Krieg in der Türkei - Veranstaltung mit Ismail Küpeli

Endlose Gewalt­spi­rale ? Veran­stal­tung mit Ismail Küpeli
Der Krieg in der Türkei, Kurdi­stan und Syrien
Aktuelle Infor­ma­tionen und Hinter­gründe

Donnerstag, 3.3., 20:00 Uhr, ADA, Wiesen­straße 6, Wuppertal-Elber­feld

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Sechs Wochen nach der regulären türki­schen Parla­ments­wahl kam es am 20. Juli 2015 im türki­schen Grenzort Suruç, nahe Kobane im kurdi­schen Rojava in Nord-Syrien, zu einem Selbst­mord­at­tentat. Bei der Wahl hatte mit der kurdisch-türki­schen HDP eine linke Partei die Zehnpro­zent­hürde genommen, wodurch der Plan Tayip Erdogans per Verfas­sungs­mehr­heit eine Präsi­dial­herr­schaft zu etablieren, in weite Ferne rückte. Die 32 Todes­opfer des Atten­tats waren mehrheit­lich junge linke Aktivist*innen, die sich auf der Weiter­fahrt ins zerstörte kurdi­sche Kobane befanden, wo sie sich am Wieder­aufbau der vom IS befreiten Stadt betei­ligen wollten. Als Reaktion auf den Anschlag, für den viele den türki­schen Staat in Gestalt des türki­schen Geheim­dienst MIT zumin­dest mitver­ant­wortlich machten, wurden zwei Tage später zwei türki­sche Polizisten ermordet. Auf die Ermor­dung der Polizisten wiederum reagierte der Staat mit Luftschlägen gegen die kurdi­sche PKK in den Kandil­bergen. Der von AKP-Regie­rung und PKK einge­leitete Friedens­pro­zess, der den seit über drei Jahrzehnten andau­ernden Krieg zwischen kurdi­scher Bewegung und dem türki­schem Staat unter­brochen hatte geriet ernst­haft in Gefahr. Kurz darauf wurde er von Erdogan offiziell beendet. Die 2013 angehal­tene Spirale der Gewalt in den kurdi­schen Gebieten der Türkei wurde wieder in Gang gesetzt.

Dennoch hätte im Sommer 2015 niemand das Ausmaß der inzwi­schen erreichten Gewalt­es­ka­la­tion vorher­ge­sehen. Der Friedens­wille der Kurd*innen schien zu groß und die Erinne­rung an den für beide Seiten nicht zu gewin­nenden Krieg schien zu trauma­tisch – alleine in den 1990er Jahren hatte der Krieg zwischen Armee und PKK bis zu 30.000 Todeopfer gefor­dert. Viele der Beobachter*innen gingen daher im Sommer davon aus, dass sich die Lage nach einer von Erdogan gewon­nenen Neuwahl im November 2015 beruhigen würde. Das hat sich als böser Irrtum heraus­ge­stellt. Mittler­weile ist der vermeint­liche Feldzug gegen die PKK zum offen­kun­digen Krieg gegen die kurdi­sche Bevöl­ke­rung geworden, der im Gegen­satz zur Vergan­gen­heit diesmal haupt­säch­lich in kurdi­schen Großstädten ausge­tragen wird. Ausgangs­sperren und Belage­rungen von kurdi­schen Städten im Südosten der Türkei haben sich zu einem Dauer­zu­stand entwi­ckelt. In einigen dieser Städte, wie etwa Cizre, Silopi und Nusaybin, finden immer wieder Militär­of­fen­siven statt », schreibt Ismail Küpeli bereits Anfang des Jahres auf seiner Homepage. Jede der Opera­tionen von türki­scher Armee und Polizei während der Ausgangs­sperren hinter­ließ viele getötete Zivilist*innen, auch Kinder und Alte. Zuletzt sorgte die Tötung von mehr als sechzig Menschen, die in Keller­räumen Cizres Schutz gesucht hatten, für weltweite Empörung.

Die AKP-Regie­rung bezeichnet die Opfer ihrer Militär­ope­ra­tionen durchweg als « Terro­risten » und « PKK-Kämpfer » – deutsche Medien haben diese Sprach­re­ge­lung anfangs kritiklos übernommen. Die PKK behauptet jedoch, bislang noch gar nicht wirklich in die Kämpfe in den Städten invol­viert zu sein und besteht darauf, dass es sich bei den Opfern zumeist um Jugend­liche handelt, die sich in den Vierteln in Selbst­ver­tei­di­gungs­mi­lizen organi­siert haben. Mittler­weile sind auch deutsche Medien zurück­hal­tender bei der Übernahme der offizi­ellen türki­schen Darstel­lungen, nachdem auch große NGO’s wie Amnesty Inter­na­tional von Kriegs­ver­bre­chen gespro­chen haben. Die deutsche Regie­rung jedoch bleibt bei einer Haltung, nach der eine Kritik am NATO-Partner Türkei nicht opportun ist. Innen­mi­nister De Maiziére formu­lierte das im ZDF deutlich : „Alle, die jetzt sagen, man muss die Türkei von morgens bis abends kriti­sieren, denen rate ich mal, jetzt das nicht fortzu­setzen. » Der von Innen­mi­nister De Maiziére in diesem Zusam­men­hang erwähnte bevor­ste­hende « Inter­es­sens­aus­gleich mit der Türkei », der nicht gefährdet werden dürfe, bezieht sich sich dabei auf den deutschen Wunsch, die Türkei möge nach Europa Flüch­tende aufhalten.

In der lauten Stille des europäi­schen und deutschen Schwei­gens zum Krieg der Türkei gegen die Kurd*innen konnte sich die Spirale der Eskala­tion in der Südost-Türkei und in der gesamten Region immer schneller drehen – meist zu schnell für Proteste, für Veran­stal­tungs­an­kün­di­gungen oder Analysen. Auch jetzt ist nicht vorher­sehbar, was am 3.3., dem Tag unserer Veran­stal­tung zum Thema, im Fokus stehen wird. Kaum, dass eine Orien­tie­rung möglich scheint, bedeuten neue Ereig­nisse weitere Verschie­bungen des Mögli­chen. Zuletzt erschüt­terte erst vor wenigen Tagen ein Bomben­at­tentat auf einen Militär­konvoi in Ankara die Türkei und die Kriegs­be­tei­ligten. Zum Anschlag bekannte sich inzwi­schen die unabhängig von der PKK operie­rende kurdi­sche TAK. Zuvor hatte die türki­sche Regie­rung die kurdi­schen Selbst­ver­tei­di­gungs­kräfte in Rojava/Nordsyrien (YPG) verant­wort­lich gemacht, was als Kriegs­er­klä­rung an die syrischen Kurd*innen aufge­fasst werden durfte.

Denn inzwi­schen richtet sich die türki­sche Aggres­sion nicht mehr nur gegen den Süd-Osten des Landes und die dort lebenden Menschen, sondern auch gegen Gebiete in Rojava/Nordsyrien, die durch die kurdi­sche YPG/YPJ oder durch die unter YPG-Kommando kämpfenden SDF-Milizen gehalten werden. Seit Mitte Februar liegen kurdi­sche Stellungen unter Beschuss, offen wird mit einer Entsen­dung von Truppen nach Rojava (Nordsy­rien) gedroht. Was die aktuellen Entwick­lungen für die von vielen Linken aufmerksam und hoffnungs­voll beobach­tete kurdi­sche Selbst­ver­wal­tung in Rojava bedeuten werden, ist kaum absehbar. Längst ist es fast unmög­lich, im Dickicht der Propa­ganda einiger­maßen verläss­liche Infor­ma­tionen darüber zu erlangen, wer mit wem welche Inter­essen verfolgt und was an einzelnen Orten tatsäch­lich passiert. In Zeiten eines allseitig wachsenden Natio­na­lismus aus den verschie­denen Quellen ein zuver­läs­siges Bild zu generieren, entwi­ckelt sich schnell zu einer Art Fulltime-Job.

Nur wenige Journalist*innen können das leisten um abseits der Agentur­mel­dungen aktuell und soweit wie möglich unvor­ein­ge­nommen über die Gescheh­nisse zu infor­mieren. Einer der wenigen, die sich mit großem Einsatz darum bemühen und einer der profi­lier­testen Beobachter des Gesche­hens in der Region ist der Journa­list und Politik­wis­sen­schaftler Ismail Küpeli. Für Donnerstag, den 3.März haben wir ihn nach Wuppertal einge­laden, wo er im ADA in der Wiesen­straße über die aktuellen Gescheh­nisse und über die Hinter­gründe des Krieges berichten wird. Nach dem Vortrag wird Ismail Küpeli für Fragen zur Verfü­gung stehen. Der Eintritt zur Veran­stal­tung ist frei, eine Spende zur Finan­zie­rung unserer Arbeit wird erbeten.

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Eine Veran­stal­tung des ADA, und des so_ko_wpt mit Unter­stüt­zung durch « Arbeit und Leben - DGB/VHS Berg Mark » und welcome2wuppertal

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Prozess gegen Latife : Presseerklärung der Anwälte

Am 28.Januar 2016 wurde am 23.Prozesstag gegen unsere Genossin Latife der erste Teil einer persön­li­chen Erklä­rung verlesen, in der Latife ihren Werde­gang und ihr Leben als Kind und Jugend­liche in der Türkei schil­derte, das von staat­li­cher Gewalt und Verfol­gungen geprägt war – u.a. durch die Militär­put­sche der Jahre 1971 und 1980.

Nach Latifes Erklä­rung beantragten ihre Vertei­diger – Roland Meister und Yener Sözen – die Einstel­lung, bzw. die Ausset­zung des Verfah­rens. Dabei verwiesen sie in eindring­li­chen Worten auf die aktuelle repres­sive Entwick­lung in der Türkei und den grausamen Krieg des türki­schen Militärs gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung. In der Begrün­dung des Antrages beschul­digten sie das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium der “Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes”, wenn die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung nicht zurück­ge­nommen werde. Heute veröf­fent­lichte die Vertei­di­gung eine Presse­mit­tei­lung zum vergan­genen Prozesstag und zum Einstel­lungs­an­trag.

Am Mittwoch, den 10.2.2016 wird im Verfahren der zweite Teil der persön­li­chen Erklä­rung unserer Freundin einge­bracht. Über eine solida­ri­sche Beglei­tung wird sich Latife freuen.

Wir dokumen­tieren die Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung im Wortlaut.

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Presse­mit­tei­lung der Vertei­di­gung zum Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel vor dem OLG Düssel­dorf – Gelsen­kir­chen, Remscheid, 1.2.2016

Antrag auf Einstel­lung des Verfah­rens am 28.1.2016

Anläss­lich des inzwi­schen 23. Verhand­lungs­tags im Verfahren gegen unsere Mandantin Latife Cenan-Adigüzel vor dem 5. Senat (dem so genannten Staats­schutz­senat) des Oberlan­des­ge­richts Düssel­dorf möchten wir uns als ihre Anwälte mit einer Erklä­rung an die Öffent­lich­keit wenden.

Am Donnerstag, den 28.1.2016, haben wir die Einstel­lung, bzw. eine Ausset­zung des laufenden Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel gefor­dert.

In Kürze zum Hinter­grund des Verfah­rens :

Unserer Mandantin wird durch die General­staats­an­walt­schaft Düssel­dorf die Mitglied­schaft in einer auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gung – gemeint ist die in der Türkei aktive DHKP-C – nach §129b StGB vorge­worfen. Die Inhaf­tie­rung unserer nicht vorbe­straften Mandantin erfolgte während einer bundes­weiten Aktion der Bundes­an­walt­schaft im Juni 2013. Seit August 2013 befindet sich Latife Cenan-Adigüzel wieder auf freiem Fuß, seit dem 18. Juni 2015 wird vor dem OLG Düssel­dorf gegen sie verhan­delt.

In sieben Monaten Prozess­dauer konnte die General­staats­an­walt­schaft bislang keinen Beleg für die durch sie behaup­tete Mitglied­schaft unserer Mandantin in der DHKP-C erbringen. Dies, obwohl unserer Mandantin eine beinahe lücken­lose Überwa­chung im Zuge der Ermitt­lungen zuteil wurde. So wurde monate­lang ihre Telekom­mu­ni­ka­tion überwacht und mithilfe eines Peilsen­ders am PKW ein minutiöses Bewegungs­profil angefer­tigt. Nach den im bishe­rigen Prozess­ver­lauf durch die Staats­an­walt­schaft einge­brachten Beweise hat keine dieser Maßnahmen zu verwert­baren Erkennt­nissen hinsicht­lich des behaup­teten Vorwurfs geführt.

Der zutage tretende Verfol­gungs­willen gegen­über unserer Mandantin, einer zweifa­chen Mutter die seit 34 Jahren in Deutsch­land lebt und in Wuppertal einen Laden für Presse­er­zeug­nisse und Tabak­waren betreibt sowie behin­derte Menschen betreut, ist der Ausdruck des politi­schen Willens der Bundes­re­gie­rung zu einer unkri­ti­schen Koope­ra­tion deutscher und türki­scher Polizei­be­hörden und Geheim­dienste. Das Verfahren gegen Latife Cenan-Adigüzel ist nur deshalb möglich, weil durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz (BMJ) eine entspre­chende Ermäch­ti­gung erteilt wurde. Demnach sind die vorge­wor­fenen Delikte der Unter­stüt­zung, bzw. der Mitglied­schaft in der als terro­ris­ti­sche Verei­ni­gung einge­stuften DHKP-C in Deutsch­land zu verfolgen.

Eine seit Jahrzehnten skanda­löse Praxis

Wie unsere Mandantin im Rahmen einer am 23. Verhand­lungstag abgege­benen Erklä­rung zu ihrem eigenen Werde­gang deutlich machte, ist ihre eigene, wie auch die gesamte türki­sche Geschichte der letzten Jahrzehnte eine Abfolge menschen­rechts­wid­riger Verfol­gungen, Pogrome und eines Staates, der vor der vielfa­chen Ermor­dung seiner Gegner und Gegne­rinnen nicht zurück­schreckt. Auch die alevi­tisch-kurdi­sche Familie unserer Mandantin hatte in der blutigen Geschichte der Türkei Opfer zu beklagen, etwa ihren Urgroß­vater, der 1938 bei einem Massaker an alevi­ti­schen Geist­li­chen bei leben­digem Leib verbrannt wurde. Wie das Beispiel zeigt, reicht die blutige Verfol­gungs­ge­schichte in der Türkei weit zurück. Im Gedächtnis unserer im Dorf Bargini in Dersim geborenen Mandantin hinter­ließ sie tiefe Spuren aus ihrer Kindheit, die in die Zeit der Putsch­re­gimes von 1971 und 1980 fiel.

Vor dem Hinter­grund dieser Historie ist die Zusam­men­ar­beit deutscher Behörden und deutscher Justiz mit einem Staat, der für Massaker und tausend­fa­chen Mord verant­wort­lich ist, seit jeher skandalös. Angesichts der aktuellen, sich immer weiter verschär­fenden Situa­tion in der Türkei ist sie für uns nun nicht länger hinnehmbar. Wir haben am 28.1.2016 deshalb die Ausset­zung, bzw. die Einstel­lung des Verfah­rens gegen Latife Cenan-Adigüzel beantragt.

Die vorlie­gende Ermäch­ti­gung des Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums ist nichtig

Wir halten die vorlie­gende Ermäch­ti­gung für nichtig. Das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz ist einseitig den Ausfüh­rungen des türki­schen Staates und der Bundes­an­walt­schaft gefolgt, als es seiner­zeit die Ermäch­ti­gung erteilte. Menschen­recht­liche und völker­recht­liche Aspekte blieben unberück­sich­tigt. Nach unserer Ansicht ist das Verfahren gegen unsere Mandantin einzu­stellen. Wir sehen einen Mangel an der Verfah­rens­vor­aus­set­zung, da es demnach an einer entspre­chenden Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz mangelt.

Selbst wenn davon ausge­gangen wird, dass die vorlie­gende Ermäch­ti­gung zum Zeitpunkt ihrer Ertei­lung noch nicht nichtig gewesen ist, so ist das wegen der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei inzwi­schen zweifellos der Fall. Das Justiz­mi­nis­te­rium ist verpflichtet, diese Ermäch­ti­gung zurück­zu­nehmen, denn sie lässt andau­ernde Gewalt­akte gegen Opposi­tion, kriti­sche Journa­listen und Minder­heiten – insbe­son­dere die kurdi­sche Bevöl­ke­rung in der Türkei außer Acht. Beson­ders erwähnen möchten wir in diesem Zusam­men­hang die syste­ma­ti­sche Verfol­gung gewählter Politiker und Politi­ke­rinnen sowie von Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­an­wälten.

Morde auf offener Straße, Krieg gegen die Zivil­be­völ­ke­rung

So wurde Tahir Elçi, Vorsit­zender der Rechts­an­walts­kammer von Diyarbakir, am Vormittag des 28.11.2015 auf offener Straße erschossen. Viele der Umstände des Mordes deuten auf eine (Mit-) Täter­schaft des türki­schen Staates hin, der zuvor eine Kampagne gegen den Anwalt geführt hatte, weil sich Elçi vor seiner Ermor­dung bei einer politi­schen Sendung des TV-Senders CNN-Türk öffent­lich für ein Ende der Militär­ope­ra­tionen und gegen die Einstu­fung der PKK als Terror­or­ga­ni­sa­tion ausge­spro­chen hatte.

Was in deutschen Medien zum Teil als « Bürger­krieg im Südosten der Türkei » darge­stellt wird, ist in Wahrheit ein Angriff des türki­schen Militärs auf die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung mit allen Mitteln. Städte werden mit schweren Kriegs­waffen belagert, zum Teil wird mit Geschützen auf Wohnviertel gefeuert, syste­ma­tisch wird versucht, Ortschaften von der Wasser- und Strom­ver­sor­gung abzuschneiden. Über mehr als 17 Ortschaften wurde zwischen­zeit­lich eine totale Ausgangs­sperre verhängt.

Wenn unsere Mandantin in ihrer Erklä­rung davon spricht, dass während der von ihr als Kind erlebten Ausgangsperren nach dem Putsch 1971 « die Straßen voll mit bewaff­neten Soldaten » waren, und es in der « kurzen Zeit, in der wir ausgehen durften, so gut wie nichts zu kaufen gab », schil­dert Latife Cenan-Adigüzel Situa­tionen, an die sie sich auch heute noch ganz genau erinnert. Wenn unsere Mandantin sagt « Ich habe und werde diese angst­vollen Hunger­tage nie vergessen », dann beschreibt sie ein schreck­li­ches Deja Vu für die heute dort unter den Ausgangs­sperren hungernden und leidenden Menschen.

Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes

Die Dimen­sion der Menschen­rechts­ver­let­zungen in der Türkei kann inzwi­schen nur noch als staats­ter­ro­ris­tisch quali­fi­ziert werden. Eine Aufrecht­erhal­tung der Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung stellt somit objektiv die Unter­stüt­zung eines terro­ris­ti­schen Regimes durch das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium dar. Wir sehen die Menschen­rechts­ver­let­zungen und die Kriegs­ver­bre­chen des türki­schen Regimes durch Urteile europäi­scher und deutscher Gerichte sowie durch Berichte von Amnesty Inter­na­tional und anderer Experten als hinrei­chend belegt an.

Durch die Ermäch­ti­gung zur Straf­ver­fol­gung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz werden rechts­staat­liche Grund­sätz ignoriert. Die erteilte Ermäch­ti­gung wird als Mittel der Instru­men­ta­li­sie­rung der Straf­justiz genutzt, um die straf­recht­liche Verfol­gung strate­gi­schen und außen­po­li­ti­schen Inter­essen der Regie­rung zu unter­stellen. Auf dieser Grund­lage werden in Deutsch­land lebende Menschen, denen nichts als eine kriti­sche Haltung zur türki­schen Regie­rung vorge­worfen werden kann, aus Gründen der Staats­raison geopfert.

Der Krieg gegen die kurdi­sche Zivil­be­völ­ke­rung und die Verfol­gung kriti­scher Menschen in der Türkei, die auf einer täglich länger werdenden Liste so genannter Terro­risten landen – Journa­lis­tinnen und Juristen, Politiker und Politi­ke­rinnen, Gewerk­schafter oder Frauen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und zuletzt auch Akade­miker und Akade­mi­ke­rinnen, die sich für Frieden ausge­spro­chen haben – erfährt durch die in Deutsch­land durch­ge­führten Straf­ver­fahren eine Fortset­zung im Inter­esse deutsch-türki­scher Bezie­hungen und restrik­tiver europäi­sche Flücht­lings­po­litik.

Wir fordern vor diesem Hinter­grund zumin­dest die Ausset­zung des Verfah­rens gegen unsere Mandantin und das Gericht dazu auf, sich von Amts wegen an das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz zu wenden, damit dieses aufgrund der aktuellen Entwick­lungen in der Türkei die bestehende Ermäch­ti­gung überprüft. Wir erwarten dazu eine Entschei­dung des Senats an einem der nächsten Prozess­tage.

Rechts­an­walt Roland Meister, Gelsen­kir­chen und
Rechts­an­walt Yener Sözen, Remscheid

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