Türkei beginnt Krieg gegen Kurd*innen

Die Toten von Suruç sind kaum beerdigt, da lässt das AKP-Regime alle Masken fallen und beginnt einen als « Antiter­ror­ein­satz » gegen die « IS»-Milizen nur mühselig kaschierten Krieg gegen die Kurd*innen in- und außer­halb der Türkei.

Milizen beschützen Beerdigung von Suruç-Opfer in Istanbul

Milizen beschützen Beerdi­gung von Suruç-Opfer in Istanbul

Kurd*innen werden ausge­lie­fert

Dass westliche Politiker*innen und Medien trotz der Offen­sicht­lich­keit an der Legende festhalten – (während dieser Artikel geschrieben wird, übernimmt das Radio­pro­gramm des DLF nahezu unhin­ter­fragt die türki­sche Propa­ganda, die Türkei habe « endlich ihre Strategie gegen den IS geändert») – und die Bombar­die­rungen von kurdi­schen Dörfern und PKK-Stellungen im Nordirak ebenso eher beiläufig erwähnen wie der türki­sche Minis­ter­prä­si­dent Ahmet Davutoğlu, zeigt, dass der neue Krieg gegen die kurdi­sche Bewegung mit ihrer Billi­gung begonnen wurde. Dahinter steht wahrschein­lich das Kalkül, dafür tatsäch­lich eine Reduzie­rung der notori­schen türki­schen Unter­stüt­zung für den « IS » errei­chen zu können. Damit passiert das, was die meisten Kurd*innen und viele ihrer Unterstützer*innen prognos­ti­zierten : Der Westen – die USA und Europa – liefern die Kurd*innen den türki­schen Inter­essen aus.

Seit der Wahlnie­der­lage Erdoğans war das Szenario eines neuen Krieges gegen die PKK und wohl auch gegen die YPG-Einheiten in Syrien ein Mentekel, das nur kurzzeitig vom Jubel über den gleich­zei­tigen Einzug der linken und kurdi­schen HDP ins Parla­ment überdeckt werden konnte. Spätes­tens mit dem Schei­tern der Koali­ti­ons­ver­hand­lungen war abzusehen, dass weitere brutale Anschläge folgen würden um kurdi­sche Reaktionen zu provo­zieren, nachdem das Attentat auf die HDP-Wahlver­an­stal­tung in Amed zwei Tage vor der Wahl dazu nicht ausge­reicht hatte. Zumin­dest Teile der AKP erhoffen sich durch einen Krieg offen­sicht­lich eine bessere Ausgangs­po­si­tion bei angekün­digten Neuwahlen und – je nach Lage – vielleicht sogar die Möglich­keit, die HDP verbieten zu können. Außerdem soll dem revolu­tio­nären Experi­ment im kurdi­schen Rojava erklär­ter­maßen der Garaus gemacht werden.

Aktuelle Lage in Rojava. Türkei fürchtet Verbindung der Kantone.

Aktuelle Lage in Rojava. Türkei fürchtet Verbin­dung der Kantone.

« Vier Mann und acht Raketen »

Letzten Montag war es dann soweit : Der Selbst­mord­an­schlag von Suruç auf die Versamm­lung der Kobanê-Helfer*innen lieferte gleich doppelt den Vorwand, mit dem Krieg zu beginnen. Er begrün­dete einer­seits das Vorgehen gegen « IS»-Stellungen in Rojava, das für die Schaf­fung einer türkisch kontrol­lierten « Puffer­zone » Voraus­set­zung ist, und anderer­seits schufen die erwart­baren Reaktionen der Kurd*innen in der Türkei einen Grund für die Beendi­gung des offiziell noch in Kraft befind­li­chen « Waffen­still­stands » mit der PKK. Seither rollt eine offen­kundig von langer Hand geplante eskala­tive Opera­tion zum Beginn eines neuen offenen Kriegs gegen die PKK über das Land und die Region.

Zunächst wurden u.a. die Trauer­mär­sche für die in Suruç Getöteten von der Polizei angegriffen und damit gezeigt, wie sich der türki­sche Staat gegen­über jungen linken Türk*innen positio­niert, die sich mit der kurdi­schen Revolu­tion in Rojava solida­ri­sieren. Im Anschluss begann am gestrigen Tag eine syste­ma­ti­sche Verfol­gung linker und kurdi­scher Aktivist*innen, die bis heute Mittag zur Verhaf­tung mehrerer hundert Menschen führte ; heute wurden dann linke und kurdi­sche Medien, die darüber hätten berichten können, zum Schweigen gebracht, schließ­lich folgten die ersten militä­ri­schen Opera­tionen gegen kurdi­sche Gebiete und Stellungen der kurdi­schen Guerilla seit dem Beginn des « Friedens­pro­zesses » 2013.

Behaup­tungen, türki­sche Stellen wie bspw. der Geheim­dienst MIT, seien in den auslö­senden Anschlag von Suruç invol­viert, erscheinen nur auf den ersten Blick speku­lativ. « Wenn man sich an die Anfang 2014 bekannt gewor­denen Planspiele des damaligen Geheim­dienst­chefs Hakan Fidan und des damaligen Außen­mi­nis­ters [und heutigen Minis­ter­prä­si­denten] Ahmet Davutoğlu erinnert, mit „vier Mann und acht Raketen” einen Kriegs­grund in Syrien zu insze­nieren » erscheint eine staat­liche Verstri­ckung gar nicht unwahr­schein­lich, findet auch Deniz Yüksel in seinem Artikel für die « Welt » vom heutigen Tag.

Eigene infor­ma­ti­ons­ka­näle öffnen !

Die weitere Entwick­lung scheint vorge­zeichnet : Die Repres­sion in der Türkei wird unter den Bedin­gungen eines medialen « Black­outs » linker und kurdi­scher Presse ebenso fortge­setzt wie die Luftschläge gegen kurdi­sche Stellungen und Gebiete. Und in Rojava wird die türki­sche Armee versu­chen, den schon lange gefor­derten « Sicher­heits­streifen » zu besetzen, in dem dann auch Kobanê läge.

Und was jetzt ? Zorn und Wut über die Abseh­bar­keit der offenbar geplanten Eskala­tion und die Willfäh­rig­keit von Politik und Medien laufen wie so oft erstmal ins Leere : Wir können wieder einmal zunächst wenig tun. Dennoch ist es wichtig, jetzt unseren Kontakt zu den kurdi­schen Freund*innen zu inten­si­vieren. Wenigs­tens können wir ihnen dabei helfen, der türki­schen Propa­ganda eigene Infor­ma­tionen entge­gen­zu­setzen. Dafür sollten wir ihnen jetzt unsere Kanäle zur Verfü­gung stellen – erst Recht, wenn der türki­sche Staat versucht, ihre Medien in der Türkei zum Schweigen zu bringen.

Biji Berxwedan !

Weitere Infor­ma­tionen zur Situa­tion :

YXK-Liveti­cker (Verband kurdi­scher Studie­render)
YXK bei Facebook
Analyse von Civaka Azad
Artikel von Deniz Yüksel in der „Welt”
Firat­news / ANF-News (english)
DIHA Newsa­gency (english)
Hawar News Agency (english)

Anadolu Newsblog zur Verhaf­tungs­welle und zum Tod einer Genossin :
Zur Verhaf­tungs­welle in der Türkei
Engl. Erklä­rung der Anwälte der getöteten Gunay Özarslan

Großes Interesse am Prozess gegen Latife

Der §129-Prozess gegen die so_ko_wpt-Mitstrei­terin Latife befindet sich inzwi­schen in der dritten Woche, am Donnerstag findet der mittler­weile fünfte Verhand­lungstag statt. Die « Freunde und Freun­dinnen von Latife », die den Prozess am OLG Düssel­dorf von Beginn an verfolgen und auf ihrer Website « Solida­rität mit Latife » dokumen­tieren, nutzten die Pause im Prozess für eine Infor­ma­tions- und Solida­ri­täts­ver­an­stal­tung am letzten Dienstag. Ziel war es, eine breitere Unter­stüt­zung und ein größeres Inter­esse für den Fall zu errei­chen, der droht, die Anwend­bar­keit des Paragra­phen 129 erneut auszu­weiten – um den Preis einer Inhaf­tie­rung einer Freundin.

Wir dokumen­tieren nachfol­gend den Bericht zur Veran­stal­tung am 14.7. im Café Stil-Bruch auf dem Ölberg. Der Text ist der Website zum Prozess entnommen.

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Bericht zur Info-Veran­stal­tung am 14.7.2015

Anti-Repres­sionar­beit ist ein undank­bares Tätig­keits­feld. Erfah­rungs­gemäß halten sich selbst viele Linke lieber davon fern, aus antizi­pierter Frustra­tion oder auch aus der Furcht heraus, mögli­cher­weise selbst in den Fokus der Ermittler zu geraten, wenn sie sich zu weit in die Nähe einer « wegen Terro­rismus » angeklagten Person begeben. Dass sich das Café Stil Bruch am Veran­stal­tungs­abend mit ca. dreißig Leuten recht gut füllte, war daher in gewisser Weise eine positive Überra­schung. Was auch daran liegen dürfte, dass Latife auf dem Ölberg (und insge­samt in Wuppertal) einfach eine beliebte und bekannte Person ist. Für ihre Freun­dinnen und Freunde verbieten sich die einfa­chen Selbst­schutz­me­cha­nismen, mit denen staat­liche Repres­sion sonst immer gerne als ein Problem « der anderen » konstru­iert wird, ohnehin.

§§129 : Paragra­phen zur Einschüch­te­rung

Die Veran­stal­tung begann mit einer Einfüh­rung zum § 129, der in Deutsch­land bereits 1871 einge­führt wurde und schon damals – neben den Sozia­lis­ten­ge­setzen – eine scharfe Waffe im Klassen­kampf von oben war. Der Paragraph wurde während des Kalten Krieges im Zuge des KPD-Verbots und später im « Deutschen Herbst » als Reaktion auf die militanten Aktionen der Stadt­gue­rilla weiter verschärft. Das in den 1970ern einge­führte Sonder­ge­setz, das sich hinter dem kleinen « a » des §129 a verbirgt, führte den nirgendwo genau definierten Begriff « Terro­rismus » in das Straf­ge­setz ein.

Eine Grund­lage für oft willkür­liche Ermitt­lungen, deren Rahmen bewusst uferlos gefasst ist, und vielfach der Einschüch­te­rung und Ausfor­schung dient : So ist es der Polizei im Rahmen einer einer laufenden 129er-Ermitt­lung u.a. erlaubt, Telefon- bzw. E-Mail-Überwa­chungen und Hausdurch­su­chungen durch­zu­führen oder auch Einblick in Konto­be­we­gungen vorzu­nehmen. Ebenso finden monate­lange Personen- und Wohnungs­ober­va­tionen statt und Peilsender werden an PKWs angebracht. Dass diese Maßnahmen ganz konkret angewendet werden, wurde im Laufe der Veran­stal­tung von Latife und ihrem RA Roland Meister bestä­tigt, als sie von den Überwa­chungen gegen Latife vor ihrer Festnahme 2013 berich­teten. Dabei wurde monate­lang jeder ihrer Schritte dokumen­tiert, zahllose Freunde und Freun­dinnen wurden gemeinsam mit ihr telefo­nisch überwacht.

Grund­lage für diese Ermitt­lungen gegen Latife war ein weiteres Sonder­ge­setz des StGB, das als § 129 b bekannt ist. Es wurde nach offizi­eller Lesart im Gefolge der Anschläge von 9/11 geschaffen – Pläne dazu gab es jedoch schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhun­derts. Es erwei­terte die Verfol­gung Verdäch­tiger auch auf eine behaup­tete Mitglied­schaft in (oder Unter­stüt­zung von) als „terro­ris­tisch“ definierten Organi­sa­tionen im Ausland. Eine Tätig­keit der benannten Gruppen in Deutsch­land war mit Einfüh­rung des « 129 b » keine Veraus­set­zung mehr für weitrei­chende Ermitt­lungen und Anklagen.

Mehrjäh­rige Haftstrafen für politi­sche Arbeit

Welche Gruppen von der « Terrorismus»-Definition erfasst werden, bestimmt eine « Terror­liste » der EU und der USA. Wie inter­es­sen­ge­leitet und fragwürdig die Einstu­fung von Organi­sa­tionen als « terro­ris­tisch » durch den EU-Minis­terrat ist, wird z.B. an der Tatsache deutlich, dass das faschis­ti­sche Bataillon Asow in der Ukraine nicht auf der Liste auftaucht, die gegen die IS-Milizen kämpfende kurdi­sche PKK aber immer noch genannt wird. Das führt bis heute zu Verfahren gegen hier lebende Kurd*innen die oft genug auch mit mehrjäh­rigen Haftstrafen enden.

Dasselbe « Schicksal » ereilt in der Regel Angeklagte, denen eine Mitglied­schaft in der türki­schen DHKP-C, bzw. deren Unter­stüt­zung vorge­worfen wird. Die Beweis­füh­rung für eine Mitglied­schaft bleibt fast immer diffus und selbst­re­fe­ren­tiell. Sehr häufig werden voran­ge­gan­gene Urteile aus anderen Verfahren als « Beweis » einge­bracht, oft wird auf Aussagen von in der Türkei Gefol­terten bzw. auf fragwür­dige Geheim­dienst­er­kennt­nisse zurück­ge­griffen. Dazu passte eine kurze Filmdoku zum ersten 129 b Prozess gegen linke Revolu­tio­näre, der 2009 gegen angeb­liche DHKP-C-Unter­stützer in Stutt­gart geführt wurde. Der atmosphä­risch dichte Film zeigte eindrück­lich, wie bedrü­ckend sich ein solcher « Terrorismus»-Prozess auch im Leben der Freun­dinnen und Verwandten der Beschul­digten nieder­schlägt, vor allem, weil die Angeklagten meistens für eine quälend lange Dauer vor und während des Prozesses einge­sperrt bleiben – oft genug unter den Bedin­gungen der Isola­tion. Die Veranstalter*innen sandten daher auch einen solida­ri­schen Gruß an jene vier Angklagten, die 2013 gemeinsam mit Latife verhaftet wurden und seither im Stamm­heimer Knast auf ihr Urteil warten müssen, das in Stutt­gart für Ende Juli erwartet wird.

Latife, die sich glück­li­cher­weise auf freiem Fuß befindet, berich­tete über den Ausgang jenes Stutt­garter « Pilot-Verfah­rens », dessen Urteil in späteren Prozessen immer wieder als « Beweis­mittel » diente – quasi als sich selbst bestä­ti­gendes « Perpe­tuum Mobile » : Die fünf Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 3 Jahren bis zu 5 Jahren und vier Monaten. Auch damals stützte sich die Ankla­ge­be­hörde wie im Verfahren gegen Latife, auf die Konstruk­tion einer „Rückfront­or­ga­ni­sa­tionen im Ausland“, die der DHKP-C finan­ziell und ideolo­gisch zuarbeitet. Verur­teilt wurden die Angeklagten in Stutt­gart wohlge­merkt nicht für die Planung von Anschlägen, sondern weil sie etwa Geld gesam­melt, Veran­stal­tungen organi­siert und Kontakt zu Genoss*innen gehalten hatten.

Vom Zuschau­er­raum auf die Ankla­ge­bank

Latife erzählte bei der folgenden Gesprächs­runde noch einmal ausführ­lich von ihrem eigenen persön­li­chen und politi­schen Hinter­grund. Für sie war die Knast- und Anti-Repres­si­ons­ar­beit sehr prägend und bedeutsam, mit der sie als Angehö­rige eines linken Gefan­genen noch in der Türkei lebend begonnen hatte und die sie später auch in Deutsch­land bis zu ihrer eigenen Verhaf­tung im Juni 2013 fortge­setzt hatte. An vielen Prozess­tagen hatte sie in demselben OLG-Saal im Zuschau­er­raum gesessen, in dem nun das Verfahren gegen sie selbst statt­findet – viele der Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justiz­an­ge­stellte kennen sie seit Jahren. Sie hat zahllose Kundge­bungen vor Knästen organi­siert, Briefe an Gefan­gene geschrieben und Öffent­lich­keits­ar­beit gemacht. Und sie berich­tete gerührt davon, wie viel ihr selbst es in den Wochen ihrer Haftzeit –  z.T. in Isola­ti­ons­haft sitzend – bedeutet hat, einen ersten Brief von einem Freund in den Händen zu halten, oder zu erfahren, dass ihre Freund*innen eine Kundge­bung organi­sierten.

Für sie als Antifa­schistin, Antiras­sistin und Revolu­tio­närin sei es auch immer wichtig gewesen, sich dort, wo sie lebt – also in Deutsch­land und in Wuppertal – gegen die schlechten und rassis­ti­schen Zustände zu wehren. Für sie war es z.B. selbst­ver­ständ­lich, zusammen mit deutschen und migran­ti­schen Antifaschist*innen gegen Nazis zu protes­tieren. So organi­sierte sie z.B. am 29.5. 2013 – vier Wochen vor ihrer Verhaf­tung – die Solinger Demons­tra­tion zum Gedenken an den Anschlag auf das Haus der Familie Genç mit, und betei­ligte sich an Wupper­taler Protesten gegen Nazi-Aufmär­sche. Außerdem organi­sierte sie u.a. zusammen mit der Alevi­ti­schen Gemeinde im Sommer 2013 mehrere Gezi-Solida­ri­täts­demos in Wuppertal und der Umgebung. All diese – ganz normalen und öffent­li­chen – politi­schen Aktivi­täten finden sich nun in der Anklage der Staats­an­walt­schaft wieder.

Latife hat aber auch eine ganze Menge gemacht, was öffent­lich weniger bekannt war. Zum Beispiel hat sie sich, nachdem sie 2009 zur Vorsit­zenden des Vereins Anato­li­sche Födera­tion gewählt wurde, mit anderen migran­ti­schen Frauen gegen die rassis­ti­sche Diskri­mi­nie­rung durch die deutsche Mehrheits­ge­sell­schaft und gegen die Unter­drü­ckung als Frauen durch ihre Männer organi­siert. Sie unter­stützte migran­ti­sche Familien, Frauen und Jugend­liche, organi­sierte Bildungs­ar­beit und inves­tierte viel Zeit und Energie in kultu­relle Aktivi­täten. Diese Aufzäh­lung an Aktivi­täten müsste eigent­lich bereits ausrei­chen, um die Unter­stel­lung der General­staats­an­walt­schaft, die Anato­li­sche Födera­tion sei nichts anderes als eine getarnte Umfeld­or­ga­ni­sa­tion der DHKP-C, zu demen­tieren.

Der NSU-Komplex als Kataly­sator der Anklage ?

Latife hob aller­dings noch eine weitere, nicht ganz unwich­tige Aktivität der Födera­tion hervor : Frühzeitig hatte diese nämlich lautstark öffent­lich gemacht, was inzwi­schen als offenes Geheimnis gilt : die Verwick­lung staat­li­cher Behörden, und insbe­son­dere des Verfas­sungs­schutzes, in die Mordserie des NSU. Und das tat der Verein bereits vor der Selbstent­tar­nung des NSU im November 2011, nachdem die Anato­li­sche Födera­tion Kontakt zur Familie eines der Mordopfer erhalten hatte. Im Januar 2012 startete die Anato­li­sche Födera­tion eine Kampagne zu der Mordserie. Sie betei­ligte sich an der Bündnis­demo « Verfas­sungs­schutz auflösen » im Dezember des gleichen Jahres in Köln und war zum Prozess­auf­takt gegen Zschäpe, Wohlleben und Co. mit einer Delega­tion in München. Es ist sicher nicht an den Haaren herbei­ge­zogen, dass sich manche Person in mancher Sicher­heits­be­hörde dadurch auf die Füße getreten fühlte. Nun steht also die Vorsit­zende eines migran­ti­schen Vereins, der schon sehr früh – lange bevor die meisten Medien aufmerksam wurden – die Kompli­zen­schaft des deutschen Staates mit den Nazi-Terro­risten benannte, selber wegen Terro­ris­mus­vor­würfen vor Gericht.

Im Anschluss an Latifes Schil­de­rung erläu­terte Rechts­an­walt Roland Meister seine Einschät­zung des Prozesses. Er kann auf reich­liche Erfah­rung mit § 129-Verfahren zurück­greifen ; Meister hat zahlreiche Verfahren gegen türki­sche und kurdi­sche Linke als Anwalt begleitet. Er hob nochmals hervor, dass der Paragraph syste­ma­tisch einge­setzt wird nicht um straf­bare Handlungen zu verfolgen, sondern dazu, Gesin­nungen und politi­sche Haltungen zu bestrafen. Er merkte an, dass die Staats­an­walt­schaft im Prozess gegen Latife aber noch über das übliche Ankla­ge­muster hinaus­geht. Denn die Anklage nimmt hier tatsäch­lich keinerlei Bezug auf irgend­eine Verbin­dung Latifes zur Türkei ; sie klagt ausschließ­lich vollkommen « normale » politi­sche Aktivi­täten in Deutsch­land an, wie die Teilnahme an Veran­stal­tungen oder die Anmel­dung von Demons­tra­tionen.

Abschlie­ßend machte Roland Meister noch einmal deutlich, wie deutsche Innen­po­li­tiker und Sicher­heits­be­hörden in mancher Hinsicht auch über das hinaus­gehen, was die oft als faschis­tisch geschol­tenen türki­schen Behörden bei ihrer Repres­si­ons­ar­beit tun : So wurde bspw. kürzlich in der Türkei ein Konzert der links­ra­di­kalen Musik­gruppe Grup Yorum zwar zwischen­zeit­lich verboten, ein türki­sches Gericht kassierte jedoch letzten Endes dieses Verbot. Das Konzert konnte wie geplant vor tausenden Zuhörer*innen statt­finden. In Deutsch­land wird der Verkauf von Eintritts­karten zu einem Grup Yorum-Konzert hingegen als Beweis­mittel für die Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verieni­gung in die laufenden 129b-Verfahren einge­bracht. Und die in nach wie vor frei in der Türkei erschei­nende Wochen­zei­tung « Yürüyü ? », die ebenfalls als DHKP/C-nah gilt, weil sie erst kürzlich die staat­li­chen Aussagen zur tödlich verlau­fenden Geisel­nahme eines Staats­an­waltes anzwei­felte, wurde im Mai durch das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium verboten.

Weitere Unter­stüt­zung erwünscht !

Der Auftritt Latifes bei der Veran­stal­tung hinter­ließ bei vielen der Teilneh­menden einen tiefen Eindruck : Entschlossen und gleich­zeitig authen­tisch schil­derte sie, wie die Ermitt­lungen und der Prozess Einfluss auf ihr Leben nehmen und wie sie versucht, sich davon nicht brechen zu lassen. Ihr weiterer Weg durch das Verfahren verdient jede Unter­stüt­zung, die wir geben können. Leider fand sich trotz zahlrei­cher Unter­stüt­zungs­be­kun­dungen – (die Spenden­kasse war am Ende gut gefüllt ; vielen Dank dafür!) – bislang noch niemand bereit, sich konkret an der weiteren Prozess­be­ob­ach­tung in Düssel­dorf zu betei­ligen. Wer Inter­esse hat, darf sich gerne an uns – Freun­dinnen und Freunde von Latife – wenden. Allen, die erstmals zu einem solchen Verfahren wollen, bieten wir an, beim ersten Mal gemeinsam nach Düssel­dorf zu fahren. (Kontakt)

Die nächsten Prozess­ter­mine sind am Montag, den 20.7., Donnerstag, den 23.7. und am Donnerstag, den 30.7.2015 am OLG in Düssel­dorf (Kapellweg 36).