No border lasts forever - die Balkanroute ist offen

von Judith Welkmann – 6 September 2015

Dublin ist am Ende, das europäi­sche Grenz­re­gime kolla­biert. Was ist da eigent­lich passiert ? Und was muss nun passieren ?

Wie konnte dieses Grenz­re­gime, dass konti­nu­ier­lich ausge­baut wurde, zugleich so unmerk­lich unter­ir­disch ausge­höhlt werden ? Während die Grenz­zäune – mit EU-Mitteln – erhöht und mit messer­scharfen NATO-Draht aufge­rüstet werden, ist zeitgleich das Grenz­re­gime in den Herzen und Köpfen kolla­biert.

noborder

Es hat seine Legiti­ma­ti­ons­grund­lage verloren, weil es mensch­lich und emotional nicht mehr zu ertragen war. Das Wissen über und die Bilder von toten Menschen an Stränden und in Booten war schon lange nicht mehr erträg­lich, und auch das Wissen um die grund­fal­sche und menschen­ver­ach­tende Archi­tektur des Grenz­re­gimes ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Gleich­zeitig wuchs auch die Hilflo­sig­keit und Verzweif­lung angesichts der eigenen Macht­lo­sig­keit. Den Wunsch, etwas gegen unerträg­liche Zustände zu tun, überführten viele in öffent­lich­keits­wirk­same Perfor­mances – wie das Peng-Kollektiv oder die Political Beauty mit dem Ersten Europäi­schen Mauer­fall. Andere, die es sich leisten konnten, oder die das nötige Know How und die Kontakte hatten, versuchten konkreter zu werden und starteten mit einer eigenen Seenot­ret­tungs­ak­tion.

Jetzt, in diesem Moment, entlädt sich die aufge­staute Verzweif­lung gerade in eupho­ri­sche Willkom­mens­festen an Bahnhöfen. Die Begeis­te­rung ist auch so groß, weil es tatsäch­lich so scheint, als wäre ein wesent­li­cher Baustein des Grenz­re­gimes gerade endgültig wegge­bro­chen : Das Dublin-System.

Vielleicht begann tatsäch­lich alles im April 2013, als Lampe­dusa in Hamburg ihren Kampf gegen Dublin aufnahmen. Schon damals war die Unter­stüt­zung in der Hamburger Bevöl­ke­rung von links­ra­dikal bis bürger­lich enorm. Trotzdem konnten die 300 Leute im Endef­fekt das Dublin-System nicht kippen ; der Senat konnte das Problem aussitzen ; die SPD konnte sie von Anfang an ins Gesicht treten, die Grünen verkauften sie etwas später.

Auch die Protest­ak­tionen in Berlin, die Protest-Märsche der Refugees aus Würzburg oder von Straß­bourg nach Brüssel, die perfor­ma­tiven Aktionen von Künst­le­rInnen und Refugees in den letzten Jahren konnten nicht errei­chen, was „die Macht des Fakti­schen“, der Bewegung der Migra­tion inner­halb weniger Tage zumin­dest temporär schaffte. Sie hat einfach die Grenzen verbrannt. Und das Irreste ist : Die meisten hier finden das großartig !

Dabei muss bei aller antiras­sis­ti­schen Kritik und in dem Wissen, wer Investor und zugleich Archi­tekt des europäi­schen Grenz­re­gimes ist, zu Kenntnis genommen werden, dass von Deutsch­land ein gewisser „Pull-Faktor“ (wie die Migra­ti­ons­for­scher sagen) ausgeht. Das hat selbst­ver­ständ­lich vor allem mit einer hier bereits lebenden Commu­nity zu tun. Und sicher­lich auch mit einem ; allem Knarren und Knirschen und oft jahre­langer Antrags­be­ar­bei­tungs­dauer zum Trotz, noch halbwegs funktio­nieren Asylsystem.

Aber ohne jede Frage war es auch die Entschei­dung der Bundes­re­gie­rung, die Ende August auf den System­kol­laps an einem bestimmten Punkt eben nicht mit Grenz­ver­schär­fungen reagierte, sondern mit einem tempo­rären Aussetzen der Dublin-Verord­nung zumin­dest für SyrerInnen, was endgültig den Ausschlag gab. Dieses Einge­ständnis, dass die Lage für die syrischen Flücht­linge so drama­tisch ist, dass die Regeln außer Kraft gesetzt werden müssen, die ja sowieso verwal­tungs­prak­tisch nicht funktio­nierten : Das war ein Dammbruch, noch vor der Entschei­dung, die Züge aus Ungarn weiter­fahren zu lassen, ohne die Menschen darin vorher zu regis­trieren. Aus Sicht antiras­sis­ti­scher Aktivis­tInnen in Deutsch­land ist es mehr als befremd­lich, wenn Flücht­linge auf einmal Frau Merkel bejubeln. Aus Sicht der Flücht­linge ist jedoch, ganz aktuell, die Entschei­dung Deutsch­lands, ihre Asylan­träge per sog. „Selbst­ein­tritts­recht“ zu prüfen, ein Glücks­fall. Immerhin gibt es hier ein Aufnah­me­system und keine sofor­tige Inhaf­tie­rung. Immerhin gibt es hier die Chance, wenn auch erst nach einigen Monaten und manchmal Jahren, einen Aufent­halt zu bekommen und vielleicht auch die Familie nachholen zu können.

Die Entschei­dung Deutsch­lands, von seinem Selbst­ein­tritts­recht Gebrauch zu machen, ist bisher begrenzt auf syrische Kriegs­flücht­linge und kann – wenn es verwal­tungs­tech­nisch wieder machbar ist – auch wieder zurück­ge­nommen werden. Die Frage ist aller­dings, ob andere europäi­sche Länder das überhaupt noch mitma­chen werden. Und wirklich umgesetzt werden konnte Dublin III ohnehin nicht mehr ; nur jede/r dreizehnte Dublin-Betrof­fene wurde tatsäch­lich abgeschoben. Die Abschie­be­be­hörden kommen einfach nicht hinterher.

march

Anderer­seits : Die fakti­sche inner­eu­ro­päi­sche Grenz­öff­nung wird nicht lange währen, ohne dass das Grenz­re­gime an anderer Stelle wieder verstärkt wird. Abgeschoben wird mehr als je zuvor – Sammel­ab­schie­bungen in den Balkan finden inzwi­schen alle paar Tage statt. Und die erneute Vorver­la­ge­rung der Migra­ti­ons­kon­trolle an die Außen­grenzen deutet sich in den geplanten Auffang­la­gern an. Doch auch bei diesem Versuch, die Bewegung der Migra­tion in kontrol­lierte Bahnen zu überführen, muss bezwei­felt werden, dass er funktio­nieren wird.

Daraus ergeben sich nun einige Fragen, mit denen die antiras­sis­ti­sche Linke sich in den nächsten Wochen wird befassen müssen. Denn auch wenn es gerade das eupho­ri­sie­rende Gefühl gibt, dass keine Grenze für immer ist und eine große Schlacht gewonnen wurde : Wir stehen nicht kurz vor der Revolu­tion. Wir leben nach wie vor unter Bedin­gungen, die ein wirklich freies Fluten zu einem Mecha­nismus globaler Umver­tei­lung machen würde.

Deshalb ist die Frage : Was von dem, was gerade in unserem Sinne läuft, lässt sich retten und auf Dauer stellen ? Wie lassen sich die politi­schen Hardliner zumin­dest diskursiv in der Defen­sive halten ? Und was lässt sich vielleicht noch errei­chen ? Lässt sich zum Beispiel die enorme Solida­rität, die gerade den Refugees entge­gen­fließt, auf die Roma aus dem Westbalkan erwei­tern ? Ist es den Leuten an den Bahnhöfen nicht egal, ob die Leute schon in Syrien oder Irak losge­reist sind oder erst in Mazedo­nien ?

Und lässt sich die Hilfs­be­reit­schaft in der „ganz normalen Bevöl­ke­rung“ auf Dauer stellen ? Trägt sie auch dann, wenn die Eliten sie dafür nicht mehr in den höchsten Tönen loben ? Ist die Solida­rität der „Ehren­amt­li­chen“ im Ernst­fall auch zur Konfron­ta­tion mit dem Staat bereit ? Das Gefühl dazu im Moment : Ja, weil die morali­sche Legiti­ma­tion so groß ist und die öffent­liche Zustim­mung, dass so viele auch vor Abschie­be­blo­ckaden nicht zurück­schre­cken. Und das wäre vielleicht syste­ma­tisch auszu­bauen, im Sinne einer Radika­li­sie­rung von Solida­rität.

Die andere Frage ist : Wie sorgen wir dafür, dass die Stimmung nicht umschlägt, wenn die Flücht­lings­auf­nahme tatsäch­lich spürbare Kosten verur­sacht : Wenn Schul­sport­hallen zu Notun­ter­künften ausge­baut werden und dort kein Sport­un­ter­richt mehr statt­findet, oder wenn die Mieten gerade im unteren Segment anziehen und Wohnraum knapp wird ? Wenn aufgrund der angespannten Perso­nal­lage in den Kommunen die Warte­zeiten noch länger werden ? Es wird dazu kommen, dass gerade die Sozial­leis­tungs­emp­fänger und sozial Schwa­chen mit den neuen Nachba­rInnen Wohnraum, soziale Infra­struktur und andere knappe Ressourcen teilen müssen. Ohne eine massive Umver­tei­lung – bspw. die beschlag­nahme leerste­henden Wohnraums – kommt es tatsäch­lich zu Konkur­renz­si­tua­tionen, und die Stimmung kann irgend­wann in Ableh­nung umschlagen.

Von daher sollte unsere Botschaft sein : Es ist genug für alle da ! Diese Botschaft muss aber auch erlebbar sein und unter­füt­tert werden. Die Betonung, dass umver­teilt werden muss, ist da nur eine Ebene von mehreren. Wenn Solida­rität praktisch werden soll, wird sie sich nicht exklusiv auf Refugees richten können. Die Linke sollte die Forde­rung nach Bewegungs­frei­heit, die soziale Frage und die Forde­rung nach Umver­tei­lung gesell­schaft­li­chen Reich­tums nicht als getrennte Kampf­ter­rains begreifen.

Artikel teilen

Großes Interesse am Prozess gegen Latife

Der §129-Prozess gegen die so_ko_wpt-Mitstrei­terin Latife befindet sich inzwi­schen in der dritten Woche, am Donnerstag findet der mittler­weile fünfte Verhand­lungstag statt. Die « Freunde und Freun­dinnen von Latife », die den Prozess am OLG Düssel­dorf von Beginn an verfolgen und auf ihrer Website « Solida­rität mit Latife » dokumen­tieren, nutzten die Pause im Prozess für eine Infor­ma­tions- und Solida­ri­täts­ver­an­stal­tung am letzten Dienstag. Ziel war es, eine breitere Unter­stüt­zung und ein größeres Inter­esse für den Fall zu errei­chen, der droht, die Anwend­bar­keit des Paragra­phen 129 erneut auszu­weiten – um den Preis einer Inhaf­tie­rung einer Freundin.

Wir dokumen­tieren nachfol­gend den Bericht zur Veran­stal­tung am 14.7. im Café Stil-Bruch auf dem Ölberg. Der Text ist der Website zum Prozess entnommen.

latife_olg

Bericht zur Info-Veran­stal­tung am 14.7.2015

Anti-Repres­sionar­beit ist ein undank­bares Tätig­keits­feld. Erfah­rungs­gemäß halten sich selbst viele Linke lieber davon fern, aus antizi­pierter Frustra­tion oder auch aus der Furcht heraus, mögli­cher­weise selbst in den Fokus der Ermittler zu geraten, wenn sie sich zu weit in die Nähe einer « wegen Terro­rismus » angeklagten Person begeben. Dass sich das Café Stil Bruch am Veran­stal­tungs­abend mit ca. dreißig Leuten recht gut füllte, war daher in gewisser Weise eine positive Überra­schung. Was auch daran liegen dürfte, dass Latife auf dem Ölberg (und insge­samt in Wuppertal) einfach eine beliebte und bekannte Person ist. Für ihre Freun­dinnen und Freunde verbieten sich die einfa­chen Selbst­schutz­me­cha­nismen, mit denen staat­liche Repres­sion sonst immer gerne als ein Problem « der anderen » konstru­iert wird, ohnehin.

§§129 : Paragra­phen zur Einschüch­te­rung

Die Veran­stal­tung begann mit einer Einfüh­rung zum § 129, der in Deutsch­land bereits 1871 einge­führt wurde und schon damals – neben den Sozia­lis­ten­ge­setzen – eine scharfe Waffe im Klassen­kampf von oben war. Der Paragraph wurde während des Kalten Krieges im Zuge des KPD-Verbots und später im « Deutschen Herbst » als Reaktion auf die militanten Aktionen der Stadt­gue­rilla weiter verschärft. Das in den 1970ern einge­führte Sonder­ge­setz, das sich hinter dem kleinen « a » des §129 a verbirgt, führte den nirgendwo genau definierten Begriff « Terro­rismus » in das Straf­ge­setz ein.

Eine Grund­lage für oft willkür­liche Ermitt­lungen, deren Rahmen bewusst uferlos gefasst ist, und vielfach der Einschüch­te­rung und Ausfor­schung dient : So ist es der Polizei im Rahmen einer einer laufenden 129er-Ermitt­lung u.a. erlaubt, Telefon- bzw. E-Mail-Überwa­chungen und Hausdurch­su­chungen durch­zu­führen oder auch Einblick in Konto­be­we­gungen vorzu­nehmen. Ebenso finden monate­lange Personen- und Wohnungs­ober­va­tionen statt und Peilsender werden an PKWs angebracht. Dass diese Maßnahmen ganz konkret angewendet werden, wurde im Laufe der Veran­stal­tung von Latife und ihrem RA Roland Meister bestä­tigt, als sie von den Überwa­chungen gegen Latife vor ihrer Festnahme 2013 berich­teten. Dabei wurde monate­lang jeder ihrer Schritte dokumen­tiert, zahllose Freunde und Freun­dinnen wurden gemeinsam mit ihr telefo­nisch überwacht.

Grund­lage für diese Ermitt­lungen gegen Latife war ein weiteres Sonder­ge­setz des StGB, das als § 129 b bekannt ist. Es wurde nach offizi­eller Lesart im Gefolge der Anschläge von 9/11 geschaffen – Pläne dazu gab es jedoch schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhun­derts. Es erwei­terte die Verfol­gung Verdäch­tiger auch auf eine behaup­tete Mitglied­schaft in (oder Unter­stüt­zung von) als „terro­ris­tisch“ definierten Organi­sa­tionen im Ausland. Eine Tätig­keit der benannten Gruppen in Deutsch­land war mit Einfüh­rung des « 129 b » keine Veraus­set­zung mehr für weitrei­chende Ermitt­lungen und Anklagen.

Mehrjäh­rige Haftstrafen für politi­sche Arbeit

Welche Gruppen von der « Terrorismus»-Definition erfasst werden, bestimmt eine « Terror­liste » der EU und der USA. Wie inter­es­sen­ge­leitet und fragwürdig die Einstu­fung von Organi­sa­tionen als « terro­ris­tisch » durch den EU-Minis­terrat ist, wird z.B. an der Tatsache deutlich, dass das faschis­ti­sche Bataillon Asow in der Ukraine nicht auf der Liste auftaucht, die gegen die IS-Milizen kämpfende kurdi­sche PKK aber immer noch genannt wird. Das führt bis heute zu Verfahren gegen hier lebende Kurd*innen die oft genug auch mit mehrjäh­rigen Haftstrafen enden.

Dasselbe « Schicksal » ereilt in der Regel Angeklagte, denen eine Mitglied­schaft in der türki­schen DHKP-C, bzw. deren Unter­stüt­zung vorge­worfen wird. Die Beweis­füh­rung für eine Mitglied­schaft bleibt fast immer diffus und selbst­re­fe­ren­tiell. Sehr häufig werden voran­ge­gan­gene Urteile aus anderen Verfahren als « Beweis » einge­bracht, oft wird auf Aussagen von in der Türkei Gefol­terten bzw. auf fragwür­dige Geheim­dienst­er­kennt­nisse zurück­ge­griffen. Dazu passte eine kurze Filmdoku zum ersten 129 b Prozess gegen linke Revolu­tio­näre, der 2009 gegen angeb­liche DHKP-C-Unter­stützer in Stutt­gart geführt wurde. Der atmosphä­risch dichte Film zeigte eindrück­lich, wie bedrü­ckend sich ein solcher « Terrorismus»-Prozess auch im Leben der Freun­dinnen und Verwandten der Beschul­digten nieder­schlägt, vor allem, weil die Angeklagten meistens für eine quälend lange Dauer vor und während des Prozesses einge­sperrt bleiben – oft genug unter den Bedin­gungen der Isola­tion. Die Veranstalter*innen sandten daher auch einen solida­ri­schen Gruß an jene vier Angklagten, die 2013 gemeinsam mit Latife verhaftet wurden und seither im Stamm­heimer Knast auf ihr Urteil warten müssen, das in Stutt­gart für Ende Juli erwartet wird.

Latife, die sich glück­li­cher­weise auf freiem Fuß befindet, berich­tete über den Ausgang jenes Stutt­garter « Pilot-Verfah­rens », dessen Urteil in späteren Prozessen immer wieder als « Beweis­mittel » diente – quasi als sich selbst bestä­ti­gendes « Perpe­tuum Mobile » : Die fünf Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 3 Jahren bis zu 5 Jahren und vier Monaten. Auch damals stützte sich die Ankla­ge­be­hörde wie im Verfahren gegen Latife, auf die Konstruk­tion einer „Rückfront­or­ga­ni­sa­tionen im Ausland“, die der DHKP-C finan­ziell und ideolo­gisch zuarbeitet. Verur­teilt wurden die Angeklagten in Stutt­gart wohlge­merkt nicht für die Planung von Anschlägen, sondern weil sie etwa Geld gesam­melt, Veran­stal­tungen organi­siert und Kontakt zu Genoss*innen gehalten hatten.

Vom Zuschau­er­raum auf die Ankla­ge­bank

Latife erzählte bei der folgenden Gesprächs­runde noch einmal ausführ­lich von ihrem eigenen persön­li­chen und politi­schen Hinter­grund. Für sie war die Knast- und Anti-Repres­si­ons­ar­beit sehr prägend und bedeutsam, mit der sie als Angehö­rige eines linken Gefan­genen noch in der Türkei lebend begonnen hatte und die sie später auch in Deutsch­land bis zu ihrer eigenen Verhaf­tung im Juni 2013 fortge­setzt hatte. An vielen Prozess­tagen hatte sie in demselben OLG-Saal im Zuschau­er­raum gesessen, in dem nun das Verfahren gegen sie selbst statt­findet – viele der Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justiz­an­ge­stellte kennen sie seit Jahren. Sie hat zahllose Kundge­bungen vor Knästen organi­siert, Briefe an Gefan­gene geschrieben und Öffent­lich­keits­ar­beit gemacht. Und sie berich­tete gerührt davon, wie viel ihr selbst es in den Wochen ihrer Haftzeit –  z.T. in Isola­ti­ons­haft sitzend – bedeutet hat, einen ersten Brief von einem Freund in den Händen zu halten, oder zu erfahren, dass ihre Freund*innen eine Kundge­bung organi­sierten.

Für sie als Antifa­schistin, Antiras­sistin und Revolu­tio­närin sei es auch immer wichtig gewesen, sich dort, wo sie lebt – also in Deutsch­land und in Wuppertal – gegen die schlechten und rassis­ti­schen Zustände zu wehren. Für sie war es z.B. selbst­ver­ständ­lich, zusammen mit deutschen und migran­ti­schen Antifaschist*innen gegen Nazis zu protes­tieren. So organi­sierte sie z.B. am 29.5. 2013 – vier Wochen vor ihrer Verhaf­tung – die Solinger Demons­tra­tion zum Gedenken an den Anschlag auf das Haus der Familie Genç mit, und betei­ligte sich an Wupper­taler Protesten gegen Nazi-Aufmär­sche. Außerdem organi­sierte sie u.a. zusammen mit der Alevi­ti­schen Gemeinde im Sommer 2013 mehrere Gezi-Solida­ri­täts­demos in Wuppertal und der Umgebung. All diese – ganz normalen und öffent­li­chen – politi­schen Aktivi­täten finden sich nun in der Anklage der Staats­an­walt­schaft wieder.

Latife hat aber auch eine ganze Menge gemacht, was öffent­lich weniger bekannt war. Zum Beispiel hat sie sich, nachdem sie 2009 zur Vorsit­zenden des Vereins Anato­li­sche Födera­tion gewählt wurde, mit anderen migran­ti­schen Frauen gegen die rassis­ti­sche Diskri­mi­nie­rung durch die deutsche Mehrheits­ge­sell­schaft und gegen die Unter­drü­ckung als Frauen durch ihre Männer organi­siert. Sie unter­stützte migran­ti­sche Familien, Frauen und Jugend­liche, organi­sierte Bildungs­ar­beit und inves­tierte viel Zeit und Energie in kultu­relle Aktivi­täten. Diese Aufzäh­lung an Aktivi­täten müsste eigent­lich bereits ausrei­chen, um die Unter­stel­lung der General­staats­an­walt­schaft, die Anato­li­sche Födera­tion sei nichts anderes als eine getarnte Umfeld­or­ga­ni­sa­tion der DHKP-C, zu demen­tieren.

Der NSU-Komplex als Kataly­sator der Anklage ?

Latife hob aller­dings noch eine weitere, nicht ganz unwich­tige Aktivität der Födera­tion hervor : Frühzeitig hatte diese nämlich lautstark öffent­lich gemacht, was inzwi­schen als offenes Geheimnis gilt : die Verwick­lung staat­li­cher Behörden, und insbe­son­dere des Verfas­sungs­schutzes, in die Mordserie des NSU. Und das tat der Verein bereits vor der Selbstent­tar­nung des NSU im November 2011, nachdem die Anato­li­sche Födera­tion Kontakt zur Familie eines der Mordopfer erhalten hatte. Im Januar 2012 startete die Anato­li­sche Födera­tion eine Kampagne zu der Mordserie. Sie betei­ligte sich an der Bündnis­demo « Verfas­sungs­schutz auflösen » im Dezember des gleichen Jahres in Köln und war zum Prozess­auf­takt gegen Zschäpe, Wohlleben und Co. mit einer Delega­tion in München. Es ist sicher nicht an den Haaren herbei­ge­zogen, dass sich manche Person in mancher Sicher­heits­be­hörde dadurch auf die Füße getreten fühlte. Nun steht also die Vorsit­zende eines migran­ti­schen Vereins, der schon sehr früh – lange bevor die meisten Medien aufmerksam wurden – die Kompli­zen­schaft des deutschen Staates mit den Nazi-Terro­risten benannte, selber wegen Terro­ris­mus­vor­würfen vor Gericht.

Im Anschluss an Latifes Schil­de­rung erläu­terte Rechts­an­walt Roland Meister seine Einschät­zung des Prozesses. Er kann auf reich­liche Erfah­rung mit § 129-Verfahren zurück­greifen ; Meister hat zahlreiche Verfahren gegen türki­sche und kurdi­sche Linke als Anwalt begleitet. Er hob nochmals hervor, dass der Paragraph syste­ma­tisch einge­setzt wird nicht um straf­bare Handlungen zu verfolgen, sondern dazu, Gesin­nungen und politi­sche Haltungen zu bestrafen. Er merkte an, dass die Staats­an­walt­schaft im Prozess gegen Latife aber noch über das übliche Ankla­ge­muster hinaus­geht. Denn die Anklage nimmt hier tatsäch­lich keinerlei Bezug auf irgend­eine Verbin­dung Latifes zur Türkei ; sie klagt ausschließ­lich vollkommen « normale » politi­sche Aktivi­täten in Deutsch­land an, wie die Teilnahme an Veran­stal­tungen oder die Anmel­dung von Demons­tra­tionen.

Abschlie­ßend machte Roland Meister noch einmal deutlich, wie deutsche Innen­po­li­tiker und Sicher­heits­be­hörden in mancher Hinsicht auch über das hinaus­gehen, was die oft als faschis­tisch geschol­tenen türki­schen Behörden bei ihrer Repres­si­ons­ar­beit tun : So wurde bspw. kürzlich in der Türkei ein Konzert der links­ra­di­kalen Musik­gruppe Grup Yorum zwar zwischen­zeit­lich verboten, ein türki­sches Gericht kassierte jedoch letzten Endes dieses Verbot. Das Konzert konnte wie geplant vor tausenden Zuhörer*innen statt­finden. In Deutsch­land wird der Verkauf von Eintritts­karten zu einem Grup Yorum-Konzert hingegen als Beweis­mittel für die Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verieni­gung in die laufenden 129b-Verfahren einge­bracht. Und die in nach wie vor frei in der Türkei erschei­nende Wochen­zei­tung « Yürüyü ? », die ebenfalls als DHKP/C-nah gilt, weil sie erst kürzlich die staat­li­chen Aussagen zur tödlich verlau­fenden Geisel­nahme eines Staats­an­waltes anzwei­felte, wurde im Mai durch das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium verboten.

Weitere Unter­stüt­zung erwünscht !

Der Auftritt Latifes bei der Veran­stal­tung hinter­ließ bei vielen der Teilneh­menden einen tiefen Eindruck : Entschlossen und gleich­zeitig authen­tisch schil­derte sie, wie die Ermitt­lungen und der Prozess Einfluss auf ihr Leben nehmen und wie sie versucht, sich davon nicht brechen zu lassen. Ihr weiterer Weg durch das Verfahren verdient jede Unter­stüt­zung, die wir geben können. Leider fand sich trotz zahlrei­cher Unter­stüt­zungs­be­kun­dungen – (die Spenden­kasse war am Ende gut gefüllt ; vielen Dank dafür!) – bislang noch niemand bereit, sich konkret an der weiteren Prozess­be­ob­ach­tung in Düssel­dorf zu betei­ligen. Wer Inter­esse hat, darf sich gerne an uns – Freun­dinnen und Freunde von Latife – wenden. Allen, die erstmals zu einem solchen Verfahren wollen, bieten wir an, beim ersten Mal gemeinsam nach Düssel­dorf zu fahren. (Kontakt)

Die nächsten Prozess­ter­mine sind am Montag, den 20.7., Donnerstag, den 23.7. und am Donnerstag, den 30.7.2015 am OLG in Düssel­dorf (Kapellweg 36).

Artikel teilen