Wuppertaler Chaostage enden in Polizeigewalt

Nach der nicht ganz ernst­ge­meinten „33. Jubilä­ums­feier” der „Punker­schlacht von Elber­feld” am 5. Juni sollte es am letzten Samstag eine richtige Neuauf­lage des samstäg­li­chen Treffens von Punks in der Wupper­taler Innen­stadt geben. Tatsäch­lich fanden sich am Mittag des 27.6. ein paar Dutzend meist noch sehr jugend­liche Punks am Brunnen auf dem Neumarkt ein, um gemeinsam den Tag zu bestreiten. Wie es sich für ein „Punktreffen” gehört, gab es Bier, Verschö­ne­rungen der Umgebung, eine „Schaum­party” im Brunnen und viel gute Laune. Ebenso tradi­tio­nell, wenn auch absolut verzichtbar, war dann der völlig überzo­gene Polizei­ein­satz, mit dem das Treffen später beendet wurde.

Es kam zu Festnahmen und brutalen Übergriffen. Im ehema­ligen Gestapo-Haupt­quar­tier, dem heutigen Polizei­prä­si­dium, erinnerten sich Beamt*innen später auch noch auf ihre Weise der furcht­baren Vergan­gen­heit des Gebäudes : Es kam offenbar zu Misshand­lungen und Ernied­ri­gungen der in „Gewahrsam” genom­menen Punks.

Vor 33 Jahren führten ähnliche Vorfälle zu in den nächsten Wochen folgenden regel­mä­ßigen Punktreffen mit vielen Ausein­an­der­set­zungen. Mal sehen, wie es diesmal weiter­geht. Wir dokumen­tieren hier eine Erklä­rung des Autonomen Zentrums zu den Vorfällen am Samstag.

Update (30.6.) So soll es weiter­gehen : Für Samstag, 4.7. wird zum Punx-Picnic am Neumarkt einge­laden, und für Samstag, den 25.7. zur Fortset­zung der Chaos­tage aufge­rufen.

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Die Erklä­rung des AZ :

Polizei greift Punktreffen an
Massive Misshand­lungen durch Polizeibeamt*innen

 
Am 27.06.2015 gab es in der Elber­felder Innen­stadt ein Punktreffen. Beim Brunnen am Neumarkt trafen sich im Laufe des Tages viele Punkers, um gemeinsam die Sonne zu genießen und einen Farbfleck in den sonst so grauen Alltag der Stadt zu zaubern. Der Brunnen wurde mit Spülmittel in ein Schaumbad verwan­delt, es wurde jongliert und den Passant*innen gefiel das Schau­spiel überwie­gend. So verlief der Tag zunächst ohne Probleme.

Mutmaß­lich wurde seitens der Polizei bewusst gewartet bis sich die Innen­stadt geleert hatte. Gründe welche für die Polizei ein Einschreiten (in aller­dings völlig anderer Form) gerecht­fer­tigt hätten, hätten sicher bereits während des Nachmit­tags gefunden werden können. So änderte sich gegen 21.30 Uhr schlag­artig die Lage am Neumarkt. Eine große Anzahl Strei­fen­wagen (um die 20) fuhr plötz­lich von allen Seiten auf den Platz. Die heraus­sprin­genden Polizist*innen begannen ohne Vorwar­nung oder Erklä­rung die wenigen noch Anwesenden zu schlagen und/oder festzu­nehmen. Mehrere Personen wurden, als sie bereits mit Handschellen gefes­selt am Boden lagen, durch die Polizist*innen mit Schmerz­griffen und Hebeln misshan­delt. Wer dies durch ein einfa­ches „Was soll das?“ kommen­tierte, lag inner­halb kürzester Zeit gefes­selt am Boden. Einer Person wurde dabei die Nase gebro­chen, einer Anderen biss ein Polizei­hund ins Bein und verletzte diese schwer. Alle Personen wurden aufs Übelste belei­digt. Die Polizei nahm hier sieben Personen in Gewahrsam und brachte diese ins Polizei­prä­si­dium in Unter­barmen. Als sich drei Personen vor dem Präsi­dium einfanden um auf ihre Freund*innen zu warten wurden diese prompt ebenfalls im Gewahrsam genommen, angeb­lich wegen Belei­di­gung.

Im Polizei­ge­wahrsam gingen die Misshand­lungen und Ernied­ri­gungen weiter. Beispiels­weise wurden Bitten um Wasser damit beant­wortet, dass die bittenden Person mit Wasser begossen wurde oder komplett verwei­gert, ebenso wie Toilet­ten­pa­pier und Nahrung. In der Nacht wurde das Licht ständig zwischen komplett aus und beson­ders hell hin und her geschaltet um die Menschen am Schlafen zu hindern. Schuhe, welche vor den Zellen abgestellt werden mussten, waren nach der Freilas­sung mit Urin getränkt. Mindes­tens eine Person wurde durch Abdrü­cken der Halsschlag­ader bewusstlos gemacht, um ihr die Finger­ab­drücke abzunehmen. Immer wieder wurden auch im Gewahrsam Menschen mit Schmerz­griffe angewandt. Die Ernied­ri­gungen und Misshand­lungen führten stets zur Erhei­te­rung der anwesenden Polizist*innen. Entlassen wurden die letzten Betrof­fenen erst gegen Sonntag Mittag.

Am Sonntag verteilte die Polizei über den Tag hinweg Platz­ver­weise an punkig, bunt ausse­hende Jugend­liche. Die Belei­di­gungen und Bedro­hungen gingen dabei weiter. Sie rieten dabei den davon betrof­fenen Personen, auch ihren Freund*innen weiter zu sagen, dass sie nichts in der Innen­stadt zu suchen hätten…

Die Vorgänge vom Samstag reihen sich in eine Vielzahl von Ereig­nissen in den letzten Wochen ein. So sei noch einmal das Vorgehen der Polizei und die von ihr vorge­nom­mene Täter-Opfer-Umkehr nach dem Mordver­such durch Nazis vor dem AZ zu nennen. Aber auch während und nach der Demo anläss­lich dieses Vorfalls kam es zu Übergriffen seitens der Wupper­taler Polizei auf zum Teil bereits gefes­selte Menschen. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gänge­leien und Einschüch­te­rungen. Das Agieren der Polizei ist nicht als das Handeln einiger schwarzer Schafe abzutun, sondern hat von ganz oben bis ganz unten in der Polizei­hier­ar­chie System.

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Alles Terrorismus ! Prozessauftakt gegen Latife.

Vor zwei Jahren wurde unsere Mitstrei­terin und Freundin Latife durch ein SEK-Rollkom­mando frühmor­gens in ihrer Wohnung überwäl­tigt und festge­nommen. An dieser Stelle wurde mehrfach über die Sache berichtet. Vorge­worfen wurde ihr, als Vorsit­zende des Vereins „Anato­li­sche Födera­tion” die Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung in/von einer „auslän­di­schen Terror­ro­ga­ni­sa­tion”, gemeint ist die türki­sche DHKP-C. Nach 41 Tagen, die sie teilweise in Isola­ti­ons­haft verbringen musste, kam die zweifache Mutter und Laden­be­sit­zerin wieder frei. Seither wartete Latife auf den Prozess­be­ginn.

Letzten Donnerstag begann nun das §129-Verfahren am OLG Düssel­dorf im Hochsi­cher­heits-Gebäude Kapellweg 36. Die Staats­an­walt­schaft wirft Latife eine „Funktio­närs­tä­tig­keit” für die DHKP-C vor und versucht, die gesamte Vereins­tä­tig­keit der „Anato­li­schen Födera­tion” zu krimi­na­li­sieren. Vorge­worfen werden Latife daher auch einige Demos, die sie zusammen mit dem so_ko_wpt organi­siert hat. Darunter sind die große Gedenk­de­mons­tra­tion in Solingen anläss­lich des 20.Jahrestags des mörde­ri­schen Brand­an­schlags in der Unteren Werner­straße, und die wöchent­li­chen Solidemos für den türki­schen Gezi-Aufstand im Sommer 2013. Sollte sich die General­staats­an­walt­schaft durch­setzen, droht nicht nur eine weitere Auswei­tung des Paragra­phen 129b, sondern auch eine bis zu zehnjäh­rige Haftstrafe für Latife.

Wir veruteilen den Versuch, politi­sche und antifaschsti­sche Arbeit zu krimi­na­li­sieren und werden den Prozess auch hier kritisch begleiten. Für eine regel­mä­ßige Bericht­erstat­tung haben „Freunde und Freun­dinnen von Latife” eine eigene Website einge­richtet, von der wir im Folgenden auch den Bericht zum ersten Prozesstag übernommen haben.

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Der erste Prozesstag im Verfahren wegen §129 gegen unsere Freundin Latife

Vorspiel

Das « Neben­ge­bäude » des Ober-Landes­ge­richts Düssel­dorf im Kapellweg 36 tut das, was das ganze Verfahren nach §129 gegen Latife tun soll : Es schüch­tert ein. Schon das Betreten des Hochsi­cher­heits­baus mit der Beton-Ästethik der bleiernen Zeit fordert von Besucher*innen und mehr noch von Beschul­digten ab, sich nicht beein­dru­cken zu lassen. Nach Durch­schreiten von hörbar in den Verschluss fallenden Zugangs­türen, peniblen Kontrollen und konfron­tiert mit an seiner Bewaff­nung herum­fin­gerndem Personal, das schon bloßes Inter­esse am Verfahren für poten­tiell gefähr­lich hält, wird sofort deutlich, worum es in diesem Gebäude geht : Um Unschäd­lich­ma­chung erkannter Feinde. Aufrecht­erhalten wird unter diesen Umständen eine Minimal­va­ri­ante von Rechts­staat­lich­keit, die dem Staat die Legiti­ma­tion geben soll Angeklagte zu isolieren, zu brechen und wegzu­sperren. Erwar­tungen an echte Beweis­füh­rung und Ergeb­nis­of­fen­heit eines Verfah­rens werden in den kalten Räumen des OLG von Anfang an zurecht­ge­stutzt.

Ganz verschie­dene « Feinde des Recht­staats » durch­laufen diese Prozedur seit Jahren. Zuletzt sind unter ihnen auch radikal­re­li­giöse Fanatiker, die als Unterstützer*innen des « islamis­ti­schen » Terrors angeklagt sind, seit Jahren jedoch sind es meistens Linke verschie­dener Gruppen, die hier abgeur­teilt werden sollen. In den wenigsten Fällen wird ihnen der Prozess wegen konkreter Verbre­chens­vor­würfe gemacht : Kaum eine/r der hier Angeklagten hat je Dinge getan, die irgendwen in Deutsch­land geschä­digt oder gar verletzt hätten. Die Anklagen beziehen sich zumeist auf den §129b, der 2003 einge­führt wurde, vorgeb­lich als Reaktion auf die Anschläge am 11.9.2001 in New York. « 129b » bedeutet, durch eine willkür­lich definierte Tätig­keit von hier aus eine auf der ebenso willkür­lich ausge­wählten inter­na­tio­nalen Terror­liste befind­liche Organi­sa­tion in irgend­einem Winkel der Welt unter­stützt zu haben.

« Unter­stüt­zung » heißt dabei « Propa­ganda », « Geldsamm­lung » oder auch etwas ganz anderes – im Kern wird den Beschul­digten immer eine inter­na­tio­na­lis­ti­sche solida­ri­sche Handlung vorge­worfen. Die kann z.B. aus Zeitschrif­ten­ver­kauf, der Organi­sa­tion von Veran­stal­tungen oder Konzerten oder auch ganz anderen legalen « Taten » bestehen. Genera­tionen deutscher « Internationalist*innen » wären im Knast gelandet, wenn es zur Zeit von « Waffen für El Salvador » oder anderen Kampa­gnen den Paragra­phen 129b bereits gegeben hätte. Heute sind von den Anklagen zumeist Migrant*innen betroffen, die oft genug nach einer Flucht vor faschis­ti­schen Regie­rungen in Deutsch­land gelandet sind. Ihnen wird eine Unter­stüt­zung von Organi­sa­tionen wie zum Beispiel der PKK vorge­worfen, die trotz der verän­derten Kriegs­lagen in Syrien und im Irak ihren Eintrag auf der Terror­liste nicht verloren hat. Angeklagt sind aber seit Jahren auch immer wieder lange in Deutsch­land lebende türki­sche Linke, denen alter­nativ zur PKK eine aktive Unter­stüt­zung etwa der TKP oder der DHKP-C vorge­worfen wird, die in der Türkei – teilweise seit den Zeiten des Militär­dik­tatur – militant für ihre Ziele kämpfen.

Die Wellen der Repres­sion gegen hier lebende vermeint­liche Sympathisant*innen einzelner Organi­sa­tionen haben dabei eine eigene Konjunktur. Je nach Lage in der Türkei und je nach Lage für die dort jeweils Regie­renden, erwischt es mal die eine, mal die andere Struktur exiltür­ki­scher und -kurdi­scher Menschen. Derzeit steht beson­ders die TKP im Fokus der Bundes­an­walt­schaft, vermut­lich, weil sie eine beson­dere Rolle im Kampf an der Seite der syrischen Kurd*innen im Krieg gegen die von der Türkei unter­stützten IS-Milizen einnimmt. Erst im April kam es in diesem Zusam­men­hang zu einer Welle von Razzien gegen linke Türk*innen in Deutsch­land. Im Sommer 2013 – während des Gezi-Aufstands in vielen türki­schen Städten – waren hingegen haupt­säch­lich Menschen im Visier, denen deutsche Ermittler*innen Sympa­thien für die DHKP-C unter­stellten. Kampf­erfah­rene, militante Struk­turen dieser Organi­sa­tion waren u.a. damals nicht unwichtig bei der Vertei­di­gung bestimmter Stadt­teile und Viertel gegen die Truppen Tayip Erdogans. Soviel sollte man wissen.

Ouver­türe

In jenem Sommer 2013 kam es auch zur Verhaf­tung unserer Freundin Latife als Vorsit­zende des einge­tra­genen Vereins « Anato­li­sche Födera­tion », mit der uns eine langjäh­rige gemein­same antifa­schis­ti­sche und linke Arbeit in Wuppertal verbindet. Am Morgen des 26. Juni stürmte ein SEK ihre Wohnung und verhaf­tete die unbewaff­nete Frau vor den Augen ihrer 14-jährigen Tochter. Weitere Beamt*innen durch­suchten zur gleichen Zeit ihr kleines Einzel­han­dels­ge­schäft und ihren Klein­garten sowie die Räume der « Anato­li­schen Födera­tion », die ihren Sitz in Wuppertal hat. Der Verein, der sich für Rechte in Deutsch­land lebender Migrant*innen und geflüch­teter Menschen und immer wieder auch gegen Faschismus und Nazis einsetzt, war und ist auf dem Wuppertal-Elber­felder Ölberg ein Akteur, der sich gerne an den Festen im Quartier und an anderen nachbar­schaft­li­chen Aktivi­täten betei­ligt. Viele kannten und kennen Latife daher als immer solida­ri­sche und zuver­läs­sige Freundin ; ihre Mitar­beit in antifa­schis­ti­schen Initia­tiven und Bündnissen war selbst­ver­ständ­lich.

Beson­deres Inter­esse der Bundes­an­walt­schaft hatte 2013 das Konzert der in der Türkei sehr populären « Grup Yorum » in Oberhausen geweckt. « Grup Yorum », die in der Türkei selber oft Repres­sionen ausge­setzt sind, gelten für viele linke Kurd*innen und Türk*innen spektren­über­g­ei­fend als Flagg­schiff glaub­wür­digen kultu­rellen Wider­stands. Ihr großes Konzert in Oberhausen fand auf dem Höhepunkt des « Gezi-Wider­stands » statt und war daher ein zentrales Ereignis auch der Solida­ri­täts­be­we­gung, die sich im Sommer 2013 fast täglich auch in NRW auf der Straße einfand, um gegen die Repres­sion der AKP zu protes­tieren. Es kamen schließ­lich mehr als 10.000 Menschen zum « Grup Yorum » Konzert, die Stimmung in der « Arena » war sehr eupho­risch. Die General-Staats­an­walt­schaft in Düssel­dorf warf Latife vor, Tickets für den Abend verkauft zu haben – mit dem angeb­li­chen Ziel, durch den Erlös die DHKP-C zu unter­stützen.

41 Tage lang wurde Latife in der Folge einge­sperrt – zu Beginn unter den Bedin­gungen der Isola­tion, später unter leicht gelockerten Umständen. Wegen zweier minder­jäh­rigen Töchter und ihres fest in Wuppertal veran­kerten Lebens kam sie schließ­lich auf Kaution frei. Sie erlebt den nun im OLG Düssel­dorf statt­fin­denden Prozess auf freiem Fuß, wenn auch mit teilweise erheb­li­chen Auflagen. Das ist ein seltenes Glück, müssen andere Beschul­digte doch oft jahre­lang in Haft auf ihr Verfahren und dessen Abschluss warten : Die am selben Tag wie Latife Inhaf­tierten sitzen so seit Juni 2013 im Knast. Bei anderen, wie dem schwer erkrankten, wegen Mordes angeklagten und vor kurzer Zeit nach einer für die Staats­an­wälte unrühm­li­chen Verfah­rens­ein­stel­lung freige­las­senen Faruk Ereren, kann das dann auch schonmal sieben Jahre dauern.

Der 1. Akt

In Latifes Fall ist von den angeb­lich « konkreten » Vorwürfen nicht viel übrig geblieben. Das zeigte der Auftakt der Haupt­ver­hand­lung am 18.6., an dem durch die beiden Staatsanwält*innen eine Kurzver­sion der Anklage verlesen wurde. Hierin beschränkten sich die Anklagevertreter*innen im ersten Teil auf die Aufzäh­lung aller Aktionen der DHKP-C in der Türkei. Als müsse zunächst die Existenz der Terror­liste insge­samt und die Zuord­nung der DHPKP-C zu ihr quasi ritua­li­siert gerecht­fer­tigt werden, obwohl vor deutschen Gerichte Zuord­nungen auslän­di­scher Gruppen zur « Terror­liste » in der Regel ohnehin nicht disku­tabel sind. Einen stillen Lacher erntete die Anklage im Verlauf der Verle­sung der Liste mit Anschlags­daten mit der leicht einge­schnappten Bemer­kung, die DHKP-C habe « auch noch nach Inkraft­treten des Paragra­phen 129b mit ihren Aktionen weiter­ge­macht ». Mit Latife hatte das alles nichts zu tun. Im vollstän­digen Original der Anklage fällt ihr Name zum ersten Mal erst nach über einhun­dert Seiten.

Anschlie­ßend widmete sich die Anklage den Tätig­keiten von Latife für die « Anato­li­sche Födera­tion ». Mangels indivi­duell nachweis­barer Handlungen, die als direkte Unter­stüt­zung der DHKP-C gewertet werden könnten, unter­nimmt die General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich den Versuch, eine Deckungs­gleich­heit zwischen der türki­schen Guerrilla und einem legalen migran­ti­schen Verein in der Wupper­taler Nordstadt zu konstru­ieren. Konse­quent daher, dass Latife in der Anklage auch direkt als « Funktio­närin der DHKP-C » bezeichnet wird. Beleg für die Gleich­set­zung des Wupper­taler Vereins mit der in der Türkei aktiven militanten Gruppe sind für die Staats­an­walt­schaft fast folge­richtig alle Anmel­dungen oder Teilnahmen an angemel­deten Demons­tra­tionen, die Durch­füh­rung von öffent­li­chen legalen Veran­stal­tungen oder auch die Prozess­be­ob­ach­tung in anderen Verfahren vor dem OLG Düssel­dorf.

Dabei wurde es teilweise noch absurder als sich das bereits anhört. So wurde beispiels­weise beson­ders Latifes Beglei­tung des Verfah­rens gegen Faruk Ereren hervor­ge­hoben, ungeachtet der Tatsache, dass das gleiche Gericht eben jenes Verfahren zuletzt hatte einstellen müssen, weil es auch nach mehreren Jahren keinen Beweis für einen angeb­lich von Faruk Ereren erteilten Auftrag zu einem Anschlag in Istanbul erbringen konnte. Gleich­wohl bleibt für die Düssel­dorfer Staats­an­walt­schaft auch die kriti­sche Beglei­tung dieses skanda­lösen Prozesses eine Latife zur Last zu legende « Tat ». Mit der wohl vollstän­digen Aufzäh­lung der Demons­tra­tionen, an denen Latife je teilge­nommen hat, kippte die Anklage vollends ins Surreale. So sollen nicht nur die Anmel­dung und Teilnahme an der Gedenk­demo in Solingen zum 20.Jahrestag des mörde­ri­schen Brand­an­schlags auf das Haus der Familie Genç, sondern auch Teilnahmen an den Wupper­taler Soli-Demons­tra­tionen für den « Gezi-Aufstand » 2013 Teil der Funktio­närs­tä­tig­keit Latifes für die DHKP-C gewesen sein.

Auf Partner*innen bei der Organi­sa­tion und Durch­füh­rung einiger der genannten Demos wirkte das, als ob die Kundge­bungen, die für die Staats­an­walt­schaft offenbar auf direkte Anwei­sung aus der Türkei statt­ge­funden haben, insge­samt krimi­na­li­siert und in Terror­nähe gerückt werden sollen. Eine Auffas­sung, die Verständ­nis­lo­sig­keit und Empörung auslöste. Die Kette der « Taten », die verlesen wurden, wurde abschlie­ßend noch um einige Betrugs­vor­wüfe erwei­tert. So soll Latife durch falsch abgerech­nete Seminare die ungeheure Summe von knapp 1.070 Euro ergau­nert haben, mit denen u.a. die Strom­rech­nung des Vereins­lo­kales der « Anato­li­schen Födera­tion » bezahlt worden sein soll. Der Kontrast zwischen den relevanten Vorwürfen und dem Hochsi­cher­heits­ge­bäude, in dem verhan­delt wird, könnte fast komisch sein, wäre nicht klar, dass es das Gericht ernst meint. Also nichts mit lustig. Zu düster sind die Emotionen, die kalte Archi­tektur, kalte Staats­an­wälte und allge­gen­wär­tige bewaff­nete Beamt*innen bei Besucher*innen und Beschul­digten auslösen.

Eine erste Kritik

Die Strategie der Anklage erscheint bei näherer Betrach­tung wie ein Vabanque-Spiel, bei dem mit dem Leben unserer Freundin gespielt wird, denn Latife drohen bei einer Verur­tei­lung zwischen drei und zehn Jahren Haft. So entstand der Eindruck, dass der Aufwand, der 2013 für die Jagd auf Zeitungs- und Ticketverkäufer*innen betrieben wurde – das syste­ma­ti­sche Ausfor­schen, das Abhören von Telefonen und politi­schen Treffen, die wochen­lange Bespit­ze­lung und hunderte Polizist*innen bei den Razzien und Verhaf­tungen – durch die Gleich­set­zung eines migran­ti­schen Vereins mit einer militanten Gruppe in der Türkei nachträg­lich gerecht­fer­tigt werden soll. Zudem erhofft sich die Düssel­dorfer General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich eine Verschie­bung der Grenze dessen, was in Deutsch­land möglich ist.

Ihr Versuch, die verant­wort­liche (Vorstands-) Tätig­keit in einem bis heute legalen Verein insge­samt und nachträg­lich zu krimi­na­li­sieren und aus der « Anato­li­schen Födera­tion » quasi so eine beim Amtsge­richt einge­tra­gene Terror­gruppe zu konstru­ieren, war bisher auch beim jetzt schon extensiv ausge­legten §129b nicht üblich. Die Staats­an­wälte verlassen damit den bislang weidlich ausge­nutzten Rahmen, in dem Angeklagten zumin­dest eine konkrete Unter­stüt­zung « auslän­di­scher Terror­gruppen » nachge­wiesen werden musste, sei sie auch so absurd, wie der Vorwurf, Latife habe rezept­frei zu erwer­bende « Vitamin B1»-Tabletten in die Türkei geschickt. Mit dieser Anklage versucht die Bundes­an­walt­schaft die gesamte Tätig­keit für einen legalen Verein als Terro­rismus auszu­legen, selbst wenn die « Taten » zuvor ordnunsg­gemäß bei der Polizei angemeldet werden, wie die erwähnten Demons­tra­tionen.

Der Einsatz beider Seiten bei diesem Vabanque-Spiel ist also sehr hoch. Die Ankla­ge­be­hörde hofft darauf, zukünftig nachträg­lich auch legale Struk­turen krimi­na­li­sieren zu können und gleich­zeitig einer Frau, die sie durch viele Prozess­be­ob­ach­tungen jahre­lang nervte, etwas « heimzahlen » zu können ; sie kann aber durchaus auch die gesamte Anklage verlieren. Zu wackelig erscheint der Turm der Vorwürfe, der von ihr am ersten Prozesstag aufge­schichtet wurde. Ein weiterer Fehlschlag nach dem einge­stellten Prozess gegen Faruk Ereren könnte da für manche einen Karrie­re­knick bedeuten. Latifes unfrei­wil­lige Einsatz bei diesem juris­ti­schen Poker ist hingegen ihr ganzes bishe­riges Leben als Frau und Mutter, Laden­be­sit­zerin und politisch aktive Wupper­ta­lerin. Doch außer einer Klarstel­lung eigent­lich selbst­ver­ständ­li­cher Rechte, wie bspw. dem Recht, Demons­tra­tionen anzumelden, kann sie jedoch nichts weiter gewinnen. Das macht das Ganze unerträg­lich.

Für linke Struk­turen in Wuppertal und darüber­hinaus heißt das, Latife in diesem für sie existen­zi­ellen Kampf vor Gericht spektren­über­grei­fend nicht alleine zu lassen. Denn bei diesem Verfahren geht es, wie beschrieben, nicht nur um sie, und auch nicht um mögli­cher­weise diffe­rie­rende politi­sche Positionen. Es geht für uns alle um eine weitere, drasti­sche Einschrän­kung der Möglich­keiten, politisch zu arbeiten. Eine Verur­tei­lung Latifes bedeu­tete, dass sich niemand mehr vor einer Straf­ver­fol­gung sicher fühlen kann, der heute in einem Verein, einer Flücht­lings­in­itia­tive oder einer anderen legalen Struktur migran­ti­sche und solida­ri­sche Arbeit leistet – auch wenn der entspre­chende Verein und seine Ziele zu keinem Zeitpunkt verboten waren. Ungeachtet aktueller Legalität, hieße es z.B., keine Veran­stal­tungen zum kurdi­schen Wider­stand in Syrien mehr durch­führen zu können, ohne Gefahr zu laufen, in ein paar Jehren dafür angeklagt zu werden.

Wenn aus legalen Struk­turen rückwir­kend terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen werden können, werden die sowieso schon sehr weit gedehnten Gummi­pa­rag­rahen 129a und 129b endgültig zu umfas­senden und unkon­trol­lier­baren Instru­menten staat­li­cher Willkür, Einschüch­te­rung und Ausfor­schung von Opposi­tion. An dieser Stelle werden wir weiter vom Prozess gegen Latife berichten. Solida­ri­sche Beglei­tung der Verhand­lung ist ausdrück­lich erwünscht. Die nächsten Verhand­lungs­tage sind Donnerstag, 25.6. und Freitag, 26.6., jeweils ab 10:30 Uhr im OLG Düssel­dorf (Neben­ge­bäude), Kapellweg 36. Lasst Telephone und Rechner daheim und stellt euch auf die Feststel­lung eurer Perso­na­lien und eine Durch­su­chung eurer Taschen und Kleidung am Eingang ein – kommt also etwas früher.

Freunde und Freun­dinnen von Latife

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