Politische Prozesse : Schweigen aus Staatswohl

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren, die online erstmals auf der Website zum Prozess veröf­fent­licht wurden.

Teil 1
Schweigen aus Staats­wohl
Inter­view mit Latife Cenan-Adigüzel
Übersicht laufender 129b-Verfahren
Inter­view mit dem Anwalt Yener Sözen


Politi­sche Prozesse : Schweigen aus Staats­wohl
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Über die Lage in der Türkei wird spätes­tens seit dem geschei­terten Putsch am 15. Juli und den Ereig­nissen danach viel geschrieben und disku­tiert. Die Öffent­lich­keit nimmt eine zuneh­mend kriti­sche Haltung ein. Massen­ver­haf­tungen und Massen­ent­las­sungen werden kriti­siert, Ausnah­me­zu­stand und Aufkün­di­gung der Europäi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion werden besorgt kommen­tiert. Zuletzt bestä­tigte die Bundes­re­gie­rung auf eine parla­men­ta­ri­sche Anfrage gewunden, dass die Türkei eine „Aktions­platt­form für militanten Islamismus“ ist. Eine offenere Antwort könne es „aus Gründen des Staats­wohls“ nicht geben, bedau­erte der Staats­se­kretär im Innen­mi­nis­te­rium aller­dings.

Gleiches gilt wohl auch für die im Inter­esse der Türkei in der Bundes­re­pu­blik geführten politi­schen Prozesse, die kaum Aufmerk­sam­keit in der Öffent­lich­keit finden. Erst im Juni begann in München eines der größten politi­schen Verfahren der Nachkriegs­ge­schichte, in dem zehn Angeklagte vor Gericht stehen. In dem „Pilot­ver­fahren“ (Staats­an­walt­schaft) werden sie der Mitglied­schaft in einer „auslän­di­schen terrro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ beschul­digt – der türki­schenen TKP/ML, die auf keiner europäi­schen Terror­liste auftaucht. Gleich­zeitig wird immer wieder in Deutsch­land lebenden Menschen der Prozess wegen angeb­li­cher Mitglied­schaft in der kurdi­schen PKK gemacht. So aktuell in Hamburg, Celle, Stutt­gart und Düssel­dorf.

Dort wird seit einem Jahr auch gegen eine Wupper­ta­lerin verhan­delt, die seit Jahrzehnten in Deutsch­land lebt. Der zweifa­chen Mutter, die ein Geschäft in Elber­feld hat und als Betreuerin für alte Menschen arbeitet, soll Mitglied der militanten DHKP-C in der Türkei sein. In dem absurden Verfahren, das ausschließ­lich auf der Basis ihres Engage­ments in einem migran­ti­schen Verein und ihrer legalen politi­schen Arbeit in der Bundes­re­pu­blik geführt wird, droht Latife Cenan-Adigüzel eine mehrjäh­rige Haftstrafe. Doch auch wenn es „nur“ zu einer Bewäh­rungs­strafe kommen sollte, sind die mögli­chen sechs­stel­ligen Kosten des Prozesses existenz­be­dro­hend.

Diese Verfahren nach § 129b, die alle auf fragwür­digen „Geheim­dienst­er­kennt­nissen“ und auf zum Teil in der Türkei erfol­terten Aussagen beruhen, richten sich immer gegen migran­ti­sche Menschen, die eine kriti­sche Haltung zur Regie­rung in der Türkei haben. Die gegen sie geführten Anklagen beruhen dabei auf ebenso willkür­li­chen Defini­tionen von „Terro­rismus“, denen in der Türkei Rechts­an­wälte, Journa­lis­tInnen und selbst Richter zum Opfer fallen.

Es zeigt sich ein doppeltes Gesicht der deutschen Politik : Während die willkür­liche Defini­tion von Terror in der Türkei als Hindernis für eine Visafrei­heit bezeichnet werden, findet vor deutschen Gerichten aufgrund gleicher Defini­tionen eine Hexen­jagd auf politsch aktive Migran­tInnen statt. Diese Verfahren weiten die repres­siven Möglich­keiten gegen politisch Aktive aus und unter­höhlen rechts­staat­liche Prinzi­pien. Sie bedrohen jede Initia­tive und opposi­tio­nelle Arbeit : Wie schnell sich neue repres­sive Möglich­keiten gegen alle und jeden richten können, ist derzeit in der Türkei schließ­lich gut zu beobachten.

Inter­view mit Latife : „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass mir sowas passieren würde”
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Latife, das Verfahren gegen dich läuft nun seit mehr als einem Jahr. Was macht das mit dir, wie bestimmt der Prozess deinen Alltag ?

Am Anfang war es für mich sehr stressig. Ich wusste nicht, wie ich das schaffen sollte. Ich wusste nur, ich muss mich vertei­digen, aber die Mittel dafür kannte ich noch nicht. Inzwi­schen denke ich jedes Mal, wenn das Gericht neue „Beweis­mittel“ gegen mich einführt, wie lächer­lich das eigent­lich ist. Das Gericht macht sich lächer­lich mit der Anklage gegen mich. Anderer­seits weiß ich ja, dass auch andere schon wegen lächer­li­chen Beweisen verur­teilt worden sind.… Natür­lich hat man das Verfahren immer im Hinter­kopf, und es frisst auch viel Zeit und Kraft im Alltag. Mindes­tens zwei Tage die Woche bin ich nur mit dem Prozess beschäf­tigt, und nebenbei arbeite ich in unserem Kiosk und als Alten­pfle­gerin. Es ist schon eine Belas­tung für die ganze Familie. Und es ist ein Hindernis auch für meine politi­sche Arbeit, denn ich bin ja nur unter Auflagen auf freiem Fuß. Vielleicht gehört so etwas aber einfach zum Leben, wenn man politisch arbeitet. Aber ich kann meine Augen ja nicht zumachen.

Hättest du denn vor deiner Verhaf­tung 2013 gedacht, dass du jemals für deine politi­sche Tätig­keit vor Gericht stehen würdest ?

Nein, habe ich nicht. Als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion habe ich völlig legale politi­sche Arbeit für Migranten und Migran­tinnen gemacht und mir nicht vorstellen können, dass mir so etwas passieren würde. Die Anato­li­sche Födera­tion ist eine Selbst­or­ga­ni­sa­tion von Familien mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Ich habe viel Arbeit mit türki­schen und kurdi­schen Frauen gemacht, damit die Frauen stärker werden und sich gegen Gewalt von Männern und gegen Rassismus organi­sieren ; deshalb haben wir sehr viel Bildungs­ar­beit zur Unter­drü­ckung der Frauen und zum Kampf der Frauen für Gleich­be­rech­ti­gung gemacht. Ein anderer wichtiger Teil war unsere Arbeit für migran­ti­sche Jugend­liche. Viele unserer Jugend­li­chen kommen aus ärmeren Arbei­ter­fa­mi­lien und haben wegen fehlender Ausbil­dung und auch wegen Rassismus schlechte Chancen.

Wie reagiert dein Umfeld, bekommst du genug Unter­stüt­zung ?

Ja. Solida­rität ist schon da. Auch wenn nicht so viele Leute zu den Gerichts­ter­minen kommen, fühle ich mich nicht alleine. Einige Freunde und Freun­dinnen sind immer da, viele sind in Gedanken solida­risch bei mir. Viele verfolgen sehr genau was passiert, und fragen mich immer mal wieder. Letztens habe ich in der Initia­tive, die die Geflüch­teten am Ölberg unter­stützt, eine Frau getroffen. Ich kannte sie vorher gar nicht, aber wir kamen ins Gespräch, und als ich ihr meinen Namen sagte, meinte sie : „Ach, du bist also unsere Latife, gegen die der Prozess gerade läuft!“. Jetzt sind wir Freun­dinnen. Es gibt viel Solida­rität in der Nachbar­schaft.

Drecks­ar­beit für Erdogan
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Laufende Verfahren nach § 129b in Deutsch­land : Prozesse gegen angeb­liche Mitglieder der TKP/ML, der PKK und der DHKP-C in Düssel­dorf, München, Stutt­gart und Celle

Mitte Juni diesen Jahres begann vor dem OLG in München einer der größten politi­schen Prozesse der Nachkriegs­zeit in Deutsch­land. Angeklagt sind zehn in Europa lebende türki­sche Kommu­nis­tInnen, denen Mitglied­schaft in der türki­schen TKP/ML, einer marxis­tisch-leninis­ti­schen Partei, vorge­worfen wird. Diese taucht auf keiner Terror­liste der EU auf und ist nicht verboten. Gleich­wohl waren die zehn Angeklagten - neun Männer und eine Frau - zu Prozess­be­ginn bereits seit vierzehn Monaten in U-Haft. Vier von ihnen lebten zuvor in anderen europäi­schen Staaten und wurden erst auf Betreiben der Bundes­re­pu­blik verhaftet und auf Grund­lage des europäi­schen Auslie­fe­rungs­ab­kom­mens an Deutsch­land überstellt.

2010 beschloss der BGH, dass die kurdi­sche PKK auch in Deutsch­land als “terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung” einzu­stufen sei ; 2011 erteilte der Justiz­mi­nister die Verfol­gungs­er­mäch-tigung.  Derzeit laufen vor dem OLG Düssel­dorf, Celle und Stutt­gart Verfahren gegen vier in Deutsch­land lebende Menschen kurdi­scher Abstam­mung, weil ihren Tätig­keiten für die kurdi­sche PKK vorge­worfen werden ; sieben weitere wurden bereits verur­teilt, zuletzt erhielt ein Angeklagter in einem Prozess in Hamburg eine dreijäh­rige Haftstrafe.

Seit Juni 2015 steht ebenfalls in Düssel­dorf die Wupper­ta­lerin Latife Cenan-Adigüzel vor Gericht ; ihr wird vorge­worfen, als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion für die linke türki­sche DHKP-C tätig gewesen zu sein. Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Yusuf Tas und Muzaffer Dogan, die wie Latife Ende Juni 2013 verhaftet worden waren, wurden in der Zwischen­zeit vom OLG Stutt­gart zu Haftstrafen zwischen vierein­halb und sechs Jahren verur­teilt.

Verfahren am Schei­deweg“

Inter­view mit Yener Sözen, Rechts­an­walt von Latife und im Münchner TKP/ML-Prozess

Du hast neben dem Mandat von Latife auch ein Mandat im Münchner TKP/ML-Prozess. Gibt es Unter­schiede ?

Im Grunde laufen diese Verfahren nach dem gleichen Strick­muster. Nach der Erklä­rung des Bundes­an­waltes handelt es sich in München um ein Pilot­ver­fahren, da die TKP/ML weder in der BRD noch auf der EU Ebene verboten ist. Auch steht sie nirgendwo auf der so genannten Terror­liste. Sie versu­chen zu beweisen, dass es sich bei der TKP/ML um eine auslän­di­sche terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung handelt. Bisher gilt TKP/ML nur in der Türkei als solche und ist nur dort verboten.

In München sind zwanzig Anwäl­tInnen invol­viert, das ist viel Sachver­stand. Erhoffst du dir davon neue Impulse in der langen Ausein­an­der­set­zung um den § 129 ?

In der Tat erhoffen wir uns weitere Impulse. Wir haben Kolle­gen­Innen, die viel Ahnung in anderen juris­ti­schen Berei­chen, wie z.B im Völker­recht haben. Wir arbeiten arbeits­teilig in alle Richtungen und werden alle juris­ti­schen Möglich­keiten nutzen, um die Rechts­wid­rig­keit des § 129 zu beweisen.

In eurem Einstel­lungs­an­trag im Verfahren gegen Latife geht ihr auf die Lage in der Türkei nach dem versuchten Putsch ein. Erhofft ihr euch einen positiven Effekt für das Verfahren ?

Das ist eine unserer Hoffnungen. In München sprach der Vorsit­zender Richter von einem „Schei­deweg im Verfahren”.

Hast du in deiner Zeit als Anwalt eine ähnlich absurde Beweis­füh­rung wie im Prozess gegen Latife schon einmal erlebt ?

Bis dato nicht, aber in München ist die Beweis­füh­rung genauso…

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23 Jahre Kontinuitäten - Demo in Solingen

Es ist jetzt 23 Jahre her, dass im nahen Solingen einer der mörde­rischsten Nazi-Angriffe in Deutsch­land nach 1945 statt­fand. Beim Brand­an­schlag auf das Haus der Familie Genç in der Unteren Werner­straße starben fünf Frauen und Mädchen. Die jüngste der fünf Getöteten, Saime Genç, würde diesen August gerade einmal 28 Jahre alt. 17 weitere Menschen aus ihrer Familie wurden bei dem Anschlag teilweise schwerst­ver­letzt.

Heute, 23 Jahre später, ist es nicht so gekommen, wie viele von uns damals hofften. Die gesell­schaft­liche Empörung über den fünffa­chen Mord und die auf den Anschlag folgende Mobili­sie­rung führten nicht dazu, dass heute ein dem traurigen Anlass entspre­chendes stilles Gedenken reichen würde, weil menschen­feind­li­chem Hass auf Andere der Boden entzogen worden wäre. Im Gegen­teil : Die Erinne­rung an die Gescheh­nisse des späten Mai 1993 ist zuneh­mend verblasst, während Nazi-Morde und ausge­lebte rassis­ti­sche Gewalt­phan­ta­sien ständig weiter­gingen. Aktuell findet rechte Gewalt gegen als « anders » definierte Gruppen wieder in Dimen­sionen statt, die sich durch nichts von den massen­haften Angriffen auf Menschen und Unter­künfte in den neunziger Jahren unter­scheiden.

Im Rückblick auf die Ereig­nisse von Solingen lassen sich Ursachen für das Schei­tern finden. Es handelt sich um mörde­ri­sche Konti­nui­täten des Umgangs der Mehrheits­ge­sell­schaft mit Minder­heiten und um Konti­nui­täten einer niemals beendeten Kompli­zen­schaft des deutschen Sicher­heits­ap­pa­rats mit Struk­turen der Nazis. Es handelt sich manchmal auch um ein « nicht-wahrhaben-wollen » unserer­seits, weil das « wahrhaben-wollen » bedeu­tete, antifa­schis­ti­sche Arbeit und antifa­schis­ti­sche Inter­ven­tion einer Neude­fi­ni­tion unter­ziehen zu müssen. Die Konse­quenzen zeigen sich jetzt bei der Suche nach der richtigen Strategie im Umgang mit die Straße erobernden rassis­ti­schen Mobs und in die Parla­mente einzie­henden Nazis. Gerade deshalb ist es uns wichtig, die Konti­nui­täten nochmals zu benennen und zum Ausgangs­punkt künftigen Handelns zu machen.

Die Mehrheitsgesellschaft schottet sich ab

Die Opfer wurden vor 23 Jahren bereits ebenso ausge­grenzt wie es später den Mordop­fern des NSU passierte. Zwar wurde die Familie Genç nicht zum Haupt­ziel der polizei­li­chen Ermitt­lungen gemacht, wie es später etwa den Çimçeks oder Kubasiks wider­fuhr, doch zu wenige nahmen die Ermor­deten und ihre Angehö­rigen als gleich­be­rech­tigten Teil der Gesell­schaft wahr. Ihr Schicksal erhielt zum Teil weniger Aufmerk­sam­keit als das der verur­teilten Täter. Exempla­risch dafür war die Weige­rung des damaligen Kanzlers Helmut Kohl, an der Beerdi­gung der fünf Ermor­deten teilzu­nehmen, weil er nicht « in Beileids­tou­rismus ausbre­chen » wolle.

Bis heute sind rassis­ti­sche Angriffe und Gewalt­taten gegen Migran­tinnen zu oft kein Angriff « auf uns alle ». Sich vor Nazige­walt fürch­tende migran­ti­sche Nachbarn bleiben mit ihren Ängsten oft alleine. Die Konti­nuität völki­scher Identität der hiesigen Gesell­schaft, die selbst in der dritten Genera­tion im Land Geborene ausgrenzt, ist ungebro­chen. Die Abschot­tung eines großen Teils der deutschen Gesell­schaft ist offen­sicht­lich – nach innen durch die Abgren­zung einer « Leitkultur » von « Auslän­dern », nach außen durch die im europäi­schen Kontext von Deutsch­land maßgeb­lich durch­ge­setzte abgesi­cherte « Festung Europa » manifes­tiert.

Migrantische Selbstorganisation bleibt isoliert und wird kriminalisiert

Unsere Aufgabe wäre es, dagegen­zu­halten und gemeinsam mit selbst­or­ga­ni­sierten migran­ti­schen Struk­turen der deutschen Mehrheits­ge­sell­schaft in den Rücken zu fallen. Doch Versuche dazu werden oft gar nicht erst unter­nommen oder nach zu kurzer Zeit abgebro­chen. Auch hier lohnt der Blick zurück auf Solingen vor 23 Jahren. Immerhin stand Solingen ’93 auch für eine erste massen­hafte Gegen­wehr migran­ti­scher, in diesem Fall türkisch­stäm­miger Menschen. In der Solinger Innen­stadt kam es tagelang zu selbst­or­ga­ni­sierten Demons­tra­tionen und Riots. Diese Ereig­nisse sind für Nazis und Rassisten in den migran­tisch geprägten Vierteln (west-)deutscher Städte bis heute eine Warnung – ebenso wie einige frühe Versuche des Aufbaus gemein­samer antifa­schis­ti­scher Struk­turen, zu denen es nach dem Anschlag ’93 etwa auf dem Wupper­taler Ölberg und anderen­orts kam.

Leider wurden diese nicht dauer­haft verfes­tigt. Als migran­ti­sche Vereine 2006 nach dem Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund gegen die damals noch als « Döner-Morde » bezeich­neten NSU-Morde auf der Straße demons­trierten, blieben Migran­tinnen weitge­hend unter sich. Die Chance wurde vertan, durch gemein­sames Handeln auch zu einer gemein­samen antifa­schis­ti­schen, nicht-völki­schen Identität zu gelangen. Darüber­hinaus wurden und werden aber auch jene Migranten und Migran­tinnen alleine gelassen, die sich in ihren Commu­nities gegen die eigenen Natio­na­listen und Faschisten durch­zu­setzen versu­chen, die ihrer­seits alles unter­nehmen, um Proteste und Initia­tiven zu instru­men­ta­li­sieren. Auch das war bereits in Solingen 1993 zu beobachten.

Staat und Nazis Hand in Hand

Das Ausbleiben gemein­samer Organi­sa­tion spielt jedoch vor allem einem in die Hand : Dem deutschen Staat. Dessen Furcht vor emanzi­pa­to­ri­scher migran­ti­scher Selbst­or­ga­ni­sa­tion – vor allem, wenn sie auch noch mit linken deutschen Struk­turen koope­riert – ist ebenso konti­nu­ier­lich wie seine eigene Zusam­men­ar­beit mit Nazis. Auch hier hätte es nicht des NSU-Komplexes bedurft, um zu bemerken, wie eng und symbio­tisch die Verflech­tungen deutscher Sicher­heits­be­hörden mit militant agierenden Nazis in Wirklich­keit sind. Wie später beim NSU war der Verfas­sungs­schutz auch 1993 in die Morde nicht nur verwi­ckelt, er trieb die Entwick­lung des Naziter­rors durch seinen Solinger V-Mann Schmitt maßgeb­lich mit voran.

In dessen Kampf­sport­schule « Hak Pao » ging seiner­zeit die militante rechte Szene ein und aus, dort ausge­bil­dete Kämpfer stellten den Saalschutz für Nazi-Veran­stal­tungen. Drei der vier für den Solinger Anschlag Verur­teilten waren Mitglied in Schmitts « Deutschem Hochleis­tungs-Kampf­kunst­ver­band ». Dort trafen sie u.a. auf spätere Kreis­vor­sit­zende der FAP oder auf Meinolf Schön­born, damals « General­se­kretär » der 1992 verbo­tenen « Natio­na­lis­ti­schen Front » und bis heute in Nazi-Netzwerken aktiver Funktionär. Der damalige NRW-Innen­mi­nister Schnoor (SPD) setzte alle Hebel in Bewegung, um die Verstri­ckung seines V-Mannes in die Solinger Morde zu vertu­schen. Antifa­schis­tInnen, die dazu recher­chierten, wurden massiv unter Druck gesetzt, nicht weiter zu dem Thema zu arbeiten.

Personelle Kontinuitäten

Die schnelle und bis heute nicht unumstrit­tene Festle­gung auf die später verur­teilten Täter durch Sonder­kom­mis­sion und Staats­an­walt­schaft verhin­derte, dass zu den Hinter­gründen der Morde um das Gym « Hak Pao » weiter ermit­telt wurde. Obwohl selbst dem damaligen BKA-Chef Zachert die Beweis­lage « sehr schwach » vorge­kommen war, wurden die Ermitt­lungen auf die offizi­elle Version des Brand­an­schlages am 29.5.1993 beschränkt. Der im BKA zustän­dige Einsatz­leiter der « Sonder­kom­mis­sion Solingen », Paul Kröschel, wider­sprach seiner­zeit seinem Dienst­vor­ge­setzten und stützte die These von vier jungen und isoliert agierenden Tätern entschei­dend. Zu den inhalt­li­chen gesellen sich an dieser Stelle perso­nelle Konti­nui­täten.

Denn Paul Kröschel, der 1993 jene BKA-Sonder­kom­mis­sion leitete, ist bis heute an entschei­dender Stelle im Bundes­kri­mi­nalamt tätig. Als Chef für « politisch motivierten auslän­di­schen Terror », agiert der Beamte an der Schnitt­stelle zwischen Polizei und Geheim­diensten. Kröschel tritt immer dann in Aktion, wenn « überge­ord­nete Inter­essen » der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land vor polizei­li­chem Ermitt­lungs­eifer geschützt werden müssen. Seine spezi­ellen Fähig­keiten waren bei der Auslie­fe­rung des syrisch­stäm­migen Deutschen Mohammed Sammar in syrische Folter­keller durch die CIA ebenso gefragt, wie bei der umfang­rei­chen Vertu­schung der BND-Tätig­keit des verur­teilten DHKP-C Funktio­närs Alaattin Ates.

Angeklagt ist Latife, gemeint sind wir alle

Gespens­tisch wird diese perso­nelle Konti­nuität für uns dadurch, dass das BKA unter seiner Führung anderer­seits gegen migran­ti­sche Selbst­or­ga­ni­sa­tionen ermit­telt, u.a. gegen unsere Wupper­taler Freundin Latife. Sie ist seit fast einem Jahr vor dem 5. Senat des Oberlan­des­ge­richt Düssel­dorf angeklagt, einer « auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung » anzuge­hören. Im schlimmsten Fall droht ihr eine mehrjäh­rige Haftstrafe. Paul Kröschel trat bei ihrem Prozess von der Öffent­lich­keit fast unbemerkt als wichtiger Belas­tungs­zeuge auf. Er verwer­tete Aussagen den BND-Mitar­bei­ters Ates, weigerte sich aber, etwas dazu zu sagen, dass Latifes Verhaf­tung auf dem Höhepunkt der Gezi-Proteste unmit­telbar nach einer geheimen türkisch-deutschen Konsul­ta­tion von Sicher­heits­be­hörden statt­fand. In der Person des BKA-Beamten Kröschel fallen die Konti­nui­täten der Vertu­schung und die Krimi­na­li­sie­rung migran­ti­scher Selbst­or­ga­ni­sa­tion zusammen.

An Latifes Verfahren ist auch ablesbar, dass es unver­ständ­liche Zurück­hal­tung unserer­seits gibt, wenn es darum ginge, in einem solchen Fall solida­risch zu sein. Zu wenige inter­es­sieren sich für ihren Prozess. Immerhin war Latife noch vor drei Jahren auch Mitor­ga­ni­sa­torin der Gedenk­de­mons­tra­tion in Solingen zum 20. Jahrestag – die damalige Demo ist übrigens gar Teil der Anklage, die zwar keine straf­recht­lich relevanten Vorwürfe enthält, dafür aber alle politi­schen Tätig­keiten einer aktiven Migrantin aufzählt. Dass der Leiter der damaligen Sonder­kom­mis­sion heute als Belas­tungs­zeuge gegen eine Mitor­ga­ni­sa­torin des Geden­kens an die Solinger Morde auftritt, verbu­chen wir als üblen Treppen­witz der Geschichte.

Auf nach Solingen !

Heute mit politisch aktiven Migran­tinnen solida­risch zu sein und damit auch die völki­sche Basis der deutschen Mehrheits­ge­sell­schaft anzugreifen, sollte uns angesichts der Ereig­nisse von 1993 ebenso Verpflich­tung sein, wie das Zulassen der Erkenntnis, dass Geheim­dienste und Sicher­heits­be­hörden immer Teil des Problemes und niemals Teil der Lösung sind. Gerade in Wuppertal, wo erst im vergan­genen Jahr nach einem Mordver­such durch Nazi-Hooli­gans an einem migran­ti­schen Antifa­schisten zunächst Besuche­rinnen des Autonomen Zentrums krimi­na­li­siert werden sollten und frühzei­tige Hinweise auf einen Anschlag auf das AZ ingno­riert wurden, sollten wir das wissen.

Kommt am Samstag zur Demonstration nach Solingen !
Seid solidarisch mit Latife und besucht ihren Prozess !
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