Politische Prozesse : Schweigen aus Staatswohl

Im Vorfeld der Veran­stal­tung am 25. August in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld und zu einem Zeitpunkt des Verfah­rens, an dem die Vertei­di­gung in die Offen­sive geht, wurde von der Gruppe ihrer Freunde und Freun­dinnen ein viersei­tiges Infoblatt veröf­fent­licht, mit dem die Öffent­lich­keit in Wuppertal und darüber­hinaus über die Situa­tion ihrer Freundin, Nachbarin und Kollegin infor­miert werden soll, die von den lokalen Medien fast unbemerkt am frühen Morgen des 26.6.2013 durch ein in ihre Wohnung stürmendes SEK in eine trübe Mélange aus Außen­po­litik, „Staats­wohl“, Koope­ra­tion der Geheim­dienste und Repres­sion hinein­ge­stoßen wurde.

Wir übernehmen hier die Artikel des Infoblatts zum Verfahren, die online erstmals auf der Website zum Prozess veröf­fent­licht wurden.

Teil 1
Schweigen aus Staats­wohl
Inter­view mit Latife Cenan-Adigüzel
Übersicht laufender 129b-Verfahren
Inter­view mit dem Anwalt Yener Sözen


Politi­sche Prozesse : Schweigen aus Staats­wohl
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Über die Lage in der Türkei wird spätes­tens seit dem geschei­terten Putsch am 15. Juli und den Ereig­nissen danach viel geschrieben und disku­tiert. Die Öffent­lich­keit nimmt eine zuneh­mend kriti­sche Haltung ein. Massen­ver­haf­tungen und Massen­ent­las­sungen werden kriti­siert, Ausnah­me­zu­stand und Aufkün­di­gung der Europäi­schen Menschen­rechts­kon­ven­tion werden besorgt kommen­tiert. Zuletzt bestä­tigte die Bundes­re­gie­rung auf eine parla­men­ta­ri­sche Anfrage gewunden, dass die Türkei eine „Aktions­platt­form für militanten Islamismus“ ist. Eine offenere Antwort könne es „aus Gründen des Staats­wohls“ nicht geben, bedau­erte der Staats­se­kretär im Innen­mi­nis­te­rium aller­dings.

Gleiches gilt wohl auch für die im Inter­esse der Türkei in der Bundes­re­pu­blik geführten politi­schen Prozesse, die kaum Aufmerk­sam­keit in der Öffent­lich­keit finden. Erst im Juni begann in München eines der größten politi­schen Verfahren der Nachkriegs­ge­schichte, in dem zehn Angeklagte vor Gericht stehen. In dem „Pilot­ver­fahren“ (Staats­an­walt­schaft) werden sie der Mitglied­schaft in einer „auslän­di­schen terrro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ beschul­digt – der türki­schenen TKP/ML, die auf keiner europäi­schen Terror­liste auftaucht. Gleich­zeitig wird immer wieder in Deutsch­land lebenden Menschen der Prozess wegen angeb­li­cher Mitglied­schaft in der kurdi­schen PKK gemacht. So aktuell in Hamburg, Celle, Stutt­gart und Düssel­dorf.

Dort wird seit einem Jahr auch gegen eine Wupper­ta­lerin verhan­delt, die seit Jahrzehnten in Deutsch­land lebt. Der zweifa­chen Mutter, die ein Geschäft in Elber­feld hat und als Betreuerin für alte Menschen arbeitet, soll Mitglied der militanten DHKP-C in der Türkei sein. In dem absurden Verfahren, das ausschließ­lich auf der Basis ihres Engage­ments in einem migran­ti­schen Verein und ihrer legalen politi­schen Arbeit in der Bundes­re­pu­blik geführt wird, droht Latife Cenan-Adigüzel eine mehrjäh­rige Haftstrafe. Doch auch wenn es „nur“ zu einer Bewäh­rungs­strafe kommen sollte, sind die mögli­chen sechs­stel­ligen Kosten des Prozesses existenz­be­dro­hend.

Diese Verfahren nach § 129b, die alle auf fragwür­digen „Geheim­dienst­er­kennt­nissen“ und auf zum Teil in der Türkei erfol­terten Aussagen beruhen, richten sich immer gegen migran­ti­sche Menschen, die eine kriti­sche Haltung zur Regie­rung in der Türkei haben. Die gegen sie geführten Anklagen beruhen dabei auf ebenso willkür­li­chen Defini­tionen von „Terro­rismus“, denen in der Türkei Rechts­an­wälte, Journa­lis­tInnen und selbst Richter zum Opfer fallen.

Es zeigt sich ein doppeltes Gesicht der deutschen Politik : Während die willkür­liche Defini­tion von Terror in der Türkei als Hindernis für eine Visafrei­heit bezeichnet werden, findet vor deutschen Gerichten aufgrund gleicher Defini­tionen eine Hexen­jagd auf politsch aktive Migran­tInnen statt. Diese Verfahren weiten die repres­siven Möglich­keiten gegen politisch Aktive aus und unter­höhlen rechts­staat­liche Prinzi­pien. Sie bedrohen jede Initia­tive und opposi­tio­nelle Arbeit : Wie schnell sich neue repres­sive Möglich­keiten gegen alle und jeden richten können, ist derzeit in der Türkei schließ­lich gut zu beobachten.

Inter­view mit Latife : „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass mir sowas passieren würde”
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Latife, das Verfahren gegen dich läuft nun seit mehr als einem Jahr. Was macht das mit dir, wie bestimmt der Prozess deinen Alltag ?

Am Anfang war es für mich sehr stressig. Ich wusste nicht, wie ich das schaffen sollte. Ich wusste nur, ich muss mich vertei­digen, aber die Mittel dafür kannte ich noch nicht. Inzwi­schen denke ich jedes Mal, wenn das Gericht neue „Beweis­mittel“ gegen mich einführt, wie lächer­lich das eigent­lich ist. Das Gericht macht sich lächer­lich mit der Anklage gegen mich. Anderer­seits weiß ich ja, dass auch andere schon wegen lächer­li­chen Beweisen verur­teilt worden sind.… Natür­lich hat man das Verfahren immer im Hinter­kopf, und es frisst auch viel Zeit und Kraft im Alltag. Mindes­tens zwei Tage die Woche bin ich nur mit dem Prozess beschäf­tigt, und nebenbei arbeite ich in unserem Kiosk und als Alten­pfle­gerin. Es ist schon eine Belas­tung für die ganze Familie. Und es ist ein Hindernis auch für meine politi­sche Arbeit, denn ich bin ja nur unter Auflagen auf freiem Fuß. Vielleicht gehört so etwas aber einfach zum Leben, wenn man politisch arbeitet. Aber ich kann meine Augen ja nicht zumachen.

Hättest du denn vor deiner Verhaf­tung 2013 gedacht, dass du jemals für deine politi­sche Tätig­keit vor Gericht stehen würdest ?

Nein, habe ich nicht. Als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion habe ich völlig legale politi­sche Arbeit für Migranten und Migran­tinnen gemacht und mir nicht vorstellen können, dass mir so etwas passieren würde. Die Anato­li­sche Födera­tion ist eine Selbst­or­ga­ni­sa­tion von Familien mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Ich habe viel Arbeit mit türki­schen und kurdi­schen Frauen gemacht, damit die Frauen stärker werden und sich gegen Gewalt von Männern und gegen Rassismus organi­sieren ; deshalb haben wir sehr viel Bildungs­ar­beit zur Unter­drü­ckung der Frauen und zum Kampf der Frauen für Gleich­be­rech­ti­gung gemacht. Ein anderer wichtiger Teil war unsere Arbeit für migran­ti­sche Jugend­liche. Viele unserer Jugend­li­chen kommen aus ärmeren Arbei­ter­fa­mi­lien und haben wegen fehlender Ausbil­dung und auch wegen Rassismus schlechte Chancen.

Wie reagiert dein Umfeld, bekommst du genug Unter­stüt­zung ?

Ja. Solida­rität ist schon da. Auch wenn nicht so viele Leute zu den Gerichts­ter­minen kommen, fühle ich mich nicht alleine. Einige Freunde und Freun­dinnen sind immer da, viele sind in Gedanken solida­risch bei mir. Viele verfolgen sehr genau was passiert, und fragen mich immer mal wieder. Letztens habe ich in der Initia­tive, die die Geflüch­teten am Ölberg unter­stützt, eine Frau getroffen. Ich kannte sie vorher gar nicht, aber wir kamen ins Gespräch, und als ich ihr meinen Namen sagte, meinte sie : „Ach, du bist also unsere Latife, gegen die der Prozess gerade läuft!“. Jetzt sind wir Freun­dinnen. Es gibt viel Solida­rität in der Nachbar­schaft.

Drecks­ar­beit für Erdogan
(aus : Prozess­in­for­ma­tion – Sommer 2016 –– Erstver­öf­fent­li­chung)

Laufende Verfahren nach § 129b in Deutsch­land : Prozesse gegen angeb­liche Mitglieder der TKP/ML, der PKK und der DHKP-C in Düssel­dorf, München, Stutt­gart und Celle

Mitte Juni diesen Jahres begann vor dem OLG in München einer der größten politi­schen Prozesse der Nachkriegs­zeit in Deutsch­land. Angeklagt sind zehn in Europa lebende türki­sche Kommu­nis­tInnen, denen Mitglied­schaft in der türki­schen TKP/ML, einer marxis­tisch-leninis­ti­schen Partei, vorge­worfen wird. Diese taucht auf keiner Terror­liste der EU auf und ist nicht verboten. Gleich­wohl waren die zehn Angeklagten - neun Männer und eine Frau - zu Prozess­be­ginn bereits seit vierzehn Monaten in U-Haft. Vier von ihnen lebten zuvor in anderen europäi­schen Staaten und wurden erst auf Betreiben der Bundes­re­pu­blik verhaftet und auf Grund­lage des europäi­schen Auslie­fe­rungs­ab­kom­mens an Deutsch­land überstellt.

2010 beschloss der BGH, dass die kurdi­sche PKK auch in Deutsch­land als “terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung” einzu­stufen sei ; 2011 erteilte der Justiz­mi­nister die Verfol­gungs­er­mäch-tigung.  Derzeit laufen vor dem OLG Düssel­dorf, Celle und Stutt­gart Verfahren gegen vier in Deutsch­land lebende Menschen kurdi­scher Abstam­mung, weil ihren Tätig­keiten für die kurdi­sche PKK vorge­worfen werden ; sieben weitere wurden bereits verur­teilt, zuletzt erhielt ein Angeklagter in einem Prozess in Hamburg eine dreijäh­rige Haftstrafe.

Seit Juni 2015 steht ebenfalls in Düssel­dorf die Wupper­ta­lerin Latife Cenan-Adigüzel vor Gericht ; ihr wird vorge­worfen, als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion für die linke türki­sche DHKP-C tätig gewesen zu sein. Özgür Aslan, Sonnur Demiray, Yusuf Tas und Muzaffer Dogan, die wie Latife Ende Juni 2013 verhaftet worden waren, wurden in der Zwischen­zeit vom OLG Stutt­gart zu Haftstrafen zwischen vierein­halb und sechs Jahren verur­teilt.

Verfahren am Schei­deweg“

Inter­view mit Yener Sözen, Rechts­an­walt von Latife und im Münchner TKP/ML-Prozess

Du hast neben dem Mandat von Latife auch ein Mandat im Münchner TKP/ML-Prozess. Gibt es Unter­schiede ?

Im Grunde laufen diese Verfahren nach dem gleichen Strick­muster. Nach der Erklä­rung des Bundes­an­waltes handelt es sich in München um ein Pilot­ver­fahren, da die TKP/ML weder in der BRD noch auf der EU Ebene verboten ist. Auch steht sie nirgendwo auf der so genannten Terror­liste. Sie versu­chen zu beweisen, dass es sich bei der TKP/ML um eine auslän­di­sche terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung handelt. Bisher gilt TKP/ML nur in der Türkei als solche und ist nur dort verboten.

In München sind zwanzig Anwäl­tInnen invol­viert, das ist viel Sachver­stand. Erhoffst du dir davon neue Impulse in der langen Ausein­an­der­set­zung um den § 129 ?

In der Tat erhoffen wir uns weitere Impulse. Wir haben Kolle­gen­Innen, die viel Ahnung in anderen juris­ti­schen Berei­chen, wie z.B im Völker­recht haben. Wir arbeiten arbeits­teilig in alle Richtungen und werden alle juris­ti­schen Möglich­keiten nutzen, um die Rechts­wid­rig­keit des § 129 zu beweisen.

In eurem Einstel­lungs­an­trag im Verfahren gegen Latife geht ihr auf die Lage in der Türkei nach dem versuchten Putsch ein. Erhofft ihr euch einen positiven Effekt für das Verfahren ?

Das ist eine unserer Hoffnungen. In München sprach der Vorsit­zender Richter von einem „Schei­deweg im Verfahren”.

Hast du in deiner Zeit als Anwalt eine ähnlich absurde Beweis­füh­rung wie im Prozess gegen Latife schon einmal erlebt ?

Bis dato nicht, aber in München ist die Beweis­füh­rung genauso…

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Das eigene politische Leben zurückholen ! Erklärung von Latife

Unsere Freundin Latife steht seit inzwi­schen sieben Monaten als Angeklagte in einem öffent­lich kaum beach­teten Terro­ris­mus­pro­zess vor Gericht und ein Ende des skanda­lösen Verfah­rens ist noch nicht absehbar. Am Donnerstag, den 28.1. wird sie nun eine umfang­reiche Erklä­rung zur Anklage und zur Beweis­auf­nahme abgeben – quasi als eine Zwischen­bi­lanz. Der persön­li­chen Erklä­rung vor dem OLG Düssel­dorf ist eine inter­es­sier­tere Öffent­lich­keit zu wünschen.

Wir fassen den bishe­rigen Verlauf des Verfah­rens gegen unsere Genossin aus diesem Grund hier nochmal zusammen (Ausführ­liche Infos gibt es auf der Website zum Prozess).

latife

Am 18.Juni des letzten Jahres begann vor dem OLG in Düssel­dorf ein Verfahren gegen unsere Freundin Latife. Die General­staats­an­walt­schaft beschul­digte sie, Mitglied in der DHKP-C zu sein, einer seit vielen Jahren in der Türkei gegen den Staat kämpfenden, militanten marxis­tisch-leninis­ti­schen Organi­sa­tion, die von der Türkei wie auch von der EU als « Terror­or­ga­ni­sa­tion » einge­stuft wird. Nach jetzt 22 Prozess­tagen ist die Staats­an­walt­schaft noch immer jeden Beweis dafür schuldig geblieben.

Um die Behaup­tung, dass eine seit Jahrzehnten ausschließ­lich in Deutsch­land lebende und nur hier politisch tätige Frau Teil des militanten Kampfes in der Türkei sei, nicht von vorne­herein als blanken Unsinn erscheinen zu lassen, bemüht die Staats­an­walt­schaft eine fragwür­dige Hilfs­kon­struk­tion. Demnach ist die migran­ti­sche Selbst­or­ga­ni­sa­tion « Anato­li­sche Födera­tion » ein wichtiger Bestand­teil der « Auslands­or­ga­ni­sa­tion », einer so ganannten « Rückfront », der DHKP-C. Latife, die 2012 in einer knappen Abstim­mung zur Vorsit­zenden der « Anato­li­schen Födera­tion » gewählt wurde, weil sie inner­halb des Vereins als entschlos­sene Anwältin sozialer und familiärer Inter­essen der Migrant*innen bekannt war, ist in der Logik der Anklage deshalb quasi automa­tisch eine Funktio­närin der 1994 aus der Dev-Sol hervor­ge­gan­genen DHKP-C.

Die meiste Zeit der Beweis­auf­nahme durch den 5.Senat des OLG ging daher auch für eine Beweis­füh­rung zum Charakter der DHKP-C und zu ihren angeb­li­chen Struk­turen in Europa drauf, die mithilfe einer auf politi­sche Weisung hin vom BKA geführten und laufend aktua­li­sierten so genannten « Struk­tur­akte » belegt werden sollen. In repete­tiven Aussagen bestä­tigten so immer wieder Beamt*innen von BKA und LKA, dass sie die in das Verfahren einge­führten Teile der « Struk­tur­akte » auch tatsäch­lich verfasst hatten. Zu Latife und zu ihren tatsäch­li­chen Tätig­keiten und Aktivi­täten war während der bishe­rigen Prozess­tage hingegen kaum etwas Handfestes zu hören oder zu sehen. Statt­dessen wurde Beobachter*innen eine fast unvor­stell­bare Kumpanei deutscher und türki­scher Sicher­heits­be­hörden und eine unkri­ti­sche Verwen­dung sehr fragwür­diger « Erkennt­nisse » vorge­führt, mit denen die allen deutschen DHKP-C-Verfahren zugrun­de­lie­gende « Struk­tur­akte » gefüt­tert wird.

In der Akte finden sich beispiels­weise Aussagen eines BND-Geheim­dienst­lers wie Alaattin Ateş, der es zeitweise zum « Deutsch­land-Verant­wort­li­chen » der DHKP-C brachte und der verdäch­tigt wird, auch für den türki­schen Geheim­dienst MIT tätig gewesen zu sein. Seine, auf ein Blatt Papier gekrit­zelte « Struktur » der DHKP-C ist bis heute eine wichtige Grund­lage der verschie­denen Anklagen gegen angeb­liche Mitglieder der DHKP-C. Ebenso werden haufen­weise « Erkennt­nisse » wieder­ge­kaut, die BKA und LKAs aus dem Internet, aus Publi­ka­tionen oder, schlimmer noch : aus türki­schen Ermitt­lungs­akten, abgeschrieben haben – ungeprüft und ohne jede kriti­sche politi­sche Bewer­tung der Situa­tion in der Türkei. So wird selbst das Gefängnis-Massaker an Gefan­genen im Dezember 2000 analog zur offizi­ellen türki­schen Darstel­lung als « Nieder­schla­gung eines Aufstands” geführt.

Infor­ma­tionen, die diesen « Erkennt­nissen » entge­gen­stehen könnten, wie sie zum Beispiel in den so genannten « Ergenekon»-Ermittlungen zum « tiefen Staat » in der Türkei ans Tages­licht kamen, werden schlicht ignoriert oder gleich ganz mit nicht erteilten Aussa­ge­ge­neh­mi­gungen für die Beamt*innen ausge­blendet. Selbst das Bundes­kanz­leramt ist sich nicht zu schade, mit « Geheim­nis­verrat » zu drohen, wenn die Verbin­dungen zwischen deutschem und türki­schem Geheim­dienst thema­ti­siert werden könnten. Doch das betrifft nicht nur offen­sicht­liche Angele­gen­heiten der Geheim­dienste. Auch die regel­mä­ßigen « Konsul­ta­tionen » der Sicher­heits­be­hörden, die teilweise in merkwür­diger zeitli­cher Nähe zu anschlie­ßenden Razzien und Inhaf­tie­rungen in Deutsch­land standen, dürfen nicht angespro­chen werden, obwohl sie durchaus ein Licht auf die Umstände deutscher Ermitt­lungen werfen könnten – auch die Verhaf­tung von Latife erfolgte unmit­telbar nach einer solchen « Konsul­ta­tion » auf dem Höhepunkt des « Gezi-Aufstandes » in der Türkei.

Diese ganz spezi­elle « Freund­schaft » deutscher und türki­scher Behörden wird um jeden Preis geschützt. Wie die Türkei sie nutzt, ist im Krieg der türki­schen Armee gegen die kurdi­sche Bevöl­ke­rung aktuell in Echtzeit zu beobachten, z.B. wenn Bundes­in­nen­mi­nister De Maiziére einfor­dert, die « übermä­ßige » Kritik an der Türkei müsse nun endlich aufhören. Auch der 5.Senat des Düssel­dorfer OLG unter dem Vorsit­zenden Richter Schreiber tut seinen Teil dazu, etwa, indem er sämtliche Versuche der Vertei­di­gung, politi­sche Hinter­gründe und Entwick­lungen in den Prozess einzu­führen, torpe­diert. Haften bleibt deshalb ledig­lich die politi­sche Beweis­füh­rung der General­staats­wan­walt – politi­sche Erwide­rungen wurden bislang unmög­lich gemacht. Latifes tatsäch­liche Arbeit bleibt so hinter einem Vorhang aus staat­li­cher Verschwö­rungs­theorie fast unsichtbar.

Dabei hat sich der Staat alle Mühe gegeben. Am Auto angebrachte Peilsender, eine umfas­sende Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung von Dezember 2012 bis zum Juni 2013, die auch Gesprächs­in­halte erfasste, und schließ­lich Durch­su­chungen von Wohnung, Klein­garten und Vereins­lokal erbrachten jedoch keinerlei Belege für illegale Tätig­keiten unserer Freundin. Mit den in den Prozess einge­brachten Beweis­mit­teln wird deshalb versucht, die Arbeit Latifes auf einen einzigen Teilas­pekt ihres umfäng­li­chen politi­schen Lebens zu beschränken, wozu Bücher, Broschüren, DVDs oder die Teilnahme an legalen Veran­stal­tungen heran­ge­zogen werden, sofern sie sich mit der Arbeit für politi­sche Gefan­gene oder mit Entwick­lungen des Wider­stands in der Türkei beschäf­tigten. Alles andere bleibt ausge­blendet.

Das ist nicht nur juris­tisch schwach. Es ist auch mensch­lich und politisch unwürdig, wenn ein politi­scher Mensch auf einen derart kleinen Ausschnitt seines Engage­ments reduziert wird. Latifes unersetz­liche Arbeit für Frauen, Migrant*innen oder in antifa­schis­ti­schen Struk­turen in Wuppertal und Umgebung erscheinen in der Konstruk­tion der General­staats­an­walt ledig­lich als Beiwerk einer angeb­li­chen « terro­ris­ti­schen Tätig­keit ». Die Erzäh­lung der Anklage ist bereit, ein wider­stän­diges Leben auf einen ledig­lich behaup­teten Kern zu reduzieren, der es ihr ermög­lichten soll, einen kriti­schen Menschen zu brechen. Inwie­weit dies aus deutschem Eigen­in­ter­esse oder „nur” der türki­schen Regie­rung zuliebe geschieht, bleibt unklar. Die Paral­lelen zur Türkei, die derzeit ausnahmslos alle Kritiker der AKP-Regie­rung als „Terro­risten” verfolgt, sind jeden­falls unüber­sehbar.

Um dieser paranoiden und wahnhaften Erzäh­lung der Staats­an­walt­schaft endlich etwas entge­gen­zu­setzen, hat Latife sich entschlossen, am 28.1. eine eigene Erklä­rung zu den Vorwürfen abzugeben. Am für nächsten Donnerstag angesetzten 23.Prozesstag wird sie damit versu­chen, sich ihr politi­sches Leben zurück­zu­holen. Es wäre schön, wenn viele sie dabei unter­stützen würden. Der 23. Prozesstag am 28.1.2016 : OLG Düssel­dorf, Cecili­en­allee 3, 10:00 Uhr – Besucher*innen müssen sich am Eingang ausweisen, Parkmög­lich­keiten gibt es am gegen­über­lie­genden Rhein­ufer (bezahlter Parkplatz).

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