Das eigene politische Leben zurückholen ! Erklärung von Latife

Unsere Freundin Latife steht seit inzwi­schen sieben Monaten als Angeklagte in einem öffent­lich kaum beach­teten Terro­ris­mus­pro­zess vor Gericht und ein Ende des skanda­lösen Verfah­rens ist noch nicht absehbar. Am Donnerstag, den 28.1. wird sie nun eine umfang­reiche Erklä­rung zur Anklage und zur Beweis­auf­nahme abgeben – quasi als eine Zwischen­bi­lanz. Der persön­li­chen Erklä­rung vor dem OLG Düssel­dorf ist eine inter­es­sier­tere Öffent­lich­keit zu wünschen.

Wir fassen den bishe­rigen Verlauf des Verfah­rens gegen unsere Genossin aus diesem Grund hier nochmal zusammen (Ausführ­liche Infos gibt es auf der Website zum Prozess).

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Am 18.Juni des letzten Jahres begann vor dem OLG in Düssel­dorf ein Verfahren gegen unsere Freundin Latife. Die General­staats­an­walt­schaft beschul­digte sie, Mitglied in der DHKP-C zu sein, einer seit vielen Jahren in der Türkei gegen den Staat kämpfenden, militanten marxis­tisch-leninis­ti­schen Organi­sa­tion, die von der Türkei wie auch von der EU als « Terror­or­ga­ni­sa­tion » einge­stuft wird. Nach jetzt 22 Prozess­tagen ist die Staats­an­walt­schaft noch immer jeden Beweis dafür schuldig geblieben.

Um die Behaup­tung, dass eine seit Jahrzehnten ausschließ­lich in Deutsch­land lebende und nur hier politisch tätige Frau Teil des militanten Kampfes in der Türkei sei, nicht von vorne­herein als blanken Unsinn erscheinen zu lassen, bemüht die Staats­an­walt­schaft eine fragwür­dige Hilfs­kon­struk­tion. Demnach ist die migran­ti­sche Selbst­or­ga­ni­sa­tion « Anato­li­sche Födera­tion » ein wichtiger Bestand­teil der « Auslands­or­ga­ni­sa­tion », einer so ganannten « Rückfront », der DHKP-C. Latife, die 2012 in einer knappen Abstim­mung zur Vorsit­zenden der « Anato­li­schen Födera­tion » gewählt wurde, weil sie inner­halb des Vereins als entschlos­sene Anwältin sozialer und familiärer Inter­essen der Migrant*innen bekannt war, ist in der Logik der Anklage deshalb quasi automa­tisch eine Funktio­närin der 1994 aus der Dev-Sol hervor­ge­gan­genen DHKP-C.

Die meiste Zeit der Beweis­auf­nahme durch den 5.Senat des OLG ging daher auch für eine Beweis­füh­rung zum Charakter der DHKP-C und zu ihren angeb­li­chen Struk­turen in Europa drauf, die mithilfe einer auf politi­sche Weisung hin vom BKA geführten und laufend aktua­li­sierten so genannten « Struk­tur­akte » belegt werden sollen. In repete­tiven Aussagen bestä­tigten so immer wieder Beamt*innen von BKA und LKA, dass sie die in das Verfahren einge­führten Teile der « Struk­tur­akte » auch tatsäch­lich verfasst hatten. Zu Latife und zu ihren tatsäch­li­chen Tätig­keiten und Aktivi­täten war während der bishe­rigen Prozess­tage hingegen kaum etwas Handfestes zu hören oder zu sehen. Statt­dessen wurde Beobachter*innen eine fast unvor­stell­bare Kumpanei deutscher und türki­scher Sicher­heits­be­hörden und eine unkri­ti­sche Verwen­dung sehr fragwür­diger « Erkennt­nisse » vorge­führt, mit denen die allen deutschen DHKP-C-Verfahren zugrun­de­lie­gende « Struk­tur­akte » gefüt­tert wird.

In der Akte finden sich beispiels­weise Aussagen eines BND-Geheim­dienst­lers wie Alaattin Ateş, der es zeitweise zum « Deutsch­land-Verant­wort­li­chen » der DHKP-C brachte und der verdäch­tigt wird, auch für den türki­schen Geheim­dienst MIT tätig gewesen zu sein. Seine, auf ein Blatt Papier gekrit­zelte « Struktur » der DHKP-C ist bis heute eine wichtige Grund­lage der verschie­denen Anklagen gegen angeb­liche Mitglieder der DHKP-C. Ebenso werden haufen­weise « Erkennt­nisse » wieder­ge­kaut, die BKA und LKAs aus dem Internet, aus Publi­ka­tionen oder, schlimmer noch : aus türki­schen Ermitt­lungs­akten, abgeschrieben haben – ungeprüft und ohne jede kriti­sche politi­sche Bewer­tung der Situa­tion in der Türkei. So wird selbst das Gefängnis-Massaker an Gefan­genen im Dezember 2000 analog zur offizi­ellen türki­schen Darstel­lung als « Nieder­schla­gung eines Aufstands” geführt.

Infor­ma­tionen, die diesen « Erkennt­nissen » entge­gen­stehen könnten, wie sie zum Beispiel in den so genannten « Ergenekon»-Ermittlungen zum « tiefen Staat » in der Türkei ans Tages­licht kamen, werden schlicht ignoriert oder gleich ganz mit nicht erteilten Aussa­ge­ge­neh­mi­gungen für die Beamt*innen ausge­blendet. Selbst das Bundes­kanz­leramt ist sich nicht zu schade, mit « Geheim­nis­verrat » zu drohen, wenn die Verbin­dungen zwischen deutschem und türki­schem Geheim­dienst thema­ti­siert werden könnten. Doch das betrifft nicht nur offen­sicht­liche Angele­gen­heiten der Geheim­dienste. Auch die regel­mä­ßigen « Konsul­ta­tionen » der Sicher­heits­be­hörden, die teilweise in merkwür­diger zeitli­cher Nähe zu anschlie­ßenden Razzien und Inhaf­tie­rungen in Deutsch­land standen, dürfen nicht angespro­chen werden, obwohl sie durchaus ein Licht auf die Umstände deutscher Ermitt­lungen werfen könnten – auch die Verhaf­tung von Latife erfolgte unmit­telbar nach einer solchen « Konsul­ta­tion » auf dem Höhepunkt des « Gezi-Aufstandes » in der Türkei.

Diese ganz spezi­elle « Freund­schaft » deutscher und türki­scher Behörden wird um jeden Preis geschützt. Wie die Türkei sie nutzt, ist im Krieg der türki­schen Armee gegen die kurdi­sche Bevöl­ke­rung aktuell in Echtzeit zu beobachten, z.B. wenn Bundes­in­nen­mi­nister De Maiziére einfor­dert, die « übermä­ßige » Kritik an der Türkei müsse nun endlich aufhören. Auch der 5.Senat des Düssel­dorfer OLG unter dem Vorsit­zenden Richter Schreiber tut seinen Teil dazu, etwa, indem er sämtliche Versuche der Vertei­di­gung, politi­sche Hinter­gründe und Entwick­lungen in den Prozess einzu­führen, torpe­diert. Haften bleibt deshalb ledig­lich die politi­sche Beweis­füh­rung der General­staats­wan­walt – politi­sche Erwide­rungen wurden bislang unmög­lich gemacht. Latifes tatsäch­liche Arbeit bleibt so hinter einem Vorhang aus staat­li­cher Verschwö­rungs­theorie fast unsichtbar.

Dabei hat sich der Staat alle Mühe gegeben. Am Auto angebrachte Peilsender, eine umfas­sende Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung von Dezember 2012 bis zum Juni 2013, die auch Gesprächs­in­halte erfasste, und schließ­lich Durch­su­chungen von Wohnung, Klein­garten und Vereins­lokal erbrachten jedoch keinerlei Belege für illegale Tätig­keiten unserer Freundin. Mit den in den Prozess einge­brachten Beweis­mit­teln wird deshalb versucht, die Arbeit Latifes auf einen einzigen Teilas­pekt ihres umfäng­li­chen politi­schen Lebens zu beschränken, wozu Bücher, Broschüren, DVDs oder die Teilnahme an legalen Veran­stal­tungen heran­ge­zogen werden, sofern sie sich mit der Arbeit für politi­sche Gefan­gene oder mit Entwick­lungen des Wider­stands in der Türkei beschäf­tigten. Alles andere bleibt ausge­blendet.

Das ist nicht nur juris­tisch schwach. Es ist auch mensch­lich und politisch unwürdig, wenn ein politi­scher Mensch auf einen derart kleinen Ausschnitt seines Engage­ments reduziert wird. Latifes unersetz­liche Arbeit für Frauen, Migrant*innen oder in antifa­schis­ti­schen Struk­turen in Wuppertal und Umgebung erscheinen in der Konstruk­tion der General­staats­an­walt ledig­lich als Beiwerk einer angeb­li­chen « terro­ris­ti­schen Tätig­keit ». Die Erzäh­lung der Anklage ist bereit, ein wider­stän­diges Leben auf einen ledig­lich behaup­teten Kern zu reduzieren, der es ihr ermög­lichten soll, einen kriti­schen Menschen zu brechen. Inwie­weit dies aus deutschem Eigen­in­ter­esse oder „nur” der türki­schen Regie­rung zuliebe geschieht, bleibt unklar. Die Paral­lelen zur Türkei, die derzeit ausnahmslos alle Kritiker der AKP-Regie­rung als „Terro­risten” verfolgt, sind jeden­falls unüber­sehbar.

Um dieser paranoiden und wahnhaften Erzäh­lung der Staats­an­walt­schaft endlich etwas entge­gen­zu­setzen, hat Latife sich entschlossen, am 28.1. eine eigene Erklä­rung zu den Vorwürfen abzugeben. Am für nächsten Donnerstag angesetzten 23.Prozesstag wird sie damit versu­chen, sich ihr politi­sches Leben zurück­zu­holen. Es wäre schön, wenn viele sie dabei unter­stützen würden. Der 23. Prozesstag am 28.1.2016 : OLG Düssel­dorf, Cecili­en­allee 3, 10:00 Uhr – Besucher*innen müssen sich am Eingang ausweisen, Parkmög­lich­keiten gibt es am gegen­über­lie­genden Rhein­ufer (bezahlter Parkplatz).

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Großes Interesse am Prozess gegen Latife

Der §129-Prozess gegen die so_ko_wpt-Mitstrei­terin Latife befindet sich inzwi­schen in der dritten Woche, am Donnerstag findet der mittler­weile fünfte Verhand­lungstag statt. Die « Freunde und Freun­dinnen von Latife », die den Prozess am OLG Düssel­dorf von Beginn an verfolgen und auf ihrer Website « Solida­rität mit Latife » dokumen­tieren, nutzten die Pause im Prozess für eine Infor­ma­tions- und Solida­ri­täts­ver­an­stal­tung am letzten Dienstag. Ziel war es, eine breitere Unter­stüt­zung und ein größeres Inter­esse für den Fall zu errei­chen, der droht, die Anwend­bar­keit des Paragra­phen 129 erneut auszu­weiten – um den Preis einer Inhaf­tie­rung einer Freundin.

Wir dokumen­tieren nachfol­gend den Bericht zur Veran­stal­tung am 14.7. im Café Stil-Bruch auf dem Ölberg. Der Text ist der Website zum Prozess entnommen.

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Bericht zur Info-Veran­stal­tung am 14.7.2015

Anti-Repres­sionar­beit ist ein undank­bares Tätig­keits­feld. Erfah­rungs­gemäß halten sich selbst viele Linke lieber davon fern, aus antizi­pierter Frustra­tion oder auch aus der Furcht heraus, mögli­cher­weise selbst in den Fokus der Ermittler zu geraten, wenn sie sich zu weit in die Nähe einer « wegen Terro­rismus » angeklagten Person begeben. Dass sich das Café Stil Bruch am Veran­stal­tungs­abend mit ca. dreißig Leuten recht gut füllte, war daher in gewisser Weise eine positive Überra­schung. Was auch daran liegen dürfte, dass Latife auf dem Ölberg (und insge­samt in Wuppertal) einfach eine beliebte und bekannte Person ist. Für ihre Freun­dinnen und Freunde verbieten sich die einfa­chen Selbst­schutz­me­cha­nismen, mit denen staat­liche Repres­sion sonst immer gerne als ein Problem « der anderen » konstru­iert wird, ohnehin.

§§129 : Paragra­phen zur Einschüch­te­rung

Die Veran­stal­tung begann mit einer Einfüh­rung zum § 129, der in Deutsch­land bereits 1871 einge­führt wurde und schon damals – neben den Sozia­lis­ten­ge­setzen – eine scharfe Waffe im Klassen­kampf von oben war. Der Paragraph wurde während des Kalten Krieges im Zuge des KPD-Verbots und später im « Deutschen Herbst » als Reaktion auf die militanten Aktionen der Stadt­gue­rilla weiter verschärft. Das in den 1970ern einge­führte Sonder­ge­setz, das sich hinter dem kleinen « a » des §129 a verbirgt, führte den nirgendwo genau definierten Begriff « Terro­rismus » in das Straf­ge­setz ein.

Eine Grund­lage für oft willkür­liche Ermitt­lungen, deren Rahmen bewusst uferlos gefasst ist, und vielfach der Einschüch­te­rung und Ausfor­schung dient : So ist es der Polizei im Rahmen einer einer laufenden 129er-Ermitt­lung u.a. erlaubt, Telefon- bzw. E-Mail-Überwa­chungen und Hausdurch­su­chungen durch­zu­führen oder auch Einblick in Konto­be­we­gungen vorzu­nehmen. Ebenso finden monate­lange Personen- und Wohnungs­ober­va­tionen statt und Peilsender werden an PKWs angebracht. Dass diese Maßnahmen ganz konkret angewendet werden, wurde im Laufe der Veran­stal­tung von Latife und ihrem RA Roland Meister bestä­tigt, als sie von den Überwa­chungen gegen Latife vor ihrer Festnahme 2013 berich­teten. Dabei wurde monate­lang jeder ihrer Schritte dokumen­tiert, zahllose Freunde und Freun­dinnen wurden gemeinsam mit ihr telefo­nisch überwacht.

Grund­lage für diese Ermitt­lungen gegen Latife war ein weiteres Sonder­ge­setz des StGB, das als § 129 b bekannt ist. Es wurde nach offizi­eller Lesart im Gefolge der Anschläge von 9/11 geschaffen – Pläne dazu gab es jedoch schon seit den achtziger Jahren des letzten Jahrhun­derts. Es erwei­terte die Verfol­gung Verdäch­tiger auch auf eine behaup­tete Mitglied­schaft in (oder Unter­stüt­zung von) als „terro­ris­tisch“ definierten Organi­sa­tionen im Ausland. Eine Tätig­keit der benannten Gruppen in Deutsch­land war mit Einfüh­rung des « 129 b » keine Veraus­set­zung mehr für weitrei­chende Ermitt­lungen und Anklagen.

Mehrjäh­rige Haftstrafen für politi­sche Arbeit

Welche Gruppen von der « Terrorismus»-Definition erfasst werden, bestimmt eine « Terror­liste » der EU und der USA. Wie inter­es­sen­ge­leitet und fragwürdig die Einstu­fung von Organi­sa­tionen als « terro­ris­tisch » durch den EU-Minis­terrat ist, wird z.B. an der Tatsache deutlich, dass das faschis­ti­sche Bataillon Asow in der Ukraine nicht auf der Liste auftaucht, die gegen die IS-Milizen kämpfende kurdi­sche PKK aber immer noch genannt wird. Das führt bis heute zu Verfahren gegen hier lebende Kurd*innen die oft genug auch mit mehrjäh­rigen Haftstrafen enden.

Dasselbe « Schicksal » ereilt in der Regel Angeklagte, denen eine Mitglied­schaft in der türki­schen DHKP-C, bzw. deren Unter­stüt­zung vorge­worfen wird. Die Beweis­füh­rung für eine Mitglied­schaft bleibt fast immer diffus und selbst­re­fe­ren­tiell. Sehr häufig werden voran­ge­gan­gene Urteile aus anderen Verfahren als « Beweis » einge­bracht, oft wird auf Aussagen von in der Türkei Gefol­terten bzw. auf fragwür­dige Geheim­dienst­er­kennt­nisse zurück­ge­griffen. Dazu passte eine kurze Filmdoku zum ersten 129 b Prozess gegen linke Revolu­tio­näre, der 2009 gegen angeb­liche DHKP-C-Unter­stützer in Stutt­gart geführt wurde. Der atmosphä­risch dichte Film zeigte eindrück­lich, wie bedrü­ckend sich ein solcher « Terrorismus»-Prozess auch im Leben der Freun­dinnen und Verwandten der Beschul­digten nieder­schlägt, vor allem, weil die Angeklagten meistens für eine quälend lange Dauer vor und während des Prozesses einge­sperrt bleiben – oft genug unter den Bedin­gungen der Isola­tion. Die Veranstalter*innen sandten daher auch einen solida­ri­schen Gruß an jene vier Angklagten, die 2013 gemeinsam mit Latife verhaftet wurden und seither im Stamm­heimer Knast auf ihr Urteil warten müssen, das in Stutt­gart für Ende Juli erwartet wird.

Latife, die sich glück­li­cher­weise auf freiem Fuß befindet, berich­tete über den Ausgang jenes Stutt­garter « Pilot-Verfah­rens », dessen Urteil in späteren Prozessen immer wieder als « Beweis­mittel » diente – quasi als sich selbst bestä­ti­gendes « Perpe­tuum Mobile » : Die fünf Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 3 Jahren bis zu 5 Jahren und vier Monaten. Auch damals stützte sich die Ankla­ge­be­hörde wie im Verfahren gegen Latife, auf die Konstruk­tion einer „Rückfront­or­ga­ni­sa­tionen im Ausland“, die der DHKP-C finan­ziell und ideolo­gisch zuarbeitet. Verur­teilt wurden die Angeklagten in Stutt­gart wohlge­merkt nicht für die Planung von Anschlägen, sondern weil sie etwa Geld gesam­melt, Veran­stal­tungen organi­siert und Kontakt zu Genoss*innen gehalten hatten.

Vom Zuschau­er­raum auf die Ankla­ge­bank

Latife erzählte bei der folgenden Gesprächs­runde noch einmal ausführ­lich von ihrem eigenen persön­li­chen und politi­schen Hinter­grund. Für sie war die Knast- und Anti-Repres­si­ons­ar­beit sehr prägend und bedeutsam, mit der sie als Angehö­rige eines linken Gefan­genen noch in der Türkei lebend begonnen hatte und die sie später auch in Deutsch­land bis zu ihrer eigenen Verhaf­tung im Juni 2013 fortge­setzt hatte. An vielen Prozess­tagen hatte sie in demselben OLG-Saal im Zuschau­er­raum gesessen, in dem nun das Verfahren gegen sie selbst statt­findet – viele der Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justiz­an­ge­stellte kennen sie seit Jahren. Sie hat zahllose Kundge­bungen vor Knästen organi­siert, Briefe an Gefan­gene geschrieben und Öffent­lich­keits­ar­beit gemacht. Und sie berich­tete gerührt davon, wie viel ihr selbst es in den Wochen ihrer Haftzeit –  z.T. in Isola­ti­ons­haft sitzend – bedeutet hat, einen ersten Brief von einem Freund in den Händen zu halten, oder zu erfahren, dass ihre Freund*innen eine Kundge­bung organi­sierten.

Für sie als Antifa­schistin, Antiras­sistin und Revolu­tio­närin sei es auch immer wichtig gewesen, sich dort, wo sie lebt – also in Deutsch­land und in Wuppertal – gegen die schlechten und rassis­ti­schen Zustände zu wehren. Für sie war es z.B. selbst­ver­ständ­lich, zusammen mit deutschen und migran­ti­schen Antifaschist*innen gegen Nazis zu protes­tieren. So organi­sierte sie z.B. am 29.5. 2013 – vier Wochen vor ihrer Verhaf­tung – die Solinger Demons­tra­tion zum Gedenken an den Anschlag auf das Haus der Familie Genç mit, und betei­ligte sich an Wupper­taler Protesten gegen Nazi-Aufmär­sche. Außerdem organi­sierte sie u.a. zusammen mit der Alevi­ti­schen Gemeinde im Sommer 2013 mehrere Gezi-Solida­ri­täts­demos in Wuppertal und der Umgebung. All diese – ganz normalen und öffent­li­chen – politi­schen Aktivi­täten finden sich nun in der Anklage der Staats­an­walt­schaft wieder.

Latife hat aber auch eine ganze Menge gemacht, was öffent­lich weniger bekannt war. Zum Beispiel hat sie sich, nachdem sie 2009 zur Vorsit­zenden des Vereins Anato­li­sche Födera­tion gewählt wurde, mit anderen migran­ti­schen Frauen gegen die rassis­ti­sche Diskri­mi­nie­rung durch die deutsche Mehrheits­ge­sell­schaft und gegen die Unter­drü­ckung als Frauen durch ihre Männer organi­siert. Sie unter­stützte migran­ti­sche Familien, Frauen und Jugend­liche, organi­sierte Bildungs­ar­beit und inves­tierte viel Zeit und Energie in kultu­relle Aktivi­täten. Diese Aufzäh­lung an Aktivi­täten müsste eigent­lich bereits ausrei­chen, um die Unter­stel­lung der General­staats­an­walt­schaft, die Anato­li­sche Födera­tion sei nichts anderes als eine getarnte Umfeld­or­ga­ni­sa­tion der DHKP-C, zu demen­tieren.

Der NSU-Komplex als Kataly­sator der Anklage ?

Latife hob aller­dings noch eine weitere, nicht ganz unwich­tige Aktivität der Födera­tion hervor : Frühzeitig hatte diese nämlich lautstark öffent­lich gemacht, was inzwi­schen als offenes Geheimnis gilt : die Verwick­lung staat­li­cher Behörden, und insbe­son­dere des Verfas­sungs­schutzes, in die Mordserie des NSU. Und das tat der Verein bereits vor der Selbstent­tar­nung des NSU im November 2011, nachdem die Anato­li­sche Födera­tion Kontakt zur Familie eines der Mordopfer erhalten hatte. Im Januar 2012 startete die Anato­li­sche Födera­tion eine Kampagne zu der Mordserie. Sie betei­ligte sich an der Bündnis­demo « Verfas­sungs­schutz auflösen » im Dezember des gleichen Jahres in Köln und war zum Prozess­auf­takt gegen Zschäpe, Wohlleben und Co. mit einer Delega­tion in München. Es ist sicher nicht an den Haaren herbei­ge­zogen, dass sich manche Person in mancher Sicher­heits­be­hörde dadurch auf die Füße getreten fühlte. Nun steht also die Vorsit­zende eines migran­ti­schen Vereins, der schon sehr früh – lange bevor die meisten Medien aufmerksam wurden – die Kompli­zen­schaft des deutschen Staates mit den Nazi-Terro­risten benannte, selber wegen Terro­ris­mus­vor­würfen vor Gericht.

Im Anschluss an Latifes Schil­de­rung erläu­terte Rechts­an­walt Roland Meister seine Einschät­zung des Prozesses. Er kann auf reich­liche Erfah­rung mit § 129-Verfahren zurück­greifen ; Meister hat zahlreiche Verfahren gegen türki­sche und kurdi­sche Linke als Anwalt begleitet. Er hob nochmals hervor, dass der Paragraph syste­ma­tisch einge­setzt wird nicht um straf­bare Handlungen zu verfolgen, sondern dazu, Gesin­nungen und politi­sche Haltungen zu bestrafen. Er merkte an, dass die Staats­an­walt­schaft im Prozess gegen Latife aber noch über das übliche Ankla­ge­muster hinaus­geht. Denn die Anklage nimmt hier tatsäch­lich keinerlei Bezug auf irgend­eine Verbin­dung Latifes zur Türkei ; sie klagt ausschließ­lich vollkommen « normale » politi­sche Aktivi­täten in Deutsch­land an, wie die Teilnahme an Veran­stal­tungen oder die Anmel­dung von Demons­tra­tionen.

Abschlie­ßend machte Roland Meister noch einmal deutlich, wie deutsche Innen­po­li­tiker und Sicher­heits­be­hörden in mancher Hinsicht auch über das hinaus­gehen, was die oft als faschis­tisch geschol­tenen türki­schen Behörden bei ihrer Repres­si­ons­ar­beit tun : So wurde bspw. kürzlich in der Türkei ein Konzert der links­ra­di­kalen Musik­gruppe Grup Yorum zwar zwischen­zeit­lich verboten, ein türki­sches Gericht kassierte jedoch letzten Endes dieses Verbot. Das Konzert konnte wie geplant vor tausenden Zuhörer*innen statt­finden. In Deutsch­land wird der Verkauf von Eintritts­karten zu einem Grup Yorum-Konzert hingegen als Beweis­mittel für die Unter­stüt­zung einer terro­ris­ti­schen Verieni­gung in die laufenden 129b-Verfahren einge­bracht. Und die in nach wie vor frei in der Türkei erschei­nende Wochen­zei­tung « Yürüyü ? », die ebenfalls als DHKP/C-nah gilt, weil sie erst kürzlich die staat­li­chen Aussagen zur tödlich verlau­fenden Geisel­nahme eines Staats­an­waltes anzwei­felte, wurde im Mai durch das Bundes­in­nen­mi­nis­te­rium verboten.

Weitere Unter­stüt­zung erwünscht !

Der Auftritt Latifes bei der Veran­stal­tung hinter­ließ bei vielen der Teilneh­menden einen tiefen Eindruck : Entschlossen und gleich­zeitig authen­tisch schil­derte sie, wie die Ermitt­lungen und der Prozess Einfluss auf ihr Leben nehmen und wie sie versucht, sich davon nicht brechen zu lassen. Ihr weiterer Weg durch das Verfahren verdient jede Unter­stüt­zung, die wir geben können. Leider fand sich trotz zahlrei­cher Unter­stüt­zungs­be­kun­dungen – (die Spenden­kasse war am Ende gut gefüllt ; vielen Dank dafür!) – bislang noch niemand bereit, sich konkret an der weiteren Prozess­be­ob­ach­tung in Düssel­dorf zu betei­ligen. Wer Inter­esse hat, darf sich gerne an uns – Freun­dinnen und Freunde von Latife – wenden. Allen, die erstmals zu einem solchen Verfahren wollen, bieten wir an, beim ersten Mal gemeinsam nach Düssel­dorf zu fahren. (Kontakt)

Die nächsten Prozess­ter­mine sind am Montag, den 20.7., Donnerstag, den 23.7. und am Donnerstag, den 30.7.2015 am OLG in Düssel­dorf (Kapellweg 36).

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