Pressemitteilung zum inakzeptablen Urteil gegen Latife

Übernommen von der Website zum Prozess

Drei Jahre und drei Monate Haft für Latife

Unsere Freundin Latife wurde am 16. Februar 2017 vor einem vollbe­setzten Saal 2 des Neben­ge­bäudes des OLG Düssel­dorf zu drei Jahren und drei Jahren Haft wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung” verur­teilt. Der Haftbe­fehl bleibt zunächst gegen Auflagen ausge­setzt. Diese Phase würde nach einer Revisi­ons­ent­schei­dung des BHG enden. Noch am Abend nach dem Urteil waren sich Latife, ihre beiden Anwälte und wir einig : Wir machen jetzt erst Recht weiter ! Latife kündigte an, sich nicht zum Schweigen bringen zu lassen und ihre Prozesserfah­rung dafür zu nutzen, den notwen­digen Kampf gegen die Paragra­phen 129 a und b voran­zu­bringen, die Rechts­an­wälte begannen unmit­telbar, eine Strategie für den erfol­genden Revisi­ons­an­trag zu entwi­ckeln und uns war klar, dass auch die Solida­ri­täts­ar­beit nun in eine neue Phase eintreten muss.

Wir werden die Zeit bis zur Revisi­ons­ent­schei­dung des Bundes­ge­richts­hofs nutzen, um an der Dokumen­ta­tion des Verfah­rens zu arbeiten.

Nachfol­gend veröf­fent­li­chen wir die gemeinsam mit ihren Anwälten verfasste Presse­er­klä­rung

Presse­mit­tei­lung der Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen von Latife Cenan-Adigüzel zur Verur­tei­lung der Wupper­ta­lerin wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ (§129b StGB)

Am Donnerstag, den 16. Februar fiel nach einem andert­halb­jäh­rigen Verfahren vor dem 5. Staats­schutz­senat des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf das Urteil gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verur­teilt. Das Urteil folgt damit auf den Tag genau dem Antrag der Oberstaats­an­wältin Olschak. Die Haftan­ord­nung bleibt bestehen, wird aber vorläufig gegen Auflagen weiter außer Vollzug gesetzt. Latife Cenan-Adigüzel kündigte in ihrem Schluss­wort an, gegen eine Verur­tei­lung Revision einzu­legen.

Verur­teilt wurde Latife für eine angeb­liche Mitglied­schaft in der als terro­ris­tisch einge­stuften türki­schen DHKP-C. Nachge­wiesen werden konnte ihr jedoch ausschließ­lich ihre Arbeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Diese wird vom deutschen Staat als so genannte Tarnor­ga­ni­sa­tion der DHKP-C in Deutsch­land betrachtet, ist bis zum heutigen Tag als Verein jedoch nicht verboten.

Das Konstrukt der Tarnor­ga­ni­sa­tion ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfah­rens seitens der Vertei­di­gung Latife Cenan-Adigü­zels mehrfach mit verschie­denen Beweis­an­trägen hinter­fragt ; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurück­ge­wiesen. So konnten auch Zweifel an den die Konstruk­tion der General­staats­an­walt­schaft zugrunde liegenden Beweis­mit­teln nicht ausge­räumt werden.

Die Zuschau­er­plätze des Saals 2 im Hochsi­cher­heits­ge­bäude am Düssel­dorfer Kapellweg waren zur Urteils­ver­kün­dung bis auf den letzten Platz besetzt ; an die sechzig Personen hatten sich den Tag freige­nommen, um der Verhand­lung beizu­wohnen und Latife zu unter­stützen. Unter den Besuche­rInnen waren viele Freun­dinnen, Nachbarn und politi­sche Mitstrei­te­rinnen der seit 35 Jahren in Deutsch­land lebenden Angeklagten.

In ihrem Schluss­wort nahm Latife Cenan-Adigüzel zunächst zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung : Sie führte aus, dass sie in dem beinahe zweijäh­rigen Verfahren, das sie selber als eine „Tragi­ko­mödie“ bezeich­nete, keinen Vorwurf habe vernehmen können, den sie aus ihrem Rechts­emp­finden heraus als straf­würdig akzep­tieren könne. Jeder aufrechte Antifa­schist müsse ebenso gegen Rassismus, Faschismus und Ungerech­tig­keit angehen, wie sie es immer getan habe – auch in ihrer Zeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Dafür habe sie ausschließ­lich demokra­ti­sche Rechte wahrge­nommen ; alles was sie getan habe, habe sie aus eigenem Entschluss und Überzeu­gung getan ; nichts sei in jemandes Auftrag oder auf Verlangen einer überge­ord­neten Organi­sa­tion geschehen.

Ein Urteil gegen sich wertete sie als mittel­bare Unter­stüt­zung derje­nigen, die sie gerne zum Schweigen bringen würden : Der türki­sche Staat, der sie als linke Opposi­tio­nelle gerne hinter Gittern sähe, aber auch deutsche staat­liche Behörden, deren Verstri­ckung in die rassis­ti­schen NSU-Morde sie als Antifa­schistin schon lange vor der Selbstent­tar­nung des NSU benannte. Abschlie­ßend betonte Latife, dass sie immer noch glaube, dass sich Gerech­tig­keit durch­setze, und forderte den Senat auf, nicht jemanden zu verur­teilen, der sich aktiv für jene demokra­ti­schen Rechte stark mache, die von anderen immer massiver bedroht würden. Sie kündigte an, gegen eine mögliche Verur­tei­lung weiter juris­tisch vorzu­gehen. Nichts und niemand würden sie jemals zum Schweigen bringen.

Als nach einer Unter­bre­chung mit der Urteils­ver­kün­dung fortge­setzt wurde, zeigte sich, dass der eindring­liche Appell unserer Mandantin und Freundin, eine Vertei­di­gerin der Demokratie nicht zu verur­teilen, auf taube Ohren gestoßen war : Der Vorsit­zende Richter Schreiber begrün­dete das Urteil in weiten Teilen so, als wäre das Verfahren mit zahlrei­chen Beweis­an­trägen der Vertei­di­gung und Diskus­sionen auch über die politi­sche Tragweite vollständig an ihm vorbei gegangen.

So wurde die Fragwür­dig­keit der „Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung“, die im Laufe des Verfah­rens immer wieder zur Sprache gekommen war, erneut mit dem lakoni­schen Hinweis beiseite gewischt, die Entschei­dung, die DHKP-C bzw. die Anato­li­sche Födera­tion in Deutsch­land zu verfolgen, sei ein autonomer Akt der Exeku­tive. Sie sei daher juris­tisch nicht überprüfbar. Der 5. Staats­schutz­senat bekannte sich damit, wie schon während des Verfah­rens, erneut dazu, ein williges Werkzeug deutscher Regie­rungs­po­litik zu sein.

In Hinblick auf die Taten, die Latife persön­lich zur Last gelegt wurden, gestand Richter Schreiber selber zu, dass trotz inten­sivster Überwa­chungs­maß­nahmen über Monate hinweg – so wurden sämtliche Telefo­nate unserer Mandantin und Freundin abgehört und ein Peilsender an ihrem Auto angebracht – keinerlei Hinweise auf Weisungen seitens einer DHKP-C-Führungs­ebene bekannt geworden seien. Als Vorsit­zende des migran­ti­schen Vereins „Anato­li­sche Födera­tion“ habe sie sich jedoch pauschal der Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung der DHKP-C schuldig gemacht, sodass alle Aktivi­täten, beispiels­weise auch die Organi­sa­tion angemel­deter Demons­tra­tionen und die Durch­füh­rung politi­scher Bildungs­ver­an­stal­tungen im Inter­esse der DHKP-C statt­ge­funden hätten.

Latife wurde unter­stellt, sie habe sich selbst in die Struktur der DHKP-C ein- und unter­ge­ordnet und damit der mitglied­schaft­li­chen Unter­stüt­zung schuldig gemacht. Diese Unter­stel­lung ist tatsäch­lich durch nichts belegt. Heran­ge­zogen werden ledig­lich bei ihr beschlag­nahmte Fotos, Filme und Bücher sowie die Teilnahme an Veran­stal­tungen, durch die sie nach Auffas­sung des Senats ihre „innere Überein­stim­mung“ mit den Zielen der DHKP-C belegt hätte.

Der Vorsit­zende Richter konzen­trierte sich in seinem Vortrag daher auch auf eine emotio­nale Ausein­an­der­set­zung mit der Ideologie der DHKP-C in der Türkei und auf den Versuch des Nachweises, dass deren Taten aufgrund der „Tötungs­ab­sicht“ außer­halb politi­scher Betrach­tungen zu beurteilen seien. So könne auch die vom Senat selber konsta­tierte Tatsache syste­ma­ti­scher Folte­rungen und ethnisch-religiöser Verfol­gung in der Türkei nicht zur weiteren Betrach­tung heran­ge­zogen werden. Die mündliche Begrün­dung des unver­hält­nis­mäßig harten Urteils gegen eine hier lebende Migrantin entwi­ckelte sich im weiteren Verlauf zu einer Abhand­lung über „menschen­ver­ach­tende Ideolo­gien“.

Dass dabei als Vergleichs­maß­stab ausge­rechnet islamis­ti­sche Terro­risten und der faschis­ti­sche „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Unter­grund“ (NSU) heran­ge­zogen wurden, können wir nur als einen Versuch des persön­li­chen Angriffs auf unsere Freundin und Mandantin und als Versuch der Provo­ka­tion gegen­über den Besuche­rInnen des Prozesses werten. Stand und steht doch im Fokus der politi­schen Aktivi­täten Latife Cenan-Adigü­zels der Kampf gegen Rassismus und Faschismus, und hatte sie doch schon früh auf den rechts­ter­ro­ris­ti­schen Hinter­grund der willkür­li­chen Morde an Migran­tInnen durch den NSU hinge­wiesen. Es war nachvoll­ziehbar, dass Teile des Publi­kums anschlie­ßend den Gerichts­saal verließen.

Für uns als Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen ist jedoch nicht nur die große Härte, mit der das Gericht unsere Mandantin und Freundin schuldig gespro­chen hat, ein Grund zur Kritik : Durch das Urteil wird der Anwend­bar­keits­rahmen des Paragra­phen 129b so ausge­dehnt, dass dieser künftig praktisch auf alle politisch aktiven Menschen anwendbar ist. Sollte das Urteil Bestand haben, benötigt die Justiz keine Beweise für konkrete indivi­du­elle Unter­stüt­zungs­hand­lungen. Die bloße Aktivität in einem Verein, der zwar intern bei Ermitt­lungs- und Justiz­be­hörden als „Tarnor­ga­ni­sa­tion“ angesehen wird – offiziell jedoch als legaler Verein bestehen bleibt, würde für Verur­tei­lungen zu mehrjäh­rigen Haftstrafe nach §129b ausrei­chen.

In der Welt der Geheim­dienste, die in das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel an mehreren Stellen invol­viert waren, werden solche Konstruk­tionen „Honeypot“ genannt. Gemeint sind damit als Fallen instal­lierte oder weiter gedul­dete Struk­turen, mit denen „Unwis­sende“ abgeschöpft werden um sie anschlie­ßend zu verfolgen. Angesichts der existenz­be­dro­henden Folgen von Verur­tei­lungen nach Paragraph 129a+b StGB halten wir eine solche Praxis juris­tisch wie mensch­lich für vollkommen inakzep­tabel.

Freunde und Freun­dinnen von Latife
Rechts­an­walt Roland Meister, Essen
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

Wuppertal, Essen, Remscheid, 17. Februar 2017

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Aus Dutertes Phantasma lernen ? Veranstaltungsbericht Teil 2

Am 22. Januar startete unsere Veran­stal­tungs­reihe „Politik in der Rechts­kurve“ zum Wahljahr 2017 mit einer Veran­stal­tung, die sich mit bereits 2016 statt­ge­fun­denen Wahlen beschäf­tigte. Wir nutzten einen Besuch unseres in Manila lebenden Freundes, des Sozio­logen Niklas Reese (u.a. Heraus­geber des „Handbuch Philip­pinen“), um über den Wahler­folg Rodrigo Dutertes bei den philli­pi­ni­schen Präsi­dent­schafts­wahlen zu reden und dessen seit Sommer 2016 umgesetzte Politik des „Kriegs gegen Drogen“ näher zu betrachten. Unter anderem wollten wir wissen, ob es – bei allen Beson­der­heiten der philli­pi­ni­schen Politik – auch Gemein­sam­keiten des autori­tären Politik­kon­zepts Dutertes mit aktuellen rechten europäi­schen, bzw. US-ameri­ka­ni­schen Bewegungen gibt.

Unsere Erkennt­nisse aus der Diskus­sion mit Niklas Reese haben wir in zwei Berichten zur Veran­stal­tung aufge­schrieben. Im ersten Teil geht es um notwe­nige Infor­ma­tionen zur Politik Rodrigo Dutertes, in diesem zweiten Teil widmen wir uns mögli­chen Schlüssen daraus für die eigene politi­sche Arbeit.

Was lässt sich aus Dutertes Erfolg lernen ? Veranstaltungsbericht Teil 2

In den Philli­pinen regiert seit einem dreiviertel Jahr ein Präsi­dent mithilfe eines Phantasmas, nach dem Drogen­händler und Drogen­nutzer für fast alle gesell­schaft­li­chen Probleme des Landes verant­wort­lich sind. Bei der ersten Veran­stal­tung unserer Reihe „Politik in der Rechts­kurve“ hat der in Manila lebende Sozio­loge Niklas Reese ausführ­lich darüber berichtet. Mit seiner Art zur Etablie­rung eines autokra­ti­schen Systems ist Rodrigo Duterte sicher ein Vorreiter von Politik­kon­zepten, die auch in anderen Teilen der Welt Erfolge erzielen, in der Türkei, in den USA und nicht zuletzt auch in weiten Teilen Europas. Im zweiten Teil unseres Artikels beschäf­tigen wir uns mit der Frage, was wir aus Dutertes Erfolg lernen können, um ähnliche Erfolge rechter Politik zu verhin­dern.

Trotz aller Unter­schiede zu rechten oder „rechts­po­pu­lis­ti­schen“ europäi­schen oder US-ameri­ka­ni­schen Entwick­lungen – so präsen­tiert sich Duterte zum Beispiel als Vorreiter für sexuelle Selbst­be­stim­mung und Frauen­rechte und pflegt gute Bezie­hungen auch zu den musli­mi­schen Bevöl­ke­rungs­teilen auf Mindanao – zeigte der erste Vortrag unserer Reihe durchaus Paral­lelen zu politi­schen Entwick­lungen in Europa oder den USA auf. Nur vorgeb­lich „aus dem Nichts“ der Provinz kommend, hat Duterte bishe­rige Seilschaften und Sphären politi­schen Einflusses der von ihm so genannten „alten Eliten“ haupt­säch­lich deshalb aufmi­schen können, weil es seiner Kampagne gelang, eine auf ihn und sein Programm zugeschnit­tene Beschrei­bung der philli­pi­ni­schen Realität durch­zu­setzen. In der sind die „Elitisten“ identisch mit den „Feinden des Volkes“, zumin­dest paktieren sie mitein­ander. Dutertes ziemlich bizarre Erzäh­lung von der Verant­wort­lich­keit der Drogen­händler und -nutzer für alle gesell­schaft­li­chen Probleme ist dabei das Äquiva­lent jener Schimären, mit denen rechte Bewegungen in den USA oder in Europa komplexe Zusam­men­hänge auf einfache Verant­wort­li­chen­keiten und Schuld­zu­wei­sungen reduzieren. In ihren Parallel-Wirklich­keiten kann ein „Feind“ eindeutig benannt werden – um welchen es sich jeweils handelt, erscheint austauschbar. Die Konstruk­tion eines „Feindes” erfor­dert in jedem Fall „Lösungen“ die es erfor­der­lich machen können, zuvor allge­mein anerkannte Grenzen zu überschreiten. Die hallu­zi­nierte Bedro­hung für das gleicher­maßen hochsti­li­sierte wie anderer­seits auf eine handhab­bare definierte Größe reduzierte Gemein­wesen, wo man sich kennt und dem Handeln morali­sche Erwägungen zugrun­de­liegen, erfor­dert kollek­tive Vertei­di­gung. Dabei scheint es egal, ob es sich dabei um eine „Region”, eine „Nation”, „das Abend­land” oder eine Religion handelt. Demokra­ti­sche oder rechts­staat­liche Prinzi­pien sind dabei hinder­lich. Sie werden deshalb mit dem „Feind“ assozi­iert. Rodrigo Duterte sieht Menschen­rechts-NGOs als Teil einer westli­chen Verschwö­rung mit den Drogen­kar­tellen am Werk, Recep Tayip Erdogan unter­stellt der Presse, im Auftrag von „Terro­risten” zu berichten, für AfD und Pegida haben sich  „Gutmen­schen“ und „Lügen­presse” verschworen, den „Volkstod” zu betreiben.

Ein frontaler strategischer Angriff Gläubiger

Hinter den, die rechten Politik­kon­zepte befeu­ernden absurden Beschrei­bungen der Wirklich­keit verbirgt sich mehr als ein irres Phantasma. Sie sind ein frontaler strate­gi­scher Angriff auf Grund­rechte und Demokratie. In (West-) Europa oder den USA befindet sich dieser Angriff bislang noch im Stadium des Versuchs zur Durch­set­zung alter­na­tiver Reali­täts­be­schrei­bungen ; von vielen wird er bislang nicht als Strategie erkannt. In den Philli­pinen ist die Entwick­lung weiter­ge­diehen. Dort ist bereits zu erleben, wie der Umbau kollek­tiver Wirklich­keits­be­schrei­bungen und die daraufhin einge­lei­teten „Maßnahmen zur Vertei­di­gung des Vokes“, eine zuvor nur phanta­sierte Bedro­hung für die Bevöl­ke­rungs­mehr­heit nach und nach ganz real werden lassen. Die reale Verun­si­che­rung nähert sich sukzes­sive dem vorher nur sugge­rierten „gefühlten“ Bedro­hungs­sze­nario an. Die Lage der Einzelnen wird tatsäch­lich bedroh­lich, ohne dass sich die Betrof­fenen jedoch gegen jene wenden würden, die das ganze Szenario überhaupt erst erschaffen haben, wie aktuelle Umfragen in den Philli­pinen belegen. Ausschlag­ge­bend dafür ist die Wirkmäch­tig­keit des einmal etablierten Phantasmas ; die anwach­sende Unsicher­heit wird nicht auf die tatsäch­liche Bedro­hung, also auf Dutertes „Death-Squads“, zurück­ge­führt, sondern deren vorgeb­lich notwen­dige Härte ist vielmehr Ausweis der wachsenden Stärke und Bedroh­lich­keit des imagi­nierten „Volks­feindes“. Mithilfe des zur Wirklich­keit mutierten und zur Grund­lage staat­li­chen Handelns gemachten Phantasmas wird nach und nach die Lebens­wirk­lich­keit der Menschen real verän­dert. Die „Macht der Drogen­händler” wird als ursäch­lich für die eigene zuneh­mende Bedro­hung durch den „Krieg gegen Drogen” angesehen. Folge ist, dass außer­halb der alter­na­tiven Wirklich­keits­er­zäh­lung angesie­delte Alter­na­tiven zu noch größerer Härte und zu noch mehr Morden kaum noch vorstellbar sind. Beängs­ti­gend ist, mit welcher Geschwin­dig­keit dieser Prozess nach dem ersten Erfolg der Duterte’schen Erzäh­lung in den Philli­pinen ablief : Vom Phantasma vor der Präsi­dent­schafts­wahl bis zur tatsäch­li­chen Reali­täts­ver­än­de­rung dauerte es nur wenige Monate.

Eine Kritik an rechten Politik­kon­zepten, die sich haupt­säch­lich an den „verrückten Argumenten” oder an der vorgeb­li­chen Dummheit der damit Argumen­tie­renden festmacht, erweist sich deshalb als verhäng­nis­voll. Sie verkennt einfach , dass es einen „Plan” gibt und dass es sich um wohlüber­legte Strate­gien zur Umwäl­zung der Gesell­schaft handelt. Der Plan fußt nicht auf argumen­ta­tiver Ratio­na­lität, sondern auf Gläubig­keit. Dutertes Erzäh­lung von der „Schuld der Drogen­händler” basierte nie notwen­di­ger­weise auf Fakten, ebenso wenig wie die Behaup­tung einer Bedro­hung durch Migran­tInnen in Europa. beides wird schlicht geglaubt. Die Diffa­mie­rung zuvor glaub­wür­diger Quellen wie NGOs oder unabhän­giger Medien ist dabei kalku­lierter Teil der Strategie. Sie bereitet die Immuni­sie­rung der an die jewei­lige „alter­na­tive Realität” Glaubenden gegen jegli­chen Einwand vor. Dieser Irratio­na­lität Gläubiger argumen­tativ entge­gen­zu­treten ignoriert vollkommen, dass alle Versuche dazu beim Gegen­über glaubens­ver­stär­kend wirken, denn sie stellen eine Handlung „feind­lich einge­stellter Menschen“ dar, deren einziges Ziel es ist, das Erkennen der imagi­nierten „Wahrheit“ zu verhin­dern. Basis dafür ist ein empfun­denes „Innen” und ein abgren­zend definiertes „Außen”. Religiöse Sekten funktio­nieren genauso. Wer die Glauben­grund­sätze zu diskus­si­ons­wür­digen Meinungen gesell­schaft­li­cher Diskurse macht, besorgt daher das Geschäft der rechten Strategen. Die Kontra­henten einer Diskus­sion werden im Glauben bestärkt aus der Debatte hervor­gehen, gleich­zeitig werden ihre Thesen für neutra­lere Betei­ligten mehr und mehr zu norma­li­sierten Debat­ten­bei­trägen. Auch das ist rechtes Kalkül : Es geht nicht darum, dass die neutra­lere Betei­ligten – die sich gerne „unpoli­tisch“ oder „nicht rechts und nicht links“ nennen – anfangen, den Glauben zu übernehmen. Vielmehr sollen sie durch die vorge­tra­genen diffe­rie­renden „Fakten“ zuneh­mend verun­si­chert werden. Am Ende soll möglichst niemand mehr wissen können, was denn nun stimmt. Dieses Verwi­schen und unkennt­lich machen gehört zur rechten Diskurs­stra­tegie : Die „Neutralen“ sollen so aus Diskus­sionen heraus­ge­halten und wortwört­lich „neutra­li­siert” werden.

Wo es kein „Vorwärts“ mehr geben darf, bleibt nur ein „Zurück“

Die „alter­na­tiven Reali­täts­be­schrei­bungen” diskursiv zu ignorieren, heißt freilich nicht, die Ursachen ihrer zuneh­menden Akzep­tanz auszu­blenden. Es ist notwendig, sich mit den Gründen für den Erfolg hallu­zi­nierter „Parallel-Reali­täten“ zu beschäf­tigen. Das passiert scheinbar auf allen Kanälen und in jeder zweiten Talkshow. Doch die angegrif­fenen Gesell­schaften offen­baren bei den Debatten um die Gründe für den Erfolg der von ihnen so genannten „Populisten” einen blinden Fleck, der sie im Zweifel die inhalt­liche Diskus­sion einer analy­ti­schen vorziehen lässt. An zu vielen Stellen befinden sie sich selbst in Erklä­rungsnot – ein Großteil des Bestehenden basiert seiner­seits auf nicht-fakti­schen, „alter­na­tiv­losen” Reali­täts­be­schrei­bungen. Während es der so genannten „Elite“ der Philli­pinen nie gelang, weit verbrei­tete große Armut als Folge von Korrup­tion und herrschenden neoli­be­ralen Verhält­nissen wahrzu­nehmen, haben die europäi­schen Gesell­schaften ihre blinden Flecken, wenn es beispiels­weise um eigene Verant­wort­lich­keiten für weltweite Flucht­ur­sa­chen geht und konkret hilfreiche Gegen­maß­nahmen einzu­leiten ; also Waffen­handel zu stoppen oder wirklich wirtschaft­lich fair zu handeln. Die Verla­ge­rung der Probleme von den Flucht­ur­sa­chen auf die Flüch­tenden bietet sich so zwangs­läufig an. Anfäl­lig­keit für einfache Reali­täts­kon­struk­tionen kann auch eine Flucht vor dem Anerkenntnis eigener Verant­wor­tung sein. Dass Mittel­schichten angesichts fehlenden Problem­be­wusst­seins und fehlender wirkli­cher Lösungs­an­sätze in beson­derem Maß für einfache Reali­täts­be­schrei­bungen anfällig sind, ist demnach weniger einer immer wieder von Politik und Medien angeführten „Angst vor einem Absturz“ geschuldet, sondern vielmehr Ausdruck eines nicht einge­stan­denen Wissens um eigene Verant­wort­lich­keit und der eigenen Unfähig­keit, daraus Konse­quenzen zu ziehen. Die Mär von der „Absturz­angst” perpetu­iert vielmehr die eigene alter­na­tiv­lose Erzäh­lung neoli­be­raler Gesell­schaften : Für ihre Politik und Medien ist es einfa­cher zu behaupten, Menschen hätten Angst vor einem gesell­schaft­li­chen Abstieg als real vorhan­dene Ängste vor notwen­digen Verän­de­rungen anzuspre­chen. Ohne eine Thema­ti­sie­rung der Ursachen tatsäch­lich bestehender Probleme können die attakierten bürger­li­chen Schichten für uns  jedoch keine Hilfe im Kampf gegen eine „Politik in der Rechts­kurve“ sein.

Und noch etwas bleibt oft ausge­blendet : Die Rückkehr des Natio­nalen und der einfa­chen Wirklich­keits­be­schrei­bungen sind auch Ausdruck zuvor geschei­terter Aufbrüche und geschei­terter Alter­na­tiven. Selten wird bei der Erfor­schung von Ursachen aktueller Entwick­lungen auf das geschaut, was vor einer Genera­tion die heute handelnden Personen (mit-) geprägt hat. Es ist sicher kein Zufall, dass die Wieder­kehr offen autori­täter Politik in den Philli­pinen möglich war, nachdem eine Genera­tion das Schei­tern der mit dem Sturz von Ferdi­nand Marcos vor gut dreissig Jahren verbun­denen Hoffnungen ihrer Eltern erlebte, oder dass es auch in den osteu­ro­päi­schen Ländern wie Polen, Rumänien oder der Slowakei eine „Nach-Aufstands-Genera­tion“ ist, die sich natio­na­lis­ti­schen und einfa­chen Denkmus­tern zuwendet. Auch das Schei­tern vieler, mit großen Hoffnungen verbun­dener Aufbrüche ist mit dem Beharren herrschender Gesell­schafts­schichten auf das Bestehende eng verbunden. Vielfach haben sie schnell direkte und indirekte Wege gefunden, ihre Macht zu erhalten und aus vorgeb­li­chen Befrei­ungen und Umgestal­tungen ledig­lich eine Neuauf­lage des Alten zu machen. Zu viele, einer Zukunft zugewandte Versuche wurden schlei­chend wirtschaft­lich oder ganz brutal mit Tränengas und Gummi­ge­schossen auf der Straße beendet. Die Anfäl­lig­keit für in der Vergan­gen­heit angesie­delte Verspre­chen darf vor diesem Hinter­grund nicht überra­schen. Wenn diese Hypothese zutref­fend ist, lässt sie angesichts der fortge­setzten Reihe geschei­terter und verra­tener Revolten in den letzten Jahren (etwa im so genannten „arabi­schen Frühling“) Böses erahnen. Eine fundierte linke und kriti­sche Ausein­an­der­set­zung mit den geschei­terten Aufbrü­chen ist deshalb überfällig. Die derzeit dring­lichste Frage bleibt jedoch, wie die Durch­set­zung rechter Wirklich­keits­be­schrei­bungen durch­kreuzt werden kann und wann es für einen Kampf um vermeint­liche Mehrheiten zu spät sein könnte. Wenn die bürger­li­chen Mitte im zuvor geschil­derten Sinn „neutra­li­siert” ist, kann es nicht mehr um Mehrheiten gehen. Es geht dann um kriti­sche Massen. Angesichts der Hochge­schwin­dig­keit, mit der Autokraten dem Ausbau und Erhalt ihrer Macht dienende Maßnahmen durch­setzen, besteht die Gefahr, den Zeit für Strate­gie­wechsel zu verpassen : Sowohl die Philli­pinen als auch beispiels­weise die Türkei sind in sehr kurzer Zeit von Ländern mit ´hohem Wider­stand­po­ten­tial zu in weiten Teilen paraly­sierten Gesell­schaften geworden. Auf dem Weg dahin wurden jeweils mehrere Linien überschritten, von denen kurz zuvor noch angenommen wurde, dass ihr Überschreiten entschlos­senen Wider­stand auslösen würde.

Inzwi­schen ist in beiden Ländern eine „Exit“-Perspektive jenseits katastro­phaler wirtschaft­li­cher oder gewalt­samer Entwick­lungen kaum noch denkbar. Doch wann erreicht eine einmal von rechts etablierte Wirklich­keits­ver­zer­rung den „point of no return“ jenseits zivil­ge­sell­schaft­li­cher Korrek­tur­mög­lich­keiten ? Reicht ein Wahlsieg aus, oder müssen erst Maßnahmen wie Massen­tö­tungen in den Philli­pinen oder Massen­ver­haf­tungen wie in der Türkei begonnen haben ? Welche konkreten Schritte sind es, die  rechte Herrschaft so absichert, dass eine Opposi­tion sich und ihre Aktivi­täten neu definieren muss ? Sicher ist, dass der Prozess ein schlei­chender ist und dass es vor Errei­chen des „point of no return“ kein lautes „Alerta!” geben wird. Die Beispiele von erfolg­reich umgesetzten rechten Strate­gien können unsere Wahrneh­mung schärfen. Unsere Veran­stal­tungs­reihe wird fortge­setzt.

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