Erschwerte Haftbedingungen (Hintergrundtext)

Am Mittwoch, den 26.06. wurde in den frühen Morgen­stunden unter anderen auch unsere Genossin und Freundin Latife bei einer Aktion der General­bun­des­an­walt­schaft und des LKA Düssel­dorf verhaftet. Im Beisein ihrer erst vierzehn­jäh­rigen Tochter wurde Latife von einem in die Wohnung stürmenden SEK überwäl­tigt, gewaltsam zu Boden geworfen und umgehend mitge­nommen. Anlass der Aktion und der zeitgleich statt­fin­denden Durch­su­chungen mehrerer Räume in Wuppertal und anderen Städten, ist ein Ermitt­lungs­ver­fahren nach §129b in „Verbin­dung mit §129a”.  (siehe Artikel zun den §§129)

Seither (seit dem Mittwoch­abend) befindet sich Latife im Gefängnis. Zuerst in Dinslaken, inzwi­schen wurde sie nach Gelsen­kir­chen verlegt. Ihre Haftbe­din­gungen entspre­chen der üblichen Isala­ti­ons­haft­be­din­gungen bei Verfahren wegen der §§129. Das bedeutet, es ist weder ihren Freunden noch ihrer Familie, (Latife ist verhei­ratet und hat zwei Töchter), erlaubt, mit ihr Kontakt aufzu­nehmen. Außer zum Vollzugs­per­sonal besteht ihr einziger mensch­li­cher Kontakt zur Zeit zu ihrem Anwalt. Obwohl es Unter­su­chungs­ge­fan­genen prinzi­piell erlaubt ist, in der Unter­su­chungs­haft eigene Kleidung zu tragen, wurde sie zunächst gezwungen, Klamotten der JVA anzuziehen. Das ist reine Schikane und der Versuch, ihr den letzten, nach der Verhaf­tung verblie­benen Rest eigener Persön­lich­keit zu nehmen.

Um deutlich zu machen, worum es bei den „verschärften Haftbe­din­gungen” in Verfahren nach §§129 geht, geben wir nachfol­gend einen Überblick über einige diese Bedin­gungen. Er basiert auf einer Broschüre der „Roten Hilfe e.V.”,  die zum Download als pdf-Datei komplett angehängt ist, aber auch online gelesen werden kann. (via Scribd : „Der Hunger des Staates nach Feinden”, Rote Hilfe e.V., 2009) Im wesent­li­chen sind die nachfol­gend beschrie­benen Haftbe­din­gungen bis heute Bestand­teil von Isola­ti­ons­haft – auch bei Latife.

Isola­ti­ons­haft ist in Deutsch­land zunächst einmal die Einzel­haft, bei der der Kontakt zu anderen Gefan­genen und zur Außen­welt durch beson­dere Haftbe­din­gungen verhin­dert wird. Der Begriff der Isola­ti­ons­haft ist alt und weltweit verbreitet. In Deutsch­land erhielt er durch die Haftbe­din­gungen für Gefan­gene aus der Rote Armee Fraktion (RAF), der Bewegung 2. Juni oder der Revolu­tio­nären Zellen (RZ) ab den siebziger Jahren des letzten Jahrhun­derts Bedeu­tung. Zu dieser Zeit wurde die Einzel­haft von der BRD perfek­tio­niert und die „verschärften Haftbe­din­gungen” immer weiter ausge­baut. Damals entstanden auch „Tote Trakte”, wie etwa in Köln Ossen­dorf, die ebenfalls noch heute genutzt werden.

Im Jahr 1967 richtete die Deutsche Forschungs­ge­mein­schaft (DFG) im Sinne von „grund­le­gender Verwer­tung von Wissen­schaft” Sonder­for­schungs­be­reiche (SFB) an fast allen Hochschulen ein. Der Psych­iater und bekannte Spezia­list für soziale Isola­tion und senso­ri­sche Depri­va­tion, Jan Gross, wurde in diesem Zusam­men­hang in der Univer­si­täts­klinik Hamburg Leiter des SFB 115 „Isola­tion und Aggres­sion”. Er hatte sich u.a. zuvor mit Experi­menten zur Beein­fluß­bar­keit von Personen unter Isola­ti­ons­be­din­gungen befasst. Grund­lage waren Menschen­ver­suche in den USA, die sich bereits in der 1940ern intensiv mit Gehirn­wä­sche beschäf­tigten.

Auch Gross unter­nahm mit Forscher­kol­legen in den Jahren 1971 bis 1974 Labor­ver­suche mit Menschen, die er in einer „stillen” Kammer beobach­tete. Dabei handelt es sich um einen nach außen schall­iso­lierten und nach innen schall­schlu­ckenden Raum. Die einsei­tige Abhän­gig­keit und Möglich­keit der Manipu­la­tion sollten dabei zum Ausdruck kommen und die dadurch erhöhte Beein­fluß­bar­keit belegt werden. In einem Manuskript hielt er fest : „Dieses Moment kann sicher eine positive Rolle in der Bestra­fungs­kunde spielen, und zwar dort, wo es um die Umerzie­hung des einzelnen oder einer Gruppe geht und wo die Ausnut­zung einsei­tiger Abhän­gig­keiten und Manipu­la­tion mit solchen Zuständen wirksam den Prozeß der Umerzie­hung beein­flußen können”. In seiner Abhand­lung ging er sehr genau auf die Folgen von Einzel- und Isola­ti­ons­haft ein.

Aus der Kritik alter Folter­me­thoden, beispiels­weise denen des NS-Faschismus, entwi­ckelten Gross und seine Kollegen die neuen : exakter, effek­tiver, leiser und unsicht­barer. Sie orien­tierten sich an den modernen Folter­me­thoden in Vietnam, den USA und der BRD und entwi­ckelten sie weiter. Erklärte Ziele waren die Entwick­lung von Strate­gien zur Reduzie­rung, Kanali­sie­rung und Kontrolle von aggres­sivem, unange­passtem oder wider­stän­digem Verhalten sowie Umerzie­hung und die Erlan­gung „wahrer” Geständ­nisse in Verhören. (…)

Isola­ti­ons­haft ist zwar keine Erfin­dung deutscher Behörden und Gerichte. Sie wurde in der BRD aber aber perfek­tio­niert, verwis­sen­schaft­licht und „export­reif” gemacht. Von der Deutschen Forschungs­ge­mein­schaft (DFG) wurde dies 1973/74 mit einer Summe von 2,8 Millionen DM finan­ziert. Die Anwen­dung der Isola­ti­ons­haft beruht auf den Ergeb­nissen dieser Forschung. Unter den Begriff werden u.A. folgende Haftbe­din­gungen gefasst :

Einzel­haft

Isola­ti­ons­haft wird seit 1970, als es die ersten Gefan­genen aus der RAF gab, vom BGH (Bundes­ge­richtshof) auf Antrag der Bundes­an­walt­schaft angeordnet. Vom ersten Tag ihrer Haft (und häufig jahre­lang) waren alle betroffen, gegen die aufgrund des §129a U-Haft verhängt wurde bzw. die nach §129a verur­teilt wurden– unabhängig vom Tatvor­wurf : Gefan­gene aus der RAF, aus Wider­stands­gruppen und in den 90ern zahlreiche Gefan­gene, die der Mitglied­schaft in der PKK beschul­digt wurden.

Sie wurden in Einzel­zellen unter­ge­bracht und in den Gefäng­nissen sowie nach außen von mensch­li­cher Kommu­ni­ka­tion abgeschnitten. Die gegen die Gefan­genen auf dem Weg der Verfü­gung durch Anstalts­leiter oder Richter erlas­senen Haftum­stände in den einzelnen Knästen sind nicht bei allen Gefan­genen und zu jeder Zeit gleich gewesen, aber sie ähnelten sich. Die Maßnahmen sind vielfältig : Nicht­be­legte Zellen über, unter, rechts und links von der geräusch­iso­lierten Zelle des Gefan­genen, Panzer­glas­fenster oder Fenster mit Sicht­blenden und Fliegen­gitter, luftdichte Zellen­türen, weiße Wände und Einrich­tungen, das Verbot etwas an die Wand zu hängen, Blechklo, Blech­spüle, eine einge­mau­erte Blech­platte als Spiegel­er­satz und Beton­fuß­boden. Ständige Neonröh­ren­be­leuch­tung, nahezu ununter­bro­chene optische und akusti­sche Überwa­chung, tägliche bzw. wöchent­liche Zellen­kon­trollen und Leibes­vi­si­ta­tion bei völliger Entklei­dung, stünd­li­ches nächt­li­ches Wecken, Tragen von Anstalts­klei­dung, Fesseln bei Bewegungen im Freien, Einschrän­kungen und Überwa­chung des Brief­ver­kehrs und der Besuche, Trenn­scheibe bei Besuchen, Besuche nur mit nächsten Verwandten und Anwält/inn/en, keine Teilnahme an üblichen Gemein­schafts­ver­an­stal­tungen, Verbot und Verhin­de­rung von verbaler und optischer Kontakt­auf­nahme nach innen und außen.

(…)

Kontakt­sperre

Einen Tag nach der Entfüh­rung des Alt-Nazis, ehema­ligen NSDAP-Mitglieds und damaligen Präsi­denten des Bundes­ver­bandes der Deutschen Indus­trie und der Bundes­ver­ei­ni­gung der Deutschen Arbeit­ge­ber­ver­bände, Hanns-Martin Schleyer, durch die RAF im Jahr 1977 wurde gegen alle aufgrund des §129a verfolgten Gefan­genen eine Kontakt­sperre verhängt. Die Haftbe­din­gungen verschärften sich dadurch drastisch. Verboten waren der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, der Rundfunk­emp­fang, der Empfang und die Versen­dung von Briefen und sämtliche Besuche. Diese extreme Isola­ti­ons­maß­nahme schnitt für die Gefan­genen jegli­chen Kontakt unter­ein­ander und zur Außen­welt – einschließ­lich der Verbin­dung zu ihren Anwält/inn/en – ab. Den staat­li­chen Behörden waren die Gefan­genen umso schutz­loser ausge­lie­fert.

Entschei­dungen von Gerichten, daß die Besuche von Verteidiger/innen auszu­nehmen seien, wurden mißachtet. Die Bundes­re­gie­rung berief sich bei der Zwangs­maß­nahme der Kontakt­sperre, für die es keine Rechts­grund­lage gab, auf einen „überge­setz­li­chen Notstand”. In einem bis dahin nie dagewe­senem Tempo, 24 Tage nach Verhän­gung der Kontakt­sperre, wurde das Kontakt­sper­re­ge­setz (§§31ff. des Einfüh­rungs­ge­setzes zum Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setz) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Mit dem In-Kraft-Treten erhielt der illegale Zustand, in dem die Gefan­genen gehalten wurden, eine Geset­zes­grund­lage. Während der Kontakt­sperre kamen in den Gefäng­nissen von Stutt­gart- Stamm­heim und München-Stadel­heim die Gefan­genen aus der RAF Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert ums Leben. Irmgard Möller überlebte, durch Messer­stiche schwer verletzt.

Einschrän­kung von Vertei­di­gungs­rechten

In Verfahren nach §129a StGB kontrol­liert ein Richter die Korre­spon­denz zwischen Verteidiger/innen und Gefan­genen (§148 Abs. 2 StPO). Dieser hält die Post zurück, wenn er der Auffas­sung ist, sie diene nicht dem Zweck der Vertei­di­gung. Dadurch und durch Durch­su­chungen in Zellen und Kanzleien mit einher­ge­henden Beschlag­nah­mungen von Prozeß­un­ter­lagen konnten sich Polizei und Staats­an­walt­schaft einen Einblick in das Vertei­di­gungs­kon­zept verschaffen. Auch der mündliche Verkehr wurde kontrol­liert und akustisch überwacht. Der baden-württem­ber­gi­sche Innen­mi­nister räumte im März 1977 öffent­lich ein, daß in zwei »Ausnah­me­si­tua­tionen« im Stamm­heimer Knast Gespräche zwischen Gefan­genen aus der RAF und ihren Vertei­di­gern heimlich auf Tonband aufge­nommen worden sind.

Neben der 1974 erfolgten Einschrän­kung des Erklä­rungs­rechts des Gefan­genen in der Haupt­ver­hand­lung (Strei­chung des §271a StPO) wurde auch das Recht von Verteidiger/innen, Erklä­rungen abzugeben, beschnitten. (Justiz-)kritische Äußerungen wurden mit Ehren­ge­richts­ver­fahren beant­wortet. Verteidiger/innen wurden von Verfahren ausge­schlossen, u.a. mit der Begrün­dung, sie hätten eine „krimi­nelle” bzw. „terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung”, nämlich die Gefan­genen aus der RAF, „unter­stützt”. Mit ähnli­cher Begrün­dung wurden vier Vertei­diger verhaftet und zu Gefäng­nis­strafen und Berufs­verbot verur­teilt. Ziele dieser Eingriffe in das Vertei­di­gungs­recht waren erstens, die Isola­tion der politi­schen Gefan­genen zu verschärfen, diese werden einer der wenigen ihnen verblie­benen Kommu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­keiten beraubt ; zweitens eine politi­sche Vertei­di­gung zu verhin­dern und drittens zu verhin­dern, daß die staat­li­chen Maßnahmen gegen die Gefan­genen an die Öffent­lich­keit gelangen. (…)

Funktionen und Folgen der Isola­ti­ons­haft

Senso­ri­sche Depri­va­tion ist die drasti­sche Einschrän­kung der sinnli­chen Wahrneh­mung, durch die sich der Mensch in seiner Umgebung orien­tiert. Sie legt im Laufe der Zeit die Sinnes­or­gane lahm und führt zu seiner Desin­te­gra­tion und extremen Desori­en­tie­rung des isolierten Indivi­duums. Soziale Isola­tion und Senso­ri­sche Depri­va­tion zielen auf das Aushun­gern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastor­gane, was zu lebens­be­droh­li­chen Zuständen führen kann. Sie sind durch das Versetzen einzelner in eine total künst­liche, gleich­blei­bende Umgebung das geeig­netste Mittel zur Zerstö­rung spezi­fisch mensch­li­cher Vital­sub­stanz. Isola­ti­ons­haft durch Senso­ri­sche Depri­va­tion wurde in der BRD wissen­schaft­lich erforscht und entwi­ckelt. Sie wider­spricht Prinzi­pien der UN-Menschen­rechts­kom­mis­sion und erfüllt nach inter­na­tional anerkannten Defini­tionen den Tatbe­stand der Folter. Bei der Vollstre­ckung wirkten Ärzt/innen und Psychiater/innen mit, ins- beson­dere bei Zwangs­er­näh­rung und Trink­was­ser­entzug während der Hunger­streiks. Die Sonder­haft­be­din­gungen, insbe­son­dere die Isola­tion, führen zu Kopfschmerzen, Schwin­del­an­fällen, Konzen­tra­ti­ons­schwie­rig­keiten, Einschrän­kungen der Leistungs­fä­hig­keit, Abgeschla­gen­heit, Müdig­keit, Schlaf­stö­rungen, chroni­schem Schnupfen, chroni­scher Bronchitis und Beein­träch­ti­gungen der psychi­schen Funktionen.

Senso­ri­sche Depri­va­tion greift das vegeta­tive Nerven­system an, das die Reaktionen des Körpers auf Umwelt­be­din­gungen reguliert. Direkte Folge davon sind langsames Abnehmen der Kontrolle über das eigene Handeln, Schwie­rig­keiten die Realität zu überprüfen und die Reduzie­rung des Vermö­gens, rational, logisch und zusam­men­hän­gend zu denken. (…) Der syste­ma­ti­sche Reizentzug durch totale Isola­tion sollte zu erhöhter Abhän­gig­keit, zu zwangs­weisen Kontakten zu Verhö­renden, Gefäng­nis­wär­tern u.ä. führen. Daneben hatte er zum Ziel, den Gefan­genen das Gefühl des Ausge­lie­fert­seins zu geben. Mittel- und langfristig sollten damit die politi­schen Gefan­genen und ihr Wider­stand gebro­chen werden. Zweck der Sonder­haft­be­din­gungen ist erstens, die politi­sche Identität der Gefan­genen zu vernichten. Sie sollen vor die Alter­na­tive gestellt werden, entweder „abzuschwören” – und dann in den Normal­vollzug integriert zu werden – oder aber der Isola­tion und damit physi­scher und psychi­scher Zerstö­rung unter­worfen zu sein. Zweiter Zweck ist die Aussa­ge­er­pres­sung und drittens die Gefan­genen zu quälen, Rache zu üben, sie die volle Gewalt des Staates spüren zu lassen.

Export der Isola­ti­ons­haft

Was die Gefan­genen aus der RAF haben durch­ma­chen müssen, ist seit Jahren ein deutsches Export­pro­dukt. Während physi­sche Folter Kennzei­chen von Dikta­turen ist, charak­te­ri­siert Isola­ti­ons­haft Staaten mit demokra­ti­schen und rechts­staat­li­chen Verfas­sungs­grund­sätzen. Europäi­sche und latein­ame­ri­ka­ni­sche Länder haben die Praxis der Isola­ti­ons­haft von der BRD übernommen. Überall war die Einfüh­rung von Isola­ti­ons­haft mit Gefan­ge­nen­kämpfen verbunden.

Der spani­sche Justiz­mi­nister besuchte 1981 seinen deutschen Amtskol­legen. Themen der Gespräche waren unter anderem das Verständnis des deutschen Gefäng­nis­sys­tems und Erfah­rungen mit Hochsi­cher­heits­trakten. In Spanien wurden 1987 die »Europa-Zellen« gegen den Wider­stand der politi­schen Gefan­ge­nen­kol­lek­tive einge­führt. Der spani­sche General­konsul in der Schweiz äußerte zur Einfüh­rung der Einzel­haft gegen politi­sche Gefan­gene in Spanien 1990 ganz offen : „Die einzige Antwort auf diese staats­zer­set­zenden Elemente, die sich auch in der Gefan­gen­schaft nicht zähmen lassen, ist sie vonein­ander zu trennen. Die Bundes­re­pu­blik hat hier gute Erfah­rungen gesam­melt, die unser Vorbild sind.” In Chile entstanden in den 1980ern Pläne zur Syste­ma­ti­sie­rung der Isola­ti­ons­haft nach BRD-Vorbild. Die Durch­set­zung erfolgte 1989 im Rahmen der Demokra­ti­sie­rung nach der Pinochet-Diktatur. Türki­sche Beamte besich­tigten 1990 den Stamm­heimer Knast, um sich über die europäi­sche Gefäng­nis­norm zu infor­mieren. In der Türkei kam es 1991 zu ersten gewalt­samen Verle­gungen von über 100 Gefan­genen in die Isola­ti­ons­zellen des umgebauten Hochsi­cher­heits­ge­fäng­nisses von Eskisehir. Im Oktober 2000 erklärte der türki­sche Justiz­mi­nister Türk, daß bereits in 54 Gefäng­nissen Isola­tions- und Einzel­haft­ab­tei­lungen fertig­ge­stellt seien. Die elf geplanten und zum Teil fertig­ge­stellten F-Typ-Isola­ti­ons­ge­fäng­nisse sind für insge­samt 5.000 politi­sche Gefan­gene vorge­sehen.

Ein Brief Ulrike Meinhofs aus dem Toten Trakt aus der Zeit vom 16.06.1972 bis 09.02.1973 (Quelle)

das Gefühl, es explo­diert einem der Kopf (das Gefühl, die Schädel­decke müßte eigent­lich zerreißen, abplatzen) - das Gefühl, es würde einem das Rücken­mark ins Gehirn gepreßt, das Gefühl, das Gehirn schrum­pelte einem allmäh­lich zusammen, wie Backobst z.B. das Gefühl, man stünde ununter­bro­chen, unmerk­lich, unter Strom, man würde fernge­steuert - das Gefühl, die Assozia­tionen würden einem wegge­hackt - das Gefühl, man pißte sich die Seele aus dem Leib, als wenn man das Wasser nicht halten kann - das Gefühl, die Zelle fährt. Man wacht auf, macht die Augen auf : die Zelle fährt ; nachmit­tags, wenn die Sonne reinscheint, bleibt sie plötz­lich stehen. Man kann das Gefühl des Fahrens nicht absetzen. Man kann nicht klären, ob man vor Fieber oder vor Kälte zittert - man kann nicht klären, warum man zittert - man friert.

Um in normaler Lautstärke zu sprechen, Anstren­gungen, wie für lautes Sprechen, fast Brüllen - das Gefühl, man verstummt - man kann die Bedeu­tung von Worten nicht mehr identi­fi­zieren, nur noch raten - der Gebrauch von Zisch-Lauten - s, ß, tz, z, sch - ist absolut unerträg­lich - Wärter, Besuch, Hof erscheint einem wie aus Zellu­loid - Kopfschmerzen - flashs - Satzbau, Grammatik, Syntax - nicht mehr zu kontrol­lieren. Beim Schreiben : zwei Zeilen - man kann am Ende der zweiten Zeile den Anfang der ersten nicht behalten - Das Gefühl, inner­lich auszu­brennen - das Gefühl, wenn man sagen würde, was los ist, wenn man das rauslassen würde, das wäre, wie dem anderen kochendes Wasser ins Gesicht zischen, wie z.B. kochendes Tankwasser, das den lebens­läng­lich verbrüht, entstellt - Rasende Aggres­si­vität, für die es kein Ventil gibt. Das ist das Schlimmste. Klares Bewußt­sein, daß man keine Überle­bens­chance hat ; völliges Schei­tern, das zu vermit­teln ; Besuche hinter­lassen nichts. Eine halbe Stunde danach kann man nur noch mecha­nisch rekon­stru­ieren, ob der Besuch heute oder vorige Woche war - Einmal in der Woche baden dagegen bedeutet : einen Moment auftauen, erholen - hält auch für paar Stunden an - Das Gefühl, Zeit und Raum sind inein­ander verschach­telt - das Gefühl, sich in einem Verzerr­spie­gel­raum zu befinden - torkeln -

Hinterher : fürch­ter­liche Euphorie, daß man was hört - über den akusti­schen Tag-Nacht-Unter­schied - Das Gefühl, daß jetzt die Zeit abfließt, das Gehirn sich wieder ausdehnt, das Rücken­mark wieder runter­sackt - über Wochen. Das Gefühl, es sei einem die Haut abgezogen worden.

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Ein neuer „revolutionärer Weg“? Zur Demo in Köln.

Am Wochen­ende demons­trierten bis zu 50.000 Menschen in Köln ihre Solida­rität mit den Protes­tie­renden in der Türkei. Die Veran­stal­tung der Alevi­ti­schen Gemeinde Deutsch­lands verlief nicht ohne Irrita­tionen. So konnte eine Demo nur von einem Teil der Teilneh­menden ohne die Veran­stalter durch­ge­setzt werden. Die Struktur der Protest- und Solida­ri­täts­bünd­nisse ist in Bewegung, auch in Deutsch­land. Führt ein Weg auch hier über lokale Versamm­lungen ?

Die Protest­be­we­gung gegen die türki­sche AKP-Regie­rung  steht in und außer­halb der Türkei dreiein­halb Wochen nach der ersten Räumung des besetzten Gezi-Parks in Istanbul vor spannenden Fragen. Das war auch bei der europa­weiten Solida­ri­täts­kund­ge­bung der alevi­ti­schen Gemeinde Deutsch­lands in Köln am vergan­genen Samstag zu spüren. Im Mittel­punkt steht dabei die Entwick­lung der weiteren Zusam­men­ar­beit verschie­denster Gruppen und Personen bei den Protesten. Noch scheint nicht entschieden, ob sich die Bewegung wieder in ihre einzelnen Bestand­teile zerlegt, oder ob am Ende gar ein neuer „revolu­tio­närer Weg” („devrimci yol”) beschritten werden kann.

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Alte „Dev Yol”-Fahne beim DIDF-Solida­ri­täts­kon­zert in Köln

Die in den vergan­genen Wochen viel geprie­sene neue Zusam­men­ar­beit der aktuellen Protest­be­we­gung in den Städten der Türkei steht vor einer Zerreiß­probe. Dabei war es auch bislang schon keine wirklich umfas­sende opposi­tio­nelle Allianz  – so fehlten kurdi­sche Organi­sa­tionen (als Organi­sa­tion) bisher fast vollständig. Neben der kurdi­schen Rücksicht­nahme auf den einge­lei­teten Versuch eines Friedens­pro­zesses zwischen Staat und PKK, stehen viele Kurdinnen und Kurden der Tatsache, dass die von ihnen seit Langem erfah­rene staat­liche Gewalt erst dann zu Massen­pro­test führt, wenn sie sich gegen „türki­sche Menschen” richtet, verwun­dert und teilweise auch verär­gert gegen­über. Das war u.a. auch am Samstag in Köln hier und da auf Plakaten zu lesen.

Doch anstatt um eine, für eine wirkliche gesell­schaft­liche Verän­de­rung notwen­dige Einbe­zie­hung aller opposi­tio­neller Gruppen werben zu können, muss die Bewegung um Zusam­men­halt ringen. Die Ereig­nisse der letzten drei Wochen haben für die Betei­ligten sehr unter­schied­liche Konse­quenzen und Heraus­for­de­rungen mit sich gebracht.  Auf der einen Seite befinden sich dieje­nigen, die häufig erstmals Erfah­rungen mit Protest und Repres­sion gemacht haben, und die mit Recht von sich sagen, die Massen­be­we­gung in den türki­schen Städten mit ihrem (von den klassi­schen linken Akteuren bisher eher vernach­läs­sigten) urbanen Anliegen überhaupt erst zustande gebracht zu haben. Auf der anderen Seite jene, die den urbanen Protest immer nur als Teilas­pekt einer umfas­senden Kritik am System und am türki­schen Staat ansahen und ihre auch militanten Erfah­rungen in den gemein­samen Kampf der letzten Wochen einbrachten (was, von Deutsch­land aus betrachtet, offen­kundig auch vielfach nötig war…). Während die einen ihre  Lust an einer politi­schen unvor­ein­ge­nom­menen Diskus­sion und eine neuent­deckte „Zivil­ge­sell­schaft” feiern, und sich inzwi­schen mit dezen­tralen Versamm­lungen in den Stadt­teilen um eine Weiter­ent­wick­lung des Protestes bemühen, haben die anderen mit Wellen von Verhaf­tungen und Razzien zu tun und mit der Frage, wie ihren Freunden und Freun­dinnen möglichst schnell wieder zur Freiheit verholfen werden kann. Während die einen den Protest als einen Kampf um einen bürger­li­chen Freiheits­be­griff auffassen, besteht für die anderen auch die Notwen­dig­keit, aus dem Wider­stand einen wirkli­chen Sozial­pro­test zu machen. Zwischen den Polen agieren Unorga­ni­sierte und Gruppen wie die Çarşı, die oftmals versu­chen, ausein­an­der­drif­tende Interssen zusam­men­zu­halten und manchmal zu neuen halbor­ga­ni­sierten Sammel­be­cken für die Protes­tie­renden werden (siehe hierzu bspw. den „taz”-Artikel zur Rolle der Besiktas-Ultras).

Das große, verbin­dende gemein­schaft­liche Gefühl, das buchstäb­lich auf den Barri­kaden und im Tränen­gas­nebel auf den Straßen entstand, und das (linke) Kemalisten, Teile der bürger­li­chen Mittel­schicht, ortho­doxe Linke und unorga­ni­sierte Aktivis­tinnen und Aktivisten zu einer für die AKP-Regie­rung gefähr­li­chen Mischung machte, droht nach der staat­li­chen Offen­sive vom 15. und 16. Juni, die mehr der Nieder­schla­gung eines Aufstands glich, nach und nach verloren zu gehen. Dabei steht nun auch der in den Kämpfen entstan­dene, und zuvor nicht verab­re­dete Aktions­kon­sens auf dem Prüfstand. Fragen nach der Sinnhaf­tig­keit des Barri­ka­den­ab­baus in der Woche vor der zweiten Stürmung des Taksim tauchen beispiels­weise auf.

sponti_koelnBunt, laut und kämpfe­risch : Çarşı bei der Spontan­demo

Hinzu kommt, dass der Kampf um die Inter­pre­ta­tion der Massen­pro­teste längst begonnen hat, was sich auch in Deutsch­land an den sich pesti­lenz­artig ausbrei­tenden Auftritten deutscher Parteien auf Solida­ri­täts­kund­ge­bungen und -demons­tra­tionen und den Berichten der Mainstream­me­dien ablesen lässt, die sich inzwi­schen weitge­hend auf den „fried­lich-kreativen” Teil der Proteste beschränken, Razzien und Inhaf­tie­rungen jedoch weitge­hend außen vor lassen.

Was auch in Deutsch­land mit der Initia­tive von Einzelnen zu solida­ri­schen Aktionen begann, und sich schnell zu einer strömungs­über­grei­fenden, solida­ri­schen Aktions­ein­heit wandelte, gerät zuneh­mend in den Fokus von Großor­ga­ni­sa­tionen, die versu­chen, ihre eigene Agenda zu verfolgen. So war es auch bei der von der alevi­ti­schen Gemeinde Deutsch­lands (AABF) als „europa­weite Großde­mons­tra­tion” angekün­digten Veran­stal­tung in Köln. Die vielleicht 50.000 Teilneh­menden, die beim Auftakt auf dem Heumarkt auch diesmal wieder einen Querschnitt verschie­denster politi­scher Gruppen darstellten,  wurden in gewisser Weise für eine unbekannte Zielset­zung instru­men­ta­li­siert.

Als sich etwa drei Stunden nach Beginn der Kundge­bung die Nachricht auf dem Platz verbrei­tete, der Veran­stalter habe zusammen mit der Polizei „aufgrund der großen Betei­li­gung” die eigent­lich geplante Demo abgesagt, machte sich bei vielen, teiweise von sehr weit her Angereisten Unmut breit. Vor allem, weil es die Veran­stalter nicht für nötig hielten, diese Entschei­dung frühzeitig zu kommu­ni­zieren. Den Gruppen, die kein Inter­esse an einer Stand­kund­ge­bung als Bühne für den deutschen Wahlkampf hatten – es sprachen u.a. Spitzen­po­li­tiker von SPD und den GRÜNEN – wurde es dadurch unmög­lich gemacht, recht­zeitig auf die Absage zu reagieren. Verein­zelte Versuche, Leute dennoch dazu zu bewegen, den Heumarkt in Richtung Innen­stadt zu verlassen, drohten am Desin­ter­esse der meisten der teilneh­menden Bürger­li­chen, die sich mit der Absage des geplanten Demons­tra­ti­ons­zuges allzu schnell abfanden, zu schei­tern.

Es war gut organi­sierten türki­schen Linken aus dem ortho­doxen Spektrum zu verdanken, dass es schließ­lich doch noch zu einer spontanen Demons­tra­tion mit etwa 6.000 Teilneh­menden kam. In ihr fand sich jedoch haupt­säch­lich die radikale Linke und ein lautstarker Block nordrhein-westfä­li­scher Çarşı wieder. Die anfäng­liche Breite des Kölner Protestes war verloren gegangen. Eine Gelegen­heit, das auszu­glei­chen, wurde leider am Dom verspielt, als der Demozug auf eine Menge von 1.000 Menschen traf, die zeitgleich Solida­rität mit den Protesten in Brasi­lien zeigte. Doch nach einem Moment roman­ti­schen Inter­na­tio­na­lismus konnten sich diese leider nicht dazu entschließen, sich der Spontan­de­mons­tra­tion zurück zum Heumarkt anzuschließen.

Bei aller Freude über die durch­ge­setzte Demons­tra­tion und trotz eines gelun­genen Abschlusses in Köln beim Konzert vor dem Dom mit Bandista und Kardeş Türküler, blieb am Ende deshalb ein schaler Geschmack und der Eindruck, es habe nie wirklich die Absicht bestanden, zu demons­trieren. Vorge­fer­tigte Erfolgs­mel­dungen für die Presse, die dann auch kein Wort über die spontane Demons­tra­tion verlor, bestä­tigten den Eindruck, Teil eines geplanten Spiels und ledig­lich Kulisse für eine politi­sche Insze­nie­rung gewesen zu sein.

sponti_domEin kurzer Moment roman­ti­schen Inter­an­tio­na­lismus am Dom

Wenn die Zusam­men­set­zung der bishe­rigen Solida­ri­täts­de­mons­tra­tionen in Deutsch­land auch ein Spiegel­bild der Bewegung in der Türkei gewesen sind, steht zu befürchten, dass die diffe­rie­renden Inter­essen dort noch ungleich stärker in Erschei­nung treten.  Doch auch für die politi­sche Entwick­lung in Deutsch­land ist der weitere Weg der spontan entstan­denen Bündnisse von Bedeu­tung. Einmal abgesehen von einigen Massen­pro­testen infolge der Katastrophe von Fukushima, waren die häufig sehr kurzfristig mobili­sierten Solida­ri­täts­be­kun­dungen für die Protes­tie­renden in der Türkei die größten spontanen Manifes­ta­tionen hier lebender Menschen auf den Straßen der Städte. Es blitzte das Poten­tial auf, das in der Zusam­men­ar­beit von migran­ti­schen Commu­nities und hiesiger Bewegung schlum­mert. Kein Sozial­pro­test und keine Antifa-Mobili­sie­rung hat es in den letzten Jahren vermocht,  inner­halb weniger Stunden zum Teil mehrere tausend Demons­trie­rende in mehreren Städten Deutsch­lands gleich­zeitig vom Sofa zu holen. Ein Poten­tial, das in der Vergan­gen­heit häufiger abgerufen werden konnte, für das aber in den letzten beiden Jahrzehnten etwas der Zusam­men­halt abhanden gekommen ist.

Es kann also nicht egal sein, wie sich die Sache weiter­ent­wi­ckelt. Die deutsche Linke hat sich bislang etwas schwer damit getan, sich vital in die Proteste einzu­bringen. Vor allem wohl, weil es vielfach an Kenntnis türki­scher (linker) Politik mangelt und manchen vielleicht der Umgang mit der breiten Koali­tion türkisch­stäm­miger Akteure in den Solida­ri­täts­bünd­nissen schwer­fiel (vergleiche den Artikel von vor zwei Wochen). Es ist aber klar geworden, dass in einer gemein­samen politi­schen Arbeit mit ihnen eine große Chance für hiesige Konflikte und Kämpfe liegt. Ob sie genutzt werden kann, wird auch vom Verhalten der deutschen Linken abhängen. Das kommu­ni­ka­tive Fenster, das sich durch die dezen­tra­li­sierten Versamm­lungen der Bewegung in der Türkei geöffnet hat, lässt sich auch in Deutsch­land öffnen, und dadurch der Versuch unter­nehmen, die verschie­denen Akteure und Gruppen dauer­haft näher zuein­ander zu bringen. Deutsche Aktivis­tinnen und Aktivisten einge­schlossen. Viel Zeit, um die Entwick­lung abzuwarten bleibt dabei nicht.  Die, der deutschen Linken etwas unerwartet vor die Füße gefal­lene Gelegen­heit, die lange verlo­renen politi­schen Fäden einer türkisch-kurdisch-deutschen Zusam­men­ar­beit neu zu knüpfen, sollte genutzt werden, bevor ein Zerfalls­pro­zess einsetzt.

Eine gute Möglich­keit dazu bieten – an die Stadt­teil­ver­samm­lungen in Istanbul angelehnte – lokale Versamm­lungen, in denen gemein­same Lernpro­zesse vollzogen und persön­liche Gespräche geführt werden können. In ihnen kann auch ein gemein­samer Fundus an Themen erkundet werden, die über die kurzfris­tige Solida­ri­täts­ar­beit für die Protes­tie­renden in der Türkei hinaus­gehen. In Wuppertal wurde ein erster Versuch dazu am gestrigen Montag­abend unter­nommen. Leider machte das schlechte Wetter dem Plan, die öffent­liche Versamm­lung unter freiem Himmel abzuhalten, zunichte, sodass sich etwa zwanzig Personen im ADA an der Wiesen­straße trafen. Einig­keit bestand in der Runde darüber, dass die Koope­ra­tion, die in Wuppertal bereits zu mehreren gut besuchter Solida­ri­täts­demos geführt hat, inten­si­viert werden soll – auch im Hinblick auf Wupper­taler Themen. Ein nächstes Treffen wurde für nächsten Montag verein­bart. (Ankün­di­gung folgt)

Zwei weitere Termine stehen ebenfalls schon fest : Am Freitag, den 17.07. wird es im ADA ein Solida­ri­täts­kon­zert geben, dessen Erlös den politi­schen Gefan­genen in der Türkei und den Verletzten der letzten Wochen zukommen soll, und am Sonntag, den 25.08. veran­staltet das so_ko_wpt in Zusam­men­ar­beit mit mehreren migran­ti­schen Gruppen eine ganztä­gige Tagung zum Thema „Repres­sion in der Türkei”. Die schon länger geplante Veran­stal­tung, an deren Ende der Film „F Typ” gezeigt werden soll, wird wahrschein­lich im Wupper­taler Open Air-Kino statt­finden und sicher auch einen Schwer­punkt zu den Ereig­nissen der letzten Wochen anbieten.

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