwick­lung in der Türkei und den grausamen Krieg des türki­schen Militärs gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung. In der Begrün­dung des Antrages beschul­digten sie das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium der “Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes”, wenn die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung nicht zurück­ge­nommen werde. Heute veröf­fent­lichte die Vertei­di­gung eine Presse­mit­tei­lung zum vergan­genen Prozesstag und zum Einstel­lungs­an­trag.

Am Mittwoch, den 10.2.2016 wird im Verfahren der zweite Teil der persön­li­chen Erklä­rung unserer Freundin einge­bracht. Über eine solida­ri­sche Beglei­tung wird sich Latife freuen.

Wir dokumen­tieren die Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung im Wortlaut.

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Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung zum Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel vor dem OLG Düssel­dorf – Gelsen­kir­chen, Remscheid, 1.2.2016

Antrag auf Einstel­lung des Verfah­rens am 28.1.2016

Anläss­lich des inzwi­schen 23. Verhand­lungs­tags im Verfahren gegen unsere Mandantin Latife Cenan-Adigüzel vor dem 5. Senat (dem so genannten Staats­schutz­senat) des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf möchten wir uns als ihre Anwälte mit einer Erklä­rung an die Öffent­lich­keit wenden.

Am Donnerstag, den 28.1.2016, haben wir die Einstel­lung, bzw. eine Ausset­zung des laufenden Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel gefor­dert.

In Kürze zum Hinter­grund des Verfah­rens :

Unserer Mandantin wird durch die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf die Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung – gemeint ist die in der Türkei aktive DHKP-C – nach §129b StGB vorge­worfen. Die Inhaf­tie­rung unserer nicht vorbe­straften Mandantin erfolgte während einer bundes­weiten Aktion der Bundes­an­walt­schaft im Juni 2013. Seit August 2013 befindet sich Latife Cenan-Adigüzel wieder auf freiem Fuß, seit dem 18. Juni 2015 wird vor dem OLG Düssel­dorf gegen sie verhan­delt.

In sieben Monaten Prozess­dauer konnte die General­staats­an­walt­schaft bislang keinen Beleg für die durch sie behaup­tete Mitglied­schaft unserer Mandantin in der DHKP-C erbringen. Dies, obwohl unserer Mandantin eine beinahe lücken­lose Überwa­chung im Zuge der Ermitt­lungen zuteil wurde. So wurde monate­lang ihre Telekom­mu­ni­ka­tion überwacht und mithilfe eines Peilsen­ders am PKW ein minutiöses Bewegungs­profil angefer­tigt. Nach den im bishe­rigen Prozess­ver­lauf durch die Staats­an­walt­schaft einge­brachten Beweise hat keine dieser Maßnahmen zu verwert­baren Erkennt­nissen hinsicht­lich des behaup­teten Vorwurfs geführt.

Der zutage tretende Verfol­gungs­willen gegen­über unserer Mandantin, einer zweifa­chen Mutter die seit 34 Jahren in Deutsch­land lebt und in Wuppertal einen Laden für Presse­er­zeug­nisse und Tabak­waren betreibt sowie behin­derte Menschen betreut, ist der Ausdruck des politi­schen Willens der Bundes­re­gie­rung zu einer unkri­ti­schen Koope­ra­tion deutscher und türki­scher Polizei­be­hörden und Geheim­dienste. Das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel ist nur deshalb möglich, weil durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz (BMJ) eine entspre­chende Ermäch­ti­gung erteilt wurde. Demnach sind die vorge­wor­fenen Delikte der Unter­stüt­zung, bzw. der Mitglied­schaft in der als terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung einge­stuften DHKP-C in Deutsch­land zu verfolgen.

Eine seit Jahrzehnten skanda­löse Praxis

Wie unsere Mandantin im Rahmen einer am 23. Verhand­lungstag abgege­benen Erklä­rung zu ihrem eigenen Werde­gang deutlich machte, ist ihre eigene, wie auch die gesamte türki­sche Geschichte der letzten Jahrzehnte eine Abfolge menschen­rechts­wid­riger Verfol­gungen, Pogrome und eines Staates, der vor der vielfa­chen Ermor­dung seiner Gegner und Gegne­rinnen nicht zurück­schreckt. Auch die alevi­tisch-kurdi­sche Familie unserer Mandantin hatte in der blutigen Geschichte der Türkei Opfer zu beklagen, etwa ihren Urgroß­vater, der 1938 bei einem Massaker an alevi­ti­schen Geist­li­chen bei leben­digem Leib verbrannt wurde. Wie das Beispiel zeigt, reicht die blutige Verfol­gungs­ge­schichte in der Türkei weit zurück. Im Gedächtnis unserer im Dorf Bargini in Dersim geborenen Mandantin hinter­ließ sie tiefe Spuren aus ihrer Kindheit, die in die Zeit der Putsch­re­gimes von 1971 und 1980 fiel.

Vor dem Hinter­grund dieser Historie ist die Zusam­men­ar­beit deutscher Behörden und deutscher Justiz mit einem Staat, der für Massaker und tausend­fa­chen Mord verant­wort­lich ist, seit jeher skandalös. Angesichts der aktuellen, sich immer weiter verschär­fenden Situa­tion in der Türkei ist sie für uns nun nicht länger hinnehmbar. Wir haben am 28.1.2016 deshalb die Ausset­zung, bzw. die Einstel­lung des Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel beantragt.

Die vorlie­gende Ermäch­ti­gung des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums ist nichtig

Wir halten die vorlie­gende Ermäch­ti­gung für nichtig. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz ist einseitig den Ausfüh­rungen des türki­schen Staates und der Bundes­an­walt­schaft gefolgt, als es seiner­zeit die Ermäch­ti­gung erteilte. Menschen­recht­liche und völker­recht­liche Aspekte blieben unberück­sich­tigt. Nach unserer Ansicht ist das Verfahren gegen unsere Mandantin einzu­stellen. Wir sehen einen Mangel an der Verfah­rens­vor­aus­set­zung, da es demnach an einer entspre­chenden Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz mangelt.

Selbst wenn davon ausge­gangen wird, dass die vorlie­gende Ermäch­ti­gung zum Zeitpunkt ihrer Ertei­lung noch nicht nichtig gewesen ist, so ist das wegen der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei inzwi­schen zweifellos der Fall. Das Justiz­mi­nis­te­rium ist verpflichtet, diese Ermäch­ti­gung zurück­zu­nehmen, denn sie lässt andau­ernde Gewalt­akte gegen Opposi­tion, kriti­sche Journa­listen und Minder­heiten – insbe­son­dere die kurdi­sche Bevöl­ke­rung in der Türkei außer Acht. Beson­ders erwähnen möchten wir in diesem Zusam­men­hang die syste­ma­ti­sche Verfol­gung gewählter Politiker und Politi­ke­rinnen sowie von Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten.

Morde auf offener Straße, Krieg gegen die Zivil­be­völ­ke­rung

So wurde Tahir Elçi, Vorsit­zender der Rechts­an­walts­kammer von Diyarbakir, am Vormittag des 28.11.2015 auf offener Straße erschossen. Viele der Umstände des Mordes deuten auf eine (Mit-) Täter­schaft des türki­schen Staates hin, der zuvor eine Kampagne gegen den Anwalt geführt hatte, weil sich Elçi vor seiner Ermor­dung bei einer politi­schen Sendung des TV-Senders CNN-Türk öffent­lich für ein Ende der Militär­ope­ra­tionen und gegen die Einstu­fung der PKK als Terror­or­ga­ni­sa­tion ausge­spro­chen hatte.

Was in deutschen Medien zum Teil als « Bürger­krieg im Südosten der Türkei » darge­stellt wird, ist in Wahrheit ein Angriff des türki­schen Militärs auf die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung mit allen Mitteln. Städte werden mit schweren Kriegs­waffen belagert, zum Teil wird mit Geschützen auf Wohnviertel gefeuert, syste­ma­tisch wird versucht, Ortschaften von der Wasser- und Strom­ver­sor­gung abzuschneiden. Über mehr als 17 Ortschaften wurde zwischen­zeit­lich eine totale Ausgangs­sperre verhängt.

Wenn unsere Mandantin in ihrer Erklä­rung davon spricht, dass während der von ihr als Kind erlebten Ausgangsperren nach dem Putsch 1971 « die Straßen voll mit bewaff­neten Soldaten » waren, und es in der « kurzen Zeit, in der wir ausgehen durften, so gut wie nichts zu kaufen gab », schil­dert Latife Cenan-Adigüzel Situa­tionen, an die sie sich auch heute noch ganz genau erinnert. Wenn unsere Mandantin sagt « Ich habe und werde diese angst­vollen Hunger­tage nie vergessen », dann beschreibt sie ein schreck­li­ches Deja Vu für die heute dort unter den Ausgangs­sperren hungernden und leidenden Menschen.

Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes

Die Dimen­sion der Menschen­rechts­ver­let­zungen in der Türkei kann inzwi­schen nur noch als staats­ter­ro­ris­tisch quali­fi­ziert werden. Eine Aufrecht­erhal­tung der Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung stellt somit objektiv die Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes durch das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium dar. Wir sehen die Menschen­rechts­ver­let­zungen und die Kriegs­ver­bre­chen des türki­schen Regimes durch Urteile europäi­scher und deutscher Gerichte sowie durch Berichte von Amnesty Inter­na­tional und anderer Experten als hinrei­chend belegt an.

Durch die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz werden rechts­staat­liche Grund­sätz ignoriert. Die erteilte Ermäch­ti­gung wird als Mittel der Instru­men­ta­li­sie­rung der Straf­justiz genutzt, um die straf­recht­liche Verfol­gung strate­gi­schen und außen­po­li­ti­schen Inter­essen der Regie­rung zu unter­stellen. Auf dieser Grund­lage werden in Deutsch­land lebende Menschen, denen nichts als eine kriti­sche Haltung zur türki­schen Regie­rung vorge­worfen werden kann, aus Gründen der Staats­raison geopfert.

Der Krieg gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung und die Verfol­gung kriti­scher Menschen in der Türkei, die auf einer täglich länger werdenden Liste so genannter Terro­risten landen – Journa­lis­tinnen und Juristen, Politiker und Politi­ke­rinnen, Gewerk­schafter oder Frauen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und zuletzt auch Akade­miker und Akade­mi­ke­rinnen, die sich für Frieden ausge­spro­chen haben – erfährt durch die in Deutsch­land durch­ge­führten Straf­ver­fahren eine Fortset­zung im Inter­esse deutsch-türki­scher Bezie­hungen und restrik­tiver europäi­sche Flücht­lings­po­litik.

Wir fordern vor diesem Hinter­grund zumin­dest die Ausset­zung des Verfah­rens gegen unsere Mandantin und das Gericht dazu auf, sich von Amts wegen an das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz zu wenden, damit dieses aufgrund der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei die bestehende Ermäch­ti­gung überprüft. Wir erwarten dazu eine Entschei­dung des Senats an einem der nächsten Prozess­tage.

Rechts­an­walt Roland Meister, Gelsen­kir­chen und
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

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