Ihr Asylrecht : Selektion, Internierung, Deportation

Am Samstag, den 3.Oktober wird es bei mehreren Veran­stal­tungen mit, für und von in Wuppertal lebenden Refugees ein Kontrast­pro­gramm zu den Einheits­feiern geben, die dieses Jahr unter dem zynischen Motto « Grenzen überwinden » geplant sind. Wenige Tage vor der geplanten Verschär­fung des Asylrechts sollen die gefeiert werden, die Grenzen tatsäch­lich überwinden.

Grenzen überwinden ! Asylrechts­än­de­rung stoppen !
3.10. in Wuppertal : All Refugees Welcome !

Wir veröf­fent­li­chen hier eine ausführ­liche Einschät­zung zur Lage und den geplanten neuen Asylrechts­ver­schär­fungen aus dem Umfeld der Initia­tive welcome2wuppertal (w2wtal).

« Dem ‚Sommer des Willkom­mens’ muss eine wider­stän­dige ‚Willkom­mens­kultur’ folgen »

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Nach dem Willkommen : Selek­tion, Inter­nie­rung und Depor­ta­tion

von lobanow­skji (w2wtal)

Die Ereig­nisse an den Grenzen Europas, inner­halb Deutsch­lands und auch in Wuppertal haben sich seit der Ankunft vieler, über die Landroute über Öster­reich geflüch­teter Menschen in Deutsch­land teilweise überschlagen. Nachdem Politik, Behörden und Medien über Wochen der Hetze rassis­ti­scher « besorgter Bürger*innen » und Anschlägen gegen Geflüch­tete und geplante und bewohnte Unter­künfte schwei­gend bis verständ­nis­voll begeg­neten, folgte nach Heidenau und der durch die Flüch­tenden erzwun­genen Grenz­öff­nungen ein von Teilen der politi­schen Elite prokla­mierter ­kurzer « Sommer des Willkom­mens ».

Er war auch Reaktion auf eine in den meisten Fällen selbst­or­ga­ni­sierte Welle von Hilfs­be­reit­schaft aus der Bevöl­ke­rung. In den Aufnah­me­zen­tren oder auf den Bahnsteigen hatte sich wohl auch eine angestaute Verzwei­fe­lung über die « Festung Europa », tausende Tote, über rassis­ti­sche Hetze und eigene empfun­dene Macht­lo­sig­keit entladen : Frontex befindet sich weit weg, diesmal konnte wirklich etwas getan werden. Den ordnungs­be­ses­senen Flügel der Politik erwischte das auf dem falschen Fuß. Erstmals seit Jahren gerieten daher völki­sche Rassisten und die Abschot­tungs- und Abschre­ckungs­pre­diger in eine gesell­schaft­liche Defen­sive.

Darin manifes­tierte sich auch eine in allen Umfragen und Wahlen der letzten Jahre konstant « links von der Union » angesie­delten Mehrheit in der BRD, die sich aufgrund von übergeod­netem Kalkül jedoch nie in realer Macht ausdrückt. So diffus diese theore­ti­sche Mehrheit ist, so diffus war auch das Handeln der so genannten « zivil­ge­sell­schaft­li­chen Willkom­mens­kultur ». Es reichte von offen kultur­pa­ter­na­lis­ti­schen Angeboten bis zu halble­galen Unter­neh­mungen zur Flucht­hilfe. Angela Merkel, die über einen großen Macht­in­stinkt verfügt, weiß gut, dass ihre Partei nicht über eine gesell­schaft­liche Mehrheit verfügt. Fast folge­richtig setzte sie sich so kurzfristig an die Spitze der zivil­ge­sell­schaft­li­chen Manifes­ta­tion für eine « offene Gesell­schaft », indem sie feststellte, für die Gewäh­rung von Asyl gebe es keine Obergrenzen.

Der völki­sche Rollback aus dem Drehbuch

Dieses durch Flüch­tende und « Zivil­ge­sell­schaft » erzwun­gene Bekenntnis soll nun durch einen blitz­ar­tigen Rollback korri­giert werden. Die Reaktion agierte dafür wie aus dem Lehrbuch : Zu Beginn verwei­gern einzelne Minister*innen und regio­nale Player die Gefolg­schaft : Sie schaffen in ihren Zustän­dig­keiten vollendete Tatsa­chen um damit einen behaup­teten « Notstand » zu belegen. So geschehen mit der vom Innen­mi­nister verkün­deten Grenz­schlie­ßung zu Öster­reich binnen 12 Stunden am 14.September. Im Anschluss wird eine überzo­gene « Lösung der Krise » vorge­legt, bei der « Zugeständ­nisse » an die andere Seite einge­baut sind. Schließ­lich wird Druck auf jene Teile des Gesamt­ge­füges aufge­baut, die für gut erpressbar gehalten werden. Hier waren das die Länder und die Kommunen, die dringend auf finan­zi­elle Zuschüsse des Bundes angewiesen sind. Wenn das alles in einem hohen Tempo geschieht, bestehen für die Reaktion und ihren Rollback gute Chancen.

Nach der Grenz­schlie­ßung, die zwar keinen einzigen Refugee am Zugang auf deutsches Staats­ge­biet hinderte, dafür aber wirksame Bilder sich an den Grenzen aufbau­ender Staus und schwer bewaff­neter Bundes­po­lizei produ­zierte, folgte schnell der zweite Schritt. Dafür war es gut, dass die vermeint­liche „Krisen­lö­sung” schon lange in den Schub­laden des Innen­mi­nis­te­riums lag und nun hervor­ge­zau­bert werden konnte. Der am 17. September durch Pro Asyl publik gemachte Entwurf eines neuen Asylrechts forderte für viele Menschen faktisch dessen Abschaf­fung und das Ende jeder Unter­stüt­zung. Viele Ankom­mende sollten nach den Plänen des Bundes­in­nen­mi­nis­te­riums zukünftig ihren Anspruch auf Geld und sogar auf jede medizi­ni­sche Versor­gung verlieren ; auch für eine Unter­kunft sollte nicht mehr gesorgt werden. Ein passender Werbe­slogan für Nazis, die seit jeher « Rückflug­ti­ckets für Asylbe­trüger » fordern, war dem Bundes­in­nen­mi­nister dazu auch einge­fallen : Dublin III-Geflüch­tete sollten außer dem « Ticket für die Rückfahrt » und etwas « Reise­pro­viant » nichts zu erwarten haben.

Das war der Part des « Notstands­plans », der offenbar zur teilweisen Strei­chung vorge­sehen war, damit das letzt­lich Verab­schie­dete als Kompro­miss verkauft werden konnte. In der vorge­legten Form handelte es sich ohnehin um einen krassen Verstoß gegen verfas­sungs­recht­liche Vorgaben. Der Entwurf wurde deshalb in der ersten Koali­ti­ons­runde dahin­ge­hend abgeschwächt, dass nun nicht mehr alle unter die « Dublin»-Regelung Fallenden ausge­hun­gert werden sollen. Die SPD feierte sich prompt für ihre « Stand­haf­tig­keit» ; doch auch das, was nach der nächsten Runde, der am 23. September tagenden « Bund-Länder Kommis­sion » übrig­blieb und mittler­weile auch das Kabinett passierte, verstösst nicht nur nach wie vor gegen das Grund­ge­setz, es wird für viele Geflüch­tete schreck­liche Konse­quenzen haben.

Inter­nie­rungs­lager als neue Willkom­mensorte

Zum Beispiel die schnel­leren und zukünftig unange­kün­digten Abschie­bungen. Die bedeuten nicht nur, den zuletzt immer erfolg­rei­cheren Blockaden solida­ri­scher Menschen einen Riegel vorzu­schieben, auch indivi­du­eller Rechts­schutz für die Betrof­fenen ist kaum noch zu gewähr­leisten. Auch die nach jahre­langen, oft bitteren Kämpfen erst kürzlich teilweise abgeschaffte « Residenz­pflicht » soll eine Renais­sance erleben. Zentraler Punkt der Pläne ist nach wie vor jedoch die gesetz­liche Veran­ke­rung eines Konzeptes von « richtigen » und « falschen » Geflüch­teten. Während einige als « nützlich » und « verwertbar » (so Claudia Roth von den „Grünen ») klassi­fi­ziert und – wie von der deutschen Wirtschaft gefor­dert – zukünftig auch erleich­tert aufge­nommen werden sollen, sollen die anderen in spezi­ellen Lagern inter­niert und ohne wirkli­chen Rechts­schutz schnellst­mög­lich wieder abgeschoben werden. Das ist eine glatte Umset­zung der vor den Unter­brin­gungen heraus­ge­g­ei­ferten Forde­rungen der Nazis.

Neben vielen, die mit unsicherem Status mit uns leben, wird diese Selek­tion per willkür­li­cher Defini­tion weiterer Länder als « sicherem Herkunfts­land » (zum Beispiel des noch immer von Bundes­wehr-Soldaten gesicherten Kosovo) vor allem erneut Menschen aus Mittelost-Europa treffen. Die werden als so genannte « Wirtschafts­flücht­linge » schon seit Jahren entrechtet und diskri­mi­niert. Wie willkür­lich dabei die Defini­tion « sicherer Herkunfts­staaten » tatsäch­lich ist, zeigen aus der CSU bereits gestellte Forde­rungen, auch den sich in Ägypten oder in den « nicht umkämpften Teilen » Syriens befind­li­chen Syrer*innen, « echte Flucht­gründe » abzuspre­chen. Die jetztige Auswei­tung « sicheren » Terri­to­riums richtet sich wieder einmal vor allem gegen Angehö­rige der Roma-Minder­heiten, für die es bekannt­lich nirgendwo jemals « sicher » war. Dabei treibt die deutsche Politik ihre Ausgren­zungs­pläne ungeachtet kollek­tiver Verfol­gung und Vernich­tung so genannter « Zigeuner » im Natio­nal­so­zia­lismus voran. Anstatt den Roma in Deutsch­land eine sichere Zuflucht zu gewähren und ihnen (endlich) einen Opfer­status zuzuer­kennen, stellt sich Deutsch­land damit erneut in eine Tradi­tion von Selek­tion, Inter­nie­rung und Depor­ta­tion.

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Großes Interesse am Prozess gegen Latife

Der §129-Prozess gegen die so_ko_wpt-Mitstrei­terin Latife befindet sich inzwi­schen in der dritten Woche, am Donnerstag findet der mittler­weile fünfte Verhand­lungstag statt. Die « Freunde und Freun­dinnen von Latife », die den Prozess am OLG Düssel­dorf von Beginn an verfolgen und auf ihrer Website « Solida­rität mit Latife » dokumen­tieren, nutzten die Pause im Prozess für eine Infor­ma­tions- und Solida­ri­täts­ver­an­stal­tung am letzten Dienstag. Ziel war es, eine breitere Unter­stüt­zung und ein größeres Inter­esse für den Fall zu errei­chen, der droht, die Anwend­bar­keit des Paragra­phen 129 erneut auszu­weiten – um den Preis einer Inhaf­tie­rung einer Freundin.

Wir dokumen­tieren nachfol­gend den Bericht zur Veran­stal­tung am 14.7. im Café Stil-Bruch auf dem Ölberg. Der Text ist der Website zum Prozess entnommen.

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Bericht zur Info-Veran­stal­tung am 14.7.2015

Anti-Repres­sionar­beit ist ein undank­bares Tätig­keits­feld. Erfah­rungs­gemäß halten sich selbst viele Linke lieber davon fern, aus antizi­pierter Frustra­tion oder auch aus der Furcht heraus, mögli­cher­weise selbst in den Fokus der Ermittler zu geraten, wenn sie sich zu weit in die Nähe einer « wegen Terro­rismus » angeklagten Person begeben. Dass sich das Café Stil Bruch am Veran­stal­tungs­abend mit ca. dreißig Leuten recht gut füllte, war daher in gewisser Weise eine positive Überra­schung. Was auch daran liegen dürfte, dass Latife auf dem Ölberg (und insge­samt in Wuppertal) einfach eine beliebte und bekannte Person ist. Für ihre Freun­dinnen und Freunde verbieten sich die einfa­chen Selbst­schutz­me­cha­nismen, mit denen staat­liche Repres­sion sonst immer gerne als ein Problem « der anderen » konstru­iert wird, ohnehin.

§§129 : Paragra­phen zur Einschüch­te­rung

Die Veran­stal­tung begann mit einer Einfüh­rung zum § 129, der in Deutsch­land bereits 1871 einge­führt wurde und schon damals – neben den Sozia­lis­ten­ge­setzen – eine scharfe Waffe im Klassen­kampf von oben war. Der Paragraph wurde während des Kalten Krieges im Zuge des KPD-Verbots und später im « Deutschen Herbst » als Reaktion auf die militanten Aktionen der Stadt­gue­rilla weiter verschärft. Das in den 1970ern einge­führte Sonder­ge­setz, das sich hinter dem kleinen « a » des §129 a verbirgt, führte den nirgendwo genau definierten Begriff « Terro­rismus » in das Straf­ge­setz ein.

Eine Grund­lage für oft willkür­liche Ermitt­lungen, deren Rahmen bewusst uferlos gefasst ist, und vielfach der Einschüch­te­rung und Ausfor­schung dient : So ist es der Polizei im Rahmen einer einer laufenden 129er-Ermitt­lung u.a. erlaubt, Telefon- bzw. E-Mail-Überwa­chungen und Hausdurch­su­chungen durch­zu­führen oder auch Einblick in Konto­be­we­gungen vorzu­nehmen. Ebenso finden monate­lange Personen- und Wohnungs­ober­va­tionen statt und Peilsender werden an PKWs angebracht. Dass diese Maßnahmen ganz konkret angewendet werden, wurde im Laufe der Veran­stal­tung von Latife und ihrem RA Roland Meister bestä­tigt, als sie von den Überwa­chungen gegen Latife vor ihrer Festnahme 2013 berich­teten. Dabei wurde monate­lang jeder ihrer Schritte dokumen­tiert, zahllose Freunde und Freun­dinnen wurden gemeinsam mit ihr telefo­nisch überwacht.

Grund­lage für diese Ermitt­lungen gegen Latife war ein weiteres Sonder­ge­setz des StGB, das als § 129 b bekannt ist. Es wurde nach offizi­eller Lesart im Gefolge der Anschläge von 9/11 geschaffen – Pläne dazu gab es jedoch schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhun­derts. Es erwei­terte die Verfol­gung Verdäch­tiger auch auf eine behaup­tete Mitglied­schaft in (oder Unter­stüt­zung von) als „terro­ris­tisch“ definierten Organi­sa­tionen im Ausland. Eine Tätig­keit der benannten Gruppen in Deutsch­land war mit Einfüh­rung des « 129 b » keine Veraus­set­zung mehr für weitrei­chende Ermitt­lungen und Anklagen.

Mehrjäh­rige Haftstrafen für politi­sche Arbeit

Welche Gruppen von der « Terrorismus»-Definition erfasst werden, bestimmt eine « Terror­liste » der EU und der USA. Wie inter­es­sen­ge­leitet und fragwürdig die Einstu­fung von Organi­sa­tionen als « terro­ris­tisch » durch den EU-Minis­terrat ist, wird z.B. an der Tatsache deutlich, dass das faschis­ti­sche Bataillon Asow in der Ukraine nicht auf der Liste auftaucht, die gegen die IS-Milizen kämpfende kurdi­sche PKK aber immer noch genannt wird. Das führt bis heute zu Verfahren gegen hier lebende Kurd*innen die oft genug auch mit mehrjäh­rigen Haftstrafen enden.

Dasselbe « Schicksal » ereilt in der Regel Angeklagte, denen eine Mitglied­schaft in der türki­schen DHKP-C, bzw. deren Unter­stüt­zung vorge­worfen wird. Die Beweis­füh­rung für eine Mitglied­schaft bleibt fast immer diffus und selbst­re­fe­ren­tiell. Sehr häufig werden voran­ge­gan­gene Urteile aus anderen Verfahren als « Beweis » einge­bracht, oft wird auf Aussagen von in der Türkei Gefol­terten bzw. auf fragwür­dige Geheim­dienst­er­kennt­nisse zurück­ge­griffen. Dazu passte eine kurze Filmdoku zum ersten 129 b Prozess gegen linke Revolu­tio­näre, der 2009 gegen angeb­liche DHKP-C-Unter­stützer in Stutt­gart geführt wurde. Der atmosphä­risch dichte Film zeigte eindrück­lich, wie bedrü­ckend sich ein solcher « Terrorismus»-Prozess auch im Leben der Freun­dinnen und Verwandten der Beschul­digten nieder­schlägt, vor allem, weil die Angeklagten meistens für eine quälend lange Dauer vor und während des Prozesses einge­sperrt bleiben – oft genug unter den Bedin­gungen der Isola­tion. Die Veranstalter*innen sandten daher auch einen solida­ri­schen Gruß an jene vier Angklagten, die 2013 gemeinsam mit Latife verhaftet wurden und seither im Stamm­heimer Knast auf ihr Urteil warten müssen, das in Stutt­gart für Ende Juli erwartet wird.

Latife, die sich glück­li­cher­weise auf freiem Fuß befindet, berich­tete über den Ausgang jenes Stutt­garter « Pilot-Verfah­rens », dessen Urteil in späteren Prozessen immer wieder als « Beweis­mittel » diente – quasi als sich selbst bestä­ti­gendes « Perpe­tuum Mobile » : Die fünf Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 3 Jahren bis zu 5 Jahren und vier Monaten. Auch damals stützte sich die Ankla­ge­be­hörde wie im Verfahren gegen Latife, auf die Konstruk­tion einer „Rückfront­or­ga­ni­sa­tionen im Ausland“, die der DHKP-C finan­ziell und ideolo­gisch zuarbeitet. Verur­teilt wurden die Angeklagten in Stutt­gart wohlge­merkt nicht für die Planung von Anschlägen, sondern weil sie etwa Geld gesam­melt, Veran­stal­tungen organi­siert und Kontakt zu Genoss*innen gehalten hatten.

Vom Zuschau­er­raum auf die Ankla­ge­bank

Latife erzählte bei der folgenden Gesprächs­runde noch einmal ausführ­lich von ihrem eigenen persön­li­chen und politi­schen Hinter­grund. Für sie war die Knast- und Anti-Repres­si­ons­ar­beit sehr prägend und bedeutsam, mit der sie als Angehö­rige eines linken Gefan­genen noch in der Türkei lebend begonnen hatte und die sie später auch in Deutsch­land bis zu ihrer eigenen Verhaf­tung im Juni 2013 fortge­setzt hatte. An vielen Prozess­tagen hatte sie in demselben OLG-Saal im Zuschau­er­raum gesessen, in dem nun das Verfahren gegen sie selbst statt­findet – viele der Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justiz­an­ge­stellte kennen sie seit Jahren. Sie hat zahllose Kundge­bungen vor Knästen organi­siert, Briefe an Gefan­gene geschrieben und Öffent­lich­keits­ar­beit gemacht. Und sie berich­tete gerührt davon, wie viel ihr selbst es in den Wochen ihrer Haftzeit –  z.T. in Isola­ti­ons­haft sitzend – bedeutet hat, einen ersten Brief von einem Freund in den Händen zu halten, oder zu erfahren, dass ihre Freund*innen eine Kundge­bung organi­sierten.

Für sie als Antifa­schistin, Antiras­sistin und Revolu­tio­närin sei es auch immer wichtig gewesen, sich dort, wo sie lebt – also in Deutsch­land und in Wuppertal – gegen die schlechten und rassis­ti­schen Zustände zu wehren. Für sie war es z.B. selbst­ver­ständ­lich, zusammen mit deutschen und migran­ti­schen Antifaschist*innen gegen Nazis zu protes­tieren. So organi­sierte sie z.B. am 29.5. 2013 – vier Wochen vor ihrer Verhaf­tung – die Solinger Demons­tra­tion zum Gedenken an den Anschlag auf das Haus der Familie Genç mit, und betei­ligte sich an Wupper­taler Protesten gegen Nazi-Aufmär­sche. Außerdem organi­sierte sie u.a. zusammen mit der Alevi­ti­schen Gemeinde im Sommer 2013 mehrere Gezi-Solida­ri­täts­demos in Wuppertal und der Umgebung. All diese – ganz normalen und öffent­li­chen – politi­schen Aktivi­täten finden sich nun in der Anklage der Staats­an­walt­schaft wieder.

Latife hat aber auch eine ganze Menge gemacht, was öffent­lich weniger bekannt war. Zum Beispiel hat sie sich, nachdem sie 2009 zur Vorsit­zenden des Vereins Anato­li­sche Födera­tion gewählt wurde, mit anderen migran­ti­schen Frauen gegen die rassis­ti­sche Diskri­mi­nie­rung durch die deutsche Mehrheits­ge­sell­schaft und gegen die Unter­drü­ckung als Frauen durch ihre Männer organi­siert. Sie unter­stützte migran­ti­sche Familien, Frauen und Jugend­liche, organi­sierte Bildungs­ar­beit und inves­tierte viel Zeit und Energie in kultu­relle Aktivi­täten. Diese Aufzäh­lung an Aktivi­täten müsste eigent­lich bereits ausrei­chen, um die Unter­stel­lung der General­staats­an­walt­schaft, die Anato­li­sche Födera­tion sei nichts anderes als eine getarnte Umfeld­or­ga­ni­sa­tion der DHKP-C, zu demen­tieren.

Der NSU-Komplex als Kataly­sator der Anklage ?

Latife hob aller­dings noch eine weitere, nicht ganz unwich­tige Aktivität der Födera­tion hervor : Frühzeitig hatte diese nämlich lautstark öffent­lich gemacht, was inzwi­schen als offenes Geheimnis gilt : die Verwick­lung staat­li­cher Behörden, und insbe­son­dere des Verfas­sungs­schutzes, in die Mordserie des NSU. Und das tat der Verein bereits vor der Selbstent­tar­nung des NSU im November 2011, nachdem die Anato­li­sche Födera­tion Kontakt zur Familie eines der Mordopfer erhalten hatte. Im Januar 2012 startete die Anato­li­sche Födera­tion eine Kampagne zu der Mordserie. Sie betei­ligte sich an der Bündnis­demo « Verfas­sungs­schutz auflösen » im Dezember des gleichen Jahres in Köln und war zum Prozess­auf­takt gegen Zschäpe, Wohlleben und Co. mit einer Delega­tion in München. Es ist sicher nicht an den Haaren herbei­ge­zogen, dass sich manche Person in mancher Sicher­heits­be­hörde dadurch auf die Füße getreten fühlte. Nun steht also die Vorsit­zende eines migran­ti­schen Vereins, der schon sehr früh – lange bevor die meisten Medien aufmerksam wurden – die Kompli­zen­schaft des deutschen Staates mit den Nazi-Terro­risten benannte, selber wegen Terro­ris­mus­vor­würfen vor Gericht.

Im Anschluss an Latifes Schil­de­rung erläu­terte Rechts­an­walt Roland Meister seine Einschät­zung des Prozesses. Er kann auf reich­liche Erfah­rung mit § 129-Verfahren zurück­greifen ; Meister hat zahlreiche Verfahren gegen türki­sche und kurdi­sche Linke als Anwalt begleitet. Er hob nochmals hervor, dass der Paragraph syste­ma­tisch einge­setzt wird nicht um straf­bare Handlungen zu verfolgen, sondern dazu, Gesin­nungen und politi­sche Haltungen zu bestrafen. Er merkte an, dass die Staats­an­walt­schaft im Prozess gegen Latife aber noch über das übliche Ankla­ge­muster hinaus­geht. Denn die Anklage nimmt hier tatsäch­lich keinerlei Bezug auf irgend­eine Verbin­dung Latifes zur Türkei ; sie klagt ausschließ­lich vollkommen « normale » politi­sche Aktivi­täten in Deutsch­land an, wie die Teilnahme an Veran­stal­tungen oder die Anmel­dung von Demons­tra­tionen.

Abschlie­ßend machte Roland Meister noch einmal deutlich, wie deutsche Innen­po­li­tiker und Sicher­heits­be­hörden in mancher Hinsicht auch über das hinaus­gehen, was die oft als faschis­tisch geschol­tenen türki­schen Behörden bei ihrer Repres­si­ons­ar­beit tun : So wurde bspw. kürzlich in der Türkei ein Konzert der links­ra­di­kalen Musik­gruppe Grup Yorum zwar zwischen­zeit­lich verboten, ein türki­sches Gericht kassierte jedoch letzten Endes dieses Verbot. Das Konzert konnte wie geplant vor tausenden Zuhörer*innen statt­finden. In Deutsch­land wird der Verkauf von Eintritts­karten zu einem Grup Yorum-Konzert hingegen als Beweis­mittel für die Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verieni­gung in die laufenden 129b-Verfahren einge­bracht. Und die in nach wie vor frei in der Türkei erschei­nende Wochen­zei­tung « Yürüyü ? », die ebenfalls als DHKP/C-nah gilt, weil sie erst kürzlich die staat­li­chen Aussagen zur tödlich verlau­fenden Geisel­nahme eines Staats­an­waltes anzwei­felte, wurde im Mai durch das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium verboten.

Weitere Unter­stüt­zung erwünscht !

Der Auftritt Latifes bei der Veran­stal­tung hinter­ließ bei vielen der Teilneh­menden einen tiefen Eindruck : Entschlossen und gleich­zeitig authen­tisch schil­derte sie, wie die Ermitt­lungen und der Prozess Einfluss auf ihr Leben nehmen und wie sie versucht, sich davon nicht brechen zu lassen. Ihr weiterer Weg durch das Verfahren verdient jede Unter­stüt­zung, die wir geben können. Leider fand sich trotz zahlrei­cher Unter­stüt­zungs­be­kun­dungen – (die Spenden­kasse war am Ende gut gefüllt ; vielen Dank dafür!) – bislang noch niemand bereit, sich konkret an der weiteren Prozess­be­ob­ach­tung in Düssel­dorf zu betei­ligen. Wer Inter­esse hat, darf sich gerne an uns – Freun­dinnen und Freunde von Latife – wenden. Allen, die erstmals zu einem solchen Verfahren wollen, bieten wir an, beim ersten Mal gemeinsam nach Düssel­dorf zu fahren. (Kontakt)

Die nächsten Prozess­ter­mine sind am Montag, den 20.7., Donnerstag, den 23.7. und am Donnerstag, den 30.7.2015 am OLG in Düssel­dorf (Kapellweg 36).

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