Veranstaltungsbericht : Alle wissen über Afghanistan Bescheid

Bericht zur Veran­stal­tung am 30. März in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld

Artikel übernommen von w2wtal

Alle wissen über die Lage in Afgha­ni­stan Bescheid. Das Land ist nicht sicher, aber das ist nicht die Schuld der afgha­ni­schen Bevöl­ke­rung. Verant­wort­lich sind die Politiker und die Geschichte dieses Landes. Niemand flieht ohne Grund aus seinem Land. Fragen Sie die europäi­schen und deutschen Politiker, die das Rücküber­nah­me­ab­kommen mit Afgha­ni­stan verhan­delt haben, ob sie mit ihren Familien in Afgha­ni­stan leben wollen würden. Ich bin mir sicher, dass würden sie nicht.“ Diese Worte eines jungen afgha­ni­schen Anwalts führten zu Applaus im Publikum, vor allem unter den zahlrei­chen afgha­ni­schen Gästen, die sich in der Elber­felder CityKirche zusam­men­ge­funden hatten, um mit Politi­ke­rInnen und Exper­tInnen über die Abschie­bungen zu disku­tieren. Und sie erzeugten zugleich eine gewisse Irrita­tion und Unruhe in den Gesich­tern der Landtags­kan­di­daten von FDP und CDU, die die Abschie­bungen nach Afgha­ni­stan „zumin­dest nach einge­hender Einzel­fall­prü­fung“ für „Gefährder, Straf­täter und allein­ste­hende Männer“ für durchaus richtig hielten.

Rappel­voll war der Kirchen­saal, die Zeit für die Diskus­sion viel zu kurz. Zumal auf zwei Sprachen – Deutsch und Dari – disku­tiert wurde. Trotzdem gelang es den afgha­ni­schen Flücht­lingen und den Fachleuten in der kurzen Zeit sehr kompri­miert und anschau­lich Infor­ma­tionen zu Afgha­ni­stan und zur Lage der hier lebenden afgha­ni­schen Geflüch­teten zu bündeln und zu trans­por­tieren. So dass sogar besagte Politiker am Ende zugaben, einiges Neues erfahren zu haben, womit sie sich zunächst einmal befassen müssten. Der Afgha­ni­stan-Experte Tilman Schmalz­ried von Amnesty Inter­na­tional startete den Abend mit einem bebil­derten Parforce-Ritt durch die afgha­ni­sche Kriegs­ge­schichte : Den – von den NATO-Staaten geför­derten – Aufstieg der Warlords und die inzwi­schen etablierten Gewalt­märkte, die eine baldige Lösung des mittler­weile 40-jährigen Kriegs unwahr­schein­lich machen. Zu viele mächtige Männer profi­tieren von Waffen- und Drogen­handel, zu viele bewaff­nete Akteure – ob Privat­mi­lizen, bewaff­nete Banden, Taliban, IS oder reguläre Regie­rungs­truppen – bekämpfen einander. Die mächtigsten Männer Afgha­ni­stans seien selbst Kriegs­ver­bre­cher oder Mentoren von Al-Kaida, was die europäi­schen Staaten aller­dings nicht davon abhielte, sie als Partner zu behan­deln.

Kurz und knapp umriss Schmalz­ried das Problem der Binnen­flucht in Afgha­ni­stan : Neben den ins Ausland geflüch­teten mindes­tens 2,6 Millionen Flücht­lingen lebten 2016 auch inner­halb Afgha­ni­stans ca. 1,5 Millionen Binnen­flücht­linge – mit steigender Tendenz. Es gebe keine Infra­struktur für diese Leute ; im Winter würden Menschen aufgrund der nicht vorhan­denen oder unzurei­chenden Behau­sung erfrieren ; Kinder müssten kilome­ter­weit laufen, um Trink­wasser heran­zu­schaffen. Die gefähr­li­chen und unwür­digen wirtschaft­lich-sozialen Lebens­be­din­gungen, die auch viele Kinder außer Landes trieben, würden jedoch in einem Asylver­fahren keinerlei Berück­sich­ti­gung finden. Die anwesenden Politiker von FDP und CDU bewiesen mit ihren teils reich­lich wirren Äußerungen, dass sie weder von inter­na­tio­nalem Flücht­lings­recht, noch von deutscher Asylpraxis noch von Afgha­ni­stan viel verstanden hatten. Herr Spiecker von der CDU schlug beispiels­weise vor, auf die Asylver­fahren künftig zu verzichten und lieber Einzel­fall­prü­fungen durch­zu­führen. Abgesehen davon, dass Herr Spiecker (glück­li­cher­weise) nicht in der Position ist, inter­na­tio­nales Flücht­lings­recht einfach außer Kraft zu setzen, ist das in etwa so hirnrissig wie zu sagen : Obst ist als Nahrungs­mittel überbe­wertet ; lasst uns künftig besser nur noch Äpfel essen !

Den Vogel des Abends jedoch schoss Oliver Walgen­bach von der FDP ab : Er meinte ernst­haft, den anwesenden afgha­ni­schen Flücht­lingen erklären zu müssen, dass er selbst, wenn sein Land von Terror und Krieg heimge­sucht würde, selbst­ver­ständ­lich dort bleiben und nach Lösungen suchen würde – denn er sei ein lösungs­ori­en­tierter Mensch und würde gern in Freiheit leben, deshalb müsse man darum kämpfen. Einige im Saal waren hin- und herge­rissen, ob sie nun aufgrund der ignoranten Selbst­herr­lich­keit eines verwöhnten Wohlstands­kindes lachen oder wütend werden sollten, angesichts der Respekt­lo­sig­keit gegen­über dieje­nigen, die im Saal waren und einige Risiken, Verluste und Gefahren überlebt haben, bevor sie sich zur Flucht entschieden. Herr Ghorbani von Nedaje Afghan (einer Selbst­or­ga­ni­sa­tion afgha­ni­scher Flücht­linge) nahm diese Politiker-Äußerungen zum Anlass, eine Einla­dung in seine Heimat­stadt Masar-i-Sharif auszu­spre­chen, wo, wie ai-Experte Schmalz­ried ausführte, zwar Ruhe herrsche, aber eine Fried­hofs­ruhe, weil der lokale Macht­haber und Warlord jegliche Opposi­tion und Kritik an seiner Herrschaft mit brutalen Methoden unter­drücke. Jeder dort sei bewaffnet, ergänzte Herr Ghorbani, und jeder Zivilist, der sich dem Regime nicht füge, werde entweder durch private Milizen oder durch die Regie­rungs­truppen bedroht.

Die junge Afghanin Masumeh, die mit ihrer Familie vor einigen Wochen den Ableh­nungs­be­scheid bekam, ergänzte diese Einschät­zung mit einem kurzen Bericht über die Lage der Frauen in Afgha­ni­stan, das, wie sie sagt, schon seit 40 Jahren einer der gefähr­lichsten Orte der Welt sei. Die meisten Toten seien Frauen und Kinder. Sie wolle nichts als Sicher­heit für sich und ihre Familie, denn „Sicher­heit ist ein Recht und kein Privileg“. Maria Shakura, Beraterin der Diakonie, brachte in wenigen Worten auf den Punkt, wie wenig solche Bedro­hungen bei den Asylent­schei­dungen durch das BAMF eine Rolle spielen. Anschau­lich demon­tierte sie den Mythos, dass nur von Abschie­bung bedroht sei, wer keine indivi­du­elle Gefahr zu fürchten habe. Sie trug beispiel­haft einzelne Ableh­nungs­ent­schei­dungen samt Begrün­dung vor, wie sie sie täglich in der Beratung zu Gesicht bekommt und die das Schicksal ihrer Klienten verhöhnen : Von dem Jugend­li­chen, der persön­lich ja nicht betroffen gewesen sei, weil nur der Kopf seines von den Taliban entführten Freundes und Nachbarn an die Familie geschickt worden war. Oder den Ableh­nungs­be­scheid einer älteren Frau, die keine Familie in Afgha­ni­stan mehr hatte, für die das BAMF aber keine Abschie­be­hin­der­nisse feststellen konnte, weil sie ja dort als Lehrerin arbeiten könne. Wer sich auch nur oberfläch­lich mit der Lage der Frauen in Afgha­ni­stan befasst hat, begreift den Irrsinn dieser Behaup­tung. Maria Shakura schloss mit dem Appell : Wenn das BAMF endlich davon Abstand nähme, Entschei­dungen im Schnell­ver­fahren zu treffen und zu recht­staat­li­chen Verfahren zurück­kehrte, wäre manche Debatte nicht nötig. An die afgha­ni­sche Commu­nity appel­lierte sie : Euer Recht wird euch nicht gegeben, wenn ihr es euch nicht nehmt !

Was auch die Flücht­lings­be­ra­terin nicht ohne weiteres auflösen konnte : Die vorherr­schende Verwir­rung über den Unter­schied zwischen Asylrecht und dem nachge­ord­neten mögli­chen Bleibe­recht aufgrund von „Integra­ti­ons­leis­tungen“. So schwa­dro­nierten die Politiker von CDU und FDP herzlich ahnungslos von einem „Bleibe­rechts­an­spruch für gut Integrierte und für Familien“. Dass es den Anspruch voraus­set­zungslos so nicht gibt, weil Menschen durchaus abgeschoben werden, auch wenn sie jahre­lang hier gearbeitet, eine Ausbil­dung gemacht oder eine Familie gegründet haben, ist das eine. Das andere ist, dass die Entschei­dung über den Schutz­be­darf durch das BAMF völlig unabhängig von den bishe­rigen „Integra­ti­ons­leis­tungen“ getroffen wird. Was im Sinne des Flücht­lings­rechts auch vollkommen richtig ist, was aber auch manche „Flücht­lings­helfer“ nur schwer einsehen wollen. Erfreu­lich war, dass die Vertreter der Linken und der Piraten, Daniel Schwerdt und Olaf Wegner, den Diskurs der legitimen Abschie­bung von „Straf­tä­tern, Gefähr­dern und allein­ste­henden Männern“ (was inzwi­schen schon alles gleich schlimm zu sein scheint ; die Männer gehen gezielt hinter dem Monster der Gefährder unter), klar zurück­wiesen. Die Vertre­terin der Grünen, Verena Schäffer, versprach, sich weiter für eine Neube­wer­tung der Sicher­heits­lage in Afgha­ni­stan auf Bundes­ebene einzu­setzen.

Dabei ist eigent­lich längst klar, dass es bei der Entschei­dung, die Afgha­ni­stan-Abschie­bungen wieder verstärkt aufzu­nehmen, keines­wegs um die Sicher­heits­lage ging – die hat sich in den letzten Jahren eindeutig eher verschlech­tert. Statt­dessen geht es, wie Birgit Naujoks vom Flücht­lingsrat ausführte, darum, eine große Flücht­lings­gruppe auszu­su­chen (an Syrer traut man sich bislang noch nicht ran), die man nach den relativ hohen Asylzahlen von 2015 und den hohen Schutz­quoten vermeint­lich loswerden konnte. Ergo gingen die Schutz­quoten für Afghanen graduell nach unten, sie fiel von 78% in 2015 auf nur noch 58% in 2016, bei weiter sinkender Tendenz. Es ist eine politi­sche Entschei­dung und keine, die auf einer neuen Lagebe­ur­tei­lung fußt. Diese politi­sche Entschei­dung soll Angst produ­zieren, die Bereit­schaft zur „freiwil­ligen Rückkehr“ verstärken, (die oftmals alles andere als freiwillig ist), und ein Signal an dieje­nigen in Afgha­ni­stan aussenden, die überlegen das Land zu verlassen. Leidtra­gende wie Adres­saten dieser hochsym­bo­li­schen Politik sind afgha­ni­sche Geflüch­tete, die jetzt in Furcht leben – und natür­lich die bisher relativ wenigen Menschen, die seit der Wieder­auf­nahme der Sammel­ab­schie­bungen im Dezember 2016 in Kabul ausge­setzt wurden.

Unter dem Strich war die Veran­stal­tung ein Erfolg und eine Ermuti­gung für die afgha­ni­schen Menschen und die Abschie­bungs­geg­ne­rInnen. Zum einen aufgrund des hohen Inter­esses. Aber auch aufgrund der guten Inputs und den sicht­li­chen Irrita­tionen, die diese selbst bei einem CDUler hinter­lassen hat, der sich klar zur Linie des Innen­mi­nis­te­riums de Maiziéres bekennt. Dass er die ausge­spro­chene Einla­dung nach Masar-i-Sharif annehmen wird, dürfte ausge­schlossen sein. Dass er aber die Flücht­lings­be­ra­tung der Diakonie aufsucht und sich dort selbst ein Bild von den derzeit komplett desas­trösen Asylent­schei­dungen macht, liegt zumin­dest im Bereich des Mögli­chen. Und noch etwas hat der Abend gezeigt : Die Abschie­bungen nach Afgha­ni­stan sind weiterhin umstritten.

Die Politik der stillen Massen­ab­schie­bungen, wie sie in Hinblick auf die Balkan-Flücht­linge seit Monaten mehr oder weniger unbemerkt „vollzogen“ werden, wird sich auf die afgha­ni­sche Commu­nity nicht einfach übertragen lassen. Zumin­dest nicht, solange die afgha­ni­sche Commu­nity sich organi­siert und an Veran­stal­tungen wie dieser betei­ligt.

Pressemitteilung zum inakzeptablen Urteil gegen Latife

Übernommen von der Website zum Prozess

Drei Jahre und drei Monate Haft für Latife

Unsere Freundin Latife wurde am 16. Februar 2017 vor einem vollbe­setzten Saal 2 des Neben­ge­bäudes des OLG Düssel­dorf zu drei Jahren und drei Jahren Haft wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung” verur­teilt. Der Haftbe­fehl bleibt zunächst gegen Auflagen ausge­setzt. Diese Phase würde nach einer Revisi­ons­ent­schei­dung des BHG enden. Noch am Abend nach dem Urteil waren sich Latife, ihre beiden Anwälte und wir einig : Wir machen jetzt erst Recht weiter ! Latife kündigte an, sich nicht zum Schweigen bringen zu lassen und ihre Prozesserfah­rung dafür zu nutzen, den notwen­digen Kampf gegen die Paragra­phen 129 a und b voran­zu­bringen, die Rechts­an­wälte begannen unmit­telbar, eine Strategie für den erfol­genden Revisi­ons­an­trag zu entwi­ckeln und uns war klar, dass auch die Solida­ri­täts­ar­beit nun in eine neue Phase eintreten muss.

Wir werden die Zeit bis zur Revisi­ons­ent­schei­dung des Bundes­ge­richts­hofs nutzen, um an der Dokumen­ta­tion des Verfah­rens zu arbeiten.

Nachfol­gend veröf­fent­li­chen wir die gemeinsam mit ihren Anwälten verfasste Presse­er­klä­rung

Presse­mit­tei­lung der Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen von Latife Cenan-Adigüzel zur Verur­tei­lung der Wupper­ta­lerin wegen „Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ (§129b StGB)

Am Donnerstag, den 16. Februar fiel nach einem andert­halb­jäh­rigen Verfahren vor dem 5. Staats­schutz­senat des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf das Urteil gegen unsere Mandantin und Freundin Latife Cenan-Adigüzel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verur­teilt. Das Urteil folgt damit auf den Tag genau dem Antrag der Oberstaats­an­wältin Olschak. Die Haftan­ord­nung bleibt bestehen, wird aber vorläufig gegen Auflagen weiter außer Vollzug gesetzt. Latife Cenan-Adigüzel kündigte in ihrem Schluss­wort an, gegen eine Verur­tei­lung Revision einzu­legen.

Verur­teilt wurde Latife für eine angeb­liche Mitglied­schaft in der als terro­ris­tisch einge­stuften türki­schen DHKP-C. Nachge­wiesen werden konnte ihr jedoch ausschließ­lich ihre Arbeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Diese wird vom deutschen Staat als so genannte Tarnor­ga­ni­sa­tion der DHKP-C in Deutsch­land betrachtet, ist bis zum heutigen Tag als Verein jedoch nicht verboten.

Das Konstrukt der Tarnor­ga­ni­sa­tion ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfah­rens seitens der Vertei­di­gung Latife Cenan-Adigü­zels mehrfach mit verschie­denen Beweis­an­trägen hinter­fragt ; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurück­ge­wiesen. So konnten auch Zweifel an den die Konstruk­tion der General­staats­an­walt­schaft zugrunde liegenden Beweis­mit­teln nicht ausge­räumt werden.

Die Zuschau­er­plätze des Saals 2 im Hochsi­cher­heits­ge­bäude am Düssel­dorfer Kapellweg waren zur Urteils­ver­kün­dung bis auf den letzten Platz besetzt ; an die sechzig Personen hatten sich den Tag freige­nommen, um der Verhand­lung beizu­wohnen und Latife zu unter­stützen. Unter den Besuche­rInnen waren viele Freun­dinnen, Nachbarn und politi­sche Mitstrei­te­rinnen der seit 35 Jahren in Deutsch­land lebenden Angeklagten.

In ihrem Schluss­wort nahm Latife Cenan-Adigüzel zunächst zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen Stellung : Sie führte aus, dass sie in dem beinahe zweijäh­rigen Verfahren, das sie selber als eine „Tragi­ko­mödie“ bezeich­nete, keinen Vorwurf habe vernehmen können, den sie aus ihrem Rechts­emp­finden heraus als straf­würdig akzep­tieren könne. Jeder aufrechte Antifa­schist müsse ebenso gegen Rassismus, Faschismus und Ungerech­tig­keit angehen, wie sie es immer getan habe – auch in ihrer Zeit als Vorsit­zende der Anato­li­schen Födera­tion. Dafür habe sie ausschließ­lich demokra­ti­sche Rechte wahrge­nommen ; alles was sie getan habe, habe sie aus eigenem Entschluss und Überzeu­gung getan ; nichts sei in jemandes Auftrag oder auf Verlangen einer überge­ord­neten Organi­sa­tion geschehen.

Ein Urteil gegen sich wertete sie als mittel­bare Unter­stüt­zung derje­nigen, die sie gerne zum Schweigen bringen würden : Der türki­sche Staat, der sie als linke Opposi­tio­nelle gerne hinter Gittern sähe, aber auch deutsche staat­liche Behörden, deren Verstri­ckung in die rassis­ti­schen NSU-Morde sie als Antifa­schistin schon lange vor der Selbstent­tar­nung des NSU benannte. Abschlie­ßend betonte Latife, dass sie immer noch glaube, dass sich Gerech­tig­keit durch­setze, und forderte den Senat auf, nicht jemanden zu verur­teilen, der sich aktiv für jene demokra­ti­schen Rechte stark mache, die von anderen immer massiver bedroht würden. Sie kündigte an, gegen eine mögliche Verur­tei­lung weiter juris­tisch vorzu­gehen. Nichts und niemand würden sie jemals zum Schweigen bringen.

Als nach einer Unter­bre­chung mit der Urteils­ver­kün­dung fortge­setzt wurde, zeigte sich, dass der eindring­liche Appell unserer Mandantin und Freundin, eine Vertei­di­gerin der Demokratie nicht zu verur­teilen, auf taube Ohren gestoßen war : Der Vorsit­zende Richter Schreiber begrün­dete das Urteil in weiten Teilen so, als wäre das Verfahren mit zahlrei­chen Beweis­an­trägen der Vertei­di­gung und Diskus­sionen auch über die politi­sche Tragweite vollständig an ihm vorbei gegangen.

So wurde die Fragwür­dig­keit der „Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung“, die im Laufe des Verfah­rens immer wieder zur Sprache gekommen war, erneut mit dem lakoni­schen Hinweis beiseite gewischt, die Entschei­dung, die DHKP-C bzw. die Anato­li­sche Födera­tion in Deutsch­land zu verfolgen, sei ein autonomer Akt der Exeku­tive. Sie sei daher juris­tisch nicht überprüfbar. Der 5. Staats­schutz­senat bekannte sich damit, wie schon während des Verfah­rens, erneut dazu, ein williges Werkzeug deutscher Regie­rungs­po­litik zu sein.

In Hinblick auf die Taten, die Latife persön­lich zur Last gelegt wurden, gestand Richter Schreiber selber zu, dass trotz inten­sivster Überwa­chungs­maß­nahmen über Monate hinweg – so wurden sämtliche Telefo­nate unserer Mandantin und Freundin abgehört und ein Peilsender an ihrem Auto angebracht – keinerlei Hinweise auf Weisungen seitens einer DHKP-C-Führungs­ebene bekannt geworden seien. Als Vorsit­zende des migran­ti­schen Vereins „Anato­li­sche Födera­tion“ habe sie sich jedoch pauschal der Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung der DHKP-C schuldig gemacht, sodass alle Aktivi­täten, beispiels­weise auch die Organi­sa­tion angemel­deter Demons­tra­tionen und die Durch­füh­rung politi­scher Bildungs­ver­an­stal­tungen im Inter­esse der DHKP-C statt­ge­funden hätten.

Latife wurde unter­stellt, sie habe sich selbst in die Struktur der DHKP-C ein- und unter­ge­ordnet und damit der mitglied­schaft­li­chen Unter­stüt­zung schuldig gemacht. Diese Unter­stel­lung ist tatsäch­lich durch nichts belegt. Heran­ge­zogen werden ledig­lich bei ihr beschlag­nahmte Fotos, Filme und Bücher sowie die Teilnahme an Veran­stal­tungen, durch die sie nach Auffas­sung des Senats ihre „innere Überein­stim­mung“ mit den Zielen der DHKP-C belegt hätte.

Der Vorsit­zende Richter konzen­trierte sich in seinem Vortrag daher auch auf eine emotio­nale Ausein­an­der­set­zung mit der Ideologie der DHKP-C in der Türkei und auf den Versuch des Nachweises, dass deren Taten aufgrund der „Tötungs­ab­sicht“ außer­halb politi­scher Betrach­tungen zu beurteilen seien. So könne auch die vom Senat selber konsta­tierte Tatsache syste­ma­ti­scher Folte­rungen und ethnisch-religiöser Verfol­gung in der Türkei nicht zur weiteren Betrach­tung heran­ge­zogen werden. Die mündliche Begrün­dung des unver­hält­nis­mäßig harten Urteils gegen eine hier lebende Migrantin entwi­ckelte sich im weiteren Verlauf zu einer Abhand­lung über „menschen­ver­ach­tende Ideolo­gien“.

Dass dabei als Vergleichs­maß­stab ausge­rechnet islamis­ti­sche Terro­risten und der faschis­ti­sche „Natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Unter­grund“ (NSU) heran­ge­zogen wurden, können wir nur als einen Versuch des persön­li­chen Angriffs auf unsere Freundin und Mandantin und als Versuch der Provo­ka­tion gegen­über den Besuche­rInnen des Prozesses werten. Stand und steht doch im Fokus der politi­schen Aktivi­täten Latife Cenan-Adigü­zels der Kampf gegen Rassismus und Faschismus, und hatte sie doch schon früh auf den rechts­ter­ro­ris­ti­schen Hinter­grund der willkür­li­chen Morde an Migran­tInnen durch den NSU hinge­wiesen. Es war nachvoll­ziehbar, dass Teile des Publi­kums anschlie­ßend den Gerichts­saal verließen.

Für uns als Rechts­an­wälte und Unter­stüt­ze­rInnen ist jedoch nicht nur die große Härte, mit der das Gericht unsere Mandantin und Freundin schuldig gespro­chen hat, ein Grund zur Kritik : Durch das Urteil wird der Anwend­bar­keits­rahmen des Paragra­phen 129b so ausge­dehnt, dass dieser künftig praktisch auf alle politisch aktiven Menschen anwendbar ist. Sollte das Urteil Bestand haben, benötigt die Justiz keine Beweise für konkrete indivi­du­elle Unter­stüt­zungs­hand­lungen. Die bloße Aktivität in einem Verein, der zwar intern bei Ermitt­lungs- und Justiz­be­hörden als „Tarnor­ga­ni­sa­tion“ angesehen wird – offiziell jedoch als legaler Verein bestehen bleibt, würde für Verur­tei­lungen zu mehrjäh­rigen Haftstrafe nach §129b ausrei­chen.

In der Welt der Geheim­dienste, die in das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel an mehreren Stellen invol­viert waren, werden solche Konstruk­tionen „Honeypot“ genannt. Gemeint sind damit als Fallen instal­lierte oder weiter gedul­dete Struk­turen, mit denen „Unwis­sende“ abgeschöpft werden um sie anschlie­ßend zu verfolgen. Angesichts der existenz­be­dro­henden Folgen von Verur­tei­lungen nach Paragraph 129a+b StGB halten wir eine solche Praxis juris­tisch wie mensch­lich für vollkommen inakzep­tabel.

Freunde und Freun­dinnen von Latife
Rechts­an­walt Roland Meister, Essen
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

Wuppertal, Essen, Remscheid, 17. Februar 2017