2. und 3. Tag im 129-Prozess gegen Latife

Nach dem Auftakt des 129a/b-Prozesses gegen unsere Freundin Latife am 18.6., bei dem die Staats­an­walt­schaft Teile der Anklage vortrug, stand am Donnerstag, den 25.6. – am zweiten Prozesstag im OLG Düssel­dorf – ein Antrag der Vertei­di­gung und Latifes im Mittel­punkt, das Verfahren einzu­stellen. In der Begrün­dung zum Antrag konzen­trierte sich RA Meister auf formale Mängel der Ankla­ge­schrift, während Latife eine sehr persön­liche Erklä­rung zu den gegen sie gerich­teten Vorwürfen abgab.

Einen umfang­rei­chen Artikel zum zweiten Prozesstag mit einer ausführ­li­chen Schil­de­rung der persön­li­chen Erklä­rung unserer Mitstrei­terin haben die „Freunde und Freun­dinnen Latifes” auf ihrer Seite zum 129-Prozess veröf­fent­licht. Hier findet sich auch ihr Bericht zum dritten Verhand­lungstag, der für den Folgetag angesetzt war, bevor der Prozess nun pausiert.

Nachdem der Staats­an­walt erwar­tungs­gemäß den Antrag auf Einstel­lung des Verfah­rens zurück­ge­wiesen hatte, begann an diesem Tag die Phase der „Beweis­auf­nahme” im OLG Düssel­dorf. Die am Freitag vorge­legten „Beweise” bestanden aus skurrilem Video­ma­te­rial, das haupt­säch­lich einen Laien­chor zeigt, der während einer Trauer­feier türki­sche Kampf- und Liebes­lieder singt. Die Strategie der General­staats­an­walt­schaft erscheint Latifes „Freunden und Freun­dinnen” offen­sicht­lich : „Die Indizien, mit denen Latife angeb­liche Sympa­thien für eine in der Türkei aktive und in Deutsch­land als “Terror­gruppe” einge­stufte Partei nachge­wiesen werden sollen, sollen eigent­lich nur die Voraus­set­zung dafür schaffen, weniger über ihre tatsäch­liche Arbeit in Deutsch­land und mehr über die Aktionen der DHKP-C zu reden. Mit dieser Strategie scheint der Staats­an­walt Leichen auftürmen zu wollen, hinter denen konkrete Vorwürfe der Anklage, wie beispiels­weise die (Mit-) Organi­sa­tion der antifa­schis­ti­schen Demo zum 20.Jahrestag des Solinger Brand­an­schlags verschwinden sollen.”

Weiter beschäf­tigen sich die Autor*innen in ihrem Artikel mit grund­sätz­li­chen Schwie­rig­keiten eines Verfah­rens, wie es derzeit gegen Latife geführt wird. „Während die einen Latife verur­teilen wollen, indem sie Taten ganz anderer anklagen, gibt es anderer­seits den nachvoll­zieh­baren Impuls, den Prozess um die politi­sche Betäti­gung Latifes in Wuppertal zu einem Tribunal über eine mörde­ri­sche Türkei zu machen. Das aber kann den [eigent­li­chen] Skandal der Anklage gegen Latife auch unkennt­lich machen.”

Zum Verfahren gegen Latife wird es am Dienstag, den 14.7. um 19:00 Uhr im Café Stil-Bruch auf dem Wuppertal-Elber­felder Ölberg eine Solida­ri­täts- und Infover­an­stal­tung geben, zu der auch Latife und ihr Anwalt, RA Roland Meister, ihr Kommen zugesagt haben.

Wir weisen auf die Veran­stal­tung nochmals geson­dert hin.

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Alles Terrorismus ! Prozessauftakt gegen Latife.

Vor zwei Jahren wurde unsere Mitstrei­terin und Freundin Latife durch ein SEK-Rollkom­mando frühmor­gens in ihrer Wohnung überwäl­tigt und festge­nommen. An dieser Stelle wurde mehrfach über die Sache berichtet. Vorge­worfen wurde ihr, als Vorsit­zende des Vereins „Anato­li­sche Födera­tion” die Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung in/von einer „auslän­di­schen Terror­ro­ga­ni­sa­tion”, gemeint ist die türki­sche DHKP-C. Nach 41 Tagen, die sie teilweise in Isola­ti­ons­haft verbringen musste, kam die zweifache Mutter und Laden­be­sit­zerin wieder frei. Seither wartete Latife auf den Prozess­be­ginn.

Letzten Donnerstag begann nun das §129-Verfahren am OLG Düssel­dorf im Hochsi­cher­heits-Gebäude Kapellweg 36. Die Staats­an­walt­schaft wirft Latife eine „Funktio­närs­tä­tig­keit” für die DHKP-C vor und versucht, die gesamte Vereins­tä­tig­keit der „Anato­li­schen Födera­tion” zu krimi­na­li­sieren. Vorge­worfen werden Latife daher auch einige Demos, die sie zusammen mit dem so_ko_wpt organi­siert hat. Darunter sind die große Gedenk­de­mons­tra­tion in Solingen anläss­lich des 20.Jahrestags des mörde­ri­schen Brand­an­schlags in der Unteren Werner­straße, und die wöchent­li­chen Solidemos für den türki­schen Gezi-Aufstand im Sommer 2013. Sollte sich die General­staats­an­walt­schaft durch­setzen, droht nicht nur eine weitere Auswei­tung des Paragra­phen 129b, sondern auch eine bis zu zehnjäh­rige Haftstrafe für Latife.

Wir veruteilen den Versuch, politi­sche und antifaschsti­sche Arbeit zu krimi­na­li­sieren und werden den Prozess auch hier kritisch begleiten. Für eine regel­mä­ßige Bericht­erstat­tung haben „Freunde und Freun­dinnen von Latife” eine eigene Website einge­richtet, von der wir im Folgenden auch den Bericht zum ersten Prozesstag übernommen haben.

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Der erste Prozesstag im Verfahren wegen §129 gegen unsere Freundin Latife

Vorspiel

Das « Neben­ge­bäude » des Ober-Landes­ge­richts Düssel­dorf im Kapellweg 36 tut das, was das ganze Verfahren nach §129 gegen Latife tun soll : Es schüch­tert ein. Schon das Betreten des Hochsi­cher­heits­baus mit der Beton-Ästethik der bleiernen Zeit fordert von Besucher*innen und mehr noch von Beschul­digten ab, sich nicht beein­dru­cken zu lassen. Nach Durch­schreiten von hörbar in den Verschluss fallenden Zugangs­türen, peniblen Kontrollen und konfron­tiert mit an seiner Bewaff­nung herum­fin­gerndem Personal, das schon bloßes Inter­esse am Verfahren für poten­tiell gefähr­lich hält, wird sofort deutlich, worum es in diesem Gebäude geht : Um Unschäd­lich­ma­chung erkannter Feinde. Aufrecht­erhalten wird unter diesen Umständen eine Minimal­va­ri­ante von Rechts­staat­lich­keit, die dem Staat die Legiti­ma­tion geben soll Angeklagte zu isolieren, zu brechen und wegzu­sperren. Erwar­tungen an echte Beweis­füh­rung und Ergeb­nis­of­fen­heit eines Verfah­rens werden in den kalten Räumen des OLG von Anfang an zurecht­ge­stutzt.

Ganz verschie­dene « Feinde des Recht­staats » durch­laufen diese Prozedur seit Jahren. Zuletzt sind unter ihnen auch radikal­re­li­giöse Fanatiker, die als Unterstützer*innen des « islamis­ti­schen » Terrors angeklagt sind, seit Jahren jedoch sind es meistens Linke verschie­dener Gruppen, die hier abgeur­teilt werden sollen. In den wenigsten Fällen wird ihnen der Prozess wegen konkreter Verbre­chens­vor­würfe gemacht : Kaum eine/r der hier Angeklagten hat je Dinge getan, die irgendwen in Deutsch­land geschä­digt oder gar verletzt hätten. Die Anklagen beziehen sich zumeist auf den §129b, der 2003 einge­führt wurde, vorgeb­lich als Reaktion auf die Anschläge am 11.9.2001 in New York. « 129b » bedeutet, durch eine willkür­lich definierte Tätig­keit von hier aus eine auf der ebenso willkür­lich ausge­wählten inter­na­tio­nalen Terror­liste befind­liche Organi­sa­tion in irgend­einem Winkel der Welt unter­stützt zu haben.

« Unter­stüt­zung » heißt dabei « Propa­ganda », « Geldsamm­lung » oder auch etwas ganz anderes – im Kern wird den Beschul­digten immer eine inter­na­tio­na­lis­ti­sche solida­ri­sche Handlung vorge­worfen. Die kann z.B. aus Zeitschrif­ten­ver­kauf, der Organi­sa­tion von Veran­stal­tungen oder Konzerten oder auch ganz anderen legalen « Taten » bestehen. Genera­tionen deutscher « Internationalist*innen » wären im Knast gelandet, wenn es zur Zeit von « Waffen für El Salvador » oder anderen Kampa­gnen den Paragra­phen 129b bereits gegeben hätte. Heute sind von den Anklagen zumeist Migrant*innen betroffen, die oft genug nach einer Flucht vor faschis­ti­schen Regie­rungen in Deutsch­land gelandet sind. Ihnen wird eine Unter­stüt­zung von Organi­sa­tionen wie zum Beispiel der PKK vorge­worfen, die trotz der verän­derten Kriegs­lagen in Syrien und im Irak ihren Eintrag auf der Terror­liste nicht verloren hat. Angeklagt sind aber seit Jahren auch immer wieder lange in Deutsch­land lebende türki­sche Linke, denen alter­nativ zur PKK eine aktive Unter­stüt­zung etwa der TKP oder der DHKP-C vorge­worfen wird, die in der Türkei – teilweise seit den Zeiten des Militär­dik­tatur – militant für ihre Ziele kämpfen.

Die Wellen der Repres­sion gegen hier lebende vermeint­liche Sympathisant*innen einzelner Organi­sa­tionen haben dabei eine eigene Konjunktur. Je nach Lage in der Türkei und je nach Lage für die dort jeweils Regie­renden, erwischt es mal die eine, mal die andere Struktur exiltür­ki­scher und -kurdi­scher Menschen. Derzeit steht beson­ders die TKP im Fokus der Bundes­an­walt­schaft, vermut­lich, weil sie eine beson­dere Rolle im Kampf an der Seite der syrischen Kurd*innen im Krieg gegen die von der Türkei unter­stützten IS-Milizen einnimmt. Erst im April kam es in diesem Zusam­men­hang zu einer Welle von Razzien gegen linke Türk*innen in Deutsch­land. Im Sommer 2013 – während des Gezi-Aufstands in vielen türki­schen Städten – waren hingegen haupt­säch­lich Menschen im Visier, denen deutsche Ermittler*innen Sympa­thien für die DHKP-C unter­stellten. Kampf­erfah­rene, militante Struk­turen dieser Organi­sa­tion waren u.a. damals nicht unwichtig bei der Vertei­di­gung bestimmter Stadt­teile und Viertel gegen die Truppen Tayip Erdogans. Soviel sollte man wissen.

Ouver­türe

In jenem Sommer 2013 kam es auch zur Verhaf­tung unserer Freundin Latife als Vorsit­zende des einge­tra­genen Vereins « Anato­li­sche Födera­tion », mit der uns eine langjäh­rige gemein­same antifa­schis­ti­sche und linke Arbeit in Wuppertal verbindet. Am Morgen des 26. Juni stürmte ein SEK ihre Wohnung und verhaf­tete die unbewaff­nete Frau vor den Augen ihrer 14-jährigen Tochter. Weitere Beamt*innen durch­suchten zur gleichen Zeit ihr kleines Einzel­han­dels­ge­schäft und ihren Klein­garten sowie die Räume der « Anato­li­schen Födera­tion », die ihren Sitz in Wuppertal hat. Der Verein, der sich für Rechte in Deutsch­land lebender Migrant*innen und geflüch­teter Menschen und immer wieder auch gegen Faschismus und Nazis einsetzt, war und ist auf dem Wuppertal-Elber­felder Ölberg ein Akteur, der sich gerne an den Festen im Quartier und an anderen nachbar­schaft­li­chen Aktivi­täten betei­ligt. Viele kannten und kennen Latife daher als immer solida­ri­sche und zuver­läs­sige Freundin ; ihre Mitar­beit in antifa­schis­ti­schen Initia­tiven und Bündnissen war selbst­ver­ständ­lich.

Beson­deres Inter­esse der Bundes­an­walt­schaft hatte 2013 das Konzert der in der Türkei sehr populären « Grup Yorum » in Oberhausen geweckt. « Grup Yorum », die in der Türkei selber oft Repres­sionen ausge­setzt sind, gelten für viele linke Kurd*innen und Türk*innen spektren­über­g­ei­fend als Flagg­schiff glaub­wür­digen kultu­rellen Wider­stands. Ihr großes Konzert in Oberhausen fand auf dem Höhepunkt des « Gezi-Wider­stands » statt und war daher ein zentrales Ereignis auch der Solida­ri­täts­be­we­gung, die sich im Sommer 2013 fast täglich auch in NRW auf der Straße einfand, um gegen die Repres­sion der AKP zu protes­tieren. Es kamen schließ­lich mehr als 10.000 Menschen zum « Grup Yorum » Konzert, die Stimmung in der « Arena » war sehr eupho­risch. Die General-Staats­an­walt­schaft in Düssel­dorf warf Latife vor, Tickets für den Abend verkauft zu haben – mit dem angeb­li­chen Ziel, durch den Erlös die DHKP-C zu unter­stützen.

41 Tage lang wurde Latife in der Folge einge­sperrt – zu Beginn unter den Bedin­gungen der Isola­tion, später unter leicht gelockerten Umständen. Wegen zweier minder­jäh­rigen Töchter und ihres fest in Wuppertal veran­kerten Lebens kam sie schließ­lich auf Kaution frei. Sie erlebt den nun im OLG Düssel­dorf statt­fin­denden Prozess auf freiem Fuß, wenn auch mit teilweise erheb­li­chen Auflagen. Das ist ein seltenes Glück, müssen andere Beschul­digte doch oft jahre­lang in Haft auf ihr Verfahren und dessen Abschluss warten : Die am selben Tag wie Latife Inhaf­tierten sitzen so seit Juni 2013 im Knast. Bei anderen, wie dem schwer erkrankten, wegen Mordes angeklagten und vor kurzer Zeit nach einer für die Staats­an­wälte unrühm­li­chen Verfah­rens­ein­stel­lung freige­las­senen Faruk Ereren, kann das dann auch schonmal sieben Jahre dauern.

Der 1. Akt

In Latifes Fall ist von den angeb­lich « konkreten » Vorwürfen nicht viel übrig geblieben. Das zeigte der Auftakt der Haupt­ver­hand­lung am 18.6., an dem durch die beiden Staatsanwält*innen eine Kurzver­sion der Anklage verlesen wurde. Hierin beschränkten sich die Anklagevertreter*innen im ersten Teil auf die Aufzäh­lung aller Aktionen der DHKP-C in der Türkei. Als müsse zunächst die Existenz der Terror­liste insge­samt und die Zuord­nung der DHPKP-C zu ihr quasi ritua­li­siert gerecht­fer­tigt werden, obwohl vor deutschen Gerichte Zuord­nungen auslän­di­scher Gruppen zur « Terror­liste » in der Regel ohnehin nicht disku­tabel sind. Einen stillen Lacher erntete die Anklage im Verlauf der Verle­sung der Liste mit Anschlags­daten mit der leicht einge­schnappten Bemer­kung, die DHKP-C habe « auch noch nach Inkraft­treten des Paragra­phen 129b mit ihren Aktionen weiter­ge­macht ». Mit Latife hatte das alles nichts zu tun. Im vollstän­digen Original der Anklage fällt ihr Name zum ersten Mal erst nach über einhun­dert Seiten.

Anschlie­ßend widmete sich die Anklage den Tätig­keiten von Latife für die « Anato­li­sche Födera­tion ». Mangels indivi­duell nachweis­barer Handlungen, die als direkte Unter­stüt­zung der DHKP-C gewertet werden könnten, unter­nimmt die General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich den Versuch, eine Deckungs­gleich­heit zwischen der türki­schen Guerrilla und einem legalen migran­ti­schen Verein in der Wupper­taler Nordstadt zu konstru­ieren. Konse­quent daher, dass Latife in der Anklage auch direkt als « Funktio­närin der DHKP-C » bezeichnet wird. Beleg für die Gleich­set­zung des Wupper­taler Vereins mit der in der Türkei aktiven militanten Gruppe sind für die Staats­an­walt­schaft fast folge­richtig alle Anmel­dungen oder Teilnahmen an angemel­deten Demons­tra­tionen, die Durch­füh­rung von öffent­li­chen legalen Veran­stal­tungen oder auch die Prozess­be­ob­ach­tung in anderen Verfahren vor dem OLG Düssel­dorf.

Dabei wurde es teilweise noch absurder als sich das bereits anhört. So wurde beispiels­weise beson­ders Latifes Beglei­tung des Verfah­rens gegen Faruk Ereren hervor­ge­hoben, ungeachtet der Tatsache, dass das gleiche Gericht eben jenes Verfahren zuletzt hatte einstellen müssen, weil es auch nach mehreren Jahren keinen Beweis für einen angeb­lich von Faruk Ereren erteilten Auftrag zu einem Anschlag in Istanbul erbringen konnte. Gleich­wohl bleibt für die Düssel­dorfer Staats­an­walt­schaft auch die kriti­sche Beglei­tung dieses skanda­lösen Prozesses eine Latife zur Last zu legende « Tat ». Mit der wohl vollstän­digen Aufzäh­lung der Demons­tra­tionen, an denen Latife je teilge­nommen hat, kippte die Anklage vollends ins Surreale. So sollen nicht nur die Anmel­dung und Teilnahme an der Gedenk­demo in Solingen zum 20.Jahrestag des mörde­ri­schen Brand­an­schlags auf das Haus der Familie Genç, sondern auch Teilnahmen an den Wupper­taler Soli-Demons­tra­tionen für den « Gezi-Aufstand » 2013 Teil der Funktio­närs­tä­tig­keit Latifes für die DHKP-C gewesen sein.

Auf Partner*innen bei der Organi­sa­tion und Durch­füh­rung einiger der genannten Demos wirkte das, als ob die Kundge­bungen, die für die Staats­an­walt­schaft offenbar auf direkte Anwei­sung aus der Türkei statt­ge­funden haben, insge­samt krimi­na­li­siert und in Terror­nähe gerückt werden sollen. Eine Auffas­sung, die Verständ­nis­lo­sig­keit und Empörung auslöste. Die Kette der « Taten », die verlesen wurden, wurde abschlie­ßend noch um einige Betrugs­vor­wüfe erwei­tert. So soll Latife durch falsch abgerech­nete Seminare die ungeheure Summe von knapp 1.070 Euro ergau­nert haben, mit denen u.a. die Strom­rech­nung des Vereins­lo­kales der « Anato­li­schen Födera­tion » bezahlt worden sein soll. Der Kontrast zwischen den relevanten Vorwürfen und dem Hochsi­cher­heits­ge­bäude, in dem verhan­delt wird, könnte fast komisch sein, wäre nicht klar, dass es das Gericht ernst meint. Also nichts mit lustig. Zu düster sind die Emotionen, die kalte Archi­tektur, kalte Staats­an­wälte und allge­gen­wär­tige bewaff­nete Beamt*innen bei Besucher*innen und Beschul­digten auslösen.

Eine erste Kritik

Die Strategie der Anklage erscheint bei näherer Betrach­tung wie ein Vabanque-Spiel, bei dem mit dem Leben unserer Freundin gespielt wird, denn Latife drohen bei einer Verur­tei­lung zwischen drei und zehn Jahren Haft. So entstand der Eindruck, dass der Aufwand, der 2013 für die Jagd auf Zeitungs- und Ticketverkäufer*innen betrieben wurde – das syste­ma­ti­sche Ausfor­schen, das Abhören von Telefonen und politi­schen Treffen, die wochen­lange Bespit­ze­lung und hunderte Polizist*innen bei den Razzien und Verhaf­tungen – durch die Gleich­set­zung eines migran­ti­schen Vereins mit einer militanten Gruppe in der Türkei nachträg­lich gerecht­fer­tigt werden soll. Zudem erhofft sich die Düssel­dorfer General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich eine Verschie­bung der Grenze dessen, was in Deutsch­land möglich ist.

Ihr Versuch, die verant­wort­liche (Vorstands-) Tätig­keit in einem bis heute legalen Verein insge­samt und nachträg­lich zu krimi­na­li­sieren und aus der « Anato­li­schen Födera­tion » quasi so eine beim Amtsge­richt einge­tra­gene Terror­gruppe zu konstru­ieren, war bisher auch beim jetzt schon extensiv ausge­legten §129b nicht üblich. Die Staats­an­wälte verlassen damit den bislang weidlich ausge­nutzten Rahmen, in dem Angeklagten zumin­dest eine konkrete Unter­stüt­zung « auslän­di­scher Terror­gruppen » nachge­wiesen werden musste, sei sie auch so absurd, wie der Vorwurf, Latife habe rezept­frei zu erwer­bende « Vitamin B1»-Tabletten in die Türkei geschickt. Mit dieser Anklage versucht die Bundes­an­walt­schaft die gesamte Tätig­keit für einen legalen Verein als Terro­rismus auszu­legen, selbst wenn die « Taten » zuvor ordnunsg­gemäß bei der Polizei angemeldet werden, wie die erwähnten Demons­tra­tionen.

Der Einsatz beider Seiten bei diesem Vabanque-Spiel ist also sehr hoch. Die Ankla­ge­be­hörde hofft darauf, zukünftig nachträg­lich auch legale Struk­turen krimi­na­li­sieren zu können und gleich­zeitig einer Frau, die sie durch viele Prozess­be­ob­ach­tungen jahre­lang nervte, etwas « heimzahlen » zu können ; sie kann aber durchaus auch die gesamte Anklage verlieren. Zu wackelig erscheint der Turm der Vorwürfe, der von ihr am ersten Prozesstag aufge­schichtet wurde. Ein weiterer Fehlschlag nach dem einge­stellten Prozess gegen Faruk Ereren könnte da für manche einen Karrie­re­knick bedeuten. Latifes unfrei­wil­lige Einsatz bei diesem juris­ti­schen Poker ist hingegen ihr ganzes bishe­riges Leben als Frau und Mutter, Laden­be­sit­zerin und politisch aktive Wupper­ta­lerin. Doch außer einer Klarstel­lung eigent­lich selbst­ver­ständ­li­cher Rechte, wie bspw. dem Recht, Demons­tra­tionen anzumelden, kann sie jedoch nichts weiter gewinnen. Das macht das Ganze unerträg­lich.

Für linke Struk­turen in Wuppertal und darüber­hinaus heißt das, Latife in diesem für sie existen­zi­ellen Kampf vor Gericht spektren­über­grei­fend nicht alleine zu lassen. Denn bei diesem Verfahren geht es, wie beschrieben, nicht nur um sie, und auch nicht um mögli­cher­weise diffe­rie­rende politi­sche Positionen. Es geht für uns alle um eine weitere, drasti­sche Einschrän­kung der Möglich­keiten, politisch zu arbeiten. Eine Verur­tei­lung Latifes bedeu­tete, dass sich niemand mehr vor einer Straf­ver­fol­gung sicher fühlen kann, der heute in einem Verein, einer Flücht­lings­in­itia­tive oder einer anderen legalen Struktur migran­ti­sche und solida­ri­sche Arbeit leistet – auch wenn der entspre­chende Verein und seine Ziele zu keinem Zeitpunkt verboten waren. Ungeachtet aktueller Legalität, hieße es z.B., keine Veran­stal­tungen zum kurdi­schen Wider­stand in Syrien mehr durch­führen zu können, ohne Gefahr zu laufen, in ein paar Jehren dafür angeklagt zu werden.

Wenn aus legalen Struk­turen rückwir­kend terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen werden können, werden die sowieso schon sehr weit gedehnten Gummi­pa­rag­rahen 129a und 129b endgültig zu umfas­senden und unkon­trol­lier­baren Instru­menten staat­li­cher Willkür, Einschüch­te­rung und Ausfor­schung von Opposi­tion. An dieser Stelle werden wir weiter vom Prozess gegen Latife berichten. Solida­ri­sche Beglei­tung der Verhand­lung ist ausdrück­lich erwünscht. Die nächsten Verhand­lungs­tage sind Donnerstag, 25.6. und Freitag, 26.6., jeweils ab 10:30 Uhr im OLG Düssel­dorf (Neben­ge­bäude), Kapellweg 36. Lasst Telephone und Rechner daheim und stellt euch auf die Feststel­lung eurer Perso­na­lien und eine Durch­su­chung eurer Taschen und Kleidung am Eingang ein – kommt also etwas früher.

Freunde und Freun­dinnen von Latife

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