Nachtrag zu den Mördern von Sant’Anna

Die SS-Mörder von Sant’Anna, die bei einem Massaker kurz vor Kriegs­ende in Nordita­lien 560 grausam umgebrachte tote Zivilisten, darunter 116 Kinder, hinter­ließen, haben in der demokra­ti­schen Bundes­re­pu­blik nichts zu befürchten. Nach zehn Jahren Ermitt­lungs­ar­beit hat die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart die Verfahren gegen jene Männer, die in Italien in Abwesen­heit bereits rechts­kräftig verur­teilt wurden, vor einigen Tagen einge­stellt. (Wir berich­teten) Dieses Video ist eine Ergän­zung dazu. Der Bericht lief im ARD-Magazin „Kontraste”

Artikel teilen

Die Mörder von Sant’Anna di Stazzema kommen davon

Ausge­rechnet die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart hat heute das Ermitt­lungs­ver­fahren gegen acht noch lebende Betei­ligte am Massaker von Sant’Anna di Stazzema (Italien) vom 12.August 1944 einge­stellt. Bei dem Massen­mord, der auf dem Rückzug der Wehrmacht – kurz vor dem Kriegs­ende in Italien – begangen wurde, waren von der Waffen-SS 560 Zivilisten massa­kriert worden. Es waren überwie­gend Frauen und 116 Kinder. Sie wurden in Gehöften und auf dem Kirch­platz zusam­men­ge­trieben, dann wurden Handgra­naten in die Menge geworfen und Männer, Frauen und Kinder wahllos erschossen. Die Häuser des Dorfes wurden nieder­ge­brannt. Nach nur gut drei Stunden war das Dorf ausge­rottet. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.

Die Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft Stutt­gart für die Einstel­lung des Ermitt­lungs­ver­fah­rens liest sich wie aus dem Sprach­schatz des Orwell’schen « Wahrheits­mi­nis­te­riums » zusam­men­ge­bas­telt :

« Es könne nicht mit ausrei­chender Sicher­heit belegt werden, dass es sich bei dem Massaker der Panzer­gre­na­dier­di­vi­sion ‘Reichs­führer SS’ um eine befoh­lene Vernich­tungs­ak­tion gegen die Zivil­be­völ­ke­rung gehan­delt » habe, teilte die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart mit. Den Ermitt­lungen zufolge bestehe « auch die Möglich­keit, dass der Einsatz dazu dienen sollte, arbeits­fä­hige Männer nach Deutsch­land zu verschleppen und die Erschie­ßung der Zivil­be­völ­ke­rung erst befohlen wurde, als dieses Ziel nicht erreicht werden konnte ». Damit sei es aber nicht möglich, eine Mordan­klage der mutmaß­li­chen Täter mit der « bloßen Teilnahme an dem Einsatz » zu begründen. Jedem einzelnen Angeschul­digten müsse vielmehr seine Betei­li­gung am Massaker indivi­duell nachge­wiesen werden. Was leider nicht gelungen sei.

Frust über das Misslingen einer eventu­ellen zwangs­weisen Rekru­tie­rung von Arbeits­kräften fürs Nazireich ist für die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart also hinrei­chend Grund genug für die nachträg­liche Relati­vie­rung von Massen­mord.

Es bleibt auch 2012 dabei : Solange dieses Land seine schwei­ni­schen Verbre­chen ungesühnt und die Täter mit formal­ju­ris­ti­scher Huberei davon­kommen lässt, solange wird es für keinen anstän­digen Menschen einen Weg geben, sich mit Deutsch­land zu arran­gieren.

Von einem italie­ni­schen Gericht wuren folgende zehn Männer 2005 und in einer Revision 2006 in Abwesen­heit der Abschlach­terei für schuldig befunden :
Karl GroplerGeorg RauchGerhard SommerAlfred Schönen­bergLudwig Heinrich Sonntag (inzw. verstorben) - Alfred Mathias ConcinaHorst Richter (inzwi­schen verstorben) Werner BrussHeinrich SchendelLudwig Goering

Niemals vergessen, niemals vergeben !

 

Artikel teilen