Prozess gegen Latife : Presseerklärung der Anwälte

Am 28.Januar 2016 wurde am 23.Prozesstag gegen unsere Genossin Latife der erste Teil einer persön­li­chen Erklä­rung verlesen, in der Latife ihren Werde­gang und ihr Leben als Kind und Jugend­liche in der Türkei schil­derte, das von staat­li­cher Gewalt und Verfol­gungen geprägt war – u.a. durch die Militär­put­sche der Jahre 1971 und 1980.

Nach Latifes Erklä­rung beantragten ihre Vertei­diger – Roland Meister und Yener Sözen – die Einstel­lung, bzw. die Ausset­zung des Verfah­rens. Dabei verwiesen sie in eindring­li­chen Worten auf die aktuelle repres­sive Entwick­lung in der Türkei und den grausamen Krieg des türki­schen Militärs gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung. In der Begrün­dung des Antrages beschul­digten sie das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium der “Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes”, wenn die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung nicht zurück­ge­nommen werde. Heute veröf­fent­lichte die Vertei­di­gung eine Presse­mit­tei­lung zum vergan­genen Prozesstag und zum Einstel­lungs­an­trag.

Am Mittwoch, den 10.2.2016 wird im Verfahren der zweite Teil der persön­li­chen Erklä­rung unserer Freundin einge­bracht. Über eine solida­ri­sche Beglei­tung wird sich Latife freuen.

Wir dokumen­tieren die Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung im Wortlaut.

presse_titel

Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung zum Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel vor dem OLG Düssel­dorf – Gelsen­kir­chen, Remscheid, 1.2.2016

Antrag auf Einstel­lung des Verfah­rens am 28.1.2016

Anläss­lich des inzwi­schen 23. Verhand­lungs­tags im Verfahren gegen unsere Mandantin Latife Cenan-Adigüzel vor dem 5. Senat (dem so genannten Staats­schutz­senat) des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf möchten wir uns als ihre Anwälte mit einer Erklä­rung an die Öffent­lich­keit wenden.

Am Donnerstag, den 28.1.2016, haben wir die Einstel­lung, bzw. eine Ausset­zung des laufenden Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel gefor­dert.

In Kürze zum Hinter­grund des Verfah­rens :

Unserer Mandantin wird durch die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf die Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung – gemeint ist die in der Türkei aktive DHKP-C – nach §129b StGB vorge­worfen. Die Inhaf­tie­rung unserer nicht vorbe­straften Mandantin erfolgte während einer bundes­weiten Aktion der Bundes­an­walt­schaft im Juni 2013. Seit August 2013 befindet sich Latife Cenan-Adigüzel wieder auf freiem Fuß, seit dem 18. Juni 2015 wird vor dem OLG Düssel­dorf gegen sie verhan­delt.

In sieben Monaten Prozess­dauer konnte die General­staats­an­walt­schaft bislang keinen Beleg für die durch sie behaup­tete Mitglied­schaft unserer Mandantin in der DHKP-C erbringen. Dies, obwohl unserer Mandantin eine beinahe lücken­lose Überwa­chung im Zuge der Ermitt­lungen zuteil wurde. So wurde monate­lang ihre Telekom­mu­ni­ka­tion überwacht und mithilfe eines Peilsen­ders am PKW ein minutiöses Bewegungs­profil angefer­tigt. Nach den im bishe­rigen Prozess­ver­lauf durch die Staats­an­walt­schaft einge­brachten Beweise hat keine dieser Maßnahmen zu verwert­baren Erkennt­nissen hinsicht­lich des behaup­teten Vorwurfs geführt.

Der zutage tretende Verfol­gungs­willen gegen­über unserer Mandantin, einer zweifa­chen Mutter die seit 34 Jahren in Deutsch­land lebt und in Wuppertal einen Laden für Presse­er­zeug­nisse und Tabak­waren betreibt sowie behin­derte Menschen betreut, ist der Ausdruck des politi­schen Willens der Bundes­re­gie­rung zu einer unkri­ti­schen Koope­ra­tion deutscher und türki­scher Polizei­be­hörden und Geheim­dienste. Das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel ist nur deshalb möglich, weil durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz (BMJ) eine entspre­chende Ermäch­ti­gung erteilt wurde. Demnach sind die vorge­wor­fenen Delikte der Unter­stüt­zung, bzw. der Mitglied­schaft in der als terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung einge­stuften DHKP-C in Deutsch­land zu verfolgen.

Eine seit Jahrzehnten skanda­löse Praxis

Wie unsere Mandantin im Rahmen einer am 23. Verhand­lungstag abgege­benen Erklä­rung zu ihrem eigenen Werde­gang deutlich machte, ist ihre eigene, wie auch die gesamte türki­sche Geschichte der letzten Jahrzehnte eine Abfolge menschen­rechts­wid­riger Verfol­gungen, Pogrome und eines Staates, der vor der vielfa­chen Ermor­dung seiner Gegner und Gegne­rinnen nicht zurück­schreckt. Auch die alevi­tisch-kurdi­sche Familie unserer Mandantin hatte in der blutigen Geschichte der Türkei Opfer zu beklagen, etwa ihren Urgroß­vater, der 1938 bei einem Massaker an alevi­ti­schen Geist­li­chen bei leben­digem Leib verbrannt wurde. Wie das Beispiel zeigt, reicht die blutige Verfol­gungs­ge­schichte in der Türkei weit zurück. Im Gedächtnis unserer im Dorf Bargini in Dersim geborenen Mandantin hinter­ließ sie tiefe Spuren aus ihrer Kindheit, die in die Zeit der Putsch­re­gimes von 1971 und 1980 fiel.

Vor dem Hinter­grund dieser Historie ist die Zusam­men­ar­beit deutscher Behörden und deutscher Justiz mit einem Staat, der für Massaker und tausend­fa­chen Mord verant­wort­lich ist, seit jeher skandalös. Angesichts der aktuellen, sich immer weiter verschär­fenden Situa­tion in der Türkei ist sie für uns nun nicht länger hinnehmbar. Wir haben am 28.1.2016 deshalb die Ausset­zung, bzw. die Einstel­lung des Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel beantragt.

Die vorlie­gende Ermäch­ti­gung des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums ist nichtig

Wir halten die vorlie­gende Ermäch­ti­gung für nichtig. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz ist einseitig den Ausfüh­rungen des türki­schen Staates und der Bundes­an­walt­schaft gefolgt, als es seiner­zeit die Ermäch­ti­gung erteilte. Menschen­recht­liche und völker­recht­liche Aspekte blieben unberück­sich­tigt. Nach unserer Ansicht ist das Verfahren gegen unsere Mandantin einzu­stellen. Wir sehen einen Mangel an der Verfah­rens­vor­aus­set­zung, da es demnach an einer entspre­chenden Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz mangelt.

Selbst wenn davon ausge­gangen wird, dass die vorlie­gende Ermäch­ti­gung zum Zeitpunkt ihrer Ertei­lung noch nicht nichtig gewesen ist, so ist das wegen der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei inzwi­schen zweifellos der Fall. Das Justiz­mi­nis­te­rium ist verpflichtet, diese Ermäch­ti­gung zurück­zu­nehmen, denn sie lässt andau­ernde Gewalt­akte gegen Opposi­tion, kriti­sche Journa­listen und Minder­heiten – insbe­son­dere die kurdi­sche Bevöl­ke­rung in der Türkei außer Acht. Beson­ders erwähnen möchten wir in diesem Zusam­men­hang die syste­ma­ti­sche Verfol­gung gewählter Politiker und Politi­ke­rinnen sowie von Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten.

Morde auf offener Straße, Krieg gegen die Zivil­be­völ­ke­rung

So wurde Tahir Elçi, Vorsit­zender der Rechts­an­walts­kammer von Diyarbakir, am Vormittag des 28.11.2015 auf offener Straße erschossen. Viele der Umstände des Mordes deuten auf eine (Mit-) Täter­schaft des türki­schen Staates hin, der zuvor eine Kampagne gegen den Anwalt geführt hatte, weil sich Elçi vor seiner Ermor­dung bei einer politi­schen Sendung des TV-Senders CNN-Türk öffent­lich für ein Ende der Militär­ope­ra­tionen und gegen die Einstu­fung der PKK als Terror­or­ga­ni­sa­tion ausge­spro­chen hatte.

Was in deutschen Medien zum Teil als « Bürger­krieg im Südosten der Türkei » darge­stellt wird, ist in Wahrheit ein Angriff des türki­schen Militärs auf die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung mit allen Mitteln. Städte werden mit schweren Kriegs­waffen belagert, zum Teil wird mit Geschützen auf Wohnviertel gefeuert, syste­ma­tisch wird versucht, Ortschaften von der Wasser- und Strom­ver­sor­gung abzuschneiden. Über mehr als 17 Ortschaften wurde zwischen­zeit­lich eine totale Ausgangs­sperre verhängt.

Wenn unsere Mandantin in ihrer Erklä­rung davon spricht, dass während der von ihr als Kind erlebten Ausgangsperren nach dem Putsch 1971 « die Straßen voll mit bewaff­neten Soldaten » waren, und es in der « kurzen Zeit, in der wir ausgehen durften, so gut wie nichts zu kaufen gab », schil­dert Latife Cenan-Adigüzel Situa­tionen, an die sie sich auch heute noch ganz genau erinnert. Wenn unsere Mandantin sagt « Ich habe und werde diese angst­vollen Hunger­tage nie vergessen », dann beschreibt sie ein schreck­li­ches Deja Vu für die heute dort unter den Ausgangs­sperren hungernden und leidenden Menschen.

Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes

Die Dimen­sion der Menschen­rechts­ver­let­zungen in der Türkei kann inzwi­schen nur noch als staats­ter­ro­ris­tisch quali­fi­ziert werden. Eine Aufrecht­erhal­tung der Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung stellt somit objektiv die Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes durch das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium dar. Wir sehen die Menschen­rechts­ver­let­zungen und die Kriegs­ver­bre­chen des türki­schen Regimes durch Urteile europäi­scher und deutscher Gerichte sowie durch Berichte von Amnesty Inter­na­tional und anderer Experten als hinrei­chend belegt an.

Durch die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz werden rechts­staat­liche Grund­sätz ignoriert. Die erteilte Ermäch­ti­gung wird als Mittel der Instru­men­ta­li­sie­rung der Straf­justiz genutzt, um die straf­recht­liche Verfol­gung strate­gi­schen und außen­po­li­ti­schen Inter­essen der Regie­rung zu unter­stellen. Auf dieser Grund­lage werden in Deutsch­land lebende Menschen, denen nichts als eine kriti­sche Haltung zur türki­schen Regie­rung vorge­worfen werden kann, aus Gründen der Staats­raison geopfert.

Der Krieg gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung und die Verfol­gung kriti­scher Menschen in der Türkei, die auf einer täglich länger werdenden Liste so genannter Terro­risten landen – Journa­lis­tinnen und Juristen, Politiker und Politi­ke­rinnen, Gewerk­schafter oder Frauen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und zuletzt auch Akade­miker und Akade­mi­ke­rinnen, die sich für Frieden ausge­spro­chen haben – erfährt durch die in Deutsch­land durch­ge­führten Straf­ver­fahren eine Fortset­zung im Inter­esse deutsch-türki­scher Bezie­hungen und restrik­tiver europäi­sche Flücht­lings­po­litik.

Wir fordern vor diesem Hinter­grund zumin­dest die Ausset­zung des Verfah­rens gegen unsere Mandantin und das Gericht dazu auf, sich von Amts wegen an das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz zu wenden, damit dieses aufgrund der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei die bestehende Ermäch­ti­gung überprüft. Wir erwarten dazu eine Entschei­dung des Senats an einem der nächsten Prozess­tage.

Rechts­an­walt Roland Meister, Gelsen­kir­chen und
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

Artikel teilen

Das eigene politische Leben zurückholen ! Erklärung von Latife

Unsere Freundin Latife steht seit inzwi­schen sieben Monaten als Angeklagte in einem öffent­lich kaum beach­teten Terro­ris­mus­pro­zess vor Gericht und ein Ende des skanda­lösen Verfah­rens ist noch nicht absehbar. Am Donnerstag, den 28.1. wird sie nun eine umfang­reiche Erklä­rung zur Anklage und zur Beweis­auf­nahme abgeben – quasi als eine Zwischen­bi­lanz. Der persön­li­chen Erklä­rung vor dem OLG Düssel­dorf ist eine inter­es­sier­tere Öffent­lich­keit zu wünschen.

Wir fassen den bishe­rigen Verlauf des Verfah­rens gegen unsere Genossin aus diesem Grund hier nochmal zusammen (Ausführ­liche Infos gibt es auf der Website zum Prozess).

latife

Am 18.Juni des letzten Jahres begann vor dem OLG in Düssel­dorf ein Verfahren gegen unsere Freundin Latife. Die General­staats­an­walt­schaft beschul­digte sie, Mitglied in der DHKP-C zu sein, einer seit vielen Jahren in der Türkei gegen den Staat kämpfenden, militanten marxis­tisch-leninis­ti­schen Organi­sa­tion, die von der Türkei wie auch von der EU als « Terror­or­ga­ni­sa­tion » einge­stuft wird. Nach jetzt 22 Prozess­tagen ist die Staats­an­walt­schaft noch immer jeden Beweis dafür schuldig geblieben.

Um die Behaup­tung, dass eine seit Jahrzehnten ausschließ­lich in Deutsch­land lebende und nur hier politisch tätige Frau Teil des militanten Kampfes in der Türkei sei, nicht von vorne­herein als blanken Unsinn erscheinen zu lassen, bemüht die Staats­an­walt­schaft eine fragwür­dige Hilfs­kon­struk­tion. Demnach ist die migran­ti­sche Selbst­or­ga­ni­sa­tion « Anato­li­sche Födera­tion » ein wichtiger Bestand­teil der « Auslands­or­ga­ni­sa­tion », einer so ganannten « Rückfront », der DHKP-C. Latife, die 2012 in einer knappen Abstim­mung zur Vorsit­zenden der « Anato­li­schen Födera­tion » gewählt wurde, weil sie inner­halb des Vereins als entschlos­sene Anwältin sozialer und familiärer Inter­essen der Migrant*innen bekannt war, ist in der Logik der Anklage deshalb quasi automa­tisch eine Funktio­närin der 1994 aus der Dev-Sol hervor­ge­gan­genen DHKP-C.

Die meiste Zeit der Beweis­auf­nahme durch den 5.Senat des OLG ging daher auch für eine Beweis­füh­rung zum Charakter der DHKP-C und zu ihren angeb­li­chen Struk­turen in Europa drauf, die mithilfe einer auf politi­sche Weisung hin vom BKA geführten und laufend aktua­li­sierten so genannten « Struk­tur­akte » belegt werden sollen. In repete­tiven Aussagen bestä­tigten so immer wieder Beamt*innen von BKA und LKA, dass sie die in das Verfahren einge­führten Teile der « Struk­tur­akte » auch tatsäch­lich verfasst hatten. Zu Latife und zu ihren tatsäch­li­chen Tätig­keiten und Aktivi­täten war während der bishe­rigen Prozess­tage hingegen kaum etwas Handfestes zu hören oder zu sehen. Statt­dessen wurde Beobachter*innen eine fast unvor­stell­bare Kumpanei deutscher und türki­scher Sicher­heits­be­hörden und eine unkri­ti­sche Verwen­dung sehr fragwür­diger « Erkennt­nisse » vorge­führt, mit denen die allen deutschen DHKP-C-Verfahren zugrun­de­lie­gende « Struk­tur­akte » gefüt­tert wird.

In der Akte finden sich beispiels­weise Aussagen eines BND-Geheim­dienst­lers wie Alaattin Ateş, der es zeitweise zum « Deutsch­land-Verant­wort­li­chen » der DHKP-C brachte und der verdäch­tigt wird, auch für den türki­schen Geheim­dienst MIT tätig gewesen zu sein. Seine, auf ein Blatt Papier gekrit­zelte « Struktur » der DHKP-C ist bis heute eine wichtige Grund­lage der verschie­denen Anklagen gegen angeb­liche Mitglieder der DHKP-C. Ebenso werden haufen­weise « Erkennt­nisse » wieder­ge­kaut, die BKA und LKAs aus dem Internet, aus Publi­ka­tionen oder, schlimmer noch : aus türki­schen Ermitt­lungs­akten, abgeschrieben haben – ungeprüft und ohne jede kriti­sche politi­sche Bewer­tung der Situa­tion in der Türkei. So wird selbst das Gefängnis-Massaker an Gefan­genen im Dezember 2000 analog zur offizi­ellen türki­schen Darstel­lung als « Nieder­schla­gung eines Aufstands” geführt.

Infor­ma­tionen, die diesen « Erkennt­nissen » entge­gen­stehen könnten, wie sie zum Beispiel in den so genannten « Ergenekon»-Ermittlungen zum « tiefen Staat » in der Türkei ans Tages­licht kamen, werden schlicht ignoriert oder gleich ganz mit nicht erteilten Aussa­ge­ge­neh­mi­gungen für die Beamt*innen ausge­blendet. Selbst das Bundes­kanz­leramt ist sich nicht zu schade, mit « Geheim­nis­verrat » zu drohen, wenn die Verbin­dungen zwischen deutschem und türki­schem Geheim­dienst thema­ti­siert werden könnten. Doch das betrifft nicht nur offen­sicht­liche Angele­gen­heiten der Geheim­dienste. Auch die regel­mä­ßigen « Konsul­ta­tionen » der Sicher­heits­be­hörden, die teilweise in merkwür­diger zeitli­cher Nähe zu anschlie­ßenden Razzien und Inhaf­tie­rungen in Deutsch­land standen, dürfen nicht angespro­chen werden, obwohl sie durchaus ein Licht auf die Umstände deutscher Ermitt­lungen werfen könnten – auch die Verhaf­tung von Latife erfolgte unmit­telbar nach einer solchen « Konsul­ta­tion » auf dem Höhepunkt des « Gezi-Aufstandes » in der Türkei.

Diese ganz spezi­elle « Freund­schaft » deutscher und türki­scher Behörden wird um jeden Preis geschützt. Wie die Türkei sie nutzt, ist im Krieg der türki­schen Armee gegen die kurdi­sche Bevöl­ke­rung aktuell in Echtzeit zu beobachten, z.B. wenn Bundes­in­nen­mi­nister De Maiziére einfor­dert, die « übermä­ßige » Kritik an der Türkei müsse nun endlich aufhören. Auch der 5.Senat des Düssel­dorfer OLG unter dem Vorsit­zenden Richter Schreiber tut seinen Teil dazu, etwa, indem er sämtliche Versuche der Vertei­di­gung, politi­sche Hinter­gründe und Entwick­lungen in den Prozess einzu­führen, torpe­diert. Haften bleibt deshalb ledig­lich die politi­sche Beweis­füh­rung der General­staats­wan­walt – politi­sche Erwide­rungen wurden bislang unmög­lich gemacht. Latifes tatsäch­liche Arbeit bleibt so hinter einem Vorhang aus staat­li­cher Verschwö­rungs­theorie fast unsichtbar.

Dabei hat sich der Staat alle Mühe gegeben. Am Auto angebrachte Peilsender, eine umfas­sende Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung von Dezember 2012 bis zum Juni 2013, die auch Gesprächs­in­halte erfasste, und schließ­lich Durch­su­chungen von Wohnung, Klein­garten und Vereins­lokal erbrachten jedoch keinerlei Belege für illegale Tätig­keiten unserer Freundin. Mit den in den Prozess einge­brachten Beweis­mit­teln wird deshalb versucht, die Arbeit Latifes auf einen einzigen Teilas­pekt ihres umfäng­li­chen politi­schen Lebens zu beschränken, wozu Bücher, Broschüren, DVDs oder die Teilnahme an legalen Veran­stal­tungen heran­ge­zogen werden, sofern sie sich mit der Arbeit für politi­sche Gefan­gene oder mit Entwick­lungen des Wider­stands in der Türkei beschäf­tigten. Alles andere bleibt ausge­blendet.

Das ist nicht nur juris­tisch schwach. Es ist auch mensch­lich und politisch unwürdig, wenn ein politi­scher Mensch auf einen derart kleinen Ausschnitt seines Engage­ments reduziert wird. Latifes unersetz­liche Arbeit für Frauen, Migrant*innen oder in antifa­schis­ti­schen Struk­turen in Wuppertal und Umgebung erscheinen in der Konstruk­tion der General­staats­an­walt ledig­lich als Beiwerk einer angeb­li­chen « terro­ris­ti­schen Tätig­keit ». Die Erzäh­lung der Anklage ist bereit, ein wider­stän­diges Leben auf einen ledig­lich behaup­teten Kern zu reduzieren, der es ihr ermög­lichten soll, einen kriti­schen Menschen zu brechen. Inwie­weit dies aus deutschem Eigen­in­ter­esse oder „nur” der türki­schen Regie­rung zuliebe geschieht, bleibt unklar. Die Paral­lelen zur Türkei, die derzeit ausnahmslos alle Kritiker der AKP-Regie­rung als „Terro­risten” verfolgt, sind jeden­falls unüber­sehbar.

Um dieser paranoiden und wahnhaften Erzäh­lung der Staats­an­walt­schaft endlich etwas entge­gen­zu­setzen, hat Latife sich entschlossen, am 28.1. eine eigene Erklä­rung zu den Vorwürfen abzugeben. Am für nächsten Donnerstag angesetzten 23.Prozesstag wird sie damit versu­chen, sich ihr politi­sches Leben zurück­zu­holen. Es wäre schön, wenn viele sie dabei unter­stützen würden. Der 23. Prozesstag am 28.1.2016 : OLG Düssel­dorf, Cecili­en­allee 3, 10:00 Uhr – Besucher*innen müssen sich am Eingang ausweisen, Parkmög­lich­keiten gibt es am gegen­über­lie­genden Rhein­ufer (bezahlter Parkplatz).

Artikel teilen