Repressionsverschärfung auf allen Ebenen

Nicht nur neue Polizei­ge­setze verän­dern die Bedin­gungen politi­scher Arbeit

Seit dem 21.6. befindet sich unsere Freundin Latife in der JVA Willich. Sie soll dort eine über dreijäh­rige Haftstrafe absitzen, obwohl der Antifa­schistin keinerlei straf­bare Handlung nachge­wiesen werden konnte – trotz einer alle Bereiche ihres Lebens betref­fenden Überwa­chung und Bespit­ze­lung. Das Urteil bedeutet eine starke Auswei­tung der juris­ti­schen Anwend­bar­keit der „Terrorismus“-Paragraphen 129 a+b und eine bedroh­liche Verän­de­rung der Bedin­gungen politi­schen Engage­ments.

Verschär­fung der Repres­sion, und niemand kriegt es mit :
§ 129-Verfahren finden ohne öffent­li­ches Inter­esse statt.

In ganz Europa findet zur Zeit eine starke Verschär­fung repres­siver Politik statt. Rechte Politiker*innen und Vertreter*innen der Staats­ge­walt nutzen syste­ma­tisch geschürte Ängste und rechte Diskurs­ver­schie­bungen zur Auswei­tung von polizei­li­chen Befug­nissen, repres­siven Gesetzen und ausufernden Überwa­chungs­maß­nahmen. Dass zuletzt die Innen­mi­nis­te­rien in Öster­reich, Italien und Deutsch­land jeweils mit ausge­spro­chenen Vertre­tern neo-rechter Politik besetzt wurden, ist logische Voraus­set­zung. Der Rechts­ruck soll abgesi­chert werden, bevor sich Wider­stand überhaupt formieren kann.

Doch während Geset­zes­vor­haben wie das neue Polizei­auf­ga­ben­ge­setz in Bayern oder das neue Polizei­ge­setz in NRW zumin­dest breite Aufmerk­sam­keit und Proteste hervor­rufen, finden andere, nicht weniger bedroh­liche Repres­si­ons­ver­schär­fungen auf juris­ti­scher Ebene nahezu unbemerkt von der Öffent­lich­keit statt. In mehreren Verfahren, in denen Menschen wegen der Paragra­phen 129 a und 129 b angeklagt sind (Mitglied­schaft in einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung) werden aktuell Bedin­gungen dafür geschaffen, Personen ohne konkrete Tatvor­würfe wegen legaler politi­scher Betäti­gung zu jahre­langen Haftstrafen zu verur­teilen. Zukünftig sind für Ermitt­lungen und Anklagen nach Paragraph 129 a oder 129 b weder die Einstu­fung einer Organi­sa­tion als „terro­ris­tisch“ (siehe z.B. den monströsen „TKP/ML-Prozess“ in München) noch der konkrete Nachweis einer „Mitglied­schaft“ Voraus­set­zung – wie im Verfahren gegen unsere Freundin Latife.

Eine unter­stellte „innere Überein­stim­mung“ reicht künftig aus,
jemanden zur Terro­ristin zu machen und zu inhaf­tieren.

Im Verfahren gegen Latife reichte es dem Staats­schutz­senat am OLG Düssel­dorf aus, ihr eine Mitglied­schaft aus „innerer Überein­stim­mung“ mit der türki­schen DHKP-C zu unter­stellen, um legale antifa­schis­ti­sche und antiras­sis­ti­sche Arbeit zu krimi­na­li­sieren. Das Gericht verur­teilte die seit über 30 Jahren in Deutsch­land lebende Alten­pfle­gerin und Mutter aus Wuppertal nach andert­halb Jahren Prozess zu drei Jahren und drei Monaten Haft ; trotz des eigenen Einge­ständ­nisses, „keine unmit­tel­baren Beweise für konkrete Vorgaben (…) durch Führungs­kader der DHKP-C gefunden [zu haben]“ Der Staats­schutz­senat zeigte sich schlicht „davon überzeugt, dass sich die Angeklagte in die DHKP-C einge­bunden hat.“ (Zitat aus dem Urteil) Begründet wurde diese Überzeu­gung mit bei der Durch­su­chung von Latifes Wohnung gefun­denen legalen Büchern, Filmen und Zeitschriften.

Durch die Konstruk­tion der „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ aus „innerer Überein­stim­mung“ wurden Teilnahmen an angemel­deten Demons­tra­tionen (z.B. während der „Gezi“-Solidarität und der Gedenk­demo zum 20. Jahrestag des Brand­an­schlages in Solingen), migran­ti­sche Arbeit mit Familien und Jugend­li­chen oder der Verkauf von Obst und Finger­food bei Festi­vals oder Konzerten zum Bestand­teil der Ankla­ge­schrift der General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf.

Sich der Legalität eigenen Handelns nie sicher sein zu können
zielt auf die Einschüch­te­rung jeder Opposi­tion ab.

So absurd das klingt, so ernst sind die Folgen für Latife und ihre Familie. Die durch die Ableh­nung des Revisi­ons­an­trages durch den BGH jetzt legiti­mierte Willkür­lich­keit bei der Konstruk­tion einer nachträg­li­chen „Mitglied­schaft“ in einer „terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ stellt für politisch Aktive eine existen­zi­elle Bedro­hung dar. Wenn legales Handeln künftig willkür­lich und nachträg­lich durch eine ledig­lich unter­stellte „innere Überein­stim­mung“ mit den Zielen einer Organi­sa­tion illega­li­siert werden kann, wird es unmög­lich, in Betrach­tung der Geset­zes­lage zu handeln. Politi­sches Engage­ment ist dann immer bedroht, mit dem stetig erwei­terten Spektrum staat­li­cher Überwa­chungs- und Repres­si­ons­maß­nahmen konfron­tiert zu werden. Diese Verun­si­che­rung mögli­cher Opposi­tion ist ein Merkmal autori­tärer Regimes.

Vor diesem Hinter­grund erhalten die bereits einge­führten oder geplanten neuen Polizei­ge­setze einen zusätz­li­chen repres­siven Charakter. In Kombi­na­tion mit dem „Gefähr­dungs­be­griff“, der weitrei­chende polizei­liche Maßnahmen bereits erlaubt, ohne dass eine Ermitt­lung wegen straf­barer Handlungen vorliegt, ist die durch das Urteil gegen Latife erfolgte Auswei­tung der Paragra­phen 129 a+b ein Schritt in die vollstän­dige Kontrolle und Einschüch­te­rung. Erste, bereits erheb­liche Maßnahmen der Überwa­chung von „Gefähr­dern“ können dadurch zukünftig zunächst durch die Polizei angeordnet und danach von Staats­an­walt­schaften in konkrete „Terro­ris­mus­er­mitt­lungen“ überführt werden, in deren Wucht auch das gesamte soziale Umfeld von Betrof­fenen einbe­zogen ist : Telefo­ni­sche und elektro­ni­sche Überwa­chung und Bespit­ze­lung inklu­sive.

Infor­miert euch über laufende Verfahren !
Durch­brecht die Stigma­ti­sie­rung der Angeklagten in „Terro­ris­mus­pro­zessen“!

Das auf der Konstruk­tion eines real nicht existie­renden Vereins beruhende Verbot von „linksunten.indymedia“, oder auch die immer mal wieder zu hörenden Forde­rungen, die „Antifa“ zur terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung zu machen, zeigen, dass der Wille, radikale linke Struk­turen zu krimi­na­li­sieren, mit der Verfol­gung migran­ti­scher Organi­sa­tionen nicht endet. Die in den Verfahren gegen angeb­liche „PKK“-Mitglieder, gegen die „TKP/ML“-Aktivist*innen oder gegen in migran­ti­schen Vereinen aktive Menschen jetzt geschaf­fenen neuen juris­ti­schen Voraus­set­zungen zur Verfol­gung bedrohen jeden Protest und Wider­stand. Verur­teilt wurde Latife – gemeint sind wir alle !

Den Weg ins Freie organi­sieren ! Alle müssen raus !
Solida­rität mit Latife ! Wir lassen sie nicht alleine !

Kommt am Donnerstag, den 5.7. um 19:30 Uhr ins ADA zur Soli- und Info-Veran­stal­tung !
Fahrt mit uns am Samstag, den 7.7. zur Demo gegen das Polizei­ge­setz nach Düssel­dorf !

Gefan­gene brauchen den Kontakt nach draußen. Sie haben kein Telefon oder Internet und sind deshalb auf die gute alte Post angewiesen. Schreibt Latife !

Latife Cenan-Adigüzel c/o JVA Willich
Garten­straße 1, 47877 Willich

Ausführ­liche Infos zum Verfahren gegen Latife gibts auf der Website zum Prozess : prozess​be​richt​.noblogs​.org

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Das eigene politische Leben zurückholen ! Erklärung von Latife

Unsere Freundin Latife steht seit inzwi­schen sieben Monaten als Angeklagte in einem öffent­lich kaum beach­teten Terro­ris­mus­pro­zess vor Gericht und ein Ende des skanda­lösen Verfah­rens ist noch nicht absehbar. Am Donnerstag, den 28.1. wird sie nun eine umfang­reiche Erklä­rung zur Anklage und zur Beweis­auf­nahme abgeben – quasi als eine Zwischen­bi­lanz. Der persön­li­chen Erklä­rung vor dem OLG Düssel­dorf ist eine inter­es­sier­tere Öffent­lich­keit zu wünschen.

Wir fassen den bishe­rigen Verlauf des Verfah­rens gegen unsere Genossin aus diesem Grund hier nochmal zusammen (Ausführ­liche Infos gibt es auf der Website zum Prozess).

latife

Am 18.Juni des letzten Jahres begann vor dem OLG in Düssel­dorf ein Verfahren gegen unsere Freundin Latife. Die General­staats­an­walt­schaft beschul­digte sie, Mitglied in der DHKP-C zu sein, einer seit vielen Jahren in der Türkei gegen den Staat kämpfenden, militanten marxis­tisch-leninis­ti­schen Organi­sa­tion, die von der Türkei wie auch von der EU als « Terror­or­ga­ni­sa­tion » einge­stuft wird. Nach jetzt 22 Prozess­tagen ist die Staats­an­walt­schaft noch immer jeden Beweis dafür schuldig geblieben.

Um die Behaup­tung, dass eine seit Jahrzehnten ausschließ­lich in Deutsch­land lebende und nur hier politisch tätige Frau Teil des militanten Kampfes in der Türkei sei, nicht von vorne­herein als blanken Unsinn erscheinen zu lassen, bemüht die Staats­an­walt­schaft eine fragwür­dige Hilfs­kon­struk­tion. Demnach ist die migran­ti­sche Selbst­or­ga­ni­sa­tion « Anato­li­sche Födera­tion » ein wichtiger Bestand­teil der « Auslands­or­ga­ni­sa­tion », einer so ganannten « Rückfront », der DHKP-C. Latife, die 2012 in einer knappen Abstim­mung zur Vorsit­zenden der « Anato­li­schen Födera­tion » gewählt wurde, weil sie inner­halb des Vereins als entschlos­sene Anwältin sozialer und familiärer Inter­essen der Migrant*innen bekannt war, ist in der Logik der Anklage deshalb quasi automa­tisch eine Funktio­närin der 1994 aus der Dev-Sol hervor­ge­gan­genen DHKP-C.

Die meiste Zeit der Beweis­auf­nahme durch den 5.Senat des OLG ging daher auch für eine Beweis­füh­rung zum Charakter der DHKP-C und zu ihren angeb­li­chen Struk­turen in Europa drauf, die mithilfe einer auf politi­sche Weisung hin vom BKA geführten und laufend aktua­li­sierten so genannten « Struk­tur­akte » belegt werden sollen. In repete­tiven Aussagen bestä­tigten so immer wieder Beamt*innen von BKA und LKA, dass sie die in das Verfahren einge­führten Teile der « Struk­tur­akte » auch tatsäch­lich verfasst hatten. Zu Latife und zu ihren tatsäch­li­chen Tätig­keiten und Aktivi­täten war während der bishe­rigen Prozess­tage hingegen kaum etwas Handfestes zu hören oder zu sehen. Statt­dessen wurde Beobachter*innen eine fast unvor­stell­bare Kumpanei deutscher und türki­scher Sicher­heits­be­hörden und eine unkri­ti­sche Verwen­dung sehr fragwür­diger « Erkennt­nisse » vorge­führt, mit denen die allen deutschen DHKP-C-Verfahren zugrun­de­lie­gende « Struk­tur­akte » gefüt­tert wird.

In der Akte finden sich beispiels­weise Aussagen eines BND-Geheim­dienst­lers wie Alaattin Ateş, der es zeitweise zum « Deutsch­land-Verant­wort­li­chen » der DHKP-C brachte und der verdäch­tigt wird, auch für den türki­schen Geheim­dienst MIT tätig gewesen zu sein. Seine, auf ein Blatt Papier gekrit­zelte « Struktur » der DHKP-C ist bis heute eine wichtige Grund­lage der verschie­denen Anklagen gegen angeb­liche Mitglieder der DHKP-C. Ebenso werden haufen­weise « Erkennt­nisse » wieder­ge­kaut, die BKA und LKAs aus dem Internet, aus Publi­ka­tionen oder, schlimmer noch : aus türki­schen Ermitt­lungs­akten, abgeschrieben haben – ungeprüft und ohne jede kriti­sche politi­sche Bewer­tung der Situa­tion in der Türkei. So wird selbst das Gefängnis-Massaker an Gefan­genen im Dezember 2000 analog zur offizi­ellen türki­schen Darstel­lung als « Nieder­schla­gung eines Aufstands” geführt.

Infor­ma­tionen, die diesen « Erkennt­nissen » entge­gen­stehen könnten, wie sie zum Beispiel in den so genannten « Ergenekon»-Ermittlungen zum « tiefen Staat » in der Türkei ans Tages­licht kamen, werden schlicht ignoriert oder gleich ganz mit nicht erteilten Aussa­ge­ge­neh­mi­gungen für die Beamt*innen ausge­blendet. Selbst das Bundes­kanz­leramt ist sich nicht zu schade, mit « Geheim­nis­verrat » zu drohen, wenn die Verbin­dungen zwischen deutschem und türki­schem Geheim­dienst thema­ti­siert werden könnten. Doch das betrifft nicht nur offen­sicht­liche Angele­gen­heiten der Geheim­dienste. Auch die regel­mä­ßigen « Konsul­ta­tionen » der Sicher­heits­be­hörden, die teilweise in merkwür­diger zeitli­cher Nähe zu anschlie­ßenden Razzien und Inhaf­tie­rungen in Deutsch­land standen, dürfen nicht angespro­chen werden, obwohl sie durchaus ein Licht auf die Umstände deutscher Ermitt­lungen werfen könnten – auch die Verhaf­tung von Latife erfolgte unmit­telbar nach einer solchen « Konsul­ta­tion » auf dem Höhepunkt des « Gezi-Aufstandes » in der Türkei.

Diese ganz spezi­elle « Freund­schaft » deutscher und türki­scher Behörden wird um jeden Preis geschützt. Wie die Türkei sie nutzt, ist im Krieg der türki­schen Armee gegen die kurdi­sche Bevöl­ke­rung aktuell in Echtzeit zu beobachten, z.B. wenn Bundes­in­nen­mi­nister De Maiziére einfor­dert, die « übermä­ßige » Kritik an der Türkei müsse nun endlich aufhören. Auch der 5.Senat des Düssel­dorfer OLG unter dem Vorsit­zenden Richter Schreiber tut seinen Teil dazu, etwa, indem er sämtliche Versuche der Vertei­di­gung, politi­sche Hinter­gründe und Entwick­lungen in den Prozess einzu­führen, torpe­diert. Haften bleibt deshalb ledig­lich die politi­sche Beweis­füh­rung der General­staats­wan­walt – politi­sche Erwide­rungen wurden bislang unmög­lich gemacht. Latifes tatsäch­liche Arbeit bleibt so hinter einem Vorhang aus staat­li­cher Verschwö­rungs­theorie fast unsichtbar.

Dabei hat sich der Staat alle Mühe gegeben. Am Auto angebrachte Peilsender, eine umfas­sende Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung von Dezember 2012 bis zum Juni 2013, die auch Gesprächs­in­halte erfasste, und schließ­lich Durch­su­chungen von Wohnung, Klein­garten und Vereins­lokal erbrachten jedoch keinerlei Belege für illegale Tätig­keiten unserer Freundin. Mit den in den Prozess einge­brachten Beweis­mit­teln wird deshalb versucht, die Arbeit Latifes auf einen einzigen Teilas­pekt ihres umfäng­li­chen politi­schen Lebens zu beschränken, wozu Bücher, Broschüren, DVDs oder die Teilnahme an legalen Veran­stal­tungen heran­ge­zogen werden, sofern sie sich mit der Arbeit für politi­sche Gefan­gene oder mit Entwick­lungen des Wider­stands in der Türkei beschäf­tigten. Alles andere bleibt ausge­blendet.

Das ist nicht nur juris­tisch schwach. Es ist auch mensch­lich und politisch unwürdig, wenn ein politi­scher Mensch auf einen derart kleinen Ausschnitt seines Engage­ments reduziert wird. Latifes unersetz­liche Arbeit für Frauen, Migrant*innen oder in antifa­schis­ti­schen Struk­turen in Wuppertal und Umgebung erscheinen in der Konstruk­tion der General­staats­an­walt ledig­lich als Beiwerk einer angeb­li­chen « terro­ris­ti­schen Tätig­keit ». Die Erzäh­lung der Anklage ist bereit, ein wider­stän­diges Leben auf einen ledig­lich behaup­teten Kern zu reduzieren, der es ihr ermög­lichten soll, einen kriti­schen Menschen zu brechen. Inwie­weit dies aus deutschem Eigen­in­ter­esse oder „nur” der türki­schen Regie­rung zuliebe geschieht, bleibt unklar. Die Paral­lelen zur Türkei, die derzeit ausnahmslos alle Kritiker der AKP-Regie­rung als „Terro­risten” verfolgt, sind jeden­falls unüber­sehbar.

Um dieser paranoiden und wahnhaften Erzäh­lung der Staats­an­walt­schaft endlich etwas entge­gen­zu­setzen, hat Latife sich entschlossen, am 28.1. eine eigene Erklä­rung zu den Vorwürfen abzugeben. Am für nächsten Donnerstag angesetzten 23.Prozesstag wird sie damit versu­chen, sich ihr politi­sches Leben zurück­zu­holen. Es wäre schön, wenn viele sie dabei unter­stützen würden. Der 23. Prozesstag am 28.1.2016 : OLG Düssel­dorf, Cecili­en­allee 3, 10:00 Uhr – Besucher*innen müssen sich am Eingang ausweisen, Parkmög­lich­keiten gibt es am gegen­über­lie­genden Rhein­ufer (bezahlter Parkplatz).

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