Alles Terrorismus ! Prozessauftakt gegen Latife.

Vor zwei Jahren wurde unsere Mitstrei­terin und Freundin Latife durch ein SEK-Rollkom­mando frühmor­gens in ihrer Wohnung überwäl­tigt und festge­nommen. An dieser Stelle wurde mehrfach über die Sache berichtet. Vorge­worfen wurde ihr, als Vorsit­zende des Vereins „Anato­li­sche Födera­tion” die Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung in/von einer „auslän­di­schen Terror­ro­ga­ni­sa­tion”, gemeint ist die türki­sche DHKP-C. Nach 41 Tagen, die sie teilweise in Isola­ti­ons­haft verbringen musste, kam die zweifache Mutter und Laden­be­sit­zerin wieder frei. Seither wartete Latife auf den Prozess­be­ginn.

Letzten Donnerstag begann nun das §129-Verfahren am OLG Düssel­dorf im Hochsi­cher­heits-Gebäude Kapellweg 36. Die Staats­an­walt­schaft wirft Latife eine „Funktio­närs­tä­tig­keit” für die DHKP-C vor und versucht, die gesamte Vereins­tä­tig­keit der „Anato­li­schen Födera­tion” zu krimi­na­li­sieren. Vorge­worfen werden Latife daher auch einige Demos, die sie zusammen mit dem so_ko_wpt organi­siert hat. Darunter sind die große Gedenk­de­mons­tra­tion in Solingen anläss­lich des 20.Jahrestags des mörde­ri­schen Brand­an­schlags in der Unteren Werner­straße, und die wöchent­li­chen Solidemos für den türki­schen Gezi-Aufstand im Sommer 2013. Sollte sich die General­staats­an­walt­schaft durch­setzen, droht nicht nur eine weitere Auswei­tung des Paragra­phen 129b, sondern auch eine bis zu zehnjäh­rige Haftstrafe für Latife.

Wir veruteilen den Versuch, politi­sche und antifaschsti­sche Arbeit zu krimi­na­li­sieren und werden den Prozess auch hier kritisch begleiten. Für eine regel­mä­ßige Bericht­erstat­tung haben „Freunde und Freun­dinnen von Latife” eine eigene Website einge­richtet, von der wir im Folgenden auch den Bericht zum ersten Prozesstag übernommen haben.

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Der erste Prozesstag im Verfahren wegen §129 gegen unsere Freundin Latife

Vorspiel

Das « Neben­ge­bäude » des Ober-Landes­ge­richts Düssel­dorf im Kapellweg 36 tut das, was das ganze Verfahren nach §129 gegen Latife tun soll : Es schüch­tert ein. Schon das Betreten des Hochsi­cher­heits­baus mit der Beton-Ästethik der bleiernen Zeit fordert von Besucher*innen und mehr noch von Beschul­digten ab, sich nicht beein­dru­cken zu lassen. Nach Durch­schreiten von hörbar in den Verschluss fallenden Zugangs­türen, peniblen Kontrollen und konfron­tiert mit an seiner Bewaff­nung herum­fin­gerndem Personal, das schon bloßes Inter­esse am Verfahren für poten­tiell gefähr­lich hält, wird sofort deutlich, worum es in diesem Gebäude geht : Um Unschäd­lich­ma­chung erkannter Feinde. Aufrecht­erhalten wird unter diesen Umständen eine Minimal­va­ri­ante von Rechts­staat­lich­keit, die dem Staat die Legiti­ma­tion geben soll Angeklagte zu isolieren, zu brechen und wegzu­sperren. Erwar­tungen an echte Beweis­füh­rung und Ergeb­nis­of­fen­heit eines Verfah­rens werden in den kalten Räumen des OLG von Anfang an zurecht­ge­stutzt.

Ganz verschie­dene « Feinde des Recht­staats » durch­laufen diese Prozedur seit Jahren. Zuletzt sind unter ihnen auch radikal­re­li­giöse Fanatiker, die als Unterstützer*innen des « islamis­ti­schen » Terrors angeklagt sind, seit Jahren jedoch sind es meistens Linke verschie­dener Gruppen, die hier abgeur­teilt werden sollen. In den wenigsten Fällen wird ihnen der Prozess wegen konkreter Verbre­chens­vor­würfe gemacht : Kaum eine/r der hier Angeklagten hat je Dinge getan, die irgendwen in Deutsch­land geschä­digt oder gar verletzt hätten. Die Anklagen beziehen sich zumeist auf den §129b, der 2003 einge­führt wurde, vorgeb­lich als Reaktion auf die Anschläge am 11.9.2001 in New York. « 129b » bedeutet, durch eine willkür­lich definierte Tätig­keit von hier aus eine auf der ebenso willkür­lich ausge­wählten inter­na­tio­nalen Terror­liste befind­liche Organi­sa­tion in irgend­einem Winkel der Welt unter­stützt zu haben.

« Unter­stüt­zung » heißt dabei « Propa­ganda », « Geldsamm­lung » oder auch etwas ganz anderes – im Kern wird den Beschul­digten immer eine inter­na­tio­na­lis­ti­sche solida­ri­sche Handlung vorge­worfen. Die kann z.B. aus Zeitschrif­ten­ver­kauf, der Organi­sa­tion von Veran­stal­tungen oder Konzerten oder auch ganz anderen legalen « Taten » bestehen. Genera­tionen deutscher « Internationalist*innen » wären im Knast gelandet, wenn es zur Zeit von « Waffen für El Salvador » oder anderen Kampa­gnen den Paragra­phen 129b bereits gegeben hätte. Heute sind von den Anklagen zumeist Migrant*innen betroffen, die oft genug nach einer Flucht vor faschis­ti­schen Regie­rungen in Deutsch­land gelandet sind. Ihnen wird eine Unter­stüt­zung von Organi­sa­tionen wie zum Beispiel der PKK vorge­worfen, die trotz der verän­derten Kriegs­lagen in Syrien und im Irak ihren Eintrag auf der Terror­liste nicht verloren hat. Angeklagt sind aber seit Jahren auch immer wieder lange in Deutsch­land lebende türki­sche Linke, denen alter­nativ zur PKK eine aktive Unter­stüt­zung etwa der TKP oder der DHKP-C vorge­worfen wird, die in der Türkei – teilweise seit den Zeiten des Militär­dik­tatur – militant für ihre Ziele kämpfen.

Die Wellen der Repres­sion gegen hier lebende vermeint­liche Sympathisant*innen einzelner Organi­sa­tionen haben dabei eine eigene Konjunktur. Je nach Lage in der Türkei und je nach Lage für die dort jeweils Regie­renden, erwischt es mal die eine, mal die andere Struktur exiltür­ki­scher und -kurdi­scher Menschen. Derzeit steht beson­ders die TKP im Fokus der Bundes­an­walt­schaft, vermut­lich, weil sie eine beson­dere Rolle im Kampf an der Seite der syrischen Kurd*innen im Krieg gegen die von der Türkei unter­stützten IS-Milizen einnimmt. Erst im April kam es in diesem Zusam­men­hang zu einer Welle von Razzien gegen linke Türk*innen in Deutsch­land. Im Sommer 2013 – während des Gezi-Aufstands in vielen türki­schen Städten – waren hingegen haupt­säch­lich Menschen im Visier, denen deutsche Ermittler*innen Sympa­thien für die DHKP-C unter­stellten. Kampf­erfah­rene, militante Struk­turen dieser Organi­sa­tion waren u.a. damals nicht unwichtig bei der Vertei­di­gung bestimmter Stadt­teile und Viertel gegen die Truppen Tayip Erdogans. Soviel sollte man wissen.

Ouver­türe

In jenem Sommer 2013 kam es auch zur Verhaf­tung unserer Freundin Latife als Vorsit­zende des einge­tra­genen Vereins « Anato­li­sche Födera­tion », mit der uns eine langjäh­rige gemein­same antifa­schis­ti­sche und linke Arbeit in Wuppertal verbindet. Am Morgen des 26. Juni stürmte ein SEK ihre Wohnung und verhaf­tete die unbewaff­nete Frau vor den Augen ihrer 14-jährigen Tochter. Weitere Beamt*innen durch­suchten zur gleichen Zeit ihr kleines Einzel­han­dels­ge­schäft und ihren Klein­garten sowie die Räume der « Anato­li­schen Födera­tion », die ihren Sitz in Wuppertal hat. Der Verein, der sich für Rechte in Deutsch­land lebender Migrant*innen und geflüch­teter Menschen und immer wieder auch gegen Faschismus und Nazis einsetzt, war und ist auf dem Wuppertal-Elber­felder Ölberg ein Akteur, der sich gerne an den Festen im Quartier und an anderen nachbar­schaft­li­chen Aktivi­täten betei­ligt. Viele kannten und kennen Latife daher als immer solida­ri­sche und zuver­läs­sige Freundin ; ihre Mitar­beit in antifa­schis­ti­schen Initia­tiven und Bündnissen war selbst­ver­ständ­lich.

Beson­deres Inter­esse der Bundes­an­walt­schaft hatte 2013 das Konzert der in der Türkei sehr populären « Grup Yorum » in Oberhausen geweckt. « Grup Yorum », die in der Türkei selber oft Repres­sionen ausge­setzt sind, gelten für viele linke Kurd*innen und Türk*innen spektren­über­g­ei­fend als Flagg­schiff glaub­wür­digen kultu­rellen Wider­stands. Ihr großes Konzert in Oberhausen fand auf dem Höhepunkt des « Gezi-Wider­stands » statt und war daher ein zentrales Ereignis auch der Solida­ri­täts­be­we­gung, die sich im Sommer 2013 fast täglich auch in NRW auf der Straße einfand, um gegen die Repres­sion der AKP zu protes­tieren. Es kamen schließ­lich mehr als 10.000 Menschen zum « Grup Yorum » Konzert, die Stimmung in der « Arena » war sehr eupho­risch. Die General-Staats­an­walt­schaft in Düssel­dorf warf Latife vor, Tickets für den Abend verkauft zu haben – mit dem angeb­li­chen Ziel, durch den Erlös die DHKP-C zu unter­stützen.

41 Tage lang wurde Latife in der Folge einge­sperrt – zu Beginn unter den Bedin­gungen der Isola­tion, später unter leicht gelockerten Umständen. Wegen zweier minder­jäh­rigen Töchter und ihres fest in Wuppertal veran­kerten Lebens kam sie schließ­lich auf Kaution frei. Sie erlebt den nun im OLG Düssel­dorf statt­fin­denden Prozess auf freiem Fuß, wenn auch mit teilweise erheb­li­chen Auflagen. Das ist ein seltenes Glück, müssen andere Beschul­digte doch oft jahre­lang in Haft auf ihr Verfahren und dessen Abschluss warten : Die am selben Tag wie Latife Inhaf­tierten sitzen so seit Juni 2013 im Knast. Bei anderen, wie dem schwer erkrankten, wegen Mordes angeklagten und vor kurzer Zeit nach einer für die Staats­an­wälte unrühm­li­chen Verfah­rens­ein­stel­lung freige­las­senen Faruk Ereren, kann das dann auch schonmal sieben Jahre dauern.

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Karawane Wuppertal : Solidarität mit Latife und Muzaffer

Mittei­lung der Karawane für die Rechte der Flücht­linge und Migran­tInnen - Wuppertal : Zu den Verhaf­tungen von Latife Cenan-Adigüzel und Muzaffer Dogan von der Anato­li­schen Födera­tion am 26.Juni 2013.

Als Karawane für die Rechte der Flücht­linge und Migran­tInnen – Wuppertal sind wir bestürzt, betroffen und wütend über die Verhaf­tung von Latife Cenan-Adigüzel und Muzaffer Dogan von der Anato­li­sche Födera­tion. Beide sind in Wuppertal in der Unter­stüt­zung von Migran­tinnen und Migranten aktiv ; sie haben mit uns gegen die jüngsten Polizei­über­griffe in der Türkei protes­tiert und sind gemeinsam mit uns immer wieder gegen den Faschismus auf der Straße gewesen. Beide sitzen jetzt in Isola­ti­ons­haft und haben außer über ihre Anwäl­tInnen keinerlei Kontakt nach draußen ; es wird ihnen nicht einmal ermög­licht, ihre Angehö­rigen zu sehen.

Muzaffer und Latife sind auf Grund­lage des Paragra­phen 129 b inhaf­tiert worden, der die Unter­stüt­zung auslän­di­scher Organi­sa­tionen krimi­na­li­siert, die von den Regie­rungen als terro­ris­tisch gebrand­markt werden. Wir wissen, dass in Deutsch­land dieser Paragraph 129 b immer wieder dafür genutzt wird, um vor allem migran­ti­sche Organi­sa­tionen aus der Türkei zu verfolgen und einzu­schüch­tern. Der Paragraph 129 b ist vor allem dafür da, Angst vor juris­ti­scher Repres­sion zu erzeugen und migran­ti­sche Vereine in ihrer eigenen Arbeit und in ihrer Zusam­men­ar­beit mit anderen – deutschen wie türki­schen - linken Gruppen zu blockieren. Die Migran­tInnen sollen immer Angst haben, inhaf­tiert und abgeschoben zu werden, damit sie auf ihre politi­sche Arbeit am besten direkt verzichten. Es ist ein Paragraph, der dafür da ist, Menschen vonein­ander zu isolieren.

Dieser Einschüch­te­rungs-, Angst- und Repres­si­ons­pa­ra­graph, der der politisch motivierten Willkür Tür und Tor öffnet, muss abgeschafft werden. Wir haben erfahren, wie wichtig die Solida­rität zwischen Migran­tInnen und Flücht­lingen ist, wenn sie für ihrer Rechte und gegen Verfol­gung, Faschismus und Rassismus kämpfen.

Jetzt, wo Latife Adigüzel und Muzaffer Dogan in Isola­ti­ons­haft sitzen, solida­ri­sieren wir uns mit ihnen, denn sie sind - wie auch wir - Wupper­ta­le­rInnen und Antifa­schis­tInnen.

Keine Mauer ist für immer. Keine Nacht kann ewig dauern.
Wir fordern die sofor­tige Freilas­sung von Muzaffer Dogan und Latife Cenan-Adigüzel und wünschen ihnen viel Kraft und Solida­rität.

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