AntiRep 1 : Repression hält sich nicht an Filter-Bubbles

Das so_ko_wpt hat mit einem Infor­ma­ti­ons­abend am 28.3.in Wuppertal versucht, einige der für Deutsch­land derzeit wichtigsten repres­siven Entwick­lungen zusam­men­zu­fassen und zu einem Gesamt­bild zusammen zu fügen. Mit zwei Artikeln versu­chen wir eine thema­ti­sche Reflek­tion des Infoabends. (Teil 2 : Unberühr­bare Polizei)

Der „Krieg gegen den Terror” dauert inzwi­schen fast sechzehn Jahre. In den letzten andert­halb Dekaden hat er sich in Gesell­schaften hinein­ge­fressen und zu zuneh­mend autori­tären Entwick­lungen geführt. Fast alle Aspekte des Daseins (und der politi­schen Kämpfe sowieso) sind inzwi­schen von Maßnahmen zur Erhöhung einer vorgeb­li­chen „Sicher­heit” erfasst und es ist kaum noch möglich, alle Verschär­fungen zu regis­trieren, geschweige denn, sie in Zusam­men­hänge zu bringen. Die Auswei­tungen repres­siver Gesetze erfolgen mal gegen diese, mal gegen jene angeb­liche oder echte Bedro­hung ; ihre Auswir­kungen betreffen jedoch alle, die mit der Staats­ge­walt in Konflikt geraten. Im Nachgang des Anschlags auf den Berliner Weihnachts­markt erlebt auch die BRD zur Zeit wieder einmal eine massive Auswei­tung staat­li­cher Befug­nisse und juris­ti­scher Handhabe.

Im Verlauf des Abends ging es zunächst um Verschie­bungen der Rechts­spre­chung in so genannten „Terro­ris­ten­pro­zessen” die derzeit meist gegen migran­ti­sche Menschen geführt werden, denen eine Unter­stüt­zung oder Mitglied­schaft in „auslän­di­schen terro­ris­ti­schen Verei­ni­gungen” angehext wird und um die offen­kun­dige Vorbe­rei­tung weiterer §129b-Verfahren gegen bislang noch legale Struk­turen der kurdi­schen Bewegung. Wichtiger Schwer­punkt war dann abschlie­ßend die geplante Einfüh­rung eines neuen Paragra­phen (§114), der „tätliche Angriffe gegen Vollstre­ckungs­be­amte oder ihnen gleich­ge­stellte Personen” zukünftig mit einer Mindest­haft­strafe von drei Monaten bedrohen soll. (Mehr dazu in Teil 2 : Unberühr­bare Polizei) Einge­laden zur Diskus­sion waren die so_ko_wpt-Aktivistin Latife, die bekannt­lich aufgrund einer absurden Ankla­ge­kon­struk­tion am 16. Februar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen angeb­li­cher „Mitglied­schaft” in der türki­schen DHKP-C verur­teilt wurde, und einer ihrer Anwälte, Yener Sözen, der auch ein Mandat beim bislang größten §129b-Prozess in München hat. Dort sind gleich zehn türkisch­stäm­mige Menschen angeklagt, der TKP/ML anzuge­hören, obwohl diese bis heute nicht­mals auf der europäi­schen „Terror­liste” aufge­führt ist.

Der §129b wird neu konfiguriert

In beiden Verfahren wird die Anwend­bar­keit des stigma­ti­sie­renden und mit hohen Straf­an­dro­hungen verbun­denen §129 über das bishe­rige Maß ausge­weitet. Das Urteil gegen Latife spricht beispiels­weise von einer Mitglied­schaft in der DHKP-C durch einen „autonomen, eigenen Entschluss”, weil sich auch durch monate­lange Maßnahmen zur Überwa­chung Latifes weder eine Beauf­tra­gung durch die Funtio­närs­ebene der Organi­sa­tion noch ein konkretes Ereignis beweisen ließ, an dem Latife Mitglied der DHKP-C geworden sein soll. Da die Mitglied­schaft jedoch für die justi­ziable Wandlung von legalen Betäti­gungen, wie etwa die Teilnahme oder Vorbe­rei­tung von Demos oder Veran­stal­tungen, zu so genannten „Unter­stüt­zungs­hand­lungen” Voraus­set­zung ist, stellt diese Beweis­lo­sig­keit für die Behörden ein Dilemma dar. Diesem setzte das Gericht nun die so einfache wie absurde Behaup­tung entgegen, jemand könne sich auch ohne Kenntnis der Führung­kader zum Mitglied einer „terro­ris­ti­schen Organi­sa­tion” machen. Damit hebelte es die Notwen­dig­keit aus, Beschul­digten eine Mitglied­schaft im Einzel­fall nachzu­weisen, dass sie einer Organi­sa­tion tatsäch­lich angehören. Bleibt der BGH im Revisi­ons­ver­fahren bei dieser Ausle­gung, macht das den Behörden zukünftig möglich, Personen, die etwa ledig­lich in Besitz von Literatur oder anderen Materia­lien einer ale „terro­ris­tisch” angese­henen Organi­sa­tion sind, als „selbst­de­fi­nierte” Mitglieder zu verfolgen. In Kombi­na­tion mit der Münchner Anklage, in der es selbst an jener Defini­tion der betrof­fenen Organi­sa­tion als „terro­ris­tisch” fehlt, eröffnet das Behörden völlig neue Möglich­keiten zur Krimi­na­li­sie­rung politisch Aktiver.

Doch auch wenn diese Auswei­tungen aktuell in Verfahren gegen linke Aktivis­tInnen erfolgen, heißt das nicht, dass es speziell und vor allem gegen linke Struk­turen erfol­gende Verschär­fungen sind. So ist beispiels­weise die juris­ti­sche Neukon­struk­tion einer „selbst­de­fi­nierten Mitglied­schaft” vor allem auch gegen Sympa­thi­santen von islamis­ti­schen Gruppen, zu denen sie keinen direkten Kontakt haben, anwendbar ; ein Feld, in dem die Verfol­gungs­be­hörden mit ihren Versu­chen zur Infil­tra­tion bislang wenig erfolg­reich waren, weshalb es oft an konkreten Nachweisen für den „Eintritt” in eine Gruppe mangelt. Anderer­seits werden in Prozessen gegen Unter­stüt­ze­rInnen von in Syrien aktiven islamis­ti­schen Gruppen von Linken fast unbemerkt Rechts­normen neu gesetzt, die ebenso gegen sie selbst in Stellung gebracht werden können. Verwiesen sei an dieser Stelle auf das Urteil in Hannover gegen die jugend­liche Atten­tä­terin, die mit einem Messer auf Polizisten losge­gangen war. In ihrem Prozess wurde nicht nur sie verur­teilt, sondern auch ein Bekannter, der zuvor wohl von ihren Plänen wusste, mögli­cher­weise ausweis­lich von durch die Behörden sicher­ge­stellten Chat-Proto­kollen. Das angeb­liche „Vorwissen” führte zu einer zweijäh­rigen Haftstrafe ohne Bewäh­rung. Ein hartes Urteil, das so in vergleich­baren Fällen bislang nie ausge­spro­chen wurde. Es könnte bedeuten, zukünftig jede Chatgruppe und jede Versamm­lung umgehend zu verlassen, in denen mögli­cher­weise über straf­recht­lich relevante Ideen kommu­ni­ziert wird. Da alter­nativ nur Denun­zia­tion bliebe, ist es zumin­dest bestens dazu geeignet, in politi­schen Gruppen zusätz­li­chen Misstrauen zu produ­zieren.

Spektrenübergreifendes Interesse ? Fehlanzeige.

Proble­ma­tisch ist, dass Änderungen und Verschär­fungen von vielen oft nur dann wahrge­nommen werden, wenn sie die eigene Filter-Bubble betreffen. Nicht nur wesent­liche Verän­de­rungen der Bedin­gungen für eigenes Handeln bleiben so teilweise unbemerkt, es fehlt auch an spektren­über­grei­fenden Strate­gien für den Umgang damit. Gruppen die heute noch nicht betroffen sind, können morgen selber im Fokus stehen. Wie eine Krimi­na­li­sie­rung vorbe­reitet wird, lässt sich recht gut am Beispiel der durch Innen­mi­nister De Maiziere kürzlich verbo­tenen Symbole und Fahnen kurdi­scher Organi­sa­tionen beobachten. In einer Antwort auf eine via Twitter gestellte Frage dazu teilte das Innen­mi­nis­te­rium mit, die betrof­fenen Vereine und Organi­sa­tionen (z.B. die YPG, YPJ in Rojava oder der Verband kurdi­scher Studie­render in Deutsch­land, YXK) seien legal und blieben es. Unbenommen davon würde das Mitführen ihrer Fahnen und Symbole bei kurdi­schen Demons­tra­tionen künftig jedoch als Unter­stüt­zung der illega­li­sierten PKK gewertet. Die Teilnahme an solchen, in der Regel angemel­deten Demons­tra­tionen und das Mitführen der jetzt verbo­tenen Symbole kann somit künftig eine „Terrro­un­ter­stüt­zung” darstellen, unabhängig davon, ob jemand selber in einer Organi­sa­tion mitar­beitet, die einen legalen Status hat. Das ermög­licht bei Bedarf u.U. Ermitt­lungen nach §129b – mit allen damit verbun­denen Konse­quenzen, die nicht immer zu einem Verfahren führen müssen, den Behörden jedoch immer umfang­reiche Erkennt­nisse zu den betrof­fenen Struk­turen verschaffen. Auch Latife stand ledig­lich einem bis heute nicht verbo­tenen Verein vor, der „Anato­li­schen Födera­tion”. Als Vorsit­zende war sie bemüht, straf­recht­lich relevante Handlungen zu vermeiden. Es hat ihr nicht genutzt. Ihre Erfah­rungen könnten für andere durchaus hilfreich sein.

Eine größere Aufmerk­sam­keit für juris­ti­sche Verschär­fungen und neue Gesetze, übrigens auch im Bereich digitaler Kommu­ni­ka­tion, würde es uns erleich­tern, Entwick­lungen richtig einzu­sor­tieren, was die Voraus­set­zung dafür wäre, voraus­schau­ende Gegen­stra­te­gien zu entwicklen. Derzeit passiert das viel zu wenig. Wichtige Entwick­lungen werden parti­ku­laren Aktivis­tInnen überlassen, Verschär­fungen im Rechts­be­reich digitaler Kommu­ni­ka­tion finden beispiels­weise fast nur bei Netzak­ti­vis­tInnen und Nerds Beach­tung. Viele, ohne große gesell­schaft­liche Kritik reali­sierte Geset­zes­ver­schär­fungen bleiben ausge­blendet, wenn sie sich nur „gegen andere“ richten. Ursäch­lich dafür ist eine fehlende Ausein­an­der­set­zung mit verän­derten gesell­schaft­li­chen Bedin­gungen. Das Auftau­chen real terro­ris­tisch agierender Akteure setzt den Staat vorgeb­lich unter Handlungs­druck, dem mit der üblichen Repres­si­ons­kritik kaum noch zu begegnen ist. Und wenn es nötig ist, greift er jeder­zeit auf die Legiti­ma­tion durch reale Bedro­hungen zurück ; der Vorsit­zende Richter im Verfahren gegen Latife schreckte nicht davor zurück, den Terror des „IS“ zur Urteils­be­grün­dung gegen eine linke Aktivistin heran­zu­ziehen. Wir haben dem wenig entge­gen­zu­setzen. Es mangelt an einer offen­siven Ausein­an­der­set­zung mit realen Bedro­hungen und den mögli­chen Umgehens­weisen die über eine selek­tive Wahrneh­mung hinaus­gehen, es mangelt beispiels­weise an einem Diskurs dazu, wie unsere jahre­lange Forde­rung nach Abschaf­fung der Paragra­phen 129a und 129b modifi­ziert werden muss, wenn diese Straf­normen aktuell mehrheit­lich gegen Islamisten und Nazis angewendet werden.

Mangels aktiver Ausein­an­der­set­zung wird so oft erst auf Verän­de­rungen reagiert, wenn es eigent­lich zu spät ist. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob es sinnvoll ist, sich jetzt noch symbo­lisch am Verbot von kurdi­schen Symbolen abzuar­beiten. Besser wäre sicher, sich auf Kommendes einzu­stellen. Zu erwarten ist, dass das Symbol­verbot ein Instru­men­ta­rium bereits­stellen soll, bislang vom Staat tolerierte, mit Rojava oder der kurdi­schen Bewegung solida­ri­sche Struk­turen jeder­zeit über eine PKK-Koppe­lung zu krimi­na­li­sieren, wenn es die außen­po­li­ti­schen Inter­essen Deutsch­lands erfor­dern. Dass der Zeitpunkt einer solchen Krimi­na­li­sie­rung ausschließ­lich von den aktuell gegebenen außen­po­li­ti­schen Interssen Deutsch­lands bestimmt wird, ließ sich im Verlauf des Verfah­rens gegen Latife bestens erfahren. Für kurdi­sche Aktivis­tInnen in Deutsch­land bedeu­tete das, eine manchmal etwas isolierte Haltung aufzu­geben und den eigenen Kampf offen­siver mit hiesigen Kämpfen zu verbinden. Es bedeu­tete zum Beispiel auch, mehr Inhabe­rInnen eines deutschen Passes in Vorstände der Vereine einzu­binden. Bisher jeden­falls nutzt der deutsche Staat seine Möglich­keiten vor allem wenn es eher unbemerkt bleibt, weil Infor­ma­tionen zu repres­siven Vorgängen über die migran­ti­sche Filter-Bubble oft nicht hinaus­kommen. Umgekehrt setzte dies auch ein größeres Inter­esse und eine größere Solida­rität unserer­seits bei allen Versu­chen einer Krimi­na­li­sie­rung voraus. Schon aus Eigen­in­ter­esse ; repres­sive Gesetze lassen sich eben auch zu jeder Zeit gegen autonome oder antifa­schis­ti­sche Struk­turen richten wenn es dem Staat opportun erscheint.

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Veranstaltungsbericht : Alle wissen über Afghanistan Bescheid

Bericht zur Veran­stal­tung am 30. März in der CityKirche Wuppertal-Elber­feld

Artikel übernommen von w2wtal

Alle wissen über die Lage in Afgha­ni­stan Bescheid. Das Land ist nicht sicher, aber das ist nicht die Schuld der afgha­ni­schen Bevöl­ke­rung. Verant­wort­lich sind die Politiker und die Geschichte dieses Landes. Niemand flieht ohne Grund aus seinem Land. Fragen Sie die europäi­schen und deutschen Politiker, die das Rücküber­nah­me­ab­kommen mit Afgha­ni­stan verhan­delt haben, ob sie mit ihren Familien in Afgha­ni­stan leben wollen würden. Ich bin mir sicher, dass würden sie nicht.“ Diese Worte eines jungen afgha­ni­schen Anwalts führten zu Applaus im Publikum, vor allem unter den zahlrei­chen afgha­ni­schen Gästen, die sich in der Elber­felder CityKirche zusam­men­ge­funden hatten, um mit Politi­ke­rInnen und Exper­tInnen über die Abschie­bungen zu disku­tieren. Und sie erzeugten zugleich eine gewisse Irrita­tion und Unruhe in den Gesich­tern der Landtags­kan­di­daten von FDP und CDU, die die Abschie­bungen nach Afgha­ni­stan „zumin­dest nach einge­hender Einzel­fall­prü­fung“ für „Gefährder, Straf­täter und allein­ste­hende Männer“ für durchaus richtig hielten.

Rappel­voll war der Kirchen­saal, die Zeit für die Diskus­sion viel zu kurz. Zumal auf zwei Sprachen – Deutsch und Dari – disku­tiert wurde. Trotzdem gelang es den afgha­ni­schen Flücht­lingen und den Fachleuten in der kurzen Zeit sehr kompri­miert und anschau­lich Infor­ma­tionen zu Afgha­ni­stan und zur Lage der hier lebenden afgha­ni­schen Geflüch­teten zu bündeln und zu trans­por­tieren. So dass sogar besagte Politiker am Ende zugaben, einiges Neues erfahren zu haben, womit sie sich zunächst einmal befassen müssten. Der Afgha­ni­stan-Experte Tilman Schmalz­ried von Amnesty Inter­na­tional startete den Abend mit einem bebil­derten Parforce-Ritt durch die afgha­ni­sche Kriegs­ge­schichte : Den – von den NATO-Staaten geför­derten – Aufstieg der Warlords und die inzwi­schen etablierten Gewalt­märkte, die eine baldige Lösung des mittler­weile 40-jährigen Kriegs unwahr­schein­lich machen. Zu viele mächtige Männer profi­tieren von Waffen- und Drogen­handel, zu viele bewaff­nete Akteure – ob Privat­mi­lizen, bewaff­nete Banden, Taliban, IS oder reguläre Regie­rungs­truppen – bekämpfen einander. Die mächtigsten Männer Afgha­ni­stans seien selbst Kriegs­ver­bre­cher oder Mentoren von Al-Kaida, was die europäi­schen Staaten aller­dings nicht davon abhielte, sie als Partner zu behan­deln.

Kurz und knapp umriss Schmalz­ried das Problem der Binnen­flucht in Afgha­ni­stan : Neben den ins Ausland geflüch­teten mindes­tens 2,6 Millionen Flücht­lingen lebten 2016 auch inner­halb Afgha­ni­stans ca. 1,5 Millionen Binnen­flücht­linge – mit steigender Tendenz. Es gebe keine Infra­struktur für diese Leute ; im Winter würden Menschen aufgrund der nicht vorhan­denen oder unzurei­chenden Behau­sung erfrieren ; Kinder müssten kilome­ter­weit laufen, um Trink­wasser heran­zu­schaffen. Die gefähr­li­chen und unwür­digen wirtschaft­lich-sozialen Lebens­be­din­gungen, die auch viele Kinder außer Landes trieben, würden jedoch in einem Asylver­fahren keinerlei Berück­sich­ti­gung finden. Die anwesenden Politiker von FDP und CDU bewiesen mit ihren teils reich­lich wirren Äußerungen, dass sie weder von inter­na­tio­nalem Flücht­lings­recht, noch von deutscher Asylpraxis noch von Afgha­ni­stan viel verstanden hatten. Herr Spiecker von der CDU schlug beispiels­weise vor, auf die Asylver­fahren künftig zu verzichten und lieber Einzel­fall­prü­fungen durch­zu­führen. Abgesehen davon, dass Herr Spiecker (glück­li­cher­weise) nicht in der Position ist, inter­na­tio­nales Flücht­lings­recht einfach außer Kraft zu setzen, ist das in etwa so hirnrissig wie zu sagen : Obst ist als Nahrungs­mittel überbe­wertet ; lasst uns künftig besser nur noch Äpfel essen !

Den Vogel des Abends jedoch schoss Oliver Walgen­bach von der FDP ab : Er meinte ernst­haft, den anwesenden afgha­ni­schen Flücht­lingen erklären zu müssen, dass er selbst, wenn sein Land von Terror und Krieg heimge­sucht würde, selbst­ver­ständ­lich dort bleiben und nach Lösungen suchen würde – denn er sei ein lösungs­ori­en­tierter Mensch und würde gern in Freiheit leben, deshalb müsse man darum kämpfen. Einige im Saal waren hin- und herge­rissen, ob sie nun aufgrund der ignoranten Selbst­herr­lich­keit eines verwöhnten Wohlstands­kindes lachen oder wütend werden sollten, angesichts der Respekt­lo­sig­keit gegen­über dieje­nigen, die im Saal waren und einige Risiken, Verluste und Gefahren überlebt haben, bevor sie sich zur Flucht entschieden. Herr Ghorbani von Nedaje Afghan (einer Selbst­or­ga­ni­sa­tion afgha­ni­scher Flücht­linge) nahm diese Politiker-Äußerungen zum Anlass, eine Einla­dung in seine Heimat­stadt Masar-i-Sharif auszu­spre­chen, wo, wie ai-Experte Schmalz­ried ausführte, zwar Ruhe herrsche, aber eine Fried­hofs­ruhe, weil der lokale Macht­haber und Warlord jegliche Opposi­tion und Kritik an seiner Herrschaft mit brutalen Methoden unter­drücke. Jeder dort sei bewaffnet, ergänzte Herr Ghorbani, und jeder Zivilist, der sich dem Regime nicht füge, werde entweder durch private Milizen oder durch die Regie­rungs­truppen bedroht.

Die junge Afghanin Masumeh, die mit ihrer Familie vor einigen Wochen den Ableh­nungs­be­scheid bekam, ergänzte diese Einschät­zung mit einem kurzen Bericht über die Lage der Frauen in Afgha­ni­stan, das, wie sie sagt, schon seit 40 Jahren einer der gefähr­lichsten Orte der Welt sei. Die meisten Toten seien Frauen und Kinder. Sie wolle nichts als Sicher­heit für sich und ihre Familie, denn „Sicher­heit ist ein Recht und kein Privileg“. Maria Shakura, Beraterin der Diakonie, brachte in wenigen Worten auf den Punkt, wie wenig solche Bedro­hungen bei den Asylent­schei­dungen durch das BAMF eine Rolle spielen. Anschau­lich demon­tierte sie den Mythos, dass nur von Abschie­bung bedroht sei, wer keine indivi­du­elle Gefahr zu fürchten habe. Sie trug beispiel­haft einzelne Ableh­nungs­ent­schei­dungen samt Begrün­dung vor, wie sie sie täglich in der Beratung zu Gesicht bekommt und die das Schicksal ihrer Klienten verhöhnen : Von dem Jugend­li­chen, der persön­lich ja nicht betroffen gewesen sei, weil nur der Kopf seines von den Taliban entführten Freundes und Nachbarn an die Familie geschickt worden war. Oder den Ableh­nungs­be­scheid einer älteren Frau, die keine Familie in Afgha­ni­stan mehr hatte, für die das BAMF aber keine Abschie­be­hin­der­nisse feststellen konnte, weil sie ja dort als Lehrerin arbeiten könne. Wer sich auch nur oberfläch­lich mit der Lage der Frauen in Afgha­ni­stan befasst hat, begreift den Irrsinn dieser Behaup­tung. Maria Shakura schloss mit dem Appell : Wenn das BAMF endlich davon Abstand nähme, Entschei­dungen im Schnell­ver­fahren zu treffen und zu recht­staat­li­chen Verfahren zurück­kehrte, wäre manche Debatte nicht nötig. An die afgha­ni­sche Commu­nity appel­lierte sie : Euer Recht wird euch nicht gegeben, wenn ihr es euch nicht nehmt !

Was auch die Flücht­lings­be­ra­terin nicht ohne weiteres auflösen konnte : Die vorherr­schende Verwir­rung über den Unter­schied zwischen Asylrecht und dem nachge­ord­neten mögli­chen Bleibe­recht aufgrund von „Integra­ti­ons­leis­tungen“. So schwa­dro­nierten die Politiker von CDU und FDP herzlich ahnungslos von einem „Bleibe­rechts­an­spruch für gut Integrierte und für Familien“. Dass es den Anspruch voraus­set­zungslos so nicht gibt, weil Menschen durchaus abgeschoben werden, auch wenn sie jahre­lang hier gearbeitet, eine Ausbil­dung gemacht oder eine Familie gegründet haben, ist das eine. Das andere ist, dass die Entschei­dung über den Schutz­be­darf durch das BAMF völlig unabhängig von den bishe­rigen „Integra­ti­ons­leis­tungen“ getroffen wird. Was im Sinne des Flücht­lings­rechts auch vollkommen richtig ist, was aber auch manche „Flücht­lings­helfer“ nur schwer einsehen wollen. Erfreu­lich war, dass die Vertreter der Linken und der Piraten, Daniel Schwerdt und Olaf Wegner, den Diskurs der legitimen Abschie­bung von „Straf­tä­tern, Gefähr­dern und allein­ste­henden Männern“ (was inzwi­schen schon alles gleich schlimm zu sein scheint ; die Männer gehen gezielt hinter dem Monster der Gefährder unter), klar zurück­wiesen. Die Vertre­terin der Grünen, Verena Schäffer, versprach, sich weiter für eine Neube­wer­tung der Sicher­heits­lage in Afgha­ni­stan auf Bundes­ebene einzu­setzen.

Dabei ist eigent­lich längst klar, dass es bei der Entschei­dung, die Afgha­ni­stan-Abschie­bungen wieder verstärkt aufzu­nehmen, keines­wegs um die Sicher­heits­lage ging – die hat sich in den letzten Jahren eindeutig eher verschlech­tert. Statt­dessen geht es, wie Birgit Naujoks vom Flücht­lingsrat ausführte, darum, eine große Flücht­lings­gruppe auszu­su­chen (an Syrer traut man sich bislang noch nicht ran), die man nach den relativ hohen Asylzahlen von 2015 und den hohen Schutz­quoten vermeint­lich loswerden konnte. Ergo gingen die Schutz­quoten für Afghanen graduell nach unten, sie fiel von 78% in 2015 auf nur noch 58% in 2016, bei weiter sinkender Tendenz. Es ist eine politi­sche Entschei­dung und keine, die auf einer neuen Lagebe­ur­tei­lung fußt. Diese politi­sche Entschei­dung soll Angst produ­zieren, die Bereit­schaft zur „freiwil­ligen Rückkehr“ verstärken, (die oftmals alles andere als freiwillig ist), und ein Signal an dieje­nigen in Afgha­ni­stan aussenden, die überlegen das Land zu verlassen. Leidtra­gende wie Adres­saten dieser hochsym­bo­li­schen Politik sind afgha­ni­sche Geflüch­tete, die jetzt in Furcht leben – und natür­lich die bisher relativ wenigen Menschen, die seit der Wieder­auf­nahme der Sammel­ab­schie­bungen im Dezember 2016 in Kabul ausge­setzt wurden.

Unter dem Strich war die Veran­stal­tung ein Erfolg und eine Ermuti­gung für die afgha­ni­schen Menschen und die Abschie­bungs­geg­ne­rInnen. Zum einen aufgrund des hohen Inter­esses. Aber auch aufgrund der guten Inputs und den sicht­li­chen Irrita­tionen, die diese selbst bei einem CDUler hinter­lassen hat, der sich klar zur Linie des Innen­mi­nis­te­riums de Maiziéres bekennt. Dass er die ausge­spro­chene Einla­dung nach Masar-i-Sharif annehmen wird, dürfte ausge­schlossen sein. Dass er aber die Flücht­lings­be­ra­tung der Diakonie aufsucht und sich dort selbst ein Bild von den derzeit komplett desas­trösen Asylent­schei­dungen macht, liegt zumin­dest im Bereich des Mögli­chen. Und noch etwas hat der Abend gezeigt : Die Abschie­bungen nach Afgha­ni­stan sind weiterhin umstritten.

Die Politik der stillen Massen­ab­schie­bungen, wie sie in Hinblick auf die Balkan-Flücht­linge seit Monaten mehr oder weniger unbemerkt „vollzogen“ werden, wird sich auf die afgha­ni­sche Commu­nity nicht einfach übertragen lassen. Zumin­dest nicht, solange die afgha­ni­sche Commu­nity sich organi­siert und an Veran­stal­tungen wie dieser betei­ligt.

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