Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute das Ermittlungsverfahren gegen acht noch lebende Beteiligte am Massaker von Sant’Anna di Stazzema (Italien) vom 12.August 1944 eingestellt. Bei dem Massenmord, der auf dem Rückzug der Wehrmacht – kurz vor dem Kriegsende in Italien – begangen wurde, waren von der Waffen-SS 560 Zivilisten massakriert worden. Es waren überwiegend Frauen und 116 Kinder. Sie wurden in Gehöften und auf dem Kirchplatz zusammengetrieben, dann wurden Handgranaten in die Menge geworfen und Männer, Frauen und Kinder wahllos erschossen. Die Häuser des Dorfes wurden niedergebrannt. Nach nur gut drei Stunden war das Dorf ausgerottet. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.
Die Begründung der Staatsanwaltschaft Stuttgart für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens liest sich wie aus dem Sprachschatz des Orwell’schen « Wahrheitsministeriums » zusammengebastelt :
Frust über das Misslingen einer eventuellen zwangsweisen Rekrutierung von Arbeitskräften fürs Nazireich ist für die Staatsanwaltschaft Stuttgart also hinreichend Grund genug für die nachträgliche Relativierung von Massenmord.
Es bleibt auch 2012 dabei : Solange dieses Land seine schweinischen Verbrechen ungesühnt und die Täter mit formaljuristischer Huberei davonkommen lässt, solange wird es für keinen anständigen Menschen einen Weg geben, sich mit Deutschland zu arrangieren.
Von einem italienischen Gericht wuren folgende zehn Männer 2005 und in einer Revision 2006 in Abwesenheit der Abschlachterei für schuldig befunden :
Karl Gropler – Georg Rauch – Gerhard Sommer – Alfred Schönenberg – Ludwig Heinrich Sonntag (inzw. verstorben) - Alfred Mathias Concina – Horst Richter (inzwischen verstorben) Werner Bruss – Heinrich Schendel – Ludwig Goering
Niemals vergessen, niemals vergeben !