Interview mit einem Freund Latifes zur Soli-Arbeit

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren.

Die „Freunde und Freun­dinnen Latifes“ machen solida­ri­sche Prozess­be­ob­ach­tung. Auf einer Website wird das Verfahren dokumen­tiert. Für das Infoblatt wurde mit einem der Prozess­be­ob­achter über seine bishe­rigen Eindrücke gespro­chen.

Das ist wirklich alles ganz finster”

Wie würdet ihr eure Arbeit beschreiben ?

Wir stellen „die Öffent­lich­keit“ her, damit so ein skanda­löses Verfahren nicht völlig unbemerkt abgewi­ckelt werden kann. Wir sind Zeugen dessen, was im Gericht passiert.

Wie kam es dazu ?

Die meisten von uns kennen Latife schon seit Jahren. Sie hat immer versucht, migran­ti­sche Struk­turen in politi­sche Prozesse einzu­binden, da läuft man sich zwangs­läufig über den Weg. Aktive migran­ti­sche und linke deutsche Struk­turen sind bis heute oft zu wenig aufein­ander bezogen. Deshalb ist zu schätzen, dass sie das zu ändern versucht. Dabei haben wir sie immer als ausge­spro­chen solida­risch und hilfs­be­reit kennen­ge­lernt. Wer bei irgendwas Hilfe brauchte, konnte immer zu ihr kommen. Jetzt ist es eben an uns.

Was habt ihr konkret zusammen gemacht ?

Unter anderem die Mobili­sie­rung zur bundes­weiten Demo anläss­lich des 20. Jahres­tags des Nazi-Brand­an­schlags in Solingen oder viele Soli-Aktionen während des Gezi-Wider­stands in der Türkei. Damals war Latife ein wichtiges Binde­glied zwischen deutschen, kurdi­schen, alevi­ti­schen und vielen türki­schen Menschen. Teilweise waren da wöchent­lich über 1.000 Leute auf Wupper­tals Straßen. Die Verhaf­tung erfolgte dann ausge­rechnet zu jener Zeit 2013. Das hat dann das, was da gerade entstand, leider ziemlich belastet.

Wie seht ihr den Prozess mittler­weile ?

Es ist immer noch ein politi­sches Verfahren mit einer hohen Straf­an­dro­hung. Also eine sehr ernste Sache. Doch dann ist es auch wieder so absurd, dass man es sich nicht ausdenken könnte. Durch das Fehlen jeden straf­recht­lich relevanten Vorwurfs wird monate­lang über legale Veran­stal­tungen, angemel­dete Demos oder über die Organi­sa­tion von Essens­ständen bei Konzerten und Festi­vals verhan­delt. Inklu­sive des ganzen Ermitt­lungs­zin­no­bers, den das BKA und LKA bereit halten. Trotz der drohenden Verur­tei­lung unserer Freundin fällt es deswegen manchmal schwer, im Gerichts­saal nicht zu lachen. Etwa, wenn Abhör­pro­to­kolle vorge­tragen werden, in denen es ausschließ­lich um die Zuberei­tung von Börek oder Kuchen geht.

Die Polizei hat Latife abgehört ?

Im Vorfeld der Verhaf­tung wurde sie monate­lang obser­viert, abgehört, am PKW wurde ein Peilsender angebracht. Absolut nichts hat straf­bare Handlungen belegt. Auch nicht die komplette Durch­su­chung ihrer Wohnung, des Vereins­lo­kals oder ihres Schre­ber­gar­tens.

Es ist offiziell ein politischer Prozess“

Wie kommt es dann zu einem Terror­pro­zess ?

Die Anklage basiert auf dem § 129b und einer angeb­li­chen Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung, sowie der minis­te­ri­ellen Anwei­sung, bestimmte Gruppen wie den Verein „Anato­li­sche Födera­tion“ zu verfolgen. Es ist also ganz offiziell ein politi­scher Prozess. Es gibt eine ungeheuer enge und unkri­ti­sche Zusam­men­ar­beit von deutscher und türki­scher Polizei und von den Geheim­diensten. Was da im Prozess alles zur Sprache kam und anderer­seits auch immer dann der Geheim­hal­tung unter­liegt, wenn es spannend wird, ist teilweise ungeheu­er­lich. Ein vom BND bezahlter DHKP-C-Funktionär, Treffen zwischen deutschen und türki­schen Sicher­heits­leuten, über die nicht gespro­chen werden darf… So ein Treffen fand übrigens auch nur drei Wochen vor Latifes Verhaf­tung hinter verschlos­senen Türen in Ankara statt – während gleich­zeitig draußen die türki­sche Regie­rung die Gezi-Bewegung brutal nieder­schlug, was damals auch von der Bundes­re­gie­rung ganz offiziell kriti­siert wurde. Die deutsch-türki­sche Koope­ra­tion ist einzig­artig eng, über jeden normalen Rahmen hinaus. Die Bundes­re­pu­blik macht mit ihren Gerichten die Drecks­ar­beit für Erdogan, indem sie z.B. inten­siven Gebrauch vom europäi­schen Auslie­fe­rungs­ab­kommen macht, um hier Menschen anzuklagen, derer die Türkei nicht habhaft wird, oder indem sie eine Wupper­ta­lerin verfolgt, weil sie eine kriti­sche Haltung zur türki­schen Regie­rung hat.

Habt ihr eine Erklä­rung, warum das so ist ?

Einer­seits gibt es seit über 100 Jahren ganz spezi­elle deutsche Inter­essen gegen­über der Türkei. Die haben schon beim Völker­mord an den Armenie­rInnen dazu geführt, dass das deutsche Kaiser­reich nicht nur wegge­sehen hat, sondern die jungtür­ki­sche Armee überhaupt erst in die Lage dazu versetzte. Offenbar gibt es noch immer die Hoffnung, über die Türkei Einfluss im Nahen und Mittleren Osten zu erlangen. Anderer­seits gibt es bestimmt auch Motive der deutschen Innen- und Sicher­heits­po­litik. Die Geschichte migran­tisch-politi­scher Organi­sa­tion in Deutsch­land zeigt von Anfang an, dass es da immer eine Paranoia mit einher­ge­hender Repres­sion gab. Vieles wußten wir vorher auch nicht. Dass es im Vereins­recht den so genannten „Auslän­der­verein“ gibt z.B., der theore­tisch verpflichtet ist, Mitglie­der­listen an die Polizei zu übergeben. Selbst­be­wusste migran­ti­sche Initia­tiven sind ja auch unange­nehm für deutsche Behörden, etwa, wenn die „Anato­li­sche Födera­tion“ schon Jahre vor der Selbstent­tar­nung des „NSU“ die Exeku­tionen von Migranten als Nazimorde bezeichnet hat. Über „Erkennt­nisse“ aus der Türkei zu politisch aktiven Menschen ist man da immer dankbar. Eine Hand wäscht die andere. Da wird dann nicht nachge­fragt, wie diese „Erkennt­nisse“ zustande kommen.

Rückfront sind die deutschen Behörden“

Die Erkennt­nisse sind u.a. ja umstritten, weil türki­sche Dienste bekannt­lich auch foltern, wie auch der Europäi­sche Gerichtshof mehrfach festge­stellt hat…

Um das nochmal vorweg­zu­schi­cken : Es gibt auch keine „Erkennt­nisse“ der türki­schen Polizei mit direktem Bezug zu Latife. Es geht immer nur um die so genannte „Struk­tur­akte“ zur DHKP-C. Darauf basiert die Behaup­tung einer so genannten „Rückfront“ der DHKP-C in Europa, zu der auch die „Anato­li­sche Födera­tion“ gehören soll. Das ist wirklich alles ganz finster. Wir haben Krimi­nal­be­am­tInnen gesehen, die bestä­tigten, dass das BKA keine Zweifel an der Verwert­bar­keit von in der Türkei „erwirkten“ Aussagen hat, ja, dass sie sich für Folter­vor­würfe gar nicht inter­es­sieren. Wir haben erlebt, dass bis heute Aussagen und ein hinge­krit­zeltes „Organi­gramm“ eines Alaattin Ates Basis für Anklagen sind, der seit 2002 auf der Payroll des BND und wohl auch des türki­schen Geheim­dienstes gestanden hat. Was uns inzwi­schen klar wurde, ist, dass deutsche Behörden und Gerichte die eigent­liche „Rückfront“ einer „auslän­di­schen Verei­ni­gung“ sind, nämlich der Türkei.

Große Teilnahmslosigkeit der Medien“

Der Prozess geht ja noch weiter. Was würdet ihr euch für seinen Fortgang wünschen ?

Das Verfahren ist jetzt nach einem Jahr an einem Wende­punkt. Die Beweis­auf­nahme zur Anklage ist abgeschlossen. Jetzt würden die Beweis­an­träge der Vertei­di­gung folgen, zur Zeit läuft jedoch ein erneuter Einstel­lungs­an­trag. Was wir uns wirklich wünschten, wäre deutlich mehr öffent­liche Aufmerk­sam­keit. Immerhin gucken jetzt, nach dem geschei­terten Putsch, viele kriti­scher auf die Türkei. Nur, dass hier in Deutsch­land die gleichen willkür­li­chen Terror­de­fi­ni­tionen genutzt werden, um Menschen den Prozess zu machen, die die EU gleich­zeitig in der Türkei kriti­siert, bleibt unbeachtet. Es gibt eine große Teilnahms­lo­sig­keit der Medien. Was uns wundert. Wenn die unfrei­wil­lige und willkür­liche Verwick­lung einer zweifa­chen Mutter aus Wuppertal in so düstere Zusam­men­hänge zwischen BND, Kanzleramt und türki­schem Geheim­dienst keine Story ist, was dann ? Auch einige mehr, die mit uns den Prozess beobachten, wären hilfreich. Termine stehen auf der Website, da kann uns auch eine verschlüs­selte E-Mail zur Kontakt­auf­nahme geschrieben werden.

Vor allem aber wünschen wir uns, dass Latife ihre Kraft behält, mit der sie die Strapaze des Verfah­rens und teilweise politi­sche Isola­tion bislang durch­steht.

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Anklagen fußen ausdrücklich auf politischen Erwägungen

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren.

Sprach­rohr der Regie­rung statt Mund des Gesetzes“

Latifes Vertei­diger beantragten nach der Sommer­pause die Einstel­lung des Verfah­rens, da die Türkei kein “Schutzgut” nach den Vorgaben des §129b darstellt. Zum juris­ti­schen, von der Bundes­re­gie­rung politisch bestimmten Hinter­grund der Verfahren nach §129b.

Die Anklagen gegen in Deutsch­land lebende türki­sche und kurdi­sche Menschen fußen nicht auf juris­ti­schen, sondern ausdrück­lich auf politi­schen Erwägungen. Mangels straf­recht­li­cher Normen bei der Beurtei­lung so genannter « Organi­sa­ti­ons­de­likte » von Gruppie­rungen, die außer­halb der EU aktiv sind, wird den Verfahren nach § 129b eine minis­te­ri­elle Entschei­dung voran­ge­stellt ; die sogenannte “Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung” durch den Bundes­jus­tiz­mi­nister. Heiko Maas hat zuletzt 2011 die Ermäch­ti­gung “zur straf­recht­li­chen Verfol­gung bereits began­gener oder künftiger Taten von Mitglie­dern der DHKP-C” erteilt, auf deren Grund­lage dann auch Ermitt­lungen gegen Latife aufge­nommen wurden. Um es mit den Worten der Vertei­di­gung zu sagen, wandeln sich die Gerichte durch „die Bestim­mung von straf­recht­lich relevantem Verhalten (…) durch Rückgriff auf minis­te­ri­elle Entschei­dungen (…) ‘vom Mund des Gesetzes‘ zum ‘Sprach­rohr der Regie­rung‘“.

Die minis­te­ri­elle “Ermäch­ti­gung” ist unbestritten durch (außen-) politi­sche Inter­essen der Bundes­re­pu­blik bestimmt. Das bedeutet aller­dings nicht, dass sie willkür­lich erteilt werden darf. Der Gesetz­geber hat bei der Auswei­tung des Paragra­phen 129 auf “auslän­di­sche terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen” 2003 eine Straf­ver­fol­gung explizit ausge­schlossen, wenn das Ziel einer Organi­sa­tion “die Bekämp­fung einer die Menschen­würde nicht achtenden staat­li­chen Ordnung” ist. Es soll zwischen “Befrei­ungs­or­ga­ni­sa­tionen” und “terro­ris­ti­schen Organi­sa­tionen” unter­schieden werden, die eine legitime demokra­ti­sche Ordnung stürzen wollen.

Die Beurtei­lung, um was von beidem es sich handelt, soll sowohl den Charakter des bekämpften Staates als auch den der Organi­sa­tion zum Gegen­stand haben : „ (…) das Minis­te­rium [soll] bei der Entschei­dung (…) in Betracht ziehen (…), ob die Bestre­bungen der Verei­ni­gung gegen die Grund­werte einer die Würde des Menschen achtenden staat­li­chen Ordnung oder gegen das fried­liche Zusam­men­leben der Völker gerichtet sind“, heißt es dazu im Gesetzes-Begleit­text. « Tatbe­stand­liche Handlungen » könnten in Nicht-Rechts­staaten auch als « versteh­bare Reaktion auf staat­liche Willkür erscheinen » und nicht straf­würdig sein.

Deshalb ist regel­mäßig zu überprüfen, ob ein auslän­di­scher Staat wie die Türkei ein « taugli­ches Schutzgut » darstellt. Vor dem Hinter­grund vergan­gener und aktueller Entwick­lungen in der Türkei sehen die beiden Vertei­diger von Latife genau dafür endgültig keinerlei Grund­lage mehr, und forderten am 3. August die Verfah­rens­ein­stel­lung bzw. Überprü­fung der minis­te­ri­ellen Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung. Die Türkei sei offen­kundig kein rechts­staat­li­ches Gebilde, das es zu schützen gelte. Spätes­tens die Reaktion der türki­schen Regie­rung auf den versuchten Putsch am 15. Juli führe das vor Augen, so die Vertei­di­gung. Darüber­hinaus verstoße die Türkei durch Unter­stüt­zung des „IS“ massiv und fortge­setzt gegen Völker­recht.

Mittler­weile sind seit dem versuchten Putsch über 17.000 Menschen inhaf­tiert worden, 81.000 Staats­be­diens­tete wurden entlassen. Darunter befinden sich Richte­rinnen und Staats­an­wälte, Akade­mi­ke­rinnen, Journa­listen und Militärs. Die Verhän­gung des Ausnah­me­zu­stands und die Aufkün­di­gung der Menschen­rechts­kon­ven­tion entzieht politi­schen Gefan­genen funda­men­tale Rechte und schränkt die Meinungs- und Versamm­lungs­frei­heit ein.

In der Türkei wurden bereits vor dem geschei­terten Putsch­ver­such syste­ma­tisch Menschen­rechte verletzt. Seit Jahrzehnten findet eine ethni­sche, politi­sche und religiöse Verfol­gung insbe­son­dere der kurdi­schen bzw. alevi­ti­schen Minder­heit statt. Es gibt zahlreiche extra­le­gale Hinrich­tungen, so genannte „Morde unbekannter Täter“ und die verbrei­tete Praxis des „Verschwin­den­las­sens“. So wurden durch den Menschen­rechts­verein IHD alleine zwischen 1994 und 2009 über 3.000 gewalt­same Todes­fälle durch Hinrich­tungen, Mord oder durch Folter dokumen­tiert. Hinzu kommen ungezählte Fälle „verschwun­dener“ Personen.

Beein­dru­ckend lang ist auch die Liste der Partei­ver­bote, wofür die Türkei mehrfach durch den Europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte (EGMR) verur­teilt wurde. Seit den Wahler­folgen der kurdisch-linken HDP im Juni 2015 ist nun auch diese Partei staat­li­cher Repres­sion ausge­setzt. Gegen den Vorsit­zenden der Partei, Selahattin Demirtas, beantragte die Istan­buler Staats­an­walt­schaft fünf Jahre Haft in einem Terro­ris­mus­ver­fahren. Der Begriff des „Terro­rismus“ wird in der Türkei willkür­lich weit ausge­legt. Politiker, Journa­lis­tinnen, und Rechts­an­wälte können schon durch Gespräche oder Reden, durch Artikel oder die Übernahme eines Mandates ins Visier der Behörden geraten.

Die Bundes­re­gie­rung und die EU-Kommis­sion  fordern im Rahmen der Verhand­lungen zur Visafrei­heit, dass die Türkei diese Willkür­praxis beendet und den Terro­ris­mus­be­griff abändert. Gleich­zeitig betreiben deutsche Gerichte auf minis­te­ri­elle Anwei­sung hin Terro­ris­mus­ver­fahren wie jenes gegen Latife, der keinerlei Straftat als allein der Vorsitz in einem migran­ti­schen Verein vorge­worfen wird. Bereits dieser Wider­spruch sollte ausrei­chen, die laufenden 129 b-Verfahren umgehend zu beenden.

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