Repression in der Türkei und in Deutschland

Manchmal verbinden sich im Fokus befind­liche politi­sche Themen­felder auf eine Weise, die kurz zuvor noch nicht erwartet werden konnte. Oft genug sind das Momente großer Anspan­nung. Uns ergeht es derzeit so : Die solida­ri­sche Arbeit im Rahmen der Beglei­tung des §129-Prozesses gegen unsere Freundin Latife und unsere Koope­ra­tion mit kurdi­schen Freund*innen verbinden sich im Moment auf drama­ti­sche Weise.

Repression in Gazi Mahallesi

Repres­sion in Gazi Mahal­lesi

Seit Ende letzter Woche rollt in der Türkei eine Verfol­gungs­welle gegen linke Revolutionär*innen und Kurd*innen, die in ihrer Härte und Breite an dunkelste Phasen türki­scher Repres­sion in den achtziger und neunziger Jahren erinnert. Mitten in diese neuer­liche Phase der Unter­drü­ckung in der Türkei platzte nun gestern die Meldung eines sehr brutalen Urteils in Stutt­gart-Stamm­heim : Vier angeb­liche Unterstüzer*innen der türki­schen DHKP-C wurden zu langjäh­rigen Haftstrafen verur­teilt. Sie waren am selben Tag im Juni 2013 verhaftet worden wie unsere Genossin Latife. Die ihnen gemachten Vorwürfe waren lächer­lich. Der deutsche Staat leistet damit erneut Beihilfe für ein autori­täres Regime. Ein Verhalten, das Tradi­tion hat.

Getötete Gefan­gene in der Türkei

Weit über tausend Menschen wurden inzwi­schen in der Türkei verhaftet - einige wenige so genannte Unterstützer*innen des « IS », vor allem aber türki­sche und kurdi­sche Linke. Die Staats­macht geht dabei mit großer Bruta­lität vor : So wurde Gunay Özarslan, mutmaß­liche Aktivistin der militanten DHKP-C, im Zuge ihrer versuchten Verhaf­tung von über zehn Kugeln der Antiter­ror­cops getroffen und regel­recht hinge­richtet. Anfäng­liche Behaup­tungen der Polizei, es hätte ein Feuer­ge­fecht gegeben, stellten sich im Nachhinein als Lüge heraus. Nach der Ermor­dung der seit Jahren bekannten Aktivistin der außer­par­la­men­ta­ri­schen Linken insze­nierte der türki­sche Staat beim Versuch, die Trauer­ze­re­monie durch ihre Freund*innen und Angehö­rigen in einem alevi­ti­schen Gemein­de­zen­trum zu verhin­dern, eine Art Bürger­krieg auf den Straßen des Istan­buler Viertels Gazi Mahal­lesi, der mehrere Tage anhielt und viele Verletzte und am Ende auch das Leben eines Polizisten einfor­derte.

Die DHKP-C, wegen einiger recht fragwür­diger militanter Aktionen auch bei vielen Linken oft in der Kritik, verfügt, ebenso wie die kurdi­sche PKK, in Gazi Mahal­lesi und in anderen Vierteln türki­scher Städte über eine in Deutsch­land viele erstau­nende Massen­basis : An der nach vier Tagen schließ­lich durch­ge­setzten Beerdi­gung Özarslans nahmen trotz der Bedro­hung durch die Polizei mehrere tausend Menschen teil. Begründet ist diese Massen­basis vor allem im Wider­stand militanter Organi­sa­tionen in der langen und blutigen Geschichte des autori­tären türki­schen Staates, die nicht nur bis zu den Zeiten des Militär­put­sches 1980 zurück reicht. Linke Revolu­tio­näre und die kurdi­sche Bewegung haben in den letzten Jahrzehnten viele tausend Todes­opfer zu beklagen – manche, wie die während des so genannten « Todes­fas­tens » der DHKP-C Verstor­bene, waren durchaus selber zu verant­worten, die aller­meisten jedoch kamen durch Folter oder Tötung durch die türki­sche Polizei oder das türki­sche Militär ums Leben.

So beispiels­weise beim Sturm der Gefäng­nisse im Dezember 2000, der dem zuvor erwähnten « Todes­fasten » voraus­ging. Ein Hunger­streik von 1.000 politi­schen Gefan­genen gegen die Einfüh­rung der « F-Typ»-Isolationshaft sollte mit Gewalt nieder­ge­schlagen werden – mindes­tens 30 Gefan­gene starben bei dieser Aktion. Jene « F-Typ»-Isolationshaft war nach bundes­deut­schen, in Stamm­heim und anderwo erprobten Isola­ti­ons­kon­zepten entworfen worden und als es darum ging, die oft wider­stän­digen Gefäng­nis­trakte mit politi­schen Gefan­genen in der Türkei zu zerschlagen, stand der deutsche Staat den Sicher­heits­be­hörden mit Rat und Tat zur Seite. (Einen ganz guten Einblick in das Wesen der türki­schen Iso-Haft gibt der von Grup Yorum produ­zierte Spielfim « Typ F »). Die deutsche Kolla­bo­ra­tion mit dem türki­schen Staat hat seit den Tagen von « Aghet », dem Genozid an den Armenier*innen, eine lange Tradi­tion. (Darüber sprachen wir u.a. auch bei unserer Tagung « Repres­sion in der Türkei » mit Vertreter*innen verschie­dener türki­scher und kurdi­scher Gruppen im Spätsommer 2013)

Drasti­sche Urteile in Deutsch­land

In diesem Zusam­men­hang müssen auch die §129-Verfahren gesehen werden, mit denen kurdi­sche und türki­sche Aktivist*innen in Deutsch­land überzogen werden. in ihnen kommen völlig ungeniert « Erkennt­nisse » türki­scher Sicher­heits­be­hörden zur Anwen­dung, die diese teilweise mittels Folter oder mit fragwür­digen « Deals » « gewonnen » haben. Nachge­wiesen wird den Angeklagten in der Regel ledig­lich eine Sympa­thie für militante Organi­sa­tionen in der Türkei – eine Sympa­thie, mit der sie, wie erwähnt, absolut nicht alleine stehen, und die als solche in der Bundes­re­pu­blik auch nicht strafbar ist. In einem dieser Verfahren, in denen mit dem Willkür­pa­ra­gra­phen 129 normale politi­sche Tätig­keiten verfolgt werden, kam es gestern – ausge­rechnet auf dem Höhepunkt der Repres­si­ons­welle in der Türkei – zu drasti­schen Verur­tei­lungen von vier nach §129 Angklagten in Stutt­gart. Es waren Urteile, als wäre Tayip Erdogan höchst­selbst der Richter gewesen.

Die Angeklagten Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan wurden zu Haftstrafen zwischen vierein­halb und sechs Jahren verur­teilt. Der Haupt­vor­wurf : Sie hätten Eintritts­karten für ein Konzert der revolu­tio­nären Musik­gruppe « Grup Yorum » verkauft, das zur Zeit der Gezi-Proteste in der Türkei beinahe 15.000 Zuhörer*innen in die Oberhau­sener « Arena » lockte. Wie so oft zuvor, waren für die Verur­tei­lung Aussagen maßgeb­lich, die fragwür­dige Zeugen gegen­über dem türki­schen Geheim­dienst über die angeb­liche Struktur der DHKP-C gemacht hatten. Wie auch im erst Mitte Juni begon­nenen Verfahren gegen unsere Gefährtin Latife vor dem OLG Düssel­dorf wurde auch in Stutt­gart dabei weniger über die tatsäch­liche Tätig­keit von Muzaffer Dogan, Yusuf Tas, Sonnur Demiray und Özgür Aslan verhan­delt, als vielmehr der DHKP-C der Prozess gemacht. Eine Betei­li­gung an deren, in den Presse­be­richten zum Verfahren viel zitierten Aktionen wurde den vier Beschul­digten gleich­wohl nicht vorge­worfen.

Ein noch vor der Urteils­ver­kün­dung einge­reichter Antrag der Vertei­di­gung auf Ausset­zung des Prozesses, der explizit auf die laufende Repres­si­ons­welle in der Türkei verwies, wurde abgelehnt – wie auch alle vorhe­rigen Versuche, die politi­sche Situa­tion in der Türkei zu berück­sich­tigen. Die Koinzi­denz der Ereig­nisse in der Türkei und in den Gerichts­sälen macht dabei überdeut­lich, dass sich die deutsche Justiz willfährig zum Handlanger eines autori­tären Regimes in Ankara macht, indem sie mutmaß­liche Sympathisant*innen militanter Gegner des türki­schen Staates anklagt, verur­teilt und einsperrt. Es bleibt zu hoffen, dass die in Stutt­gart von der Vertei­di­gung angekün­digte Revision zustande kommt, und der vor dem OLG Düssel­dorf laufende Prozess weniger willfährig gegen­über dem türki­schen Staat verlaufen wird. Die letzten Berichte aus dem 129er-Verfahren gegen Latife, die von ihren « Freunden und Freun­dinnen » auf der Website zum Prozess veröf­fent­licht wurden, stimmen aber leider skeptisch („Die Angst des Staates” zum vierten Verhand­lungstag über die staat­liche Angst vor migran­ti­scher Selbst­or­ga­ni­sa­tion ; „Richter ohne Centen­ance” zum Eklat am fünften Prozesstag).

Wer den gestern in Stutt­gart verur­teilten Gefan­genen schreiben will :

Özgür Aslan, Muzaffer Dogan und Yusuf Tas :
Asperger Straße 60 – 70439 Stutt­gart
Sonnur Demiray :
Herlikofer Straße 19 – 73527 Schwä­bisch Gmünd

Die nächsten Verhand­lungs­tage gegen unsere Freundin Latife sind am morgigen Donnerstag (30.7.) und nächste Woche Donnerstag (6.8.) vor dem OLG Düssel­dorf im Kapellweg 36, Beginn ist jeweils um 10:30 Uhr.

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Alles Terrorismus ! Prozessauftakt gegen Latife.

Vor zwei Jahren wurde unsere Mitstrei­terin und Freundin Latife durch ein SEK-Rollkom­mando frühmor­gens in ihrer Wohnung überwäl­tigt und festge­nommen. An dieser Stelle wurde mehrfach über die Sache berichtet. Vorge­worfen wurde ihr, als Vorsit­zende des Vereins „Anato­li­sche Födera­tion” die Mitglied­schaft und Unter­stüt­zung in/von einer „auslän­di­schen Terror­ro­ga­ni­sa­tion”, gemeint ist die türki­sche DHKP-C. Nach 41 Tagen, die sie teilweise in Isola­ti­ons­haft verbringen musste, kam die zweifache Mutter und Laden­be­sit­zerin wieder frei. Seither wartete Latife auf den Prozess­be­ginn.

Letzten Donnerstag begann nun das §129-Verfahren am OLG Düssel­dorf im Hochsi­cher­heits-Gebäude Kapellweg 36. Die Staats­an­walt­schaft wirft Latife eine „Funktio­närs­tä­tig­keit” für die DHKP-C vor und versucht, die gesamte Vereins­tä­tig­keit der „Anato­li­schen Födera­tion” zu krimi­na­li­sieren. Vorge­worfen werden Latife daher auch einige Demos, die sie zusammen mit dem so_ko_wpt organi­siert hat. Darunter sind die große Gedenk­de­mons­tra­tion in Solingen anläss­lich des 20.Jahrestags des mörde­ri­schen Brand­an­schlags in der Unteren Werner­straße, und die wöchent­li­chen Solidemos für den türki­schen Gezi-Aufstand im Sommer 2013. Sollte sich die General­staats­an­walt­schaft durch­setzen, droht nicht nur eine weitere Auswei­tung des Paragra­phen 129b, sondern auch eine bis zu zehnjäh­rige Haftstrafe für Latife.

Wir veruteilen den Versuch, politi­sche und antifaschsti­sche Arbeit zu krimi­na­li­sieren und werden den Prozess auch hier kritisch begleiten. Für eine regel­mä­ßige Bericht­erstat­tung haben „Freunde und Freun­dinnen von Latife” eine eigene Website einge­richtet, von der wir im Folgenden auch den Bericht zum ersten Prozesstag übernommen haben.

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Der erste Prozesstag im Verfahren wegen §129 gegen unsere Freundin Latife

Vorspiel

Das « Neben­ge­bäude » des Ober-Landes­ge­richts Düssel­dorf im Kapellweg 36 tut das, was das ganze Verfahren nach §129 gegen Latife tun soll : Es schüch­tert ein. Schon das Betreten des Hochsi­cher­heits­baus mit der Beton-Ästethik der bleiernen Zeit fordert von Besucher*innen und mehr noch von Beschul­digten ab, sich nicht beein­dru­cken zu lassen. Nach Durch­schreiten von hörbar in den Verschluss fallenden Zugangs­türen, peniblen Kontrollen und konfron­tiert mit an seiner Bewaff­nung herum­fin­gerndem Personal, das schon bloßes Inter­esse am Verfahren für poten­tiell gefähr­lich hält, wird sofort deutlich, worum es in diesem Gebäude geht : Um Unschäd­lich­ma­chung erkannter Feinde. Aufrecht­erhalten wird unter diesen Umständen eine Minimal­va­ri­ante von Rechts­staat­lich­keit, die dem Staat die Legiti­ma­tion geben soll Angeklagte zu isolieren, zu brechen und wegzu­sperren. Erwar­tungen an echte Beweis­füh­rung und Ergeb­nis­of­fen­heit eines Verfah­rens werden in den kalten Räumen des OLG von Anfang an zurecht­ge­stutzt.

Ganz verschie­dene « Feinde des Recht­staats » durch­laufen diese Prozedur seit Jahren. Zuletzt sind unter ihnen auch radikal­re­li­giöse Fanatiker, die als Unterstützer*innen des « islamis­ti­schen » Terrors angeklagt sind, seit Jahren jedoch sind es meistens Linke verschie­dener Gruppen, die hier abgeur­teilt werden sollen. In den wenigsten Fällen wird ihnen der Prozess wegen konkreter Verbre­chens­vor­würfe gemacht : Kaum eine/r der hier Angeklagten hat je Dinge getan, die irgendwen in Deutsch­land geschä­digt oder gar verletzt hätten. Die Anklagen beziehen sich zumeist auf den §129b, der 2003 einge­führt wurde, vorgeb­lich als Reaktion auf die Anschläge am 11.9.2001 in New York. « 129b » bedeutet, durch eine willkür­lich definierte Tätig­keit von hier aus eine auf der ebenso willkür­lich ausge­wählten inter­na­tio­nalen Terror­liste befind­liche Organi­sa­tion in irgend­einem Winkel der Welt unter­stützt zu haben.

« Unter­stüt­zung » heißt dabei « Propa­ganda », « Geldsamm­lung » oder auch etwas ganz anderes – im Kern wird den Beschul­digten immer eine inter­na­tio­na­lis­ti­sche solida­ri­sche Handlung vorge­worfen. Die kann z.B. aus Zeitschrif­ten­ver­kauf, der Organi­sa­tion von Veran­stal­tungen oder Konzerten oder auch ganz anderen legalen « Taten » bestehen. Genera­tionen deutscher « Internationalist*innen » wären im Knast gelandet, wenn es zur Zeit von « Waffen für El Salvador » oder anderen Kampa­gnen den Paragra­phen 129b bereits gegeben hätte. Heute sind von den Anklagen zumeist Migrant*innen betroffen, die oft genug nach einer Flucht vor faschis­ti­schen Regie­rungen in Deutsch­land gelandet sind. Ihnen wird eine Unter­stüt­zung von Organi­sa­tionen wie zum Beispiel der PKK vorge­worfen, die trotz der verän­derten Kriegs­lagen in Syrien und im Irak ihren Eintrag auf der Terror­liste nicht verloren hat. Angeklagt sind aber seit Jahren auch immer wieder lange in Deutsch­land lebende türki­sche Linke, denen alter­nativ zur PKK eine aktive Unter­stüt­zung etwa der TKP oder der DHKP-C vorge­worfen wird, die in der Türkei – teilweise seit den Zeiten des Militär­dik­tatur – militant für ihre Ziele kämpfen.

Die Wellen der Repres­sion gegen hier lebende vermeint­liche Sympathisant*innen einzelner Organi­sa­tionen haben dabei eine eigene Konjunktur. Je nach Lage in der Türkei und je nach Lage für die dort jeweils Regie­renden, erwischt es mal die eine, mal die andere Struktur exiltür­ki­scher und -kurdi­scher Menschen. Derzeit steht beson­ders die TKP im Fokus der Bundes­an­walt­schaft, vermut­lich, weil sie eine beson­dere Rolle im Kampf an der Seite der syrischen Kurd*innen im Krieg gegen die von der Türkei unter­stützten IS-Milizen einnimmt. Erst im April kam es in diesem Zusam­men­hang zu einer Welle von Razzien gegen linke Türk*innen in Deutsch­land. Im Sommer 2013 – während des Gezi-Aufstands in vielen türki­schen Städten – waren hingegen haupt­säch­lich Menschen im Visier, denen deutsche Ermittler*innen Sympa­thien für die DHKP-C unter­stellten. Kampf­erfah­rene, militante Struk­turen dieser Organi­sa­tion waren u.a. damals nicht unwichtig bei der Vertei­di­gung bestimmter Stadt­teile und Viertel gegen die Truppen Tayip Erdogans. Soviel sollte man wissen.

Ouver­türe

In jenem Sommer 2013 kam es auch zur Verhaf­tung unserer Freundin Latife als Vorsit­zende des einge­tra­genen Vereins « Anato­li­sche Födera­tion », mit der uns eine langjäh­rige gemein­same antifa­schis­ti­sche und linke Arbeit in Wuppertal verbindet. Am Morgen des 26. Juni stürmte ein SEK ihre Wohnung und verhaf­tete die unbewaff­nete Frau vor den Augen ihrer 14-jährigen Tochter. Weitere Beamt*innen durch­suchten zur gleichen Zeit ihr kleines Einzel­han­dels­ge­schäft und ihren Klein­garten sowie die Räume der « Anato­li­schen Födera­tion », die ihren Sitz in Wuppertal hat. Der Verein, der sich für Rechte in Deutsch­land lebender Migrant*innen und geflüch­teter Menschen und immer wieder auch gegen Faschismus und Nazis einsetzt, war und ist auf dem Wuppertal-Elber­felder Ölberg ein Akteur, der sich gerne an den Festen im Quartier und an anderen nachbar­schaft­li­chen Aktivi­täten betei­ligt. Viele kannten und kennen Latife daher als immer solida­ri­sche und zuver­läs­sige Freundin ; ihre Mitar­beit in antifa­schis­ti­schen Initia­tiven und Bündnissen war selbst­ver­ständ­lich.

Beson­deres Inter­esse der Bundes­an­walt­schaft hatte 2013 das Konzert der in der Türkei sehr populären « Grup Yorum » in Oberhausen geweckt. « Grup Yorum », die in der Türkei selber oft Repres­sionen ausge­setzt sind, gelten für viele linke Kurd*innen und Türk*innen spektren­über­g­ei­fend als Flagg­schiff glaub­wür­digen kultu­rellen Wider­stands. Ihr großes Konzert in Oberhausen fand auf dem Höhepunkt des « Gezi-Wider­stands » statt und war daher ein zentrales Ereignis auch der Solida­ri­täts­be­we­gung, die sich im Sommer 2013 fast täglich auch in NRW auf der Straße einfand, um gegen die Repres­sion der AKP zu protes­tieren. Es kamen schließ­lich mehr als 10.000 Menschen zum « Grup Yorum » Konzert, die Stimmung in der « Arena » war sehr eupho­risch. Die General-Staats­an­walt­schaft in Düssel­dorf warf Latife vor, Tickets für den Abend verkauft zu haben – mit dem angeb­li­chen Ziel, durch den Erlös die DHKP-C zu unter­stützen.

41 Tage lang wurde Latife in der Folge einge­sperrt – zu Beginn unter den Bedin­gungen der Isola­tion, später unter leicht gelockerten Umständen. Wegen zweier minder­jäh­rigen Töchter und ihres fest in Wuppertal veran­kerten Lebens kam sie schließ­lich auf Kaution frei. Sie erlebt den nun im OLG Düssel­dorf statt­fin­denden Prozess auf freiem Fuß, wenn auch mit teilweise erheb­li­chen Auflagen. Das ist ein seltenes Glück, müssen andere Beschul­digte doch oft jahre­lang in Haft auf ihr Verfahren und dessen Abschluss warten : Die am selben Tag wie Latife Inhaf­tierten sitzen so seit Juni 2013 im Knast. Bei anderen, wie dem schwer erkrankten, wegen Mordes angeklagten und vor kurzer Zeit nach einer für die Staats­an­wälte unrühm­li­chen Verfah­rens­ein­stel­lung freige­las­senen Faruk Ereren, kann das dann auch schonmal sieben Jahre dauern.

Der 1. Akt

In Latifes Fall ist von den angeb­lich « konkreten » Vorwürfen nicht viel übrig geblieben. Das zeigte der Auftakt der Haupt­ver­hand­lung am 18.6., an dem durch die beiden Staatsanwält*innen eine Kurzver­sion der Anklage verlesen wurde. Hierin beschränkten sich die Anklagevertreter*innen im ersten Teil auf die Aufzäh­lung aller Aktionen der DHKP-C in der Türkei. Als müsse zunächst die Existenz der Terror­liste insge­samt und die Zuord­nung der DHPKP-C zu ihr quasi ritua­li­siert gerecht­fer­tigt werden, obwohl vor deutschen Gerichte Zuord­nungen auslän­di­scher Gruppen zur « Terror­liste » in der Regel ohnehin nicht disku­tabel sind. Einen stillen Lacher erntete die Anklage im Verlauf der Verle­sung der Liste mit Anschlags­daten mit der leicht einge­schnappten Bemer­kung, die DHKP-C habe « auch noch nach Inkraft­treten des Paragra­phen 129b mit ihren Aktionen weiter­ge­macht ». Mit Latife hatte das alles nichts zu tun. Im vollstän­digen Original der Anklage fällt ihr Name zum ersten Mal erst nach über einhun­dert Seiten.

Anschlie­ßend widmete sich die Anklage den Tätig­keiten von Latife für die « Anato­li­sche Födera­tion ». Mangels indivi­duell nachweis­barer Handlungen, die als direkte Unter­stüt­zung der DHKP-C gewertet werden könnten, unter­nimmt die General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich den Versuch, eine Deckungs­gleich­heit zwischen der türki­schen Guerrilla und einem legalen migran­ti­schen Verein in der Wupper­taler Nordstadt zu konstru­ieren. Konse­quent daher, dass Latife in der Anklage auch direkt als « Funktio­närin der DHKP-C » bezeichnet wird. Beleg für die Gleich­set­zung des Wupper­taler Vereins mit der in der Türkei aktiven militanten Gruppe sind für die Staats­an­walt­schaft fast folge­richtig alle Anmel­dungen oder Teilnahmen an angemel­deten Demons­tra­tionen, die Durch­füh­rung von öffent­li­chen legalen Veran­stal­tungen oder auch die Prozess­be­ob­ach­tung in anderen Verfahren vor dem OLG Düssel­dorf.

Dabei wurde es teilweise noch absurder als sich das bereits anhört. So wurde beispiels­weise beson­ders Latifes Beglei­tung des Verfah­rens gegen Faruk Ereren hervor­ge­hoben, ungeachtet der Tatsache, dass das gleiche Gericht eben jenes Verfahren zuletzt hatte einstellen müssen, weil es auch nach mehreren Jahren keinen Beweis für einen angeb­lich von Faruk Ereren erteilten Auftrag zu einem Anschlag in Istanbul erbringen konnte. Gleich­wohl bleibt für die Düssel­dorfer Staats­an­walt­schaft auch die kriti­sche Beglei­tung dieses skanda­lösen Prozesses eine Latife zur Last zu legende « Tat ». Mit der wohl vollstän­digen Aufzäh­lung der Demons­tra­tionen, an denen Latife je teilge­nommen hat, kippte die Anklage vollends ins Surreale. So sollen nicht nur die Anmel­dung und Teilnahme an der Gedenk­demo in Solingen zum 20.Jahrestag des mörde­ri­schen Brand­an­schlags auf das Haus der Familie Genç, sondern auch Teilnahmen an den Wupper­taler Soli-Demons­tra­tionen für den « Gezi-Aufstand » 2013 Teil der Funktio­närs­tä­tig­keit Latifes für die DHKP-C gewesen sein.

Auf Partner*innen bei der Organi­sa­tion und Durch­füh­rung einiger der genannten Demos wirkte das, als ob die Kundge­bungen, die für die Staats­an­walt­schaft offenbar auf direkte Anwei­sung aus der Türkei statt­ge­funden haben, insge­samt krimi­na­li­siert und in Terror­nähe gerückt werden sollen. Eine Auffas­sung, die Verständ­nis­lo­sig­keit und Empörung auslöste. Die Kette der « Taten », die verlesen wurden, wurde abschlie­ßend noch um einige Betrugs­vor­wüfe erwei­tert. So soll Latife durch falsch abgerech­nete Seminare die ungeheure Summe von knapp 1.070 Euro ergau­nert haben, mit denen u.a. die Strom­rech­nung des Vereins­lo­kales der « Anato­li­schen Födera­tion » bezahlt worden sein soll. Der Kontrast zwischen den relevanten Vorwürfen und dem Hochsi­cher­heits­ge­bäude, in dem verhan­delt wird, könnte fast komisch sein, wäre nicht klar, dass es das Gericht ernst meint. Also nichts mit lustig. Zu düster sind die Emotionen, die kalte Archi­tektur, kalte Staats­an­wälte und allge­gen­wär­tige bewaff­nete Beamt*innen bei Besucher*innen und Beschul­digten auslösen.

Eine erste Kritik

Die Strategie der Anklage erscheint bei näherer Betrach­tung wie ein Vabanque-Spiel, bei dem mit dem Leben unserer Freundin gespielt wird, denn Latife drohen bei einer Verur­tei­lung zwischen drei und zehn Jahren Haft. So entstand der Eindruck, dass der Aufwand, der 2013 für die Jagd auf Zeitungs- und Ticketverkäufer*innen betrieben wurde – das syste­ma­ti­sche Ausfor­schen, das Abhören von Telefonen und politi­schen Treffen, die wochen­lange Bespit­ze­lung und hunderte Polizist*innen bei den Razzien und Verhaf­tungen – durch die Gleich­set­zung eines migran­ti­schen Vereins mit einer militanten Gruppe in der Türkei nachträg­lich gerecht­fer­tigt werden soll. Zudem erhofft sich die Düssel­dorfer General­staats­an­walt­schaft offen­sicht­lich eine Verschie­bung der Grenze dessen, was in Deutsch­land möglich ist.

Ihr Versuch, die verant­wort­liche (Vorstands-) Tätig­keit in einem bis heute legalen Verein insge­samt und nachträg­lich zu krimi­na­li­sieren und aus der « Anato­li­schen Födera­tion » quasi so eine beim Amtsge­richt einge­tra­gene Terror­gruppe zu konstru­ieren, war bisher auch beim jetzt schon extensiv ausge­legten §129b nicht üblich. Die Staats­an­wälte verlassen damit den bislang weidlich ausge­nutzten Rahmen, in dem Angeklagten zumin­dest eine konkrete Unter­stüt­zung « auslän­di­scher Terror­gruppen » nachge­wiesen werden musste, sei sie auch so absurd, wie der Vorwurf, Latife habe rezept­frei zu erwer­bende « Vitamin B1»-Tabletten in die Türkei geschickt. Mit dieser Anklage versucht die Bundes­an­walt­schaft die gesamte Tätig­keit für einen legalen Verein als Terro­rismus auszu­legen, selbst wenn die « Taten » zuvor ordnunsg­gemäß bei der Polizei angemeldet werden, wie die erwähnten Demons­tra­tionen.

Der Einsatz beider Seiten bei diesem Vabanque-Spiel ist also sehr hoch. Die Ankla­ge­be­hörde hofft darauf, zukünftig nachträg­lich auch legale Struk­turen krimi­na­li­sieren zu können und gleich­zeitig einer Frau, die sie durch viele Prozess­be­ob­ach­tungen jahre­lang nervte, etwas « heimzahlen » zu können ; sie kann aber durchaus auch die gesamte Anklage verlieren. Zu wackelig erscheint der Turm der Vorwürfe, der von ihr am ersten Prozesstag aufge­schichtet wurde. Ein weiterer Fehlschlag nach dem einge­stellten Prozess gegen Faruk Ereren könnte da für manche einen Karrie­re­knick bedeuten. Latifes unfrei­wil­lige Einsatz bei diesem juris­ti­schen Poker ist hingegen ihr ganzes bishe­riges Leben als Frau und Mutter, Laden­be­sit­zerin und politisch aktive Wupper­ta­lerin. Doch außer einer Klarstel­lung eigent­lich selbst­ver­ständ­li­cher Rechte, wie bspw. dem Recht, Demons­tra­tionen anzumelden, kann sie jedoch nichts weiter gewinnen. Das macht das Ganze unerträg­lich.

Für linke Struk­turen in Wuppertal und darüber­hinaus heißt das, Latife in diesem für sie existen­zi­ellen Kampf vor Gericht spektren­über­grei­fend nicht alleine zu lassen. Denn bei diesem Verfahren geht es, wie beschrieben, nicht nur um sie, und auch nicht um mögli­cher­weise diffe­rie­rende politi­sche Positionen. Es geht für uns alle um eine weitere, drasti­sche Einschrän­kung der Möglich­keiten, politisch zu arbeiten. Eine Verur­tei­lung Latifes bedeu­tete, dass sich niemand mehr vor einer Straf­ver­fol­gung sicher fühlen kann, der heute in einem Verein, einer Flücht­lings­in­itia­tive oder einer anderen legalen Struktur migran­ti­sche und solida­ri­sche Arbeit leistet – auch wenn der entspre­chende Verein und seine Ziele zu keinem Zeitpunkt verboten waren. Ungeachtet aktueller Legalität, hieße es z.B., keine Veran­stal­tungen zum kurdi­schen Wider­stand in Syrien mehr durch­führen zu können, ohne Gefahr zu laufen, in ein paar Jehren dafür angeklagt zu werden.

Wenn aus legalen Struk­turen rückwir­kend terro­ris­ti­sche Verei­ni­gungen werden können, werden die sowieso schon sehr weit gedehnten Gummi­pa­rag­rahen 129a und 129b endgültig zu umfas­senden und unkon­trol­lier­baren Instru­menten staat­li­cher Willkür, Einschüch­te­rung und Ausfor­schung von Opposi­tion. An dieser Stelle werden wir weiter vom Prozess gegen Latife berichten. Solida­ri­sche Beglei­tung der Verhand­lung ist ausdrück­lich erwünscht. Die nächsten Verhand­lungs­tage sind Donnerstag, 25.6. und Freitag, 26.6., jeweils ab 10:30 Uhr im OLG Düssel­dorf (Neben­ge­bäude), Kapellweg 36. Lasst Telephone und Rechner daheim und stellt euch auf die Feststel­lung eurer Perso­na­lien und eine Durch­su­chung eurer Taschen und Kleidung am Eingang ein – kommt also etwas früher.

Freunde und Freun­dinnen von Latife

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