Prozess gegen Latife : Presseerklärung der Anwälte

Am 28.Januar 2016 wurde am 23.Prozesstag gegen unsere Genossin Latife der erste Teil einer persön­li­chen Erklä­rung verlesen, in der Latife ihren Werde­gang und ihr Leben als Kind und Jugend­liche in der Türkei schil­derte, das von staat­li­cher Gewalt und Verfol­gungen geprägt war – u.a. durch die Militär­put­sche der Jahre 1971 und 1980.

Nach Latifes Erklä­rung beantragten ihre Vertei­diger – Roland Meister und Yener Sözen – die Einstel­lung, bzw. die Ausset­zung des Verfah­rens. Dabei verwiesen sie in eindring­li­chen Worten auf die aktuelle repres­sive Entwick­lung in der Türkei und den grausamen Krieg des türki­schen Militärs gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung. In der Begrün­dung des Antrages beschul­digten sie das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium der “Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes”, wenn die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung nicht zurück­ge­nommen werde. Heute veröf­fent­lichte die Vertei­di­gung eine Presse­mit­tei­lung zum vergan­genen Prozesstag und zum Einstel­lungs­an­trag.

Am Mittwoch, den 10.2.2016 wird im Verfahren der zweite Teil der persön­li­chen Erklä­rung unserer Freundin einge­bracht. Über eine solida­ri­sche Beglei­tung wird sich Latife freuen.

Wir dokumen­tieren die Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung im Wortlaut.

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Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung zum Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel vor dem OLG Düssel­dorf – Gelsen­kir­chen, Remscheid, 1.2.2016

Antrag auf Einstel­lung des Verfah­rens am 28.1.2016

Anläss­lich des inzwi­schen 23. Verhand­lungs­tags im Verfahren gegen unsere Mandantin Latife Cenan-Adigüzel vor dem 5. Senat (dem so genannten Staats­schutz­senat) des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf möchten wir uns als ihre Anwälte mit einer Erklä­rung an die Öffent­lich­keit wenden.

Am Donnerstag, den 28.1.2016, haben wir die Einstel­lung, bzw. eine Ausset­zung des laufenden Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel gefor­dert.

In Kürze zum Hinter­grund des Verfah­rens :

Unserer Mandantin wird durch die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf die Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung – gemeint ist die in der Türkei aktive DHKP-C – nach §129b StGB vorge­worfen. Die Inhaf­tie­rung unserer nicht vorbe­straften Mandantin erfolgte während einer bundes­weiten Aktion der Bundes­an­walt­schaft im Juni 2013. Seit August 2013 befindet sich Latife Cenan-Adigüzel wieder auf freiem Fuß, seit dem 18. Juni 2015 wird vor dem OLG Düssel­dorf gegen sie verhan­delt.

In sieben Monaten Prozess­dauer konnte die General­staats­an­walt­schaft bislang keinen Beleg für die durch sie behaup­tete Mitglied­schaft unserer Mandantin in der DHKP-C erbringen. Dies, obwohl unserer Mandantin eine beinahe lücken­lose Überwa­chung im Zuge der Ermitt­lungen zuteil wurde. So wurde monate­lang ihre Telekom­mu­ni­ka­tion überwacht und mithilfe eines Peilsen­ders am PKW ein minutiöses Bewegungs­profil angefer­tigt. Nach den im bishe­rigen Prozess­ver­lauf durch die Staats­an­walt­schaft einge­brachten Beweise hat keine dieser Maßnahmen zu verwert­baren Erkennt­nissen hinsicht­lich des behaup­teten Vorwurfs geführt.

Der zutage tretende Verfol­gungs­willen gegen­über unserer Mandantin, einer zweifa­chen Mutter die seit 34 Jahren in Deutsch­land lebt und in Wuppertal einen Laden für Presse­er­zeug­nisse und Tabak­waren betreibt sowie behin­derte Menschen betreut, ist der Ausdruck des politi­schen Willens der Bundes­re­gie­rung zu einer unkri­ti­schen Koope­ra­tion deutscher und türki­scher Polizei­be­hörden und Geheim­dienste. Das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel ist nur deshalb möglich, weil durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz (BMJ) eine entspre­chende Ermäch­ti­gung erteilt wurde. Demnach sind die vorge­wor­fenen Delikte der Unter­stüt­zung, bzw. der Mitglied­schaft in der als terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung einge­stuften DHKP-C in Deutsch­land zu verfolgen.

Eine seit Jahrzehnten skanda­löse Praxis

Wie unsere Mandantin im Rahmen einer am 23. Verhand­lungstag abgege­benen Erklä­rung zu ihrem eigenen Werde­gang deutlich machte, ist ihre eigene, wie auch die gesamte türki­sche Geschichte der letzten Jahrzehnte eine Abfolge menschen­rechts­wid­riger Verfol­gungen, Pogrome und eines Staates, der vor der vielfa­chen Ermor­dung seiner Gegner und Gegne­rinnen nicht zurück­schreckt. Auch die alevi­tisch-kurdi­sche Familie unserer Mandantin hatte in der blutigen Geschichte der Türkei Opfer zu beklagen, etwa ihren Urgroß­vater, der 1938 bei einem Massaker an alevi­ti­schen Geist­li­chen bei leben­digem Leib verbrannt wurde. Wie das Beispiel zeigt, reicht die blutige Verfol­gungs­ge­schichte in der Türkei weit zurück. Im Gedächtnis unserer im Dorf Bargini in Dersim geborenen Mandantin hinter­ließ sie tiefe Spuren aus ihrer Kindheit, die in die Zeit der Putsch­re­gimes von 1971 und 1980 fiel.

Vor dem Hinter­grund dieser Historie ist die Zusam­men­ar­beit deutscher Behörden und deutscher Justiz mit einem Staat, der für Massaker und tausend­fa­chen Mord verant­wort­lich ist, seit jeher skandalös. Angesichts der aktuellen, sich immer weiter verschär­fenden Situa­tion in der Türkei ist sie für uns nun nicht länger hinnehmbar. Wir haben am 28.1.2016 deshalb die Ausset­zung, bzw. die Einstel­lung des Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel beantragt.

Die vorlie­gende Ermäch­ti­gung des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums ist nichtig

Wir halten die vorlie­gende Ermäch­ti­gung für nichtig. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz ist einseitig den Ausfüh­rungen des türki­schen Staates und der Bundes­an­walt­schaft gefolgt, als es seiner­zeit die Ermäch­ti­gung erteilte. Menschen­recht­liche und völker­recht­liche Aspekte blieben unberück­sich­tigt. Nach unserer Ansicht ist das Verfahren gegen unsere Mandantin einzu­stellen. Wir sehen einen Mangel an der Verfah­rens­vor­aus­set­zung, da es demnach an einer entspre­chenden Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz mangelt.

Selbst wenn davon ausge­gangen wird, dass die vorlie­gende Ermäch­ti­gung zum Zeitpunkt ihrer Ertei­lung noch nicht nichtig gewesen ist, so ist das wegen der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei inzwi­schen zweifellos der Fall. Das Justiz­mi­nis­te­rium ist verpflichtet, diese Ermäch­ti­gung zurück­zu­nehmen, denn sie lässt andau­ernde Gewalt­akte gegen Opposi­tion, kriti­sche Journa­listen und Minder­heiten – insbe­son­dere die kurdi­sche Bevöl­ke­rung in der Türkei außer Acht. Beson­ders erwähnen möchten wir in diesem Zusam­men­hang die syste­ma­ti­sche Verfol­gung gewählter Politiker und Politi­ke­rinnen sowie von Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten.

Morde auf offener Straße, Krieg gegen die Zivil­be­völ­ke­rung

So wurde Tahir Elçi, Vorsit­zender der Rechts­an­walts­kammer von Diyarbakir, am Vormittag des 28.11.2015 auf offener Straße erschossen. Viele der Umstände des Mordes deuten auf eine (Mit-) Täter­schaft des türki­schen Staates hin, der zuvor eine Kampagne gegen den Anwalt geführt hatte, weil sich Elçi vor seiner Ermor­dung bei einer politi­schen Sendung des TV-Senders CNN-Türk öffent­lich für ein Ende der Militär­ope­ra­tionen und gegen die Einstu­fung der PKK als Terror­or­ga­ni­sa­tion ausge­spro­chen hatte.

Was in deutschen Medien zum Teil als « Bürger­krieg im Südosten der Türkei » darge­stellt wird, ist in Wahrheit ein Angriff des türki­schen Militärs auf die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung mit allen Mitteln. Städte werden mit schweren Kriegs­waffen belagert, zum Teil wird mit Geschützen auf Wohnviertel gefeuert, syste­ma­tisch wird versucht, Ortschaften von der Wasser- und Strom­ver­sor­gung abzuschneiden. Über mehr als 17 Ortschaften wurde zwischen­zeit­lich eine totale Ausgangs­sperre verhängt.

Wenn unsere Mandantin in ihrer Erklä­rung davon spricht, dass während der von ihr als Kind erlebten Ausgangsperren nach dem Putsch 1971 « die Straßen voll mit bewaff­neten Soldaten » waren, und es in der « kurzen Zeit, in der wir ausgehen durften, so gut wie nichts zu kaufen gab », schil­dert Latife Cenan-Adigüzel Situa­tionen, an die sie sich auch heute noch ganz genau erinnert. Wenn unsere Mandantin sagt « Ich habe und werde diese angst­vollen Hunger­tage nie vergessen », dann beschreibt sie ein schreck­li­ches Deja Vu für die heute dort unter den Ausgangs­sperren hungernden und leidenden Menschen.

Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes

Die Dimen­sion der Menschen­rechts­ver­let­zungen in der Türkei kann inzwi­schen nur noch als staats­ter­ro­ris­tisch quali­fi­ziert werden. Eine Aufrecht­erhal­tung der Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung stellt somit objektiv die Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes durch das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium dar. Wir sehen die Menschen­rechts­ver­let­zungen und die Kriegs­ver­bre­chen des türki­schen Regimes durch Urteile europäi­scher und deutscher Gerichte sowie durch Berichte von Amnesty Inter­na­tional und anderer Experten als hinrei­chend belegt an.

Durch die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz werden rechts­staat­liche Grund­sätz ignoriert. Die erteilte Ermäch­ti­gung wird als Mittel der Instru­men­ta­li­sie­rung der Straf­justiz genutzt, um die straf­recht­liche Verfol­gung strate­gi­schen und außen­po­li­ti­schen Inter­essen der Regie­rung zu unter­stellen. Auf dieser Grund­lage werden in Deutsch­land lebende Menschen, denen nichts als eine kriti­sche Haltung zur türki­schen Regie­rung vorge­worfen werden kann, aus Gründen der Staats­raison geopfert.

Der Krieg gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung und die Verfol­gung kriti­scher Menschen in der Türkei, die auf einer täglich länger werdenden Liste so genannter Terro­risten landen – Journa­lis­tinnen und Juristen, Politiker und Politi­ke­rinnen, Gewerk­schafter oder Frauen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und zuletzt auch Akade­miker und Akade­mi­ke­rinnen, die sich für Frieden ausge­spro­chen haben – erfährt durch die in Deutsch­land durch­ge­führten Straf­ver­fahren eine Fortset­zung im Inter­esse deutsch-türki­scher Bezie­hungen und restrik­tiver europäi­sche Flücht­lings­po­litik.

Wir fordern vor diesem Hinter­grund zumin­dest die Ausset­zung des Verfah­rens gegen unsere Mandantin und das Gericht dazu auf, sich von Amts wegen an das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz zu wenden, damit dieses aufgrund der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei die bestehende Ermäch­ti­gung überprüft. Wir erwarten dazu eine Entschei­dung des Senats an einem der nächsten Prozess­tage.

Rechts­an­walt Roland Meister, Gelsen­kir­chen und
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

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