Wahn und Wirklichkeit Dutertes - Veranstaltungsbericht Teil 1

Am 22. Januar startete unsere Veran­stal­tungs­reihe „Politik in der Rechts­kurve” zum Wahljahr 2017 mit einer Veran­stal­tung, die sich mit bereits 2016 statt­ge­fun­denen Wahlen beschäf­tigte. Wir nutzten einen Besuch unseres in Manila lebenden Freundes, des Sozio­logen Niklas Reese (u.a. Heraus­geber des „Handbuch Philip­pinen”), um über den Wahler­folg Rodrigo Dutertes bei den philli­pi­ni­schen Präsi­dent­schafts­wahlen zu reden und dessen seit Sommer 2016 umgesetzte Politik des „Kriegs gegen Drogen” näher zu betrachten. Unter anderem wollten wir wissen, ob es – bei allen Beson­der­heiten der philli­pi­ni­schen Politik – auch Gemein­sam­keiten des autori­tären Politik­kon­zepts Dutertes mit aktuellen rechten europäi­schen, bzw. US-ameri­ka­ni­schen Bewegungen gibt.

Unsere Erkennt­nisse aus der Diskus­sion mit Niklas Reese haben wir in zwei Berichten zur Veran­stal­tung aufge­schrieben. Im ersten Teil geht es um notwe­nige Infor­ma­tionen zur Politik Rodrigo Dutertes, im zweiten Teil widmen wir uns mögli­chen Schlüssen daraus für die eigene politi­sche Arbeit.

Dutertes Phantasma – Veranstaltungsbericht Teil 1

Der philli­pi­ni­sche Präsi­dent Rodrigo Duterte ist sicher soetwas wie ein Vorreiter wahnhafter Politik­in­sze­nie­rungen zur Etablie­rung eines autokra­ti­schen Systems. Sein Konzept, das das Wirken von Drogen­händ­lern und -nutze­rinnen für fast alle Probleme der philli­pi­ni­schen Gesell­schaft verant­wort­lich macht, führte Mitte 2016 zu seinem Sieg bei den Präsi­dent­schafts­wahlen. Der in Manila lebende Sozio­loge Niklas Reese war im Januar zu Gast bei der ersten Diskus­sion unserer Reihe „Politik in der Rechts­kurve“.

Kurz nach unserer Diskus­sion mit Niklas Reese im Wupper­taler „ADA“ verkün­dete Duterte, er beabsich­tige nunmehr, seinen ursprüng­lich bis März 2017 ausge­ru­fenen „Krieg gegen Drogen“ bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2022 zu verlän­gern. Die bishe­rige Quote extra­legal Hinge­rich­teter hochge­rechnet, ist diese Ankün­di­gung für mindes­tens 60.000 Menschen gleich­be­deu­tend mit einem Todes­ur­teil. In den sieben Monaten seit seiner Wahl kam es in den Philli­pinen zu 7.500 Morden an angeb­li­chen „Drogen­händ­lern“, aber auch vermeint­li­chen „Drogen­süch­tigen“. Ob es sich bei den ermor­deten um Menschen handelt, die mit Drogen etwas zu tun haben, ist oft völlig unklar, sagt Niklas Reese. An den Leichen, die jeden Morgen in den Straßen Manilas liegen, wird häufig ledig­lich ein Zettel mit einer entspre­chenden Behaup­tung hinter­lassen.

Laut Niklas Reese werden die „extra­le­galen Hinrich­tungen” sehr häufig von Polizisten begangen, die sich mit den Exeku­tionen eine Prämie verdienen. Nachdem es einen Skandal um einen irrtüm­lich ermor­deten südko­rea­ni­schen Geschäfts­mann gab, hat Duterte jedoch inzwi­schen Umstruk­tu­rie­rungen im Hinrich­tungs­busi­ness angekün­digt. Er versucht damit, sich Teilen der hochkor­rupten Polizei zu entle­digen. Zukünftig könnte teilweise auch die Armee den Job machen. Doch im Geschäft mit extra­le­galen Tötungen sind ohnehin auch noch andere Gruppen tätig : Rivali­sie­rende Gangs entle­digen sich unter dem Deckmantel des „Kriegs gegen Drogen” ihrer Wettbe­werber, und auch „einfache Leute denken jetzt, dass Töten die schnellste und effizi­en­teste Art ist, mit Problemen fertig zu werden,“ zitierte Niklas Reese Ana Marie Pamin­tuan, Kolum­nistin des „Philip­pine Star“. Ein Straf­rechts­system, das selbst bei Morden ohne Kläger oder Klägerin keine weiteren Ermitt­lungen vorsieht, macht die Willkür- und Selbst­justiz relativ risikolos. Schließ­lich können poten­ti­elle Kläger selber zum nächsten Opfer werden, wenn die Gefahr besteht, dass sie eine Tat zur Anzeige bringen.

Dutertes „Krieg gegen die Drogen“ ist planmäßig organi­siert. „Jedes Stadt­viertel ist angehalten, eine Liste mit den mutmaß­li­chen Drogen­ab­hän­gigen und Dealern der Gegend anzufer­tigen. Wenn sich nicht genügend Verdäch­tige finden lassen [um die vorge­ge­bene Quote zu erfüllen], sehen sich die Ortsvor­steher gezwungen, die Liste mit anderen aufzu­füllen“, beschreibt Niklas Reese die hierar­chi­sche Organi­sa­tion der Arbeit der Todes­schwa­drone. Die Armen­viertel werden durch­kämmt, Bewoh­ne­rInnen bei „Besuchen“ von der Polizei einge­schüch­tert und gewarnt, sie könnten „die nächsten“ sein. Über sechs Millionen Häuser hat die Polizei bereits aufge­sucht. Ihre „Erfolge“ werden öffent­lich ausge­stellt. Duterte und die Polizei­füh­rung sind stolz auf die Morde : An Manilas Police-Headquarter wird die Zahl getöteter „Drogen­händler“ großfor­matig an der Fassade verkündet und regel­mäßig aktua­li­siert. Wer das Glück hat und nicht getötet wurde, wird verhaftet. Etwa 50.000 Menschen sind so in Gefäng­nisse verschleppt worden, die hoffnungslos überfüllten Kerkern ähneln.

Eine Million Filipinos hat sich bereits „ergeben”

Im Klima der Angst haben es viele vorge­zogen, sich selbst zu bezich­tigen. Ein Prozent der Gesamt­be­völ­ke­rung, eine Million Filipinos also, hat sich so inzwi­schen der Polizei „ergeben“, wie es in der vorherr­schenden Kriegs­rhe­torik heißt. Der „Krieg“, in den Rodrigo Duterte die Bevöl­ke­rung geführt hat, richtet sich vorgeb­lich gegen einen von der Drogen­mafia kontrol­lierten Staat und gegen die, „die das erkannt haben und jenen, die nicht wollen, dass die Mehrheit klarsieht“, wie Reese das Feind­bild der Regie­rung beschreibt. Ihre Feinde sind alte „Elitisten“, westliche Regie­rungen und auslän­disch kontrol­lierte NGOs, die durch ihr Verhalten den von Duterte mit seinem Wahlslogan propa­gierten „wirkli­chen Neuan­fang“ angeb­lich verhin­dern wollten. Menschen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und Rechts­an­wälte, die bereit sind, sich der Bedrohten anzunehmen, wird mit ihrer Ermor­dung gedroht – indem sie sich um die Verdäch­tigen kümmerten, verzö­gerten sie schließ­lich die Lösung des Drogen­pro­blems. Im Zweifel wird auch ihnen vorge­worfen, direkt in den Handel mit Drogen verstrickt zu sein.

Duterte ist es gelungen, im Laufe einer disney­land­haft für Soziale Medien und Boule­vard­presse konzi­pierten Wahlkam­pagne das Drogen­pro­blem zur Wurzel allen Übels zu machen. Seine Wahl etablierte dieses Phantasma dann quasi als „Wahrheit”. Für Dutertes Anhän­ge­rInnen führt nur die Lösung des Drogen­pro­blems zur Lösung der Probleme der Philli­pinen ; denn erst, wenn alle Drogen­händler getötet seien, könne sich Duterte erfolg­reich um alles andere kümmern. Soziale Ungleich­heit und oligar­chi­sche Struk­turen verschwänden, wenn erst das Ursprungs­pro­blem der Drogen­sucht gelöst sein würde. Die Zahl der zu Tötenden bezif­ferte Duterte schonmal auf insge­samt vier Millionen Menschen ; eine Zahl, die Duterte zu Respekt­be­zeu­gungen für Adolf Hitler bewegte, der ein Problem in ähnli­cher Größen­ord­nung ja schon zu lösen versucht hätte. Die ständige Wieder­ho­lung falscher Tatsa­chen durch ihm ergebenen Medien im Wahlkampf erzeugte in den Philli­pinen eine regel­rechte Panik. Der Zahl von vier Millionen Drogen­ab­hän­gigen steht beispiels­weise die Erhebung der Drogen­be­hörde gegen­über, die selbst nur von knapp zwei Millionen Betrof­fenen spricht. Auch die Behaup­tung Dutertes, unter seinem Amtsvor­gänger Aquino habe sich die Krimi­na­li­tätziffer verdrei­facht und Drogen­ab­hän­gige seien für 75% der schweren Verbre­chen verant­wort­lich, hält keiner Überprü­fung stand.

Doch die perma­nente Wieder­ho­lung „alter­na­tiver Fakten“ und die daraus abgelei­tete Möglich­keit, Schul­dige in Form der Drogen­händler und -nutzer für alle Übel der philli­pi­ni­schen Gesell­schaft präsen­tieren zu können, funktio­nierte erstaun­lich gut. Noch 2015 machten sich laut Umfragen des Insti­tuts „Pulse Asia“ nur 30% der Filli­pinos Sorgen, sie könnten Opfer eines Verbre­chens werden ; die Bekämp­fung von Krimi­na­lität gehörte nur für 20% der Befragten zu den drei wichtigsten Aufgaben philli­pi­ni­scher Politik. Vor der Wahl Mitte 2016 waren es dann schon 50% der Wahlbe­rech­tigten. Duterte war es offen­kundig gelungen, im Verlauf eines Jahres die Agenda der philli­pi­ni­schen Politik neu zu bestimmen. Die Erzäh­lung von der „Schuld” margi­na­li­sierter Süchtiger war erfolg­reich – Armut und „Charak­ter­lo­sig­keit“ galten nicht länger als wesent­liche Ursachen für Krimi­na­lität. Weder von Duterte geäußerte brutale Verge­wal­ti­gungphan­ta­sien noch seine Behaup­tung, als ehema­liger Bürger­meister der Stadt Davao selber Morde begangen zu haben, führte zur einer Zurück­wei­sung seiner Konstruk­tion der philli­pi­ni­schen Realität. Bis heute hält die Wirkmäch­tig­keit der kollek­tiven „Gehirn­wä­sche“ an.

Prozess gegen Latife : Plädoyer der Verteidigung

Artikel übernommen von der Website zum Prozess

Andert­halb Jahre in a nutshell

Der 9. Februar war der Tag der Vertei­di­gung im § 129b-Verfahren gegen Latife vor dem Düssel­dorfer Oberlan­des­ge­richt. Es kam zu den Plädoyers der beiden Rechts­an­wälte Roland Meister und Yener Sözen. In den beein­dru­ckenden Vorträgen wurden die mehr als andert­halb Jahre seit denen der Prozess läuft, in drei Stunden seziert, bewertet und zusam­men­ge­fasst. Am Ende stand fast zwingend die Forde­rung nach einem Freispruch. Nicht zum ersten Mal brachten sie den Staats­schutz­senat unter dem Vorsit­zenden Richter Schreiber in Not, indem sie die Schwä­chen der nicht nachvoll­zieh­baren Anklage und die unsau­bere Beweis­füh­rung heraus­ar­bei­teten.

Wie schon häufiger, wenn Schreiber die durch den Prozess selbst von Beginn an nihilierte Würde des Gerichts infra­ge­ge­stellt sah, reagierte der Vorsit­zende Richter dünnhäutig und aggressiv. So endete der Verfah­renstag in einigen unschönen Szenen, nachdem ihm Prozess­be­su­che­rInnen während Latifes Schluss­wort die Gelegen­heit gaben, mit Ordnungs­strafen um sich zu werfen in deren Folge es vor dem Gerichts­saal zu einem Tumult kam. Der Senat bedankte sich dann auch in gewohnt postfak­ti­scher Manier artig dafür, dass so zunächst das ziemlich laute Ende des Prozess­tages und nicht die inhalt­liche Vorfüh­rung der Anklage im Gedächtnis haften blieb.

Dabei hatten die über dreissig Besuche­rInnen zuvor eine seltene Stern­stunde der Kritik an den gegen Migran­tInnen geführten 129b-Prozessen im Allge­meinen und am Verfahren gegen Latife im Spezi­ellen erleben dürfen. Die inhalt­lich abgegrenzten und geschickt aufein­ander bezogenen Vorträge von Roland Meister und Yener Sözen listeten noch einmal die ganze Palette der Ungeheu­er­lich­keiten des §129b und die diversen Schwach­stellen von Anklage und Beweis­füh­rung auf. Meister widmete sich vor der Mittags­pause erneut den grund­sätz­li­chen recht­li­chen Problemen der 129b-Prozesse, Sözen ging danach konkret auf die Latife gemachten Vorwürfe ein.

Roland Meister : „Paragra­phen 129a und 129b sind verfas­sungs­widrig“

Konzen­triert und kompri­miert schil­derte Roland Meister in seinem Vortrag zunächst die Fragwür­dig­keit des Paragraph 129 im deutschen Straf­ge­setz. Von den Alliierten nach dem Ende des Natio­nal­so­zia­lismus zunächst aufge­hoben, wurde er 1951 nach einer Vorlage der Nazis aus dem Jahr 1936 wieder einge­führt um hunder­tau­sende Mitglieder der KPD zu krimi­nia­li­sieren. Später um den Paragra­phen 129a (terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung) und nach „9/11“ um den §129b (terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung im Ausland) erwei­tert, dient er dem Staat bis heute zur willkür­li­chen Einschüch­te­rung, Ausspä­hung und Verfol­gung.

Insbe­son­dere der §129b, der „Unter­stüt­zung und Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ unter Strafe stellt, leidet unter der Tatsache, dass es keine inter­na­tio­nale Defini­tion des Begriffs „Terro­rismus“ gibt. Es obliegt daher der Regie­rung, „Terro­rismus“ im Einzel­fall zu definieren und ggf. gegen eine im Ausland agierende Gruppe eine „Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung“ auszu­spre­chen. Dadurch würde die Gewal­ten­tei­lung aufge­hoben, die Gerichte würden zum reinen Erfüller außen­po­li­ti­scher Vorgaben. Eine Überprü­fung der vorlie­genden Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung hatte der 5. Senat mehrfach abgelehnt, obwohl sich die Lage in der Türkei während des Prozesses gegen Latife beinahe wöchent­lich verschärfte. Er habe damit seine Rolle als „Sprach­rohr der Regie­rung“ in „dankens­werter Offen­heit“ einge­standen, wie Meister ausführte.

Die Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung ist ‚globa­li­sierter Staats­schutz‘“

Er beantragte erneut eine Überprü­fung der gegen die „Anato­li­sche Födera­tion“ erteilten Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung. Dazu verwies er auf ein Gutachten, das für den vor wenigen Wochen ebenfalls in Düssel­dorf mit einer dreijäh­rigen Haftstrafe beendeten PKK-Prozess gegen Ahmet Çelik erstellt wurde. Demnach sei es in der Türkei in den letzten Jahren auch durch den Beitritts­pro­zess zur EU zu keinen Verbes­se­rungen der rechts­staat­li­chen Situa­tion und der Menschen­rechte gekommen. Insbe­son­dere bei der Nieder­schla­gung der fried­li­chen „Gezi-Proteste“ sei die Gewalt eindeutig vom Staat ausge­gangen. Meister äußerte sein Unver­ständnis dafür, dass die Staats­an­walt­schaft dennoch explizit die von Latife organi­sierte Gezi-Solida­rität in Wuppertal in ihrem Plädoyer erwähnt hatte.

Durch den im Paragraph 129b vorge­se­henen Straf­tat­be­stand der „Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung“ gehe der „Zusam­men­hang zwischen Tat und Rechts­ord­nung“ verloren und die rein politi­sche Entschei­dung über den Charakter einer politi­schen Gruppe im Ausland und die willkür­liche Defini­tion dessen, was ihre „Unter­stüt­zung“ in Deutsch­land ausmache, verletze das „Bestimmt­heits­gebot“. Verfol­gungs­er­mäch­ti­gungen seien somit ein „globa­li­sierter Staats­schutz”. Im Übrigen bestritt Meister, dass in Latifes Fall überhaupt eine gültige Verfol­gungs­er­mäch­ti­gung vorliege. Denn das Justiz­mi­nis­te­rium könne auch indivi­duell Personen von einer Straf­ver­fol­gung freistellen, wenn durch sie eine „Unver­hält­nis­mä­ßig­keit“ für die Angeklagten entstünde. Insbe­son­dere gelte dies bei „Unter­stüt­zungs­hand­lungen“, wie sie nach seiner Auffas­sung Latife vorge­worfen werden.

Türkei kein ‚schutz­wür­diger Rechts­staat‘“

Auch die „Schutz­wür­dig­keit“ des türki­schen Staates, wie sie im Paragraph 129b für die Straf­ver­fol­gung in Deutsch­land gefor­dert ist, bestritt Meister. Dazu schil­derte er die aktuellsten Entwick­lungen, nannte die Zahlen der entlas­senen Beamten und Beamtinnen, der verhaf­teten und bedrohten Journa­lis­tinnen, Anwälte und gewählten Politi­ke­rinnen. Die Unter­stüt­zung des türki­schen Staates für islamis­ti­sche Terro­risten bezeich­nete der Anwalt außerdem als völker­rechts­wid­riges Hindernis für die Behand­lung opposi­tio­neller Gruppen in der Türkei als „terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen“ nach §129b. Vielmehr gebe es ein inter­na­tional anerkanntes Recht auf Wider­stand.

Die „Schutz­wür­dig­keit“ der Türkei sieht Meister aber auch durch den Einsatz von über 6.000 Agenten des Geheim­dienstes „MIT“ in der Bundes­re­pu­blik als nicht gegeben an. Bei deren Tätig­keiten handele es sich um Straf­taten und sie führten nicht zuletzt zu jenen „schwarzen Listen“ von in Deutsch­land lebenden Menschen mit türki­scher oder kurdi­scher Herkunft, auf denen sich nach Meisters Angaben auch der Name von Latife befände. Unter anderem mit diesen Listen führe der türki­sche Staat einen Krieg gegen religiöse und ethische Minder­heiten, was sogar der 5. Senat in seinem Beschluss vom 27. Oktober des letzten Jahres ausdrück­lich festge­stellt habe. Damals hatte Richter Schreiber die Einho­lung eines Gutach­tens zur Türkei abgelehnt. Dem Senat sei die „syste­ma­ti­sche Folter“ und die „Verlet­zung der Menschen­rechte“ in der Türkei schließ­lich durchaus bewusst.

Staats­schutz­ver­fahren werden zuneh­mend verschrift­licht“

Nach der Mittags­pause fuhr Meister mit einer grund­sätz­li­chen Kritik der Prozess­füh­rung fort. Er bedau­erte die zuneh­mende „Verschrift­li­chung“ von Staats­schutz­ver­fahren, in denen mithilfe von „Selbst­le­se­ver­fahren“ immer mehr nach Akten­lage entschieden werde. Darüber­hinaus bestünden die Erkennt­nisse zur DHKP-C fast ausschließ­lich auf Inter­net­quellen und vom BKA „ausge­wer­teten Selbst­be­kennt­nissen“. Nachfragen der Vertei­di­gung dazu würden immer wieder an fehlenden Aussa­gen­ge­neh­mi­gungen der BeamtInnen schei­tern. Eine angemes­sene Ausein­an­der­set­zung mit den einge­brachten Beweisen sei für die Vertei­di­gung so kaum mehr möglich.

Gleich­zeitig seien sämtliche Anträge der Vertei­di­gung durch den Senat zurück­ge­wiesen worden, auch bei Fragen, bei denen die Vertei­di­gung auf die Unter­stüt­zung des Senats angewiesen gewesen wäre. Etwa bei der Ermitt­lung von Namen, die es ihr ermög­licht hätten, Vorwürfe aufzu­klären nach denen im Jahr 2002 in der Türkei unter Folter gemachte Angaben Ausgangs­punkt der Ermitt­lungen in Europa gewesen seien. Diese hatten letzt­end­lich zur Beschlag­nahme von Daten­trä­gern im Amster­damer Presse­büro Özgürlük geführt, die bis heute Kern der zentralen „Struk­tur­akte“ zur DHKP-C sind. Hätte die Vertei­di­gung die Folter­vor­würfe erhärten können, gäbe es dafür ein Verwer­tungs­verbot.

Wesent­liche Teile der Anklage sind nicht bewiesen“

Abschlie­ßend ging Meister nochmals auf den zweifel­haften foren­si­schen Umgang mit den in den Nieder­landen sicher­ge­stellten Daten­trä­gern ein. Auch in diesem Fall wurden zahlreiche Beweis­an­träge gestellt und vom Gericht zurück­ge­wiesen, z.B. die Ladung des nieder­län­di­schen Experten, der für die Entschlüs­se­lung der Festplatten zuständig war. Nur dieser könne die Vorgänge schil­dern, die zur Auswer­tung der beschlag­nahmten Festplatten geführt hatten. Statt­dessen habe sich der Senat auf die Ladung einer „mittel­baren Zeugin“ beschränkt. Die Aussage der Bundes­an­wältin hätte aber weder zu den Wider­sprü­chen der Beschlag­nah­me­um­stände noch zum Umgang mit den Festplatten wesent­li­ches beige­tragen.

So stünden Zweifel an der Athen­zität der einge­brachten Daten und der Integrität der Beweis­mittel weiter im Raum, durch die Aussage der Zeugin seien diese eher noch größer geworden. Alleine die Tatsache, dass die 2004 sicher­ge­stellten und bis heute als Beweise einge­brachten Daten­träger „spurlos und ohne Quittung“ verschwunden seien – womit keine Überprü­fung der Origi­nal­be­weise mehr statt­finden könne – führe dazu, dass „große Teile der Anklage nicht bewiesen“ seien, so Rechts­an­walt Meister. Seine Mandantin müsse schon deswegen frei gespro­chen werden.

Yener Sözen : „Andere bekommen für sowas das Bundes­ver­dienst­kreuz“

Rechts­an­walt Sözen ging in seinem Vortrag vor allem auf die Latife zur Last gelegten Handlungen und die Inten­tion seiner Mandantin ein. Bei Latife handele es sich um eine „selbst­be­wusste, politisch handelnde und denkende Person“, die sich immer für andere, Hilfs­be­dürf­tige und Schwä­chere einge­setzt habe. Für das, wofür sie sich engagiert habe, erhielten andere schonmal das Bundes­ver­dienst­kreuz, ihr jedoch würden Terror­vor­würfe gemacht, weil sie sich zur Vorsit­zenden der Anato­li­schen Födera­tion habe wählen lassen.

Deshalb fokus­sierte Sözen auf die Frage, was über die Anato­li­sche Födera­tion für den „Tatzeit­raum“, also von 2009 bis 2013 überhaupt bekannt sei. Bekannt sei demnach, dass es sich bei der Anato­li­schen Födera­tion um eine Art „Dachver­band“ verschie­dener legaler Einzel­ver­eine gehan­delt habe, der selber auch bis zum heutigen Tag legal sei. Laut der von den Mitglie­dern verab­schie­denten Satzung der Anato­li­schen Födera­tion habe sie jedem antifa­schis­ti­schen und jedem antiras­sis­ti­schen Verein offen gestanden.

Keine durch die DHKP-C gesteu­erten Programm­in­halte“

So, wie es seine Mandantin in ihrer Erklä­rung gesagt habe, seien Inhalte der Arbeit und des Programms der Anato­li­schen Födera­tion zu keiner Zeit durch die DHKP-C festge­legt worden, die Anato­li­sche Födera­tion hätte ledig­lich als Schnitt­stelle der in ihr organi­sierten Vereine gedient. Über den Aufbau der DHKP-C im für das Verfahren relevanten Zeitraum sei im Übrigen nichts bekannt. Die einge­brachten Beweise, mit denen die Tarnfunk­tion der Anato­li­schen Födera­tion belegt werden sollten, beträfen allesamt andere Zeiträume als die zu betrach­tenden Jahre von 2009 bis 2013.

Das beträfe einge­führte andere Urteile aus DHKP-C-Verfahren, wie auch die durch Roland Meister in Zweifel gezogenen Daten aus den Nieder­landen oder die höchst merkwür­digen Aussagen des BND-Mitar­bei­ters und DHKP-C-Funktio­närs Alaatin Ates. Sie stammten aus Zeiten die lange vor dem „Tatzeit­raum“ lägen. Das von Ates angeb­lich gezeich­nete und nachträg­lich um die Anato­li­sche Födera­tion ergänzte Organi­gramm, das im Prozess nur durch den BKA-Mitar­beiter Kröschel belegt sei, müsse als unglaub­würdig angesehen werden. Immerhin bestünde bei Geheim­dienst­in­for­manten jeder­zeit die Gefahr, dass sie ihren Führungs­per­sonen gefäl­lige Aussagen machen, zumal es im Fall von Ates auch um viel Geld gegangen sei, dass dieser vom BND erhalten habe.

Latifes Erklä­rung ist unwider­legt“

Statt dieser, sich nicht auf den „Tatzeit­raum“ bezie­henden, selbst­re­fe­ren­ti­ellen und unglaub­wür­digen Beweise müsse vielmehr die Erklä­rung Latifes gewür­digt werden, die durch nichts wider­legt worden sei. Trotz inten­sivster Überwa­chung ihrer Kommu­ni­ka­tion und einer langfris­tigen Erstel­lung von Bewegungs­pro­to­kollen sei kein einziger Beweis erbracht worden, der die Erklä­rung Latifes, nach der sie sich aus eigenem Entschluss und mit eigener Inten­tion zur Vorsit­zenden der Anato­li­schen Födera­tion habe wählen lassen, zweifel­haft erscheinen lasse.

Die Behaup­tung der Staats­an­walt­schaft, Latife sei als „Aushän­ge­schild“ der DHKP-C „einge­setzt“ worden, wies Sözen energisch zurück. An einer einzigen Stelle der einge­brachten umfang­rei­chen Telekom­mu­ni­ka­tions-Proto­kolle war der Vereins­vor­sitz ein Thema. Und in diesem abgehörten Gespräch zweier später wegen Mitglied­schaft in der DHKP-C Verur­teilter wurde im Gegen­satz zur Behaup­tung der Staats­an­walt­schaft darüber geredet, dass es Wider­stände gegen Latifes Wahl zur Vorsit­zenden gebe. Das würde auch das äußerst knappe Ergebnis der Wahlen in der Anato­li­schen Födera­tion belegen : Mit nur einer Stimme Vorsprung wurde Latife zur Vorsit­zenden gewählt.

Es gibt keine Sippen­haft in Deutsch­land!“

Wann und wo soll sich Latife eigent­lich in die DHKP-C ‚einge­glie­dert‘ haben“, fragte Sözen, und stellte fest, dass auch keine der aufge­zählten Aktivi­täten seiner Mandantin eine Unter­stüt­zung der DHKP-C belege. Es handele sich vielmehr um normale Aufgaben einer Vereins­vor­sit­zenden und um politi­sche Tätig­keiten in Zusam­men­ar­beit mit vielen verschie­denen Initia­tiven und Gruppen. Yener Sözen forderte entschieden eine im Verfahren völlig vernach­läs­sigte „Gesamt­wür­di­gung“ von Latifes Aktivi­täten wozu auch z.B. die Mitor­ga­ni­sa­tion des Gedenk­de­mons­tra­tion für die beim Solinger Brand­an­schlag 1993 getöteten türki­schen Frauen und Mädchen gehöre oder ihre frühzei­tigen Hinweise auf einen rechten Hinter­grund bei den später als „NSU“-Taten bekannt gewor­denen Morde.

Das alles sei in und mit einem sehr weit gefächerten „sozialen Umfeld“ geschehen. Das hatte die Staats­an­wältin ausdrück­lich als Hinweis auf eine „DHKP-C-Nähe“ bezeichnet. Unter Verweis auf die hetero­genen Zuhörer­schaft im Saal zeigte sich Sözen darüber befremdet, dass die im Saal anwesenden „Nachba­rinnen, Freunde und Kollegen“ von der Staats­an­walt­schaft als Ausweis einer terro­ris­ti­schen Gesin­nung gewertet würden. Dass Latifes Ehemann als „angeb­li­cher ehema­liger Dev Sol-Funktionär“ ins Plädoyer der Staats­an­wältin Eingang gefunden hatte, machte den Anwalt geradezu fassungslos. „Meines Wissens nach gibt es in Deutsch­land keine Sippen­haft!“ so Sözen.

Ein Urteil hätte schwer­wie­gende Folgen für Latife“

In seinen abschlie­ßenden Worten stellte Sözen nochmals die Latife konkret gemachten Vorwürfe wie die Zuberei­tung von Essen, antifa­schis­ti­sche, Familien- und Bildungs­ar­beit, Hilfe bei Asylver­fahren oder Teilnahmen an angemel­deten Kundge­bungen und Demons­tra­tionen den mögli­chen Folgen einer Verur­tei­lung gegen­über. Eindring­lich schil­derte Sözen die wirtschaft­li­chen Folgen eines Schuld­spruchs in einem solchen Verfahren, das hundert­tau­sende Euro kosten könne.

Sözen erwähnte auch mögliche auslän­der­recht­liche Konse­quenzen einer Verur­tei­lung für seine seit 35 Jahren in Deutsch­land lebende Mandantin. Vorwürfe und Folgen müssten beim Urteil gegen­ein­ander abgewogen werden. Vor dem Hinter­grund, dass eine behaup­tete Mitglied­schaft Latifes in der DHKP-C nicht nachge­wiesen sei und die Folgen einer Verur­tei­lung für sie immens wären, kann das Resultat des Verfah­rens für Sözen nur ein glatter Freispruch sein.

Applaus aus Respekt für die Anwälte und Latife

Die Anwälte erhielten nach dem gemein­samen dreistün­digen Plädoyer ehrli­chen spontanen Applaus fast aller im Saal befind­li­cher Zuhöre­rInnen. Wenig überra­schend besaß der Vorsit­zende Richter Schreiber jedoch erneut keine Souve­rä­nität. Anstatt das einfach hinzu­nehmen, kündigte er umgehende Ordnungs­strafen für weitere „Störungen“ an. Perfide und in Verdre­hung der Tatsa­chen argumen­tierte er mit „fehlendem Respekt für die Angeklagte“, der sich durch die Beifalls­be­zeu­gung zeige.

Dass Schreiber dann während der Schluss­worte Latifes glaubte, eine weitere Störung ausge­macht zu haben als ein Zuschauer bei einer Passage „zu laut kommen­tierte“, war dann wenig überra­schend. Obwohl die angeb­liche „Störung“ weder durch die Anwälte noch durch den Rest des Publi­kums wahrge­nommen wurde, wurde der Besucher zum Richter­tisch zitiert und des Saales verwiesen. Die Justiz­an­ge­stellten sollten den „Störer“ zudem bis zum Ende des Prozess­tages inhaf­tieren.

Tumult im Gerichts­flur

Zu diesem Zeitpunkt war klar, wohin Schreiber steuern wollte – seine Suche nach Eskala­ti­ons­mög­lich­keiten war offen­sicht­lich ; vielleicht war die Scham eines immerhin formal unabhän­gigen Juristen über eine andert­halb Jahre in politi­schem Auftrag geführte Phantom­jagd auf eine engagierte Migrantin zu groß.  Einige Besuche­rInnen taten ihm dann während Latifes Schluss­rede den Gefallen. Lautstark und unter Rufen von Parolen versuchten sie, dem aus dem Saal Verwie­senen zu Hilfe zu kommen.

Als sie mit Gewalt von mehreren Justiz­be­am­tInnen aus dem Gerichts­saal gebracht wurden, entwi­ckelte sich auf dem Flur vor dem Saal ein Tumult. Schreiber unter­brach Latifes Schluss­wort und die Sitzung als die Abgeführten draußen gefes­selt und zu Boden gebracht wurden. Einer der Aktivisten geriet dabei in akute Atemnot und das Sicher­heits­per­sonal brauchte bedenk­lich lange um einen Kranken­wagen zu rufen, was die lautstarke Aufre­gung im Flur weiter steigerte. Einige Personen wurden während der Ausein­an­der­set­zung bedrängt – selbst die zur Hilfe eilenden Rechts­an­wälte wurden von den BeamtInnen körper­lich angegangen.

Kundge­bung an der Cecili­en­allee, Urteil am Kapellweg

Die Fortfüh­rung des Schluss­wortes durch Latife war im Anschluss nicht mehr möglich. Schreiber verkün­dete ledig­lich noch die Verle­gung der Urteils­ver­kün­dung am 16.2. auf 14:00 Uhr ins Hochsi­cher­heits­ge­bäude am Kapellweg – dann wird auch Latife ihren Schluss­vor­trag nochmals halten. Die Entschei­dung zur Verle­gung wird bereits am Morgen gefallen sein, nachdem der Senat durch die Düssel­dorfer Polizei über die Kundge­bung an der Cecili­en­allee infor­miert wurde. An der Solida­ri­täts­kund­ge­bung vor dem Haupt­ge­bäude wird festge­halten, ledig­lich ihr Beginn wurde um eine Stunde auf 11:00 Uhr verlegt. Im Anschluss soll die Urteils­ver­kün­dung am Kapellweg gemeinsam verfolgt werden.

Unsere Solida­rität gegen ihre Repres­sion !