Der Protest der Flüchtlinge geht weiter

Zur bishe­rigen Geschichte des Protests

Ende Januar 2012 erhängte sich Mohammad Rahsepar im Flücht­lings­lager Würzburg. Nach Monaten der Ungewiss­heit, des Wartens auf seine Asylent­schei­dung, der Angst vor der Abschie­bung und der Isola­tion im Lager hatte er keine Kraft mehr gehabt.

In Flücht­lings- und antiras­sis­ti­schen Kreisen rief der Selbst­mord Erschüt­te­rung und Wut hervor - wie jedes Mal, wenn ein Mensch an der deutschen Flücht­lings­po­litik zerbricht - wie beim Selbst­mord von Shambu Lama, der sich im April 2011 vor einen Zug warf, aus Angst vor der Abschie­bung und der damit einher­ge­henden Trennung von seinem Sohn. Oder wie bei Rachid Sbaai, der 1999 in der Abschie­be­haft Büren starb, als er in seiner Zelle eine Matratze ansteckte.

Zu diesem Zeitpunkt ahnte auch noch niemand – einschließ­lich der späteren Akteure - was für eine Protest­dy­namik der Selbst­mord von Mohamma Rahsepar einige Wochen später entfa­chen sollte.

Andert­halb Monate nach Mohamad Rahse­pars Tod, am 19. März, entschieden einige irani­sche Flücht­linge, die mit ihm zusammen gewohnt hatten, das Isola­ti­ons­lager zu verlassen. Sie schlugen ein Camp auf einem Platz im Herzen Würzburgs auf und begannen dort mit einem Hunger­streik. In ihrer ersten Presse­mit­tei­lung prangerten sie die „Folter der Ungewiss­heit“ sowie die knast­ähn­li­chen und ernied­ri­genden Bedin­gungen im Lager an, die Mohammad in den Tod getrieben haben : „Wenn ein deutscher Staat derlei menschen­ver­ach­tende Lebens­si­tua­tionen billi­gend in Kauf nimmt, werden wir es fortan bevor­zugen, unseren Weg in den Tod in aller Öffent­lich­keit zu gehen.“

Die Flücht­linge vor dem Würzburger Rathaus

Die Forde­rungen der zehn irani­schen Flücht­linge lauteten damals wie heute :

  • Anerken­nung als politi­sche Flücht­linge
  • Die drasti­sche Verkür­zung der Bearbei­tungs­dauer der Asylan­träge
  • Einfüh­rung eines Anspruchs auf Anwäl­tinnen und Dolmet­sche­rinnen von Beginn des Asylver­fah­rens
  • Gewäh­rung der freien Arztwahl
  • Die Möglich­keit der Famili­en­zu­sam­men­füh­rung
  • Arbeits- und Studi­en­erlaub­nisse für alle Asylbe­wer­be­rinnen
  • Abschaf­fung der Gemein­schafts­un­ter­künfte
  • Abschaf­fung der Residenz­pflicht
  • Abschaf­fung der Essens­pa­kete
  • Einfüh­rung eines Anspruchs auf profes­sio­nelle Deutsch­kurse

Die Protes­tie­renden starteten von Anfang an mit einer offen­siven und angesichts der Rahmen­be­din­gungen ziemlich profes­sio­nellen Medien- und Öffent­lich­keits­ar­beit. Die Medien wurden in mehreren Presse­kon­fe­renzen über die Forde­rungen und die einzelnen Schritte der Ausein­an­der­set­zung infor­miert ; die Flücht­linge stellten ihre Erklä­rungen in einem eigenen Blog ein, wo sie auch Solida­ri­täts­er­klä­rungen anderer Gruppen dokumen­tierten. Nach und nach erhielt der Protest dadurch eine bundes­weite Aufmerk­sam­keit.

Während Presse und Öffent­lich­keit sich umfas­send und inter­es­siert über die Hinter­gründe des Streiks infor­mierten, brauchten die verant­wort­li­chen Behörden und Politi­ke­rInnen etwas länger : Zunächst schien es, als ob weder die Würzburger Behörden, noch das Bundesamt für Migra­tion und Flücht­linge, noch das in Bayern für Sammel­un­ter­künfte zustän­dige Sozial­mi­nis­te­rium bereit seien, sich in irgend­einer Weise zu rühren. Daraufhin verschärften die Flücht­linge nach zehn Tagen den Hunger­streik und traten in den Durst­streik.

Als daraufhin zahlreiche weitere Solida­ri­täts­ak­tionen statt­fanden und die Solida­rität bundes­weit immer weiter zunahm, erschienen schließ­lich am 4.April der Vizeprä­si­dent des Bundes­amtes für Migra­tion und Flücht­linge (BAMF) sowie Vetre­te­rInnen des bayeri­schen Sozial­mi­nis­te­riums und unter­ge­ord­neter Behörden in Würzburg. Das BAMF sagte die zeitnahe Bearbei­tung der Asylan­träge von allem am Protest betei­ligten Flücht­lingen zu – die Vertre­te­rinnen des Minis­te­riums hingegen ließen sich auch in der nachfol­genden Presse­kon­fe­renz zu keinen konkreten Zusagen bewegen. Dennoch setzten die Flücht­linge ihren Hunger­streik vorüber­ge­hend aus.

Im Mai schließ­lich erkannte des BAMF die Asylan­träge von sechs der zehn Flücht­linge an. Vier hingegen wurden abgelehnt. Die anerkannten Flücht­linge blieben solida­risch in der Aktion, und es schlossen sich weitere Flücht­linge an.

Während es auf dieser Ebene also erste Erfolge zu verzeichnen gab, wurden auf anderer Ebene zahlreiche Kräfte gebunden, um den Protest überhaupt aufrecht erhalten zu können : Ab Mitte April verschärfte die Stadt Würzburg mit zahlrei­chen Auflagen die Bedin­gungen des Protestes, mit der offen­sicht­li­chen Absicht, ihn zu zermürben. Würzburg versuchte, das Übernachten in den Zelten zu unter­sagen und zudem den Protest zuneh­mend aus der Innen­stadt zu verbannen. Es begann ein versamm­lungs­recht­li­cher Streit mit Stadt und Polizei, wobei die Flücht­linge sich praktisch jeden Zenti­meter ihres Protest­zeltes vor dem Verwal­tungs­ge­richt erklagen mussten.

Und obwohl mehrere Personen die Anerken­nung der Flücht­lings­ein­gen­schaft bekamen ist festzu­halten, dass hinsicht­lich der anderen Forde­rungen – Abschaf­fung der Residenz­pflicht, der Lager und der Sammel­un­ter­künfte - das Protest­camp außer Öffent­lich­keit und eine Reihe schöner Absichts­be­kun­dungen noch keine konkrete Verbes­se­rung erreicht hatte.

Anfang Juni, am 80.Tag des Wider­stands in der Würzburger Innen­stadt, entschieden daher einige der Protes­tie­renden einen Schritt weiter zu gehen. Sie erklärten : „Wir sind die Stimme aller Asylbe­werber, die ihr Recht einfor­dern. Wir haben laut geschrien, aber niemand hat uns gehört. Jetzt haben wir unsere Lippen zugenäht, weil alles gesagt wurde.“

Die drasti­sche Aktions­form entfachte einen Sturm der Entrüs­tung und führte zeitweise sogar zur Entso­li­da­ri­sie­rung eines Teil der Unter­stüt­ze­rInnen, verhalf den Protes­tie­renden zugleich aber auch zu einer erneuten Welle der Aufmerk­sam­keit und Solida­rität. Nachdem das BAMF vier weitere Protes­tierer anerkannte, öffneten die Flücht­linge ihre Lippen wieder.

Die Würzburger Behörden verlegten sich derweil zuneh­mend auf Repres­sion. Sie waren sich nicht zu schade, ein rassis­ti­sches Gesetz wie die Residenz­pflicht als Waffe zu benutzen, um den antiras­sis­ti­schen Protest zu zerschlagen. Die Flücht­linge verstießen aufgrund der rigiden bayeri­schen Regeln schon dadurch, dass sie sich in Würzburg aufhielten, gegen die Residenz­pflicht. Vielen wurde daher mit Bußgel­dern und sogar mit Straf­ver­fahren gedroht, wenn sie nicht in ihre Residenz­pflicht­be­zirke zurück­gingen.

Die Antwort der Protes­tie­renden war eindeutig :
Und wenn es Steine vom Himmel regnet, - wir gehen nicht in unsere Lager zurück !

Die zuneh­mende Schikane über die Residenz­pflicht­schiene fiel zusammen mit der Überle­gung, dass der Flücht­lings­pro­test sich nicht allein auf die Stadt Würzburg beschränken dürfe, wenn er langfristig Wirkung entfalten wolle. So beschlossen die Protes­tie­renden, den Protest auch räumlich auszu­dehnen. Zunächst wurden Anfang Juli weitere Protest­camps in den Städten Aub, Regens­burg und Bamberg errichtet. Am 11.Juli begannen auch Flücht­linge aus dem nieder­säch­si­schen Abschie­be­lager Bramsche einen aller­dings zeitlich beschränkten Protest im Osnabrü­cker Schloss­garten und spannten ein Trans­pa­rent auf : „Lieber im Zelt als im Lager“. Im Lager Bramsche hatte zwei Wochen zuvor ein junger Mann namens Vahid Firouz versucht, sich umzubringen, nach zehn Monaten des Wartens im Lager und zwei Asylab­leh­nungen.

Am selben Tag wie in Osnabrück wurde auch in Düssel­dorf in der Nähe des Landtags ein Pavillon aufge­schlagen. Hier reagierten die Ordnungs­be­hörden ähnlich repressiv wie in Würzburg und erlaubten zunächst nur einen offenen Pavillon - in dem auch nicht geschlafen werden durfte ! Die Polizei kontrol­lierte stunden­weise Nacht für Nacht, ob nicht jemand im Pavillon auf der Bank einge­schlafen war. Die Flücht­linge mussten erneut ihr Demons­tra­ti­ons­recht einklagen. Erst das Oberver­wal­tungs­ge­richt stoppte nach über zwei Wochen den Ordnungs­wahn der Stadt und stellte fest, dass das Versamm­lungs­recht über dem Ordnungs­kon­zept der Stadt zu stehen hat.

Seit Ende Juli sind nun auch in Düssel­dorf ein Zelt und zwei Schlaf­stellen zugelassen.

Um die Residenz­pflicht­pro­ble­matik noch stärker in die Öffent­lich­keit zu lancieren, startete einer der Regens­burger Flücht­linge, Mohammad Hassanz­adeh Kalali, eine Break-Residenz­pflicht-Tour durch sämtliche am Protest betei­ligten Städte. Er wurde auf den Zugfahrten begleitet von einem Journa­listen, der unter­wegs alle Kontrollen und Probleme mit der Kamera dokumen­tierte.

Neben den diversen Protest­camps finden bundes­weit dezen­tral organi­sierte Solida­ri­täts­ak­tionen statt. So wurden im Rahmen des NoBor­der­Camps in Köln eine große Demons­tra­tion organi­siert ; schließ­lich besetzten Aktivis­tInnen die Landes­ge­schäfts­stelle der GRÜNEN in Düssel­dorf mit der Forde­rung, dass die Repres­sionen gegen das Düssel­dorfer Flücht­lings­zelt einge­stellt werden müssen.

Und auch die Ausdeh­nung des Protestes geht weiter. Am 4.August wurde schließ­lich auch in Berlin ein Camp errichtet ; ebenfalls Anfang August begannen Flücht­lings­pro­teste in Passau und Nürnberg. Damit gibt gibt es aktuell Protest­camps in Würzburg, Bamberg, Aub, Regens­burg, Düssel­dorf, Passau, Nürnberg, Trier und Berlin.
Es sind längst nicht mehr nur irani­sche Flücht­linge, die sich an den Protesten betei­ligen, sondern auch Menschen aus Westafrika und anderen Ländern. Daneben zahlreiche Unter­stüt­ze­rInnen mit festen Aufent­halts­status, darunter viele migran­ti­sche Jugend­liche und junge Erwach­sene, die das Anliegen der Camps zu ihrem machen.
Vermut­lich ist der Protest der Flücht­lings­camps in Deutsch­land die ausdau­erndste und entschlos­senste selbst­or­ga­ni­sierte Aktion von Flücht­lingen seit vielen Jahren.

Weitere Planungen :

Anfang August fand in Frank­furt ein Koordi­na­tions-Treffen der Flücht­ling­camps statt. Das Koordi­na­ti­ons­ko­mitee der protes­tie­renden Flücht­linge und Vertre­te­rinnen und Vertreter unter­schied­li­cher Gruppen berieten über eine Aktion, welche die protes­tie­renden Flücht­linge in Berlin zusam­men­führen soll. Zwei Tage lang wurde über den Vorschlag eines Marsches nach Berlin, Haupt­stadt der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land, disku­tiert. Damit soll der Druck verstärkt und direkt an die politisch verant­wort­li­chen Personen in Minis­te­rium, Kanzleramt und Bundestag heran­ge­tragen werden. Inzwi­schen steht fest, dass es zwei separate Routen geben soll, die beide von Würzburg als der nördlichsten Stadt Bayerns ausgehen. Die erste, kürzere Route ist als Fußmarsch nach Berlin und die zweite, längere Route als Busfahrt durch verschie­dene westdeut­sche Städte und Lager geplant. Die Tour soll etwa einen Monat dauern, als Beginn der Aktion wurde der 8. September 2012 bestimmt.

Weitere Infos unter :
refugee​ten​tac​tion​.net
gustreik​.blogsport​.eu/
theca​ravan​.org

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